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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97 (https://dejure.org/1998,1930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.1998 - 10 S 909/97 (https://dejure.org/1998,1930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 10 S 909/97 (https://dejure.org/1998,1930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Drittschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 298
  • VBlBW 1998, 237 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1192 (Ls.)
  • UPR 1999, 195
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1997 - 10 S 607/96

    Beurteilung der Immissionen in der Nachbarschaft einer Abfallverbrennungsanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Der Senat geht davon aus, daß die TA-Luft in dem hier maßgeblichen, die Kenngrößen für die Immissionszusatzbelastung im Beurteilungsgebiet betreffenden Teil (Nr. 2.6.4 i.V.m. Anhang C) zu hinreichend konservativen Ergebnissen führt und insoweit nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt ist (vgl. die Urteile vom 28.06.1995 - 10 S 2509/93 -, VBlBW 1996, 56 = NVwZ 1996, 297, und vom 17.06.1997 - 10 S 607/96 -, ZUR 1998, 86).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats vermittelt zwar die Regelung in Nr. 2.2.1.5 TA-Luft, wonach zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch krebserzeugende Stoffe deren Emissionen nach Nr. 2.3 zu begrenzen und nach Nr. 2.4 abzuleiten sind, i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Drittschutz (vgl. Urteile vom 28.06.1995 und vom 17.06.1997, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Es kann daher offen bleiben, ob die Festlegung der Emissionsgrenzwerte in § 5 17.BImSchV als abschließende Konkretisierung des Minimierungsgebotes nach Nr. 2.3 TA-Luft anzusehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 17.06.1997, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 11.06.1996, DVBl. 1997, 70ff. = ZUR 1997, 46ff.) oder ob Anlagennachbarn im Rahmen ihres Abwehranspruchs über die Einhaltung dieser Emissionsgrenzwerte hinaus auch die weitergehende Begrenzung der im Abgas enthaltenen Emissionen krebserzeugender Stoffe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl., Nr. 2.3 Abs. 1 TA-Luft) verlangen können (so Roßnagel, in: GK-BImSchG, § 5 RdNr. 840, 366, m.N. der Gegenmeinung in Fußnote 797).

    Nachteile, die von Immissionen für die Nachbarschaft herbeigeführt werden können, sind "erheblich", wenn die zugrundeliegenden Einwirkungen auf Sachgüter nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit des Gebiets und des Rücksichtnahmegebots den Betroffenen nicht zugemutet werden können (Urteil des Senats vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 693 sowie Urteil vom 17.06.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Der Senat geht davon aus, daß die TA-Luft in dem hier maßgeblichen, die Kenngrößen für die Immissionszusatzbelastung im Beurteilungsgebiet betreffenden Teil (Nr. 2.6.4 i.V.m. Anhang C) zu hinreichend konservativen Ergebnissen führt und insoweit nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt ist (vgl. die Urteile vom 28.06.1995 - 10 S 2509/93 -, VBlBW 1996, 56 = NVwZ 1996, 297, und vom 17.06.1997 - 10 S 607/96 -, ZUR 1998, 86).

    Soweit der Kläger die Verwertbarkeit der Granulate in Abrede stellt, ist er schon deshalb nicht in seinen Rechten verletzt, weil das Verwertungsgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG keinen drittschützenden Charakter hat (Urteil des Senats vom 28.06.1995, a.a.O.; Jarass, a.a.O., § 5 RdNr. 100).

