Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2725
OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 (https://dejure.org/1994,2725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 3
    Offener Weideschuppen für drei Pferde eines Nichtlandwirts im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB; § 35 Abs. 3 BauGB
    Weideschuppen ; Reitpferde; Nichtlandwirt; Zweckbestimmung; Außenbereich; Zersiedlungsgefahr; Tierschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weideschuppen ; Reitpferde; Nichtlandwirt; Zweckbestimmung; Außenbereich; Zersiedlungsgefahr; Tierschutz

Besprechungen u.ä.

  • wildundhund.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz der freien Landschaft: Unzulässiger Pferdeunterstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 492
  • BauR 1994, 335
  • UPR 1994, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 A 167/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für zwei oder drei privat gehaltene Reitpferde (BVerwG, Beschluß v. 29.8.1989 - 4 B 61.89 -, ZfBR 1989, 268 = RdL 1989, 288 = DÖV 1989, 1095 = NVwZ-RR 1990, 63 = NuR 1990, 317 = BRS 49 Nr. 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 23.3.1984 - 1 A 167/82 = BRS 42 Nr. 86).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84

    Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Auch das Errichten von nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmten baulichen Anlagen wie Öltanks, die eine Ausweitung einer baulichen Nutzung in den Außenbereich ermöglichen, ist geeignet, zu einer unerwünschten Zersiedlung des Außenbereichs beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 7.9.1984 - 4 B 188.84 -, Buchholz, 406.11 § 35 BBauG Nr. 215).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Eine dem Außenbereich nicht wesensgemäße Bebauung kann daher auch aus Gebäuden bestehen, die zwar nicht der Unterkunft von Menschen dienen, aber von ihnen - beispielsweise zu Zwecken der Arbeit - betreten werden können (vgl. BVerwG, Urteil v. 9.6.1976 - 4 C 42.74 -, BauR 1976, 344 = DVBl. 1977, 198 = BRS 30 Nr. 57).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für zwei oder drei privat gehaltene Reitpferde (BVerwG, Beschluß v. 29.8.1989 - 4 B 61.89 -, ZfBR 1989, 268 = RdL 1989, 288 = DÖV 1989, 1095 = NVwZ-RR 1990, 63 = NuR 1990, 317 = BRS 49 Nr. 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 23.3.1984 - 1 A 167/82 = BRS 42 Nr. 86).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 46/90

    Vergrößerung; Erweiterung; Grundstück; Teilfläche; Fläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
    Selbst ein vorhandener Wohnhausgarten in einem gradlinig begrenzten Wohngebiet darf nicht in den Außenbereich ausgedehnt werden, weil dies eine negative Vorbildwirkung für die Nachbarn haben könnte (vgl. Urteil des Senats v. 23.9.1991 - 6 L 46/90 -, RdL 1992, 33 = NdsRpfl 1992, 56 = BRS 52 Nr. 91).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 1 LA 348/07

    Rechtfertigung der Genehmigung eines nicht privilegierten Viehunterstandes im

    Der Antragsgegner tritt dem unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats dieses Gerichts vom 28. Februar 1994 (- 6 L 3215/91 -) entgegen.

    Die Zulassung eines nicht privilegierten Vorhabens aus Gründen des Tierschutzes kommt nicht in Betracht, wie der 6. Senat dieses Gerichts bereits mit Urteil vom 28 Februar 1994 (- 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335) dargelegt hat.

  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Dienen sie - wie vorliegend - im Wesentlichen der individuellen Freizeitgestaltung, sind sie nicht erforderlich im Sinne dieser Privilegierungsvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 29.08.1989 - BVerwG 4 B 61.89 - BRS 49 Nr. 97; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 - BRS 56 Nr. 75).

    In einem offenen Unterstand können Pferde von Menschen aufgesucht und versorgt werden, weshalb auch Pferdeunterstände die Einleitung eines Vorgangs der Zersiedelung des Außenbereichs befürchten lassen (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.1994 - 1 L 151/92 - zitiert nach Juris).

  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise

    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für einige privat gehaltene Reitpferde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 4 B 61/89 -, NVwZ-RR 1990, 63; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 -, BRS 56 Nr. 75).
  • VG Minden, 06.12.2011 - 1 K 262/11

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Ordnungsverfügung zur

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, bei juris (Rn. 25) und Beschluss vom 22.08.2011 - 1 LA 4/11 - bei juris (Rn. 16).

