Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Städtebaurecht; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung; Typenlehre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung; Typenlehre.

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Gegen die Festsetzung eines Bebauungsplans, di...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan für Gewerbegebiet: Kann Einzelhandel ausgeschlossen werden? (IBR 1998, 496)

Verfahrensgang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1998 - 8 C 12485/97
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 9
  • NJ 1999, 46
  • DVBl 1998, 1301 (Ls.)
  • DÖV 1999, 169 (Ls.)
  • BauR 1998, 1122 (Ls.)
  • BauR 1998, 1197
  • IBR 1998, 496
  • UPR 1998, 459
  • ZfBR 1998, 317



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Wird zitiert von ... (80)  

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07  

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Nur insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht ( Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04  

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    g) Die Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - BVerwG 4 C 19.85 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) enthalten ebenso wenig wie die Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 25) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) eine Aussage dazu, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2 nach § 1 Abs. 3 BauGB die Nichtigkeit des betreffenden Bebauungsplans zur Folge hat.

    k) Ob das Normenkontrollgericht aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten hat folgern dürfen, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 einem bestimmten Betriebstyp entsprechen, ist eine Frage der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich nicht anhand der Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - (a.a.O.) und - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) und in den Beschlüssen vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - (a.a.O.) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) beantworten lässt.

    Vielmehr muss die Gemeinde darlegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - a.a.O. und - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.; Beschlüsse vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - a.a.O. und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07  

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen einzelne Einzelhandelsbranchen aus dem Kreis der in einem Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetriebe ausgeschlossen werden, wenn, was vorliegend nicht streitig ist, die Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die einschränkende Voraussetzung der Rechtfertigung durch besondere städtebauliche Gründe erfüllt ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Jurion
  • archive.org

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau der «Schlömener Kurve» durch die Stadt Marktredwitz

  • rechtsportal.de

    Recht des Schienenverkehrs - Mittelbare Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde

mehr
  • ibr-online

    Öffentliches Baurecht - Planungshoheit: Beeinträchtigung durch Bauvorhaben?

  • Judicialis

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg - Hof; Planungshoheit der Gemeinde, mittelbare Beeinträchtigung der -; Schienenanbindung; Schienenverkehrsbedienung; Präklusion.

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Durch möglicherweise eintretende mittelbare Au...

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 1998, 1192 (Ls.)
  • DÖV 1999, 38 (Ls.)
  • UPR 1998, 459



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Wird zitiert von ... (8)  

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04  

    Kommunale Bauleitplanung in FFH- u. Vogelschutzgebieten

    Da die Schutzgebietsausweisung nahezu das gesamte Gemeindegebiet erfasst und im Wesentlichen nur den vorhandenen Baubestand ausgenommen hat, ist die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Planungshoheit jedenfalls hinsichtlich der die Ortslage umgrenzenden Schutzgebietsflächen hinreichend dargetan (vgl. zur Beachtlichkeit der Planungshoheit im Fachplanungsrecht: BVerwGE 74, 124 [132]; 100, 388 [394]; UPR 1998, 459).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05  

    Ausschluss von Windenergieanlagen

    Denn gegenüber der Zulassung von Fachplanungsvorhaben im Sinne von § 38 BauGB kann die Gemeinde sich nur auf die gerechte Abwägung ihrer eigenen abwägungsbeachtlichen Belange berufen, insbesondere die Rücksichtnahme auf ihre eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung geltend machen (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998, UPR 1998, 459; Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, 813).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99  

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Gerichtsbescheid v. 27.07.1998 - 11 A 10.98 - m.w.N., UPR 1998, 459) vermittelt die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht; hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast.

    Selbst wenn man aber von nachteiligen Auswirkungen - welcher Art auch immer - durch eine unterstellt verminderte Benutzung der Bahn in Folge des Wegfalls der beiden Aufzüge ausgehen wollte, handelte es sich allenfalls um mittelbare Auswirkungen, die ein Abwehrrecht der Klägerin gegen die fremde Fachplanung nicht begründen könnten (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.07.1998 - 11 A 10.98 - a.a.O.).

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