Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.12.1996

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   BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95   

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BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95 (https://dejure.org/1996,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1996 - 11 VR 21.95 (https://dejure.org/1996,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 (https://dejure.org/1996,1816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke - Eisenbahnneubaustrecke - Vorkaufsrecht - Planfeststellungsverfahren - Antragsbefugnis - Klagebefugnis

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 1 mit Anlage BSWAG, § 4 BSWAG, § 10 BSWAG, § 18AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 ernverkehrswegebestimmungsverordnung
    Planfeststellung; Einwendungen eines Eigentümers; Eigentumserwerb im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens; Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Vorhabenträger; Abschnittsbildung; Planrechtfertigung; gesetzliche Bedarfsfeststellung; Überprüfung geset

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens erworbenenen Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 284
  • UPR 1997, 153
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8).

    Daß dabei im Eisenbahnrecht nicht jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommen muß, hat der Senat bereits im Beschluß vom 21. Dezember 1995 (a.a.O.) entschieden.

    Das Vermeidungsgebot ist striktes Recht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - a.a.O.; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 a.a.O.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, können Mängel bei der Kompensationsflächenberechnung und -bemessung regelmäßig durch die nachträgliche Festsetzung anderweitiger Flächen oder die Bestimmung von Ersatzmaßnahmen behoben werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 a.a.O.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89, vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 und vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - a.a.O.) besteht keine Verpflichtung, alle denkbaren Möglichkeiten der Trassenführung einer gleich intensiven Prüfung zu unterziehen.

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368 [BVerwG 01.07.1993 - 7 ER 308/93]; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers war die Ermittlung und Würdigung vorhandener Planungsvarianten nicht mangelhaft (vgl. dazu bereits BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBAnG Nr. 22 S. 45; BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Darüber hinaus müßte eine fehlerhafte Darstellung der Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt im Planfeststellungsbeschluß das planerische Abwägungsergebnis beeinflußt haben (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13).

    Das Vermeidungsgebot ist striktes Recht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - a.a.O.; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 a.a.O.).

    Das gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, Art. 6 a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG bestehende naturschutzrechtliche Gebot, mögliche Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen, ist striktes Recht und nicht Gegenstand planerischer Abwägung (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Die Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Nr. 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985 S. 40) - UVP-Richtlinie - verbietet eine Planfeststellung in Abschnitten nicht (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt dementsprechend den Standpunkt, daß das Ergebnis behördlicher Ermittlungen, die im Anschluß an das Anhörungsverfahren stattgefunden haben, allenfalls Anlaß zu einer erneuten Auslegung geben kann, wenn nämlich die Behörde erkennt oder erkennen muß, daß ohne Offenlegung des Ermittlungsergebnisses Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]) bereits entschieden, die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs bedeute nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Der Antragsteller hat nicht dargelegt, inwiefern das planfestgestellte Vorhaben konkrete Planungsabsichten einzelner Gemeinden beeinträchtigen sollte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Selbst wenn nämlich, wie der Antragsteller meint, die Kompensationsberechnung in der Fassung der Planänderung keinen rechtlichen Bestand haben könnte, würde dies nicht zur Planaufhebung oder - im Hinblick auf ein zur Heilung erforderliches ergänzendes Verfahren (§ 20 Abs. 7 Satz 2 AEG) - zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - UPR 1996, 339) führen.
  • BVerwG, 04.10.1994 - 4 B 196.94

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landschaftsverbandes im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Die Ausgleichspflicht ist danach insbesondere nicht Gegenstand einer eigenen planerischen Beurteilungs- oder Ermessensermächtigung der Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 4 B 196.94 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 14).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, S. 261).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBAnG Nr. 22 S. 45; BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entspricht und objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 84, 123 [BVerwG 24.11.1989 - 4 C 41/88]).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 120/82

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Davon wäre nur auszugehen, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 347, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - UPR 1997, 153 und Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
    Das Vorliegen von Verfahrensmängeln könnte im übrigen der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diesen Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 -, S. 9 f d.U., teilweise veröffentlicht in: UPR 1997, 153 - NBS Nürnberg-Erfurt, Abschnitt Staffelstein -).

