Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96   

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https://dejure.org/1999,625
OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96 (https://dejure.org/1999,625)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.1999 - 1 L 5203/96 (https://dejure.org/1999,625)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 L 5203/96 (https://dejure.org/1999,625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Standortzuweisung bei Windenergieanlagen, Festlegung von Abstandszonen

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1, § 5, § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Standortauswahl von Windenergieanlagen (IBR 2000, 93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1358
  • UPR 2000, 157
  • UPR 2000, 157 (Leitsätze)
  • ZfBR 2000, 61
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass sich der Fehler im Abwägungsvorgang in dem Sinne auf den Planinhalt ausgewirkt hat, dass das Ergebnis der Planung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33); eine abstrakte Vermutung reicht insoweit nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BRS 57 Nr. 22).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.1997 - 6 L 6400/95

    Windkraftanlagen und Landschaftsschutz; Steuerung durch Flächennutzungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Mit Urteil vom 30. Oktober 1997 - 6 L 6400/95 - hatte der 6. Senat einer Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich der Beigeladenen außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebiete stattgegeben.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Abwägung hinsichtlich der Kehrseite der positiven Standortzuweisung, also hinsichtlich der negativen Darstellung eines Verbotes, Windenergieanlagen auf den übrigen Flächen zu errichten, zwangsläufig pauschaler ausfallen muss, weil die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf die städtebaulichen Hinderungsgründe darlegen kann (vgl. zur sogenannten Abgrabungskonzentrationszone: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54; OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Januar 1999 - 1 L 5538/97 -, NuR 1999, 289, angedeutet hat, muss dem Plan mit der erforderlichen Klarheit entnommen werden, dass sich die Ausschlusswirkung der Darstellung auch auf bereits vorhandene Standorte erstrecken soll.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass sich der Fehler im Abwägungsvorgang in dem Sinne auf den Planinhalt ausgewirkt hat, dass das Ergebnis der Planung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33); eine abstrakte Vermutung reicht insoweit nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BRS 57 Nr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1995 - 1 L 166/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Abwägung hinsichtlich der Kehrseite der positiven Standortzuweisung, also hinsichtlich der negativen Darstellung eines Verbotes, Windenergieanlagen auf den übrigen Flächen zu errichten, zwangsläufig pauschaler ausfallen muss, weil die Gemeinde nicht für jede Fläche parzellenscharf die städtebaulichen Hinderungsgründe darlegen kann (vgl. zur sogenannten Abgrabungskonzentrationszone: BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, NVwZ 1988, 54; OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.1995 - 1 L 166/94 -, NVwZ-RR 1997, 14).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist nur dann anzunehmen, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97   

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https://dejure.org/1999,5187
OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97 (https://dejure.org/1999,5187)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 K 2869/97 (https://dejure.org/1999,5187)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 K 2869/97 (https://dejure.org/1999,5187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 271
  • BauR 2000, 71
  • UPR 2000, 157
  • UPR 2000, 157 (Leitsätze)
  • ZfBR 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97
    Die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit), und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - DVBl. 89, 1103).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auf den Normenkontrollantrag der Ehefrau des Klägers, die inzwischen Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde der Plan mit Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1999 1 K 2869/97 (ZfBR 2000, 59) für teilnichtig erklärt, soweit er eine vertikale Gliederung im reinen Wohngebiet festsetzt.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20

    Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet

    Für eine Definition eines eigenen Vollgeschossbegriffs fehlt es aber an einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. Senatsurt. v. 8.7.1999 - 1 K 2869/97 -, BauR 2000, 71 = NVwZ-RR 2000, 271 = BRS 62 Nr. 15 = juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 2869/98

    Freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet;; Tätige, freiberuflich; Räume

    Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des am 1. Dezember 1995 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 150 "B.straße" der Beklagten, der mit Urteil des Senats vom 8. Juli 1999 (1 K 2869/97) für teilnichtig erklärt worden ist.