    Ob öffentliche Belange durch den Weideunterstand auch insoweit beeinträchtigt werden, als dessen Errichtung den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) oder eine unerwünschte Zersiedelung des Außenbereichs befürchten lässt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, bei juris (Rn. 26), Ist der Weideunterstand des Klägers demnach formell und materiell baurechtswidrig, ist die Ermessensentscheidung der Beklagten, den Kläger zur Beseitigung der baulichen Anlage aufzufordern, nicht zu beanstanden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 151/92

    Planungsrecht; Außenbereich; Sportpferd; Privilegierung; Freizeitbeschäftigung

    Der Gesetzgeber hat Belange des Tierschutzes in die Zulässigkeitskriterien des § 35 BauGB bisher nicht aufgenommen (siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 143/93

    Planungsrecht; Außenbereich; Schafhaltung; Privilegierung; Freizeitbeschäftigung

    Der Gesetzgeber hat Belange des Tierschutzes in die Zulässigkeitskriterien des § 35 BauGB bisher nicht aufgenommen (siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 -, BauR 1994, 335).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93   

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https://dejure.org/1994,3120
VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93 (https://dejure.org/1994,3120)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1994 - 5 S 2157/93 (https://dejure.org/1994,3120)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 (https://dejure.org/1994,3120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigung einer Sperre/Umzäunung im Landschaftsschutzgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 576
  • VBlBW 1994, 371
  • VBlBW 1995, 62
  • UPR 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90

    Betretungsrecht nach NatSchG BW; unzulässige Einzäunung eines zur Bienenzucht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93
    Behinderungen oder Einschränkungen der Nutzung des Grundstücks, die lediglich aus Anlaß der Ausübung des Betretungsrechts erfolgen, genügen hingegen nicht zur Rechtfertigung einer Sperre (vgl. Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 -).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet allerdings, rechtswidrige Vorhaben einzelner Bürger ohne rechtfertigenden Grund und damit willkürlich aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herauszugreifen (zu diesen in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätzen vgl. etwa BVerwG, Beschl.v. 19.02.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1986 - 5 S 2178/85

    Benutzungsrecht der Allgemeinheit hinsichtlich eines im Eigentum eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93
    Wie die ausdrückliche Erwähnung von Beschilderungen als möglicher Form einer Sperre in § 39 Abs. 1 S. 1 NatSchG zeigt, kommt es für das Vorliegen einer Sperre nicht entscheidend auf die tatsächliche Unüberwindbarkeit des Hindernisses, sondern letztlich darauf an, daß derjenige, der sein Betretungsrecht in der freien Landschaft ausüben will, daran durch den in Form des jeweiligen Hindernisses deutlich kundgegebenen Willen des mutmaßlich Berechtigten erkennbar gehindert werden soll (zu einem Schild als Sperre i. S. des § 39 NatSchG vgl. auch Urt.d. Senats v. 19.12.1986 - 5 S 2178/85 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet allerdings, rechtswidrige Vorhaben einzelner Bürger ohne rechtfertigenden Grund und damit willkürlich aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herauszugreifen (zu diesen in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätzen vgl. etwa BVerwG, Beschl.v. 19.02.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet allerdings, rechtswidrige Vorhaben einzelner Bürger ohne rechtfertigenden Grund und damit willkürlich aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herauszugreifen (zu diesen in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätzen vgl. etwa BVerwG, Beschl.v. 19.02.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).
  • VGH Bayern, 21.11.2013 - 14 BV 13.487

    Freier Weg für Tourengeher - außer bei Pistenpräparierung

    Die Erforderlichkeit einer Beseitigung unzulässiger und zudem großflächiger Sperren im Erholungsinteresse der Bevölkerung liegt bei solch schönen Landschaftsteilen auf der Hand (vgl. auch VGH BW, U.v. 21.4.1994 - 5 S 2157/93 - NVwZ-RR 1994, 576 "ist indiziert").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 16 A 3044/15

