Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10419
OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.09.1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. September 1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Abwassergebühren für Sammelgruben und Hauskläranlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtsausschußmitglied; Beschlußfassung; Befangenheit; Gemeinschaftsinteresse; Abwasserbeseitigung; Quersubventionierung; Sammelgrube; Hauskläranlage

Papierfundstellen

  • UPR 1997, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Etwaige Differenzierungen müssen sich jedoch auf sachgerechte Erwägungen zurückführen lassen (BVerwG, B. v. 13.04.1994 - 8 NB 4.93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der das Äquivalenzprinzip ergänzende Gleichheitsgrundsatz, der die Maßstabsregelung in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen untereinander wertet (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG Rdnr. 115), hat die Angemessenheit der Gebühr im Verhältnis der Gebührenpflichtigen zueinander zu garantieren (vgl. B. d. Senats v. 11.02.1993 - 2 K 3/92 - u. U. d. Senats v. 24.03.1994 - 2 K 3/91 -).
  • FG Saarland, 28.04.1994 - 2 K 3/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der das Äquivalenzprinzip ergänzende Gleichheitsgrundsatz, der die Maßstabsregelung in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen untereinander wertet (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG Rdnr. 115), hat die Angemessenheit der Gebühr im Verhältnis der Gebührenpflichtigen zueinander zu garantieren (vgl. B. d. Senats v. 11.02.1993 - 2 K 3/92 - u. U. d. Senats v. 24.03.1994 - 2 K 3/91 -).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der Gleichheitsgrundsatz erfordert demnach, daß die Abgabenpflichtigen bei etwa gleicher Benutzung auch etwa gleichhohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren zu zahlen haben (BVerwG, U. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -, BVerwGE 31, 33/34).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Er gebietet dem Satzungsgeber zu gewährleisten, daß die einzelnen Benutzer oder Benutzergruppen einer Einrichtung untereinander im Hinblick auf deren Inanspruchnahme gleichmäßig behandelt werden und verbietet eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte (vgl. BVerwG, U. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 -, BVerwGE 26, 305/313; Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG, Rdnr. 115; Driehaus, a.a.O., § 4 Rdnr. 79).
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Richtig ist ebenso die Auffassung des Antragsgegners, daß eine Verletzung des Äquivalenzprinzips nur bei gröblicher Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Gebührenpflichtigen gegeben sei (vgl. auch BVerwG, B. v. 19.09.1983 - 8 B 117.82 -, KStZ 1984, 11, u. U. v. 25.03.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129) und eine volle Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung nicht gefordert werde.
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 117.82

    Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen - Benutzungsgebühren - Kosten einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Richtig ist ebenso die Auffassung des Antragsgegners, daß eine Verletzung des Äquivalenzprinzips nur bei gröblicher Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Gebührenpflichtigen gegeben sei (vgl. auch BVerwG, B. v. 19.09.1983 - 8 B 117.82 -, KStZ 1984, 11, u. U. v. 25.03.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129) und eine volle Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung nicht gefordert werde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Bei fehlender proportionaler Umlegung würde ansonsten gegen das Äquivalenzprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen (vgl. Senatsurteil vom 5. September 1996 - 2 K 8/94 - und Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2000 - 2 L 105/00 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass Verfahrensmängel im Sinne von § 22 Abs. 1 GO nur für eine begrenzte Zeit rechtliche Folgen haben sollen, nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung aber insoweit eine Heilung der Verfahrensfehler anzunehmen ist (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 5. September 1996 - 2 K 8/94 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98

    Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde

    Das Organisationsermessen erlaubt es dem Satzungsgeber, für seine kommunale Praxis ein einfach zu handhabendes, kostengünstiges Gebührenrecht zu schaffen und dabei kleinere Verschiedenheiten zu vernachlässigen sowie zu verallgemeinern und zu typisieren (Urt. d. Senats v. 05.09.1996 - 2 K 8/94 -, Die Gemeinde 1997, 120, 121 = SchlHA 1997, 117, 118).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
    Zur Vermeidung einer Quersubventionierung (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 05.09.1996 - 2 K 8/94 -, SchlHAnz. 1997, 117) ist es erforderlich, eine Kostenaufteilung vorzunehmen und die der Beseitigung von Abwässern aus Sammelgruben zuzurechnenden Kosten gesondert zu ermitteln.
  • VG Schleswig, 26.03.2001 - 4 A 80/98