    Vielmehr stellt das einschlägige Fachrecht hinreichend sicher, daß bei der Planfeststellung des einzelnen Abschnitts auch die durch das Vorhaben insgesamt ausgelösten Umweltbeeinträchtigungen in der Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils" in den Blick genommen werden (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., S. 11 d.U.; Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442).

    Ein Plan ist dann gerechtfertigt, wenn das Vorhaben den Zielen eines die Enteignung zulassenden Gesetzes entspricht und objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 71, 166, 168; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 13 d.U.).

    Es ist weder substantiiert dargetan noch ersichtlich, daß der Gesetzgeber bei der Feststellung des Bedarfs für die Neubaustrecke den ihm hierbei zukommenden Gestaltungsspielraum überschritten hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 14 bis 18; ferner: BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A.54.96 S. 17 ff. d.U., darin: Prognosezeitraum bis 2010 akzeptiert, Erörterungen lediglich hinsichtlich des gesunkenen Güterverkehrsaufkommens).

    Das Vermeidungs- und Ausgleichsgebot ist striktes Recht und nicht Gegenstand der planerischen Abwägung (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 21 f d.U.).

    Vielmehr ist für die nachfolgenden Abschnitte die Prognose ausreichend, aber auch erforderlich, daß der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. für das Fernstraßenrecht; BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, NuR 1997, 441, 442 f - B.15 - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 20 d.U. - A 20 - für das Eisenbahnrecht: BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O., Seite 10 f).

    Ein Abwägungsfehler ist bei einer solchen gestuften Vorauswahl nicht schon dann gegeben, wenn sich herausstellt, daß eine ausgeschiedene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich diese Lösung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1996, UPR 196, 444, 446 - Abfallentsorgung - Beschluß vom 30. Dezember 1996, a.a.O. Seite 24 ff.; Beschluß vom 24. September 1997, UPR 1998, 72 - Fernstraßenrecht - Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Seite 15 ff d.U. - A 20 - Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juli 1996 - 8 B 10191/96.OVG Seite 16 ff d.U. - Abfalldeponie - Urteil des Senats vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - ,Seite 55 f - Müllheizkraftwerk -).

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß der Gesetzgeber ausgehend von der Erkenntnis, die zu erwartenden Verkehrsmengen im Nord-Süd-Verkehr würden mit der bestehenden zweigleisigen Bahnverbindung Nürnberg - Lichtenfels - Jena - Leipzig nicht bewältigt werden können, vor die Entscheidung gestellt war, entweder die Bestandsstrecke viergleisig ausbauen oder ganz bzw. teilweise eine zweigleisige Neubaustrecke errichten zu lassen und diese über Erfurt oder über das bayerische Vogtland und Gera nach Leipzig zu führen.

    e) Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß die Frage, ob neben den geschilderten Maßnahmen zur Erreichung des genannten Planungszieles weitere, die Marktposition der Bahn stärkende verkehrs- und ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich sein könnten (vgl. dazu BTDrucks 13/5933, S. 3 f.), von den politischen Entscheidungsorganen zu beurteilen und zu entscheiden ist.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 (a.a.O.) und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (a.a.O.) ausgeführt.

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Davon wäre nur auszugehen, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 347, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - UPR 1997, 153 und Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 ).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Dies hat der Senat im Beschluß vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 VR 21.95 im einzelnen ausgeführt.

    Auch insoweit wird auf den Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 VR 21.95 verwiesen.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auch dies hat des Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61 95 und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 22) ausgeführt.
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Als Rechtsnachfolgerin der vormaligen Pächterin des C-hofes kann sie sich auf deren rechtzeitig erhobenen Einwendungen vom 13. Oktober 2002 berufen (s. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 284; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 73 Rdnr. 82), muss sich aber zugleich einen bereits eingetretenen Einwendungsausschluss als Rechtsnachfolgerin entgegenhalten lassen, weil sie nur eine bereits präklusionsbelastete Rechtsposition erworben hat ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 -11 D 94/03 .AK -, [...]).
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041

    Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung

    Die Vermeidbarkeit von Natur- oder Landschaftsbeeinträchtigungen durch Verwirklichung einer räumlichen oder technischen Alternative ist ein Element der planerischen Abwägung mit der Folge, dass Varianten zu prüfen sind (BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 4 C 29/94 - NuR 1997, 348; B.v. 24.9.1997 - 11 VR 21/95 - NVwZ-RR 1998, 284); nach dem Fachrecht entscheidet sich, ob Trassenvarianten eine Rolle spielen (vgl. dazu unten 4.2.5).
  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Die Vermeidbarkeit von Natur- oder Landschaftsbeeinträchtigungen durch Verwirklichung einer räumlichen oder technischen Alternative ist ein Element der planerischen Abwägung mit der Folge, dass Varianten zu prüfen sind (BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 4 C 29/94 - NuR 1997, 348; B.v. 24.9.1997 - 11 VR 21/95 - NVwZ-RR 1998, 284); nach dem Fachrecht entscheidet sich, ob Trassenvarianten eine Rolle spielen (vgl. dazu unten 4.2.5).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Die Beklagte vertritt mit Recht die Auffassung, dass auf diese Weise Neuzerschneidungen gerade vermieden werden können (PFB S. 176; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 22 S. 82).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

  • VG Arnsberg, 20.04.2010 - 8 L 522/09

    Eilantrag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt gegen Erweiterung eines

  • VG Düsseldorf, 22.06.2007 - 9 K 853/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95   

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https://dejure.org/1996,941
BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke - Eisenbahnneubaustrecke

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 1 mit Anlage BSWAG, § 4 BSWAG, § 10 BSWAG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 Fernverkehrswegebestimmungsverordnung
    Abschnittsbildung; Planrechtfertigung; gesetzliche Bedarfsfeststellung; Abwägungskontrolle; gemeindliche Planungshoheit

  • rechtsportal.de

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungahoheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 684 (Ls.)
  • UPR 1997, 153
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Notwendige Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - <NVwZ 1994, S. 368/369>; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - ; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Im übrigen hat der Senat diese bereits im Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - auf das Vorliegen von Abwägungsfehlern untersucht, ohne solche festzustellen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Die Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Nr. 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 (ABl. EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985 S. 40)) - UVP-Richtlinie - verbietet eine Planfeststellung in Abschnitten nicht (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt dementsprechend den Standpunkt, daß das Ergebnis behördlicher Ermittlungen, die im Anschluß an das Anhörungsverfahren stattgefunden haben, allenfalls Anlaß zu einer erneuten Auslegung geben kann, wenn nämlich die Behörde erkennt oder erkennen muß, daß ohne Offenlegung des Ermittlungsergebnisses Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]) bereits entschieden, die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs bedeute nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).

    Der unter Berufung auf ihre Planungshoheit gestellte Antrag einer Gemeinde auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kann nur dann Erfolg haben, wenn entweder eine bereits konkretisierte Planung im Verfahren konkret dargelegt und von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt wurde oder eine im einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung durch die angegriffene Fachplanung gänzlich verhindert oder grundlegend behindert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - ).

    Daß dabei im Eisenbahnrecht nicht jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommen muß, hat der Senat bereits im Beschluß vom 21. Dezember 1995 (a.a.O.) entschieden.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Denn mangels Geltung des Art. 14 GG für gemeindliches Eigentum entfällt jedenfalls im Anfechtungsprozeß gegen die Planfeststellung die umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung, die ein privater Eigentümer beanspruchen könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind etwaige Anpassungsentscheidungen des Bundesgesetzgebers nach § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz abzuwarten, ohne daß die Rechtsprechung zuvor befugt wäre, entsprechende Entscheidungen an sich zu ziehen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 -).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - <NVwZ 1996, S. 261>).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entspricht und objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Notwendige Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