  • VGH Bayern, 11.06.1996 - 20 A 90.40036
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Es kann daher offen bleiben, ob die Festlegung der Emissionsgrenzwerte in § 5 17.BImSchV als abschließende Konkretisierung des Minimierungsgebotes nach Nr. 2.3 TA-Luft anzusehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 17.06.1997, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 11.06.1996, DVBl. 1997, 70ff. = ZUR 1997, 46ff.) oder ob Anlagennachbarn im Rahmen ihres Abwehranspruchs über die Einhaltung dieser Emissionsgrenzwerte hinaus auch die weitergehende Begrenzung der im Abgas enthaltenen Emissionen krebserzeugender Stoffe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl., Nr. 2.3 Abs. 1 TA-Luft) verlangen können (so Roßnagel, in: GK-BImSchG, § 5 RdNr. 840, 366, m.N. der Gegenmeinung in Fußnote 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Nachteile, die von Immissionen für die Nachbarschaft herbeigeführt werden können, sind "erheblich", wenn die zugrundeliegenden Einwirkungen auf Sachgüter nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit des Gebiets und des Rücksichtnahmegebots den Betroffenen nicht zugemutet werden können (Urteil des Senats vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, NVwZ-RR 1995, 693 sowie Urteil vom 17.06.1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Denn die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen bewegt sich auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.12.1988, BVerwGE 81, 128, sowie Beschluß vom 14.05.1996, BVerwGE 101, 166, 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94

    Planfeststellung für eine Müllverbrennungsanlage: Beachtung des Abwägungsgebotes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Mit Einwendungen zu Fragen der Dimensionierung der Anlage, zu alternativen Standorten und alternativen Verfahren könnte der Kläger daher auch bei der von ihm behaupteten Anwendbarkeit fachplanungsrechtlicher Grundsätze nicht durchdringen (Beschluß des Senats vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 -, ZUR 1995, 95; Urteil des Senats vom 28.06.1995 - 10 S 2816/93).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Denn die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen bewegt sich auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.12.1988, BVerwGE 81, 128, sowie Beschluß vom 14.05.1996, BVerwGE 101, 166, 171).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Eine Einwendung muß zwar erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen das beabsichtigte Vorhaben - aus der Sicht des Einwendenden - bestehen; das Vorbringen muß so konkret sein, daß die Behörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.02.1996, UPR 1996, 236).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Er muß hingegen nicht im einzelnen vorbringen, weshalb dieses Rechtsgut gefährdet wird (BVerwG, Urteil vom 07.07.1980, BVerwGE 60, 297, 300, 311; OVG NW, Urteil vom 10.11.1988, UPR 1989, 390; Jarass, a.a.O., § 10 RdNr. 80).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97
    Denn das Abwägungsgebot räumt dem von einer Planung nicht unmittelbar enteignend (Art. 14 Abs. 3 GG), sondern nur mittelbar Betroffenen ein subjektiv-öffentliches Recht nur darauf ein, daß eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden, das Vorhaben tragenden Belangen stattfindet; er hat aber nicht auch einen Anspruch darauf, daß die Belange anderer Beteiligter oder der Allgemeinheit gerecht abgewogen werden oder daß etwa die Planung insgesamt und in jeder Hinsicht auf einer fehlerfreien Abwägung beruht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 14.02.1975, BVerwGE 48, 56, 66).
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Denn die Klägerin hatte bereits die nach ihrer Ansicht durch die genehmigte Müllverbrennungsanlage gefährdeten Rechtsgüter und die insoweit befürchteten Beeinträchtigungen - ausgehend vom Maßstab des "durchschnittlichen Wissens eines nicht sachverständigen Bürgers" (vgl. BVerfG, Beschl. vom 8.7.1982, BVerfGE 61, 82 (117() - hinreichend dargelegt; ihre Einwendungen im gerichtlichen Verfahren waren damit der Sache nach bereits innerhalb der Einwendungsfrist (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BImschG) von ihr dargelegt worden, weshalb sie mit diesen nicht präkludiert ist (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298-304).

    Schließlich können gemäß §§ 1 SächsVwVfG, 46 VwVfG Verfahrensfehler dann nicht allein zur Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung führen, wenn der Anlagenbetreiber - wie hier die Beigeladene - bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen (§ 6 Abs. 1 BImSchG) einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, aaO).

    Im Übrigen spricht viel dafür, dass die vom LAI erstellten Beurteilungswerte keine Aussage über die Eignung von Schadstoffkonzentrationen zulassen, Gefahren im immissionsschutzrechtlichen Sinne herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, aaO, 298 [302] m.w.N.).

