Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.04.1998

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   BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98   

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BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98 (https://dejure.org/1998,8216)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98 (https://dejure.org/1998,8216)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1998 - 3 ObOWi 43/98 (https://dejure.org/1998,8216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablagern von Fahrzeugen und einer Batterie auf einem landwirtschaftlichen Anwesen als Abfall i.S.e. Endlagers mit dem Ziel der Entledigung dieser Gegenstände auf Dauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrW-/AbfG § 61 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
    Verwertung und Beseitigung von Abfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 570
  • DÖV 1998, 693
  • BayObLGSt 1998, 60
  • UPR 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98
    Der Begriff der Abfälle zur Verwertung setzt voraus, daß der Abfallbesitzer zu einer ordnungsgemäßen, d. h. § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG entsprechenden Verwertung in der Lage ist, d. h. daß er in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht die Sachen alsbald einer umweltunschädlichen Verwertung zuführen kann (BVerwG NVwZ 1993, 990/992; VG Bremen GewArch 1997, 172/173 = NVwZ 1997, 1029/1031; vgl. auch Versteyl/Helge NVwZ 1994, 833/839).
  • BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96

    Abfallbegriff bei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schrottfahrzeuge

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98
    Dabei ist auf die bewegliche Sache als Ganzes abzustellen (vgl. BayObLGSt 1997, 11/13) und nicht auf etwa ausgeschlachtete Einzelteile.
  • VG Bremen, 22.11.1996 - 2 V 171/96
    Auszug aus BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98
    Der Begriff der Abfälle zur Verwertung setzt voraus, daß der Abfallbesitzer zu einer ordnungsgemäßen, d. h. § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG entsprechenden Verwertung in der Lage ist, d. h. daß er in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht die Sachen alsbald einer umweltunschädlichen Verwertung zuführen kann (BVerwG NVwZ 1993, 990/992; VG Bremen GewArch 1997, 172/173 = NVwZ 1997, 1029/1031; vgl. auch Versteyl/Helge NVwZ 1994, 833/839).
  • VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 11 K 15.00616

    (Teilweise) Betriebsstilllegung einer Anlage zum Lagern gefährlicher Abfälle

    Für die Frage des Vorliegens einer neuen Zweckbestimmung/eines neuen Verwendungszwecks ist bei Sachgesamtheiten oder komplexeren Gegenständen auf den Gegenstand als solchen und nicht auf seine individuellen Bauteile abzustellen (BayOBbLG v. 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98 - Rn. 5 = NVwZ 1999, 570; Jarass KrWG § 3 Rn. 84 m. w. N.).

    Hierdurch manifestiert sich endgültig der Wille zur Entledigung, da insofern eine Abfallbehandlung stattfindet (vgl. BayOBbLG v. 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98 - Rn. 6 = NVwZ 1999, 570).

  • BayObLG, 27.01.2022 - 202 ObOWi 80/22

    Einordnung von Autowracks als Abfall - Verjährungsbeginn bei unerlaubter

    Unter Behandeln ist jede Veränderung des Abfalls zu verstehen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abfallbeseitigung steht (vgl. Landmann/Rohmer UmweltR/Beckmann 96. EL September 2021 KrWG § 28 Rn. 15), worunter der Ausbau von Ersatzteilen zum Zwecke des sog. Ausschlachtens zweifelsfrei fällt (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98 = BayObLGSt 1998, 60 = RdL 1998, 157 = DÖV 1998, 693 = NuR 1998, 446 = BayVBl 1998, 570 = UPR 1998, 395 = ZfW 1999, 118).
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

    Durch diese Handlung manifestiert sich der Wille zur Entledigung endgültig, da insofern eine Abfallbehandlung stattfindet (vgl. BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris; VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 59 unter Verweis auf BayObLG v. 17.4.1998 - 3 ObOWi 43/98 - juris Rn 6).

    Im vorliegenden Fall ist aufgrund des vorgelegten Betriebskonzepts und der diesbezüglichen Erklärungen des Klägers zu 1) in der mündlichen Verhandlung davon auszugehen, dass dieser die jedenfalls teilweise "auszuschlachtenden" Elektrogeräte bereits bei Erwerb systematisch nach brauchbaren Ersatzteilen und zu verschrottenden Restanlagen trennen will, ohne dass ein konkreter Bedarf an diesen besteht (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.5.2016 - AN 11 K 15.00616 - juris Rn. 63 f. unter Verweis auf BayObLG v. 17.4.1998 - 3 ObOWi 43/98 - juris Rn 5, bestätigt durch BayVGH, U.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris).

