Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93   

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https://dejure.org/1994,707
BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93 (https://dejure.org/1994,707)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1994 - 7 B 198.93 (https://dejure.org/1994,707)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 7 B 198.93 (https://dejure.org/1994,707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher Verwaltung - Differenzierung nach liturgischem und nichtsakralem Glockengeläut zur Bestimmung des richtigen Rechtsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 13, 17 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 956
  • NVwZ 1994, 577 (Ls.)
  • DVBl 1994, 761
  • DVBl 1994, 762
  • DÖV 1994, 1011
  • UPR 1994, 262
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93
    § 17 a Abs. 5 GVG ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, weil andernfalls die in § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG eingeräumte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges auch im Fall ihrer Bejahung durch das Gericht erster Instanz durch das Rechtsmittelgericht prüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten würde (vgl. BGHZ 119, 246 ; BGH, NJW 1993, 1799).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93
    § 17 a Abs. 5 GVG ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, weil andernfalls die in § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG eingeräumte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges auch im Fall ihrer Bejahung durch das Gericht erster Instanz durch das Rechtsmittelgericht prüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten würde (vgl. BGHZ 119, 246 ; BGH, NJW 1993, 1799).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93
    Da das nichtsakrale Glockenschlagen unter heutigen Lebensbedingungen nicht mehr dem Bereich kirchlicher Tätigkeit zugeordnet werden kann, in dem die allgemeinen Gesetze nur eingeschränkt gelten (BVerwGE 90, 163 ), könnte - wenn überhaupt - eine fortbestehende öffentlich-rechtliche Zweckbindung der Glocken für diese Art ihrer Nutzung allenfalls dann angenommen werden, wenn sie vom Widmungszweck nach wie vor umfaßt würde.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Dieses Überprüfungsverbot gilt allerdings nicht, wenn das Gericht erster Instanz entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG über die Zulässigkeit des Rechtswegs trotz Rüge nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - 7 B 198.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268; BGH, Beschluss vom 23. September 1992 - I ZB 3/92 - BGHZ 119, 246 ; BAG, Urteil vom 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - NJW 1997, 1025; BFH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - X B 216/13 - BFH/NV 2014, 1888).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Für die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG wäre allerdings von vornherein kein Raum, wenn das SG unter Missachtung von § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz einer Rüge des fehlerhaften Rechtswegs zur Sache entschieden hätte (vgl dazu BGH vom 18.9.2008 - V ZB 40/08 - NJW 2008, 3572, 3573; BVerwG vom 28.1.1994 - 7 B 198/93 - DVBl 1994, 762 f mwN) , wovon wohl hier nicht auszugehen sein dürfte.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Zwar ist die Bestimmung des § 17 a Abs. 5 GVG nicht anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht unter Verstoß gegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs befunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.1.1994 - 7 B 198.93 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Ergänzungslieferung 2003, § 17 a GVG RdNrn. 46, 28 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93   

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https://dejure.org/1994,6348
BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 486
  • UPR 1994, 262
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Dabei ist auch von Bedeutung, in welchem Maße in der Umgebung die Erdgeschosse gewerblich genutzt werden und wie weit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (BVerwG, Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179.93 -UPR 1994, 262 = PBauE § 6 BauNVO Nr. 9; OVG NRW, Urteil vom 21.6.1994, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Vergnügungsstätte; Spielhalle; Nutzungsuntersagung; materielle Illegalität;

    Bei der Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend gewerblich geprägt ist, kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschossebene gewerblich genutzt ist und wie weit die gewerblichen Nutzungen bis in die Obergeschosse reichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - BVerwG 4 B 179.93 -, juris Rn. 2; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauNVO, Stand: 1. September 2014, § 6 Rn. 46).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Wettbüro; Schwellenwert; Nutzfläche;

    Hierbei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maße die Erdgeschossebene gewerblich genutzt ist und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht, BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486, wobei davon auszugehen ist, dass allein wegen der gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse nicht schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden kann.
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Insbesondere trifft die dieser Bewertung zugrunde liegende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass bei der Beurteilung einer prägenden Wirkung auch von Bedeutung sein kann, in welchem Maße die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt ist und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - juris Rn. 2).

    Denn bereits der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO gibt nichts dafür her, dass die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen stets dann schon zu verneinen ist, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der Wohngeschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 18.10.2022 - 1 KO 775/18

    Abgrenzung sonstige Vergnügungsstätte von kerngebietstypischer Vergnügungsstätte

    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179.93 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 - 8 S 1609/92 - juris).

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05

    Anforderungen an die Beurteilung eines Baugebietsteils als Mischgebiet

    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 BVerwG 4 B 179.93 Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 8 S 1609/92 juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321

    Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich

    Zwar ist die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen nicht stets dann schon zu verneinen, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der der Wohnnutzung dienenden Geschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262).

    Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Ersetzung des baurechtlichen

    Hinzukommen muss im Rahmen der Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO jedoch auch eine qualitative Betrachtungsweise: Die Gesamtbetrachtung darf sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpfen; vielmehr kann eine überwiegende Prägung auch unabhängig von einem quantitativen Überwiegen bestehen; damit wird berücksichtigt, dass einzelne zum Beispiel gewerbliche Nutzungen in einem Gebietsteil eine überwiegende Prägung entfalten können; die gewerbliche Nutzung kann rechnerisch weniger ausmachen als die übrige Nutzung und dennoch den Gebietsteil prägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179.93 -, juris, Rn. 2, sowie Söfker, a.a.O., Rn. 45, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1994 - 11 A 1113/91

    Sind Spielhallen im Mischgebiet zulässig?

    BVerwG, Beschluß vom 7.02.1994 - 4 B 179.93 -.
  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1368/16

    Zulässigkeit eines Wettbüros mit Sportgaststätte als kerngebietstypische

    Zu berücksichtigen ist der Bereich, in dem sich die konkrete Vergnügungsstätte in städtebaulich relevanter Weise auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.2005 - 4 B 36/05 -, ZfBR 2005, 699 und juris Rn. 4; Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179/93 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 8.2.2017 - 9 ZB 14.1541 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des

  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

  • VGH Bayern, 04.01.2011 - 22 ZB 10.2880

    Gewerberechtlich unzulässige Vergnügungsstätte in faktischem Mischgebiet; keine

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 10 A 4726/00

    Zulässigkeit der Errichtung einer Spielhalle in einem faktischen Mischgebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782

    Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 10 N 51.19

    Bauvorbescheid für ein Wettbüro ; Bestimmung der näheren Umgebung i.S.d. § 6 Abs.

  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437

    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit,

  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches

  • VG Darmstadt, 05.10.2010 - 9 K 1230/09

    Ersatzzustellung eines Bescheides an eine BGB-Gesellschaft -

  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367

    Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Büro- und Geschäftshauses; Einstufung der

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 17.3765

    Klage einer Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung für Spielhalle

  • VG Schleswig, 11.02.2020 - 2 B 51/19

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Rücknahme eines positiven

  • VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.5658

    Unbegründete Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein

  • VG Saarlouis, 26.08.2014 - 5 L 996/14

    Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung für eine Wettannahmestelle ohne

  • VG München, 18.06.2012 - M 8 K 11.3379

    Kerngebietstypische Spielhalle und Gemengelage; selbst bei Annahme eines

  • VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.1587

    Kerngebietstypische Spielhalle

  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 5 K 09.500

    Spielhalle; Kerngebiet; Mischgebiet; maßgeblicher Gebietsteil nicht überwiegend

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