Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,998
BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1999,998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung von aktivem Schallschutz bei Änderung eines vorhandenen Schienenweges - Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck - Bindung des Gerichts an eine den selben Streitgegenstand betreffenden Entscheidung - Äußerung ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 121 VwGO; § 76 VwVfG; § 3 BImSchG; § 41 BImSchG; § 18 AEG; § 20 AEG
    Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens; Absehen von einer förmlichen Erörterung i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Äußerung von Einwendern i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange; Verhältnismäßigkeit der Kosten a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im Planänderungsbeschluss festgesetzte Schallschutzkonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzwände an Schienenwegen (IBR 2000, 134)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 725
  • UPR 1999, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Auf die dagegen erhobenen, auf Aufhebung dieses Beschlusses, hilfsweise auf Planergänzung um Maßnahmen des Lärmschutzes oder entsprechende Entschädigung gerichteten Klagen dieser und weiterer Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte durch Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff. [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) verpflichtet, über die geforderten aktiven Schallschutzmaßnahmen und dem Grunde nach über die geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung für die Vornahme passiver Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden; im übrigen hat es die Klagen abgewiesen.

    Der erkennende Senat hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 5. März 1997 (UA S. 59 = BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) ausgeführt, daß das Gericht mit einer Verpflichtung der Beklagten zur Festsetzung aktiven Schallschutzes bis zur Schwelle bestimmter Grenzwerte unzulässig in den Abwägungsspielraum der Beklagten eingreifen würde.

    Ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden und deshalb dem Vorhabenträger nach dem Maßstab des § 41 Abs. 2 BImSchG nicht zuzumuten sind, ist nach der im Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1997 für das vorliegende Verfahren verbindlich zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]).

    Auf den Seiten 42 bis 44 des genannten Urteils (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) hat sich der erkennende Senat eingehend mit dem in der Verkehrslärmschutzverordnung vorgesehenen Abschlag in Höhe von 5 dB(A) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm und mit der in derselben Verordnung angeordneten Maßgeblichkeit eines Mittelungspegels statt der Maximalpegel befaßt; er hat dabei die Rechtsgültigkeit dieser Regelungen bestätigt.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Dies wäre dann der Fall, wenn sich aufgrund erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnen würde, daß durch den Verfahrensfehler die behördliche Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zum Nachteil solcher Positionen der Kläger in Richtung auf eine bestimmte Entscheidung beeinflußt worden ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Diese die teilweise Abweisung der seinerzeit erhobenen Klage tragende und damit an der Rechtskraft des genannten Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung bindet den Senat auch im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1985 - 9 A 719/83
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Lediglich dann, wenn nur ein Teil der zu schützenden Nachbarschaft vom Schutzbereich einer selbständiger Betrachtung zugänglichen Schutzanlage erfaßt wird, sind einem so beschränkten Schutzzweck auch nur die für diese Schutzanlage aufzuwendenden Kosten gegenüberzustellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1985, NJW 1986, 2657 [OVG Nordrhein-Westfalen 20.12.1985 - 9 A 719/83]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
    Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Beteiligung Dritter am Planfeststellungsverfahren Drittschutz grundsätzlich nicht um dieser Beteiligung selbst willen, sondern nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung der dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiellrechtlichen Rechtspositionen gewähren (vgl. BVerwGE 62, 243 [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77]; 64, 325 [BVerwG 14.01.1982 - 5 C 70/80]; 67, 74 [BVerwG 17.03.1983 - 2 C 34/81]), könnten die Kläger auch nur dann insoweit durch den Planänderungsbeschluß in ihren Rechten verletzt sein.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81

    Besoldung - Anrechnung von Sachbezügen - Dienstlicher Fernsprechanschluss -

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Mehr als den ihnen zuerkannten Anspruch auf passiven Schallschutz nach der 24. BImSchV könnten die Kläger auch im Wege eines Planergänzungsanspruchs nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999, Az. 11 A 50.97, juris, Rn. 48).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d. h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9, 5 dB (A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

    Die an der Rechtskraft des Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung über den maßgebenden Prognosezeitpunkt bindet auch den Senat im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 und vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 30).