    Durch diese Vergleichbarkeit mit häuslichen Abfällen ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hinreichend gewährleistet, dass sämtliche zugelassenen Abfälle bei der festgesetzten Mindesttemperatur von 850°C unter Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte behandelt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, aaO, 298 [301]).

    Bei diesen Betreiberpflichten handelt es sich um eine Konkretisierung des Schutzprinzips des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. Müggenborg, NVwZ 2000, 1096 [1099]; zu § 3 a.F. s. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, aaO, 298 [303]; Jarass, aaO, § 7 RdNr. 39 m.w.N.).

    Im Übrigen bewegt sich die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.12.1988, BVerwGE 81, 128; Beschl. vom 14.5.1996, BVerwGE 101, 166, [171]; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, aaO, 298 [300]).

    Bei der angegriffenen Genehmigung handelt es sich vielmehr um eine gebundene Verwaltungsentscheidung ("Kontrollerlaubnis", vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [299]), die bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen - ohne Berücksichtigung planerischer Gesichtspunkte - nach § 6 Abs. 1 BImSchG "zu erteilen ist".

  • OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Bei der angegriffenen Genehmigung handelt es sich vielmehr um eine gebundene Verwaltungsentscheidung ("Kontrollerlaubnis", vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [299]), die bei Vorliegen der gesetzlichen.

    Im Übrigen spricht viel dafür, dass die vom LAI erstellten Beurteilungswerte keine Aussage über die Eignung von Schadstoffkonzentrationen zulassen, Gefahren im immissionsschutzrechtlichen Sinne herbeizuführen, weil es sich nur um Vorschläge handelt, die es ermöglichen sollen, Belastungen durch die wichtigsten krebserzeugenden Luftschadstoffe risikoproportional abzubauen und dabei die unterschiedlichen Belastungssituationen in ländlichen Gegenden und in Ballungsgebieten zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [302] m.w.N.).

    Durch diese Vergleichbarkeit mit häuslichenAbfällen ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hinreichend gewährleistet, dass sämtliche zugelassenen Abfälle bei der festgesetzten Mindesttemperatur von 850 °C unter Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte behandelt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [301]).

    Die in der TA Luft enthaltenen Werte sind auch für das vorliegende Verfahren heranzuziehen, weil nach wie vor keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass diese Werte nunmehr durch gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt wären (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8.7.1999, SächsVBl. 2000, 86 [91]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300, 302]).Ebensowenig hat die Antragstellerin infolge der zu erwartenden Gesamtbelastung Gesundheitsgefahren durch andere in § 3 Abs. 4 BImSchG genannte Luftverunreinigungen zu befürchten.

    Allerdings dürfte es sich bei den in § 3 12. BImSchV geregelten allgemeinen Betreiberpflichten auch in der seit dem 3.5.2000 geltenden Fassung der Verordnung um eine Konkretisierung des Schutzprinzips des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG handeln (vgl. Müggenborg, NVwZ 2000, 1096 [1099]; zu § 3 a.F. s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [303]; Jarass, BImSchG, § 7 RdNr. 38 m.w.N.), weshalb die Antragstellerin ihr Rechtsschutzbegehren auf eine Verletzung dieser Vorschriften stützen kann, soweit der Anwendungsbereich der 12. BImSchV eröffnet.

    Soweit sie die Verwertbarkeit der Rostasche und sonstiger Reststoffe bezweifelt, scheidet eine Verletzung ihrer Rechte schon deshalb aus, weil das Verwertungsgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG keinen drittschützenden Charakter hat (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. NVwZ-RR 1999, 298 [303]; Jarass, BImSchG, § 5 RdNr. 123).2.3.3.