    Erteilung einer Sperrgenehmigung für die Nutzung eines Wanderwegs bei Vorliegen

    Ferner ist das Interesse der Allgemeinheit an dem Betreten des Weges auf dem Grundstück der Klägerin nicht nur wegen dessen Lage in einem Naturschutzgebiet, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, juris, Rn. 18, sondern vor allem wegen der besonderen Attraktivität der denkmalgeschützten Z.-Mühle von großem Gewicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 6.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 7.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht; Sozialbindung des Eigentums; eigene

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 26.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 8.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 10.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 9.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht

    Zwar bedarf der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG einer vorherigen Genehmigung, um das dem Betretungsrecht unterliegende Grundstück zu sperren, d.h., die Ausübung des Betretungsrechts gemäß § 44 BbgNatSchG zu untersagen oder tatsächlich auszuschließen, wobei eine Sperre nicht zwingend in der Einzäunung eines Grundstücks oder Grundstücksteils bestehen muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1994 - 5 S 2157/93 -, NVwZ-RR 1994, 576).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 14.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 12.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsverbot

  • VG Potsdam, 21.03.2023 - 14 K 2224/18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 13.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2284
OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 1 M 5097/93 (https://dejure.org/1994,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzung; Modellflugplatz; Außenbereich; Luftverkehrsrecht; Genehmigungsantrag; Genehmigungsfreiheit; Ermessenserwägungen; Bauaufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzung; Modellflugplatz; Außenbereich; Luftverkehrsrecht; Genehmigungsantrag; Genehmigungsfreiheit; Ermessenserwägungen; Bauaufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 7
  • BauR 1994, 613
  • UPR 1994, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Allerdings ist insoweit zu berücksichtigen, daß sich Inhalt und Umfang der Begründung des Verwaltungsaktes nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles zu richten haben (BVerwG, BRS 36 Nr. 93).

    Bestehen abweichend davon in einem Falle ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte dafür, daß eine Ausnahme, d.h. die (ausnahmsweise) zeitlich begrenzte Duldung eines rechts- oder ordnungswidrigen Zustandes angemessen erscheint, so ist ein Abwägen des "Für und Wider" erforderlich (vgl. BVerwG, BRS 36 Nr. 93; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Ob die Anlagen - wie im angefochtenen Bescheid ausgeführt - auch materiell baurechtswidrig sind, kann hier offen bleiben, denn die materielle Illegalität - Legalität braucht im Hinblick auf den Charakter des Verfahrens nach § 80 V VwGO als einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem lediglich eine summarische Prüfung stattfindet, nicht beurteilt zu werden (vgl. OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

    Bestehen abweichend davon in einem Falle ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte dafür, daß eine Ausnahme, d.h. die (ausnahmsweise) zeitlich begrenzte Duldung eines rechts- oder ordnungswidrigen Zustandes angemessen erscheint, so ist ein Abwägen des "Für und Wider" erforderlich (vgl. BVerwG, BRS 36 Nr. 93; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 199).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92

    Sofortiges bauaufsichtliches Einschreiten; Doggenzucht; Einschreiten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93
    Zwar kann der Bauordnungspflichtige mit einem solchen Einwand grundsätzlich nicht gehört werden, denn die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände rechtfertigt es regelmäßig, vom Verantwortlichen auch solche Maßnahmen zu verlangen, die für ihn erheblich, unter Umständen existenzgefährdend sein können (vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 5. Aufl., § 89 Rdnr. 34 m. w. Nachw.; st. Rspr., zuletzt OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1993, 400 L).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Ist eine Nutzung - wie hier - über Jahrzehnte unter den Augen der Bauaufsicht unbeanstandet geblieben, spricht Vieles dafür, dass eine Nutzungsuntersagung dann weitergehende Ermessenserwägungen verlangt (BayVGH, B. v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753; Nds.OVG, B. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U. v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 305; Molodovsky in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2016, Art. 76 Rn. 179; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 351 und 357).

    Soweit insofern verlangt wird, dass die langfristige faktische Duldung im Bescheid berücksichtigt und erwogen wird und dass insofern nachvollziehbar dargelegt wird, warum entgegen dem bisherigen Verhalten nunmehr bauordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden (vgl. Nds.OVG, B. v. 18.2.1994 a. a. O.), ist der Antragsgegner im Bescheid vom 21. Mai 2015 und den Folgebescheiden, mit denen die Umsetzungsfristen z.T. verlängert worden sind, diesen gesteigerten Ermessensanforderungen nach Ansicht des Senats gerecht geworden.