    Abfallgebühren, Biomüllentsorgung, Quersubventionierung

    Die Veranschlagung des durch Benutzungsgebühren aufzubringenden Finanzbedarfs einer Einrichtung hat sich rechtlich am Kostendeckungsprinzip auszurichten, wobei politische Vorstellungen zu einer Gebührenminderung durch Zuschüsse aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten sind (OVG Schleswig, Urteil vom 05.09.1996 - 2 K 8/94 - SchlHA 1997, 117).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95   

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https://dejure.org/1996,7825
OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95 (https://dejure.org/1996,7825)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2 L 343/95 (https://dejure.org/1996,7825)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2 L 343/95 (https://dejure.org/1996,7825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überwachungswerte; Gewässeraufsicht; Erhebungszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 733
  • DVBl 1997, 1070
  • UPR 1997, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1991 - 9 L 344/89
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95
    Die letzten fünf Untersuchungen im Rahmen der staatlichen Gewässeraufsicht, deren Ergebnisse für die Ermäßigung des Abgabensatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG i.V.m. der Rahmen-AbwasserVwV (Ziff. 2.2.4) maßgebend sind, sind die letzten im Kalenderjahr als dem Erhebungszeitraum durchgeführten Untersuchungen (wie OVG Lüneburg, Die Gemeinde 1993, 220).

    Das folgt daraus, daß Veranlagungszeitraum nach § 11 Abs. 1 AbwAG das Kalenderjahr ist und es daher für die Abgabebemessung auf das Einleitungsverhalten im jeweiligen Kalenderjahr ankommen muß (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.10.1991 - 9 L 344/89 -, Die Gemeinde 1993, 220 mit eingehender Begründung; vgl. auch §§ 9 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 4 Abs. 4 S. 2 AbwAG, die ausdrücklich darauf abstellen, ob die Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7 a Abs. 1 WHG "im Veranlagungszeitraum" eingehalten werden).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9097
BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1997 - 3 ObOWi 19/97 (https://dejure.org/1997,9097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NatEG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1
    Keine ordnungsgemäße Nutzung bei Umgestaltung ungenutzten Grünlandes in landwirtschaftlich genutzten Grund durch Abbrennen der Bodendecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 244
  • UPR 1997, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 3 ObOWi 12/94
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    2 NatEG dient, wie bereits die Überschrift ausweist, dem Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Kleinvogelwelt (vgl. Verhandlungen des Bayer. Landtags IV. Wahlperiode 1958 - 62 Beilagenband IV Beilage 3033 S. 10; BayObLGSt 1957, 45, 47 zu dem im wesentlichen übereinstimmenden § 14 NatSchVO vom 7.3.1951 [GVBl S. 39]; 1994, 62, 64).

    Die Vorschrift dient aber auch dem Schutz kleinerer Landschaftseinheiten als solcher (Entwurfsbegründung aaO.; BayObLGSt 1994, 62, 64).

  • BayObLG, 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    Die - nach wie vor geltende (vgl. Art. 59 Abs. 2 NatEG ) - Regelung des Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 NatEG entspricht wie die Verordnungsermächtigung des Art. 18 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG der Erkenntnis, daß mit dem Abbrennen der Bodendecke viel mehr Nachteile als Vorteile verbunden sind und dadurch vor allem die durch die rationelle Flurbewirtschaftung an sich schon auf das stärkste bedrängte Kleinlebewelt, unter der sich viele Nützlinge befinden, gefährdet wird (Senatsbeschluß vom 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79).

    Auch hinsichtlich der nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 NatEG gestatteten ordnungsgemäßen Nutzung ist auf den aktuellen Zustand abzustellen und nicht auf eine beabsichtigte "Nutzungsänderung" (Senatsbeschluß vom 18.12.1979 - 3 ObOWi 221/79).

  • BVerwG, 26.02.1992 - 4 B 38.92

    Naturschutz - Beseitigung einer Hecke - Eingriff - Naturschutzrechtliches

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 19/97
    Demgemäß privilegiert die sogenannte Landwirtschaftsklausel nur die bereits ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung von Grundflächen, jedoch nicht die Umwandlung anderer Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen (BVerwG NuR 1992, 328; BayVGH BayVBl 1985, 208, 209; NuR 1989, 182, 183; VGH Kassel NuR 1992, 86, 87; Engelhardt/Brenner Naturschutzrecht in Bayern - Stand: 1.9.1994 - BayNatSchG Art. 6 Rn. 25).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
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