    Im Übrigen bewegt sich die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen auf einer dem Zulassungsverfahren für die einzelne Anlage vorangehenden Stufe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, BVerwGE 81, 128; Beschl. v. 14.5.1996, BVerwGE 101, 166, [171]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998, NVwZ-RR 1999, 298 [300]).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Diese sog. materielle Präklusion bedeutet den Ausschluss aller nicht rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen in einem sich an das Genehmigungsverfahren anschließenden Rechtsbehelfsverfahren, d. h. den Verlust des geltend gemachten Abwehrrechts (vgl. zum Immissionsschutzrecht BVerwG, Beschluss vom 30.01.1995 - 7 B 20/95 - juris; Senatsurteil vom 16.06.1998 - 10 S 909/97 - juris).

    Verbleibenden Bedenken im Hinblick auf die im Verhältnis zum Umfang der Antragsunterlagen relativ kurze Frist kann im Einzelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Substantiierungslast keine überspannten Anforderungen gestellt und nachträgliche Präzisierungen zugelassen werden (BVerwG, Urt. v. 17.12.1986 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 29.06.2004 a.a.O.; Senatsurteil vom 16.06.1998 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 - juris).

    Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine gebundene Entscheidung ist, ist für eine Prüfung der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlage, der technischen Alternativen oder alternativer Standorte grundsätzlich kein Raum (vgl. Senatsurteil v. 16.06.1998 - 10 S 909/97 - juris Rn 23; Jarass a.a.O. § 6 Rn 27).

  • OVG Sachsen, 08.07.1999 - 1 S 318/98

    Bodenreinigungsanlage; Eigentum der Gemeinde; Zuständigkeit;

    Dies genügt im Sinne einer mittelbaren Betroffenheit für die Bejahung der Klagebefugnis (ebenso BayVGH, Urt. v. 21.4.1998, NVwZ-RR 1998, 737 für ein Müllkraftwerk; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6. 1998 - 10 S 909/97 -).

    Ihre Tauglichkeit für die Einhaltung sowohl des Vorsorge- als auch des Schutzgebotes ist in ständiger obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit hinein wiederholt anerkannt worden (zuletzt BVerwG, Beschl. v. 10.6.1998, aaO).

    Was Stoffe angeht, für welche die TA-Luft Immissionsgrenzwerte festsetzt, ergibt sich die Unbedenklichkeit der Immissionen bereits daraus, dass hinsichtlich der in Nr. 2.5.1 TA-Luft genannten Schadstoffe die Voraussetzungen der Nr. 2.6.1.1 Abs. 5 TA-Luft erfüllt sind (ebenso: Beschluss des Senats vom 30.3.1999 - 1 S 721/98 - OVG Lüneburg, Urt. v. 24.3. 1993, NVwZ-RR 1994, 555 [556]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.6.1998 - 10 S 909/97 - UA S. 17, und Beschl. v 29.6. 1994, NVwZ 1995, 292 [295]).

    Der von ihr beantragte Planfeststellungsbeschluss ruft keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen hervor (ebenso VGH Bad.Württ., Urt. v. 16.6. 1998 - 10 S 909/97 -, n. v.; vgl. auch Kühling, Fachplanungsrecht, RdNr. 164 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - 11 S 83.06

    Eilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos

    Denn abgesehen davon, dass die Antragstellerin nicht substantiiert vorträgt, in welchen Punkten sich die gerügten Verfahrensmängel auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben sollten, scheidet eine Beachtlichkeit dieser Mängel schon aufgrund rechtlicher Alternativlosigkeit aus (vgl. dazu Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage, § 46, Rdnr. 53 f., 64), weil die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BImSchG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen ist und nicht im behördlichen Ermessen steht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 1998, - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298, sowie bei Juris, Rdnr. 20; OVG Münster, Urteil vom 18. November 1997, - 21 D 10/95.AK -, bei Juris, Rdnr. 23; VGH München, Beschluss vom 8. Mai 1996, - 22 CS 96.210 -, bei Juris, Rdnr. 16).