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere B. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613 = BRS 56 Nr. 210; LS in: UPR 1994, 360) kann für die Ausübung des durch § 89 Abs. 1 Satz 1 NBauO eröffneten Ermessens von Interesse und Bedeutung sein, wie sich die Bauaufsichtsbehörde in anderem öffentlich-rechtlichem Zusammenhang zu dem Vorhaben verhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 6044/92

    Bauliche Anlage; Flugplatz für Modellflugzeuge; Keine Verfestigung; Erlaubnis zum

    Dies folgt auch schon aus seiner abseitigen Lage fern von den Ortslagen der umliegenden Ortschaften (insoweit bejahend ebenfalls Senat, BRS 47 Nr. 136; BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995, 7, im letztgenannten Fall allerdings im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung von mehreren, auf dem Flugplatz errichteten baulichen Anlagen).

    Davon ist etwa auch der Senat in seinem Beschluß vom 18.2.1994 (NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613) im Zusammenhang mit den auf einem Flugplatz errichteten Gebäuden ausgegangen.

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 B 22.772

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung - Autopflege

    Besondere, im Rahmen des Ermessens zugunsten des Bescheidadressaten (Störers) zu berücksichtigende Umstände liegen im Fall einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung vor, wenn die Behörde hinsichtlich des Fortbestands einer Nutzung einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (im Zusammenhang mit einer jahrelangen "faktischen" Duldung einer illegalen Nutzung seitens der Bauaufsichtsbehörde vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 17; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 = juris Rn. 38 f.; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: September 2021, Art. 76 Rn. 305).
  • VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.1040

    Beseitigungsanordnung für eine ohne Genehmigung gebaute Berghütte anstelle eines

    Zum anderen ist der vorliegende Fall auch nicht mit demjenigen vergleichbar, der der zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7) zugrunde lag.
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes

    Ein Sachverhalt, bei dem die Bauaufsichtsbehörde die betreffende Anlage - bewusst - jahrelang geduldet hat, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen bzw. ohne die illegale Nutzung behördlich zu beanstanden, und bei dem d e s h a l b gesteigerte Anforderungen an die Ermessensausübung zu stellen wären (BayVGH, B.v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753/754; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2019, Art. 76 Rn. 305), ist mithin weder von der Klägerin vorgetragen worden noch nach Aktenlage gegeben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.4.2000 - 2 ZB 00.723 - juris Rn. 4).
  • VG München, 05.05.1998 - M 1 K 96.5643

    Landwirtschaftlicher Betrieb nach § 201 Baugesetzbuch (BauGB) bei nicht

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  • VG Braunschweig, 18.03.2010 - 2 A 15/09

    Einstufung; Gefahrstoff; Kennzeichnung; Orangenöl; Stoffrichtlinie; Zubereitung;

    Unter Berücksichtigung der in Fällen unzureichender gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnungen in Rede stehenden erheblichen Gefahren genügt es in der Regel, wenn die Behörde deutlich macht, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden muss (vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 = DÖV 1997, 1006; Urt. v. 25.9.1992 - 8 C 69/90 u.a. -, NJW 1993, 747; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 1 MB 1424/01

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Heimmindestbauverordnung;

    Es trifft nach der Senatsrechtsprechung (vgl. insbes. Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7 = BauR 1994, 613 = BRS 56 Nr. 210) zu, dass eine Bauaufsichtsbehörde an sofortigem Einschreiten gehindert sein kann, wenn sie oder andere öffentliche Stellen in einem anderen rechtlichen Zusammenhang mit der streitigen Nutzung befasst waren und dabei keine Einwendungen gegen die nunmehr untersagte Nutzung hatten erkennen lassen oder wenn sie den nunmehr beanstandeten Zustand über längere Zeit nicht unbeanstandet hingenommen haben.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 M 5908/96

    Nutzungsverbot für 30 Jahre alte Grenzgarage; Grenzgarage; Illegalität, formelle;