    Bei ihrer Entscheidung kann sie auch berücksichtigen, ob öffentliche Belange etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege oder private Belange negativ betroffener Dritter der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 32).

    Sollte der Beklagte zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Vollschutz als unverhältnismäßig erweist, wären - ausgehend von dem erzielbaren Schutzniveau - "schrittweise Abschläge" vorzunehmen, um so die "mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand" zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation zu ermitteln (vgl. Urteile vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 39 und 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

    Da nach § 41 Abs. 1 BImSchG sicher zu stellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, hat die Beigeladene entsprechende Schutzmaßnahmen nicht nur einmalig herzustellen, sondern ggf. auch zu unterhalten, damit die erforderliche immissionsmindernde Wirkung auf Dauer gewährleistet bleibt (so BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37 m. w. N.; Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 -, juris Rdnr. 85).

    Soweit in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (- 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37) die Möglichkeit angesprochen wurde, dass die Unterhaltungskosten mit weniger als den von der Beigeladenen (Vorhabenträger) angegebenen 50 bis 56 % der Herstellungskosten zu kapitalisieren sein könnten, wird die Beklagte im Rahmen ihrer Neubescheidung der Frage nachzugehen haben, ob der Anstieg auf heute 106, 5 % der Teuerungsrate und dem Zeitablauf geschuldet ist bzw. aus welchen Gründen er realistisch sein könnte, sofern sich eine Herabsetzung der Unterhaltungskosten im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse entscheidungserheblich auswirken würde.

    Bereits im Urteil vom 21. April 1999 (-11 A 50.97-, juris Rdnr. 37) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, "tatsächlich waren noch erheblich höhere Kosten in die Abwägung einzustellen , da die Planfeststellungsbehörde zu Recht davon ausging, dass in den erforderlichen Kostenaufwand auch noch die Unterhaltungskosten einzubeziehen sind " (Hervorhebungen durch den Senat).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung , im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Was abgewinkelte Lärmschutzwände betrifft, so ist das Bundesverwaltungsgericht dem Vorschlag, deren Lärmminderungseffekt abweichend von Abschnitt 7.1 der Schall 03 zu bewerten, bisher nicht gefolgt (vgl. Urt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725 = UPR 1999, 451): Ob abgewinkelte Lärmschutzwände ein weitergehendes Lärmminderungspotential hätten, sei nicht erforscht; wenn sich die Planfeststellungsbehörde hiermit nicht befasse, liege darin kein Abwägungsfehler; aus § 41 Abs. 2 BImSchG folge kein an die Planungsbehörde gerichteter Forschungsauftrag, der sich auf alle nur theoretisch möglichen Lärmminderungseffekte erstrecke (vgl. auch Vallendar in UPR 2001, 171).
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    Eine solche Beeinflussung könnte nur vorliegen, wenn der Kläger aufgrund der fehlenden Einsichtsmöglichkeiten gehindert gewesen wäre, Einwendungen zu erheben, die geeignet gewesen wären, eine für ihn günstigere Entscheidung in der Sache herbeizuführen (BVerwG, rt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725 m. w. Nwn.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11

    Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06

    Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

  • VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02

    Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers

  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

    Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren;

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 50.02

    Nichtbeachtung von Spitzenpegeln im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung;

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • BVerwG, 14.05.2003 - 9 B 60.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Grundsatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 20 D 87/96

    Anforderungen an die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • BVerwG, 15.06.2004 - 4 A 21.03

    Einstellung eines Verfahrens im Umfang der Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 20 B 1252/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03

    Eignung naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02

    Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96

    ICE-Strecke: Schallschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 1971/99

    Ausgestaltung der Auslegung einer erteilten Interimsgenehmigung als eine

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
  • BVerwG, 11.07.2002 - 9 VR 5.02

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Grund fehlerhafter Abwägung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 2149/99

    Flughafen Düsseldorf darf Interimsgenehmigung weiter ausnutzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 124/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht