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   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1991 - 8 S 979/91   

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https://dejure.org/1991,10494
VGH Baden-Württemberg, 14.10.1991 - 8 S 979/91 (https://dejure.org/1991,10494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1991 - 8 S 979/91 (https://dejure.org/1991,10494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 8 S 979/91 (https://dejure.org/1991,10494)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1991 - 8 S 979/91
    Die Durchsetzung eines quantitativen Mischungsverhältnisses von Wohnen und nicht störendem Gewerbe ist unter anderem nicht geboten, wenn nach den Planungsabsichten der Gemeinde und der gegebenen örtlichen Situation der Festsetzung eines kleineren Mischgebiets nur der Abpufferung zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung dienen soll (Anschluß BVerwG, 1988-05-04, 4 C 34/86, BVerfGE 79, 309).
  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Nachbarschutz bezüglich einer unter Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung kann in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO, der eine Ausprägung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme darstellt, soweit in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 -- 4 C 96.79 -- in BRS 49 Nr. 4), unter Berücksichtigung der Interessenbewertung nach § 31 Abs. 2 BauGB gewährt werden, weil der Schutz nicht hinter dem Maß zurückbleiben soll, das § 31 Abs. 2 BauGB dem Nachbarn im Falle der Erteilung der eigentlich notwendigen Befreiung gewähren würde (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 -- 4 C 14.87 -- in BRS 49 Nr. 188; Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.1991 -- 4 TG 1610/91 -- in UPR 1992, S. 197).
  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Unter diesen Umständen dürfte - abweichend von dem durch § 6 BauNVO grundsätzlich vorausgesetzten quantitativen Mischungsverhältnis - ausnahmsweise eine Nutzung des Mischgebiets überwiegend für Wohnzwecke zulässig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1991 - 8 S 979/91 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 K 4221/00

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Diskothek;

    Anders ist es dagegen, wenn ein kleines Mischgebiet die Funktion einer Pufferzone zwischen einem Wohngebiet und einem Gewerbegebiet übernehmen soll (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 14.10.1991 - 8 S 979/91 -, UPR 1992, 197; Fickert/Fieseler, a.a.O., Rdn. 1.6 zu § 6, Seite 555).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 7 ME 57/02

    Abfallsortieranlage; Begründung; Gewerbegebiet; immissionsschutzrechtliche

    Da sie das streitbefangene Grundstück bereits als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO überplant hat, ist zu prüfen, ob das genehmigte Vorhaben dieser Festsetzung widerspricht; nur insoweit kann die der Beigeladenen erteilte Genehmigung die Antragstellerin in ihren Rechten verletzen (vgl. unter Hinweis auf § 15 BauNVO VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.10.1991 - 8 S 979/91 -, UPR 1992, 197).
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