  • BVerwG, 04.04.1996 - 11 A 21.96

    Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 A 42.96

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des

  • BVerwG, 14.08.1996 - 11 A 42.96

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Dafür besteht indessen - wie ausgeführt - keine Rechtfertigung (vgl. noch VGH Mannheim, Urt. v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 -, Juris, Rn. 36; OVG Koblenz, Urt. v. 17.3.2005 - 1 C 11411/04 -, DVBl. 2005, 720 (nur Ls); das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings gelegentlich die Planrechtfertigung - ohne dies zu problematisieren - auf die Klage einer Gemeinde hin geprüft, vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153; Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161 f.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen, die ihre Rechte selbst geltend machen können, ein Schaden droht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - UPR 1997, 153 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

    In den von der Klägerin durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG 11 VR 24.95 - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein, BVerwG 11 VR 6.96 - Planfeststellungsabschnitt Coburg, BVerwG 11 VR 16.96 - Planfeststellungsabschnitt Südliche Anbindung Coburg) hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die zitierten Planfeststellungsbeschlüsse abgelehnt.

    Im Zuge des "Ursprungsverfahrens" BVerwG 11 A 65.95 (BVerwG 11 VR 24.95) hat der Berichterstatter aufgrund Beweisbeschlusses vom 11. Juni 1996 einen Augenscheins- und Erörterungstermin in Niederfüllbach durchgeführt.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) im einzelnen dargelegt.

    b) Soweit die Klägerin Verfahrensfehler rügt und meint, für das Neubauvorhaben fehle es an der Planrechtfertigung, führt sie Argumente an, die bereits Gegenstand der von ihr durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95, 6.96 und 16.96 waren.

    Darüber hat der Senat mit eingehender Begründung im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) entschieden.

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 A 42.96

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Für die Planfeststellungsabschnitte Staffelstein (Baukilometer 0, 0 bis Baukilometer 18, 03) und Coburg (Baukilometer 18, 03 bis Baukilometer 34, 24) - zum letztgenannten Abschnitt gehört auch die nördliche Verbindungskurve Coburg - sind Planfeststellungsbeschlüsse ergangen, die die Antragstellerin gleichfalls anficht (BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 und BVerwG 11 A 21.96/11 VR 6.96).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95 hat der Senat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß Staffelstein mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 zurückgewiesen.

    Mit denselben Argumenten wie im Verfahren BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 (Planfeststellungsabschnitt Staffelstein) beruft die Antragstellerin sich darauf, der angefochtene Planfeststellungsbeschluß müsse im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, weil er verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und im übrigen für das Projekt einer Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt die Rechtsvoraussetzung der Planrechtfertigung nicht gegeben sei.

    Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) mit eingehender Begründung entschieden, daß dies nicht zutrifft.

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 VR 6.96
    In den Verfahren für die Planfeststellungsabschnitte Staffelstein und Südliche Verbindungskurve Coburg sind Planfeststellungsbeschlüsse ergangen, die die Antragstellerin gleichfalls anficht (BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 und BVerwG 11 A 42.96/11 VR 16.96).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95 hat der Senat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß Staffelstein mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 zurückgewiesen.

    Mit denselben Argumenten wie im Verfahren BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 (Planfeststellungsabschnitt Staffelstein) beruft die Antragstellerin sich darauf, der angefochtene Planfeststellungsbeschluß müsse im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, weil er verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und im übrigen für das Projekt einer Eisenbahn- Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt die Rechtsvoraussetzung der Planrechtfertigung nicht gegeben sei.

    Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) mit eingehender Begründung entschieden, daß dies nicht zutrifft.

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

    Als evident unsachlich wäre dies nur anzusehen, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 9.08

    Bundeswehr: Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zulassung der Nutzung

    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen, die ihre Rechte selbst geltend machen können, ein Schaden droht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 24.95 - UPR 1997, 153, 154, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg -

    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche

    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 34.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

    Als evident unsachlich wäre dies nur anzusehen, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz -

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 21.04

    Wirksamkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlerhaftes Handeln einer

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 1 CS 15.914

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für 29 Parabolantennen im

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 49.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 33.04

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 37.04

    Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98

    Planfeststellung einer Straßenbahnlinie: Planrechtfertigung; Abweichung von einem

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks;

  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96

    Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96

    Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1997 - 5 S 3384/95
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