  • OLG Köln, 19.06.2002 - Ss 92/02

    Lagerung von Abfällen verschiedenster Art auf einem Betriebsgelände ohne

    Soweit in § 3 Abs. 3 KrW-/AbfG Kriterien genannt werden, die zu einer Fiktion oder Vermutung führen könnten (vgl. dazu Nachw. bei Lenckner/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 326 Rdnr. 2c), kann die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht nicht die Wirkung entfalten, dass der positive Nachweis der Begriffsmerkmale entbehrlich wäre (Lenckner/Heine a.a.O. § 326 Rdnr. 2 g m. w. Nachw.; Steindorf a.a.O. Rdnr. 38; Steindorf, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 326 Rdnr. 30 f., 68; Kloepfer/Vierhaus, Umweltstrafrecht, 2. Aufl., Rdnr 128; a.A. [in nicht tragenden Erwägungen] wohl BayObLGSt 1997, 11 [15] = NVwZ 1997, 1038 [1040] = StraFo 1997, 146 [148] = NuR 1997, 391; BayObLGSt 1998, 60 = NVwZ 1999, 570 = NuR 1998, 446).
  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    Für die Frage des Vorliegens einer neuen Zweckbestimmung bzw. eines neuen Verwendungszwecks ist (auch bei Sachgesamtheiten oder komplexeren Gegenständen) auf den Gegenstand als solchen und nicht auf seine individuellen Bauteile abzustellen (BayObLG, Beschluss vom 17. April 1998 - 3 ObOWi 43/98 -, juris Rn. 5; Petersen in: Jarass/Petersen, 2. Aufl. 2022, KrWG § 3 Rn. 91 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 09.04.2020 - W 4 S 20.377

    Vermutung eines ungenehmigten Anlagenbetriebs

    Für die Frage des Vorliegens einer neuen Zweckbestimmung/eines neuen Verwendungszwecks ist bei Sachgesamtheiten oder komplexen Gegenständen auf den Gegenstand als solchen und nicht auf seine individuellen Bauteile abzustellen (vgl. BayObLG v. 17.4.1998 - 3 ObOWi 43/98 - juris Rn. 5; Jarass, KrWG, § 3 Rn. 84, m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.09.2004 - Ss 336/04

    Zulässigkeit der Rückleitung der Akten an die Verwaltungsbehörde zur Rücknahme

    "Abfall zur Verwertung" setzt daher voraus, dass der Abfallbesitzer zu einer zeitnahen, alsbaldigen Verwertung in der Lage ist (vgl. OVG Münster NVwZ 1999, 1246; BayObLG DÖV 1998, 693 = NVwZ 1999, 570 = NUR 1998, 446).
  • VG München, 21.09.1998 - M 1 SN 98.4082

    Einschätzung einer aufbereiteten Schlacke aus der Hausmüllverbrennungsanlage

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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.04.1998 - 4St RR 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11314
BayObLG, 15.04.1998 - 4St RR 50/98 (https://dejure.org/1998,11314)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1998 - 4St RR 50/98 (https://dejure.org/1998,11314)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1998 - 4St RR 50/98 (https://dejure.org/1998,11314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 465
  • BayObLGSt 1998, 58
  • UPR 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.11.1995 - 4St RR 224/95
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1998 - 4St RR 50/98
    Hat der Angeklagte nämlich die Anlage weiter betrieben, so erfuhr die Dauerstraftat des § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB bzw. § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB a. F. (vgl. BayObLGSt 1995, 188/189) durch die Vorverurteilung eine Zäsur, nach der eine neue Strafverfolgung möglich war (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. Einl. Rn. 175 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 20.08.1991 - 2 Ss 347/91
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1998 - 4St RR 50/98
    Die Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen war typisches Merkmal der Nutzung der betreffenden Grundstücksfläche (vgl. BayObLGSt 1984, 48/49; OLG Stuttgart NStZ 1991, 590 je m. w. N.).
  • BayObLG, 13.04.1984 - RReg. 4 St 67/84

    Betreiben; Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsanlage

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1998 - 4St RR 50/98
    Die Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen war typisches Merkmal der Nutzung der betreffenden Grundstücksfläche (vgl. BayObLGSt 1984, 48/49; OLG Stuttgart NStZ 1991, 590 je m. w. N.).
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