    Demgemäß kann auch der Umstand, dass der Einwendende einzelne Mängel des Vorhabens benennt, andere aber unerwähnt lässt, keine gegenständlich beschränkte Präklusion bewirken (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 1998, - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, § 10 BImSchG, Rdnr. 64 f.; sowie BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 C 101/78 -, BVerwGE 60, 297, zum Einwendungsausschluss nach § 3 Abs. 1 AtAnlV).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Sie wird nicht zu einer planerischen Abwägungsentscheidung, sondern bleibt eine gebundene Entscheidung, die um ein planerisches Element angereichert ist, so dass in einem Teilbereich eine Abwägung stattzufinden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.6.2007 - 7 B 4.07 - a.a.O.; Jarass, BImSchG, 7. Aufl., § 6 Rn. 20; Weidemann, Kontrollerlaubnis mit Abwägungsvorbehalt?, DVBl. 1994, 263), während Fragen des Bedarfs und planerische Alternativen, beispielsweise hinsichtlich des Standortes der Anlage, unerheblich sind (OVG Thüringen, Beschl. v. 22.2.2006 - 1 EO 708/05 -, ZUR 2006, 479; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298).
  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Selbst wenn der Behörde entgegen den vorstehenden Ausführungen im Verfahren zur Erteilung der Ausgangs- oder der Änderungsgenehmigung Fehler unterlaufen wären, die sich zumindest indirekt auch auf Beteiligungsrechte der Klägerin oder auf ihre allgemeine Rechtsstellung auswirken könnten, ergäbe sich daraus im vorliegenden Klageverfahren wegen Art. 46 BayVwVfG kein Anspruch auf gerichtliche Aufhebung der angegriffenen Genehmigung, da es angesichts ihrer fehlenden materiellen Betroffenheit durch den Anlagenbetrieb und der auch im Übrigen bestehenden Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die noch im Einzelnen darzustellen sein wird, offensichtlich ist, dass ein derartiger Fehler die nach zwingendem Recht (§ 6 Abs. 1 BImSchG) zu treffende behördliche Sachentscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. VGH BW vom 16.6. 1999, NVwZ-RR 1999, 298; HessVGH vom 15.2.2001, UPR 2001, 358).
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Unerheblich ist grundsätzlich auch, ob die genehmigte Müllverbrennungsanlage überdimensioniert ist oder nicht (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.6.1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298 = UPR 1999, 195).
  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07

    Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002

    Unerheblich ist grundsätzlich auch, ob die genehmigte Müllverbrennungsanlage überdimensioniert ist oder nicht (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Senatsbeschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 8 B 430/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 = juris Rn. 95; BVerwG, Urteile vom 17. Juli 1980 - 7 C 101/78 -, BVerwGE 60, 297 = juris Rn. 10 ff., und vom 14. Juli 2011 - 9 A 14/10 -, NVwZ 2012, 180 = juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2006 - 8 B 870/05 -, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Juni 1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 230 = juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2003 - 22 CS 03.1109 -, NVwZ 2003, 1138 = juris Rn. 11, und vom 9. Juni 2011 - 22 ZB 10.2192, 22 ZB 10.2395 -, UPR 2011, 456 = juris Rn. 16.
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 12 MS 16/07

    Rechtsgrundlagen und weitere Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 708/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag zweier Anwohner gegen die

  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2021 - 5 L 224/21

    Tesla darf weiter testen

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04

    Anspruch auf Errichtung und Betrieb einer Abfallumschlagstation; Rechtliche

  • OVG Thüringen, 03.03.2010 - 1 O 656/07

    Immissionsschutz: Genehmigung für eine thermische Restabfallbehandlungsanlage;

  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 137/15

    Reichweite des Nachbarschutzes im Immissionsschutzrecht

  • VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07

    Verwaltungsgericht billigt Genehmigung zur Kapazitätserhöhung des Stahlwerks in

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 505/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

  • VG Karlsruhe, 20.05.2009 - 9 K 3115/07

    Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aufgrund eines

  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 925/14

    Zum Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechtes aus § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2002 - 7 K 4702/99

    Alternativenprüfung; Standortvorbescheid; Vorbescheid; vorläufige

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.4009
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 1 EO 1120/05

    Entscheidung über die Restabfallbehandlungsanlage in Erfurt-Ost

  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 923/14

    Errichtung und Betrieb einer Biomethangasanlage in Nordhausen

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