    Daß dem Zeitfaktor - je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles - ein entscheidungserhebliches Gewicht zukommen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. etwa Schmaltz in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 6. Aufl. 1996, § 89 RdNr. 90; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1982 - 1 B 73/82 - für ein Nutzungsverbot für ein mehr als 30 Jahre bestehendes Wochenendhaus; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995, 7; ähnlich auch BayVGH, Beschl. v. 24.10.1986 - Nr. 20 CS 86.02260 -, DVBl 1987, 1015).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12764
VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1994 - 5 S 3120/93 (https://dejure.org/1994,12764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan wegen Einziehung einer Straße

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 609
  • VBlBW 1995, 55
  • UPR 1994, 360
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    § 7 Abs. 1 StrG, der die Kriterien für die Einziehung einer Straße durch allein hierauf gerichteten Verwaltungsakt normiert, wird bei Einziehung aufgrund eines anderen förmlichen Verfahrens im Sinne von § 7 Abs. 5 StrG, zu denen das Bebauungsplanverfahren zweifellos zu rechnen ist (vgl. Urt. des erk. Senats v. 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277; Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - DÖV 1993, 532 zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs. 6 S. 1 StrG), durch die einschlägigen Vorschriften des BauGB verdrängt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 5 S 1228/83

    Normenkontrollverfahren; Kein Anspruch eines Anliegers auf Aufrechterhaltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    § 7 Abs. 1 StrG, der die Kriterien für die Einziehung einer Straße durch allein hierauf gerichteten Verwaltungsakt normiert, wird bei Einziehung aufgrund eines anderen förmlichen Verfahrens im Sinne von § 7 Abs. 5 StrG, zu denen das Bebauungsplanverfahren zweifellos zu rechnen ist (vgl. Urt. des erk. Senats v. 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277; Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - DÖV 1993, 532 zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 5 Abs. 6 S. 1 StrG), durch die einschlägigen Vorschriften des BauGB verdrängt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 5 S 3120/93
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, geklärt (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 55, 309 und Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und nunmehr Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 565).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3286
VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1994 - 5 S 2447/93 (https://dejure.org/1994,3286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein Außenbereichsvorhaben

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 2 § 123 Abs. 3
    Bauplanungsrecht: Erschließung bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 305
  • UPR 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Wohnbebauung) besteht weder die Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung der notwendigen - wegemäßigen - Erschließungsanlage noch eine Verpflichtung der Gemeinde, ein dahingehendes Erschließungsangebot des Bauherrn anzunehmen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 07.02.1986 - 4 C 30/84 -, BauR 1986, 421).

    Die planungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Wohnbebauung - und damit die Erteilung des beantragten Bauvorbescheids - scheitert auch daran, daß die Erschließung nicht gesichert ist - wobei der begünstigende Maßstab an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung durch § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Vorhaben nicht auf sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB übertragen werden kann (vgl. BVerwG, Urt.v. 07.02.1986 - 4 C 30.84 -, BauR 1986, 421) -.

    § 123 Abs. 3 BauGB, der ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf Erschließung ausschließt, will sichern, daß es der Gemeinde nicht durch den einzelnen oder in dessen alleinigem Interesse aus der Hand genommen wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 07.02.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Der hierfür maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht (nur) so weit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. BVerwGE 75, 34).

    Vielmehr kann er auch durch topographische Gegebenheiten wie Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (Dämme, Böschungen, Flüsse und dgl.) beeinflußt werden (vgl. BVerwGE 75, 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Danach endet der Bebauungszusammenhang im hier fraglichen Bereich des von der Ö Straße (Südosten), der J straße (Süden), der E -H -Straße (Westen), der O straße (Norden) und der W Straße (Nordosten) gebildeten Quartiers mit der vorhandenen Wohnbebauung entlang diesen Straßen, und zwar auch zum "Inneren" des Quartiers hin am jeweils hinteren Abschluß der einzelnen Baukörper, auch wenn sich dadurch eine versetzte Abgrenzung ergibt (vgl. Senatsurt. v. 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschl. d. BVerwG v. 10.03.1994 - 4 B 50.94 - zurückgewiesen).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Infolge des Erlasses eines qualifizierten Bebauungsplans oder der Heranziehung zu Vorausleistungen kann sich die Erschließungspflicht jedoch voraussetzungsgemäß nur im Plangebiet oder im unbeplanten Innenbereich verdichten; für den Außenbereich scheidet eine Verdichtung der Erschließungspflicht infolge des Erlasses eines Bebauungsplans oder der Heranziehung zu Vorausleistungen schlechterdings aus (vgl. BVerwG, Urt.v. 30.08.1985 - 4 C 48/81 -, NVwZ 1986, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1994 - 8 S 2571/93

