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   BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95   

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https://dejure.org/1996,893
BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95 (https://dejure.org/1996,893)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 11 A 100.95 (https://dejure.org/1996,893)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1996 - 11 A 100.95 (https://dejure.org/1996,893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 42 VwGO, § 74 VwGO, § 18 AEG, § 20 AEG
    Treu und Glauben; Verwirkung des Klagerechts; Klagebefugnis; Plangenehmigung; Anliegergebrauch; Wertminderung; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Erheblichkei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und Glauben; Recht des Schienenverkehrs - Abwägungsgebot hinsichtlich privater Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachplanungsrecht - Vorhabenträger - Planungsbetroffene - Klagerecht - Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung - Plangenehmigung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Verpachtete Betriebsgebäude

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 74 Abs. 6 VwVfG
    Anliegerrecht; Plangenehmigung; Verwirkung im Prozeßrecht

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 994
  • UPR 1997, 149
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht für das Baunachbarrecht entwickelte Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 44, 294 (300 f.); 78, 85 (88 ff.)) uneingeschränkt auch für das Verhältnis von Vorhabenträger und Planungsbetroffenen im Fachplanungsrecht zur Anwendung kommen kann.

    Die aus ihm abzuleitenden rechtlichen Folgerungen richten sich demgemäß nach den Gegebenheiten auf b e i d e n Seiten dieses Verhältnisses (vgl. BVerwGE 78, 85 (90)).

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Straßenverbindung, bestehen dagegen grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 49 f.; BGHZ 55, 261 (263 f.)).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Gegen solche Minderungen der Wirtschaftlichkeit und der Rentabilität bietet Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 39.95 - RdL 1996, S. 205 (206) m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Dies gilt selbst dann, wenn eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken durch den Ausbau eines anderen Verkehrsweges zerschnitten wird, ohne die Zugänglichkeit der Grundstücke aufzuheben (vgl. BGHZ 48, 65 (67); BGH, Urteil vom 13. März 1975 - III ZR 152/72 - BauR 1975, S. 335 ff.).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Das ist nur dann zu verneinen, wenn auf der Grundlage des Tatsachenvorbringens der Klägerin offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von ihr behaupteten Rechtspositionen bestehen oder ihr zustehen oder - ihr Bestehen und Zustehen unterstellt - unter keinem Gesichtspunkt verletzt sein können (vgl. BVerwGE 44, 1 (3) m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die insoweit vom Bundesverwaltungsgericht für das Baunachbarrecht entwickelte Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 44, 294 (300 f.); 78, 85 (88 ff.)) uneingeschränkt auch für das Verhältnis von Vorhabenträger und Planungsbetroffenen im Fachplanungsrecht zur Anwendung kommen kann.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei Gewerbebetrieben von Straßenanliegern zum eigentumsrechtlich geschützten Bestand auch der sogenannte "Kontakt nach außen" gehört, der dem Betrieb über die Gewährleistung einer ausreichenden Anbindung an das allgemeine Verkehrsnetz hinaus in gewissen Grenzen die Nutzung der Straße auch als Kommunikationsmittel ermöglicht (vgl. BVerwGE 54, 1 (3) m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 (39 f.); Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 S. 50).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Einzustellen sind vielmehr alle mehr als nur geringfügigen schutzwürdigen Interessen, die von der Planung betroffen werden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - DVBl 1996, S. 925 (927) m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 (39 f.); Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 S. 50).
  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Das Bundesverwaltungsgericht ist bereits bisher davon ausgegangen, daß die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften, nach denen bei der Planfeststellung die öffentlichen und privaten Belange "im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen" sind (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG; § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG), drittschützende Wirkung haben (vgl. bereits Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19; Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 18.88 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 6 = NVwZ 1990, 1165; Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 = NVwZ 1993, 477; Beschluß vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13; Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 = NVwZ 1997, 994).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

    Für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein Kläger Tatsachen vorträgt, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Er war auch von Einfluß auf das Abwägungsergebnis; denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, daß ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.).
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