    Inhalt des Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Der Voranfrage war jedoch kein Lageplan beigefügt, aus dem der Standort der beiden (vorgeschlagenen) Wohngebäude zu ersehen war (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1994 - 8 S 2571/93 -).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Eine andere Sicht wäre nur gerechtfertigt, wenn das Vorhaben in eine organische Beziehung zu der bereits vorhandenen Bebauung träte (vgl. BVerwGE 27, 137).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
    Zwar kann sich die gemeindliche Erschließungsaufgabe zu einer mit einem korrespondierenden Anspruch verbundenen Erschließungspflicht verdichten; zu einer solchen Verdichtung der Erschließungspflicht kann es nach Treu und Glauben kommen, wenn sich die Gemeinde nach Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans entschließt, den Plan zwar nicht aufzuheben, aber von der Durchführung der Erschließung abzusehen, wobei dem gleichsteht, wenn sie unter diesen Voraussetzungen die Durchführung der Erschließung ungebührlich verzögert (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, DVBl. 1993, 669).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

    Um dem in der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muß sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Landwirt jedenfalls dann abfinden, wenn ihr nach dem Wegeausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z.B. weil der Wegebau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076 = NuR 1992, 183 und Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - NuR 1995, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5000
OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 71 Abs. 1 BauO ND; § 73 Abs. 1 BauO ND; § 36 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG; § 14 BauGB
    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
  • UPR 1994, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).

    Denn die Vorschriften über seine Beteiligung gewähren ihm - entsprechend der insoweit nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens - im allgemeinen Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung seiner dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Rechtsposition ... Dieser Grundsatz ist lediglich ausnahmsweise dann durchbrochen, wenn die Auslegung der maßgeblichen Verfahrensvorschriften ergibt, daß dem Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition eingeräumt ist, was das BVerwG beispielsweise in ständiger Rechtsprechung für die Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG annimmt ... Diese Rechtsprechung beruht indes auf der Eigenart des in das Genehmigungs- und das Planfeststellungsverfahren gegliederten luftverkehrsrechtlichen Verfahrens" und kann auf andere Genehmigungsabläufe etwa nach dem Bundeswasserstraßengesetz oder nach dem Fernstraßengesetz nicht übertragen werden (BVerwG, Beschl. v. 15.10.1991, aaO).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Er hat aber den Gemeinden in §§ 14, 16 ff. BauGB bzw. § 15 BauGB zusätzlich ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, gerade auch in Reaktion auf konkrete Bauanträge von Bauwilligen die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19/92 - NVwZ 1993, 475).

    Da eine beschlossene Veränderungssperre die Frist des § 17 Abs. 1 BauGB auslöst, würde es den Interessen einer Gemeinde zuwiderlaufen, müßte sie gleichsam "ohne Not" eine Veränderungssperre beschließen, ohne daß dies zur Sicherung einer - geänderten -städtebaulichen Planung erforderlich wäre (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992, aaO).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Sie hat nicht etwa - gleichsam kraft Amtes - eine allgemeine und umfassende Kompetenz zur Entscheidung in der Sache, da ihre Kompetenz durch die gesetzliche Einvernehmensregelung beschränkt wird (BVerwG, Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - BauR 1988, 694 = ZfBR 1989, 39 = BRS 48 Nr. 144).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die in dieser Bestimmung zusammengefaßten Beteiligungsrechte schließen die Annahme weiterer, aus der Planungshoheit abgeleiteter materieller Rechte der Gemeinde nicht aus (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 25.93 - DVBl 1993, 657).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Allein die Tatsache der Versagung bindet die Baugenehmigungsbehörde, ohne daß hierüber kraft Bundesrecht eine inhaltlich bzw. sachliche Prüfung stattfindet (BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - UPR 1992, 234).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die in dieser Bestimmung zusammengefaßten Beteiligungsrechte schließen die Annahme weiterer, aus der Planungshoheit abgeleiteter materieller Rechte der Gemeinde nicht aus (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 25.93 - DVBl 1993, 657).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Vom Sinn und Zweck der Beteiligungsregelung des § 36 Abs. 1 BBauG/BauGB stellt es aus der Sicht der Gemeinden nämlich keinen Unterschied dar, ob die Baugenehmigungsbehörde sich rechtswidrig über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen hinwegsetzt und die Baugenehmigung gleichwohl erteilt oder ob sie rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt und aus diesem Grunde ein Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung der Gemeinde nicht einleitet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, NVwZ 1992, 878).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Setzt sich etwa die Baugenehmigungsbehörde über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinweg, so stellt das einen unmittelbaren Eingriff in die Planungshoheit dar, weil durch die Genehmigung Zustände geschaffen werden, die der gemeindlichen Planung widersprechen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 4 C 36 u. 37.78 -, DÖV 1982, 283).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 19.11.1965 (IV C 184.65 - BVerwGE 22, 342), daß eine Gemeinde dann in ihren Rechten verletzt wird, wenn eine Baugenehmigungsbehörde einem Bauwerber die beantragte Baugenehmigung ohne das gesetzlich erforderliche Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde kann allerdings die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1972, - 4 C 107.67 - v. 15.10.1991 - 7 B 99/91 -, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 25).

    Dafür, dass es sich bei § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 um ein abgesichertes subjektives Recht der Gemeinde auf Beteiligung an allen Baugenehmigungsverfahren handelt, spricht, dass bei einer anderen Beurteilung das verfahrensrechtlich abgesicherte Gut der gemeindlichen Planungshoheit bzw. das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) in unvertretbarer Weise ausgehöhlt würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

    Wird von einer Baugenehmigungsbehörde der durch § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 vorgeschriebene Verfahrensweg verlassen, kann sich die Gemeinde dann ihrerseits gegen den ihren inzwischen geänderten Planungsvorstellungen widersprechenden Bescheid zur Wehr setzen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 2235/99

    Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ Seewind;

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142, S. 318f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Mai 1995 - 8 S 3600/94 -, BRS 57 Nr. 200; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 -, BRS 56 Nr. 150, S. 391.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2107/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5923
VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2107/93 (https://dejure.org/1994,5923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1994 - 5 S 2107/93 (https://dejure.org/1994,5923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1994 - 5 S 2107/93 (https://dejure.org/1994,5923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermächtigungsgrundlage für eine naturschutzrechtliche Nutzungsuntersagungsverfügung und Beseitigungsverfügung; Landwirtschaftsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 675 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1132
  • VBlBW 1994, 372
  • VBlBW 1995, 60
  • UPR 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1988 - 4 B 55.88

    Umfang des Privilegs für die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Naturschutzrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2107/93
    Auf die der Landwirtschaft einen weitergehenden Freiraum vor naturschutzrechtlichen Ver- und Geboten einräumende allgemeine Landwirtschaftsklausel des § 10 Abs. 3 NatSchG kann sich der Kläger nicht berufen, da die engere Landwirtschaftsklausel des § 5 Abs. 1 Nr. 4 VO im Naturschutzgebiet jener Bestimmung als speziellere Regelung, zu der das Gesetz ermächtigt (§ 21 Abs. 2, 3 NatSchG), vorgeht (vgl. auch die dem § 10 Abs. 3 NatSchG entsprechende Landwirtschaftsklausel des § 8 Abs. 7 BNatSchG sowie BVerwG, Beschl. v. 14.04.1988 - 4 B 55.88 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 4 und ferner Bernatzky/Böhm, Bundesnaturschutzrecht, § 8 RdNr. 18 zur Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 7 BNatSchG auf die besonderen Schutzgebiete).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 5 S 1281/94

    Untersagung einer Schleppjagd nach NatSchG BW § 40 wegen Überschreitens des

    Daß diese Vorschriften in der umstrittenen Verfügung vom 02.11.1992 nicht zitiert werden, sondern die Naturschutzbehörde sich insoweit auf die allgemeine naturschutzrechtliche Eingriffsermächtigung des § 5 Abs. 1 S. 2 NatSchG gestützt hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme (vgl. Urt. des erk. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2107/93 - NVwZ 1994, 1132 und vom 26.05.1994 - 5 S 2637/93 - VBlBW 1995, 32).
  • VG Karlsruhe, 14.07.1998 - 10 K 2011/97

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung und Beseitigungsanordnung;

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