    Über die Geltung dieses Bebauungsplans ist im Verfahren 1 K 2869/97 mit Urteil vom gleichen Tage entschieden worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - 2 B 784/18
    vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 8. Juli 1999 - 1 K 2869/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 271.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97   

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https://dejure.org/1999,4328
OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97 (https://dejure.org/1999,4328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.1999 - 1 K 4234/97 (https://dejure.org/1999,4328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 1 K 4234/97 (https://dejure.org/1999,4328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • UPR 2000, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Möbelmarkt werde "erdrückende" Wirkung auf sein Grundstück haben, ist es allerdings zweifelhaft, ob die damit behauptete Verletzung von Rechten des Antragstellers nach der gegebenen Sachlage überhaupt in Betracht kommt und insoweit die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100) erfüllt sind.

    Zwar findet das Geltendmachen einer Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO dort eine Grenze, wo eine Rechtsverletzung offensichtlich nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Der Senat legt für diese Beurteilung zugrunde, dass der Bebauungsplan, wenn er durch die Festsetzungen über das Maß der Bebauung und die überbaubaren Grundstücksflächen die Grundlagen für eine Bebauung schaffen würde, welche gegenüber der Nachbarbebauung "erdrückende Wirkung" hätte, das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde und insofern abwägungsfehlerhaft (§ 1 Abs. 6 BauGB) wäre (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, ZfBR 1999, 169).

    Sie indiziert aber aus tatsächlichen Gründen in der Regel, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Das BVerwG (Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, 881 = BRS Bd. 50 Nr. 25) geht davon aus, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte um 5 dB(A) noch das Ergebnis einer gerechten Abwägung im Einzelfall sein kann.
  • OVG Bremen, 15.08.1989 - 1 BA 4/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Aber das Konfliktpotential ist nicht annähernd vergleichbar etwa mit demjenigen eines - nicht eingeschränkten - Gewerbegebietes, für das aufgrund des Trennungsgrundsatzes (§ 50 BImSchG) die räumliche Trennung gegenüber Wohngebieten verlangt wird (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.8.1989 - 1 BA 4/89 -, UPR 1990, 112).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Dass eine derartige Wirkung der Planung hier nicht vorliegt, wird auch durch die Fallbeispiele aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhellt, welche der Senat in seinem Urteil vom 11. April 1997 (1 L 7286/95), BRS Bd. 59 Nr. 164 behandelt hat.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1999 - 1 K 1539/97

    Beschränkung der Geschoßfläche; Geschoßflächenbeschränkung; Großflächiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Aus demselben Grund besteht auch kein Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an dem Ausspruch des Senats, dass die textliche Festsetzung Nr. 1 - maximal 500 m² Geschossfläche im Gewerbegebiet - ungültig ist (Urt. d. Senats vom 26.2.1999 - 1 K 1539/97 -, betreffend den Bebauungsplan Nr. 6/2 "Gewerbegebiet" der Antragsgegnerin).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Diese hat das im Planungsverfahren vorliegende Schalltechnische Gutachten entsprechend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 ermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, ZfBR 1999, 49).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Denn es handelt sich um einen Teil des Plans, von dem der Antragsteller nicht betroffen ist und der im Falle seiner Fehlerhaftigkeit nur zu einer Teilunwirksamkeit führen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Der Senat kann insoweit auf die Begründung des Urteils des OVG Münster vom 22. Juni 1998 (7 a D 108/96 NE), NVwZ 1999, 79, Bezug nehmen.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97
    Hiernach liegt die Grenze des zumutbaren Straßenlärms im allgemeinen Wohngebiet bei 55 dB(A) am Tage und 45 dB(A) in der Nacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33-35.83 -, BVerwGE 77, 285).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8634
OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97 (https://dejure.org/1999,8634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.1999 - 1 K 4974/97 (https://dejure.org/1999,8634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 1 K 4974/97 (https://dejure.org/1999,8634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Baurecht, Grundstücksbeschaffungsmodell, Abwägungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 201
  • UPR 2000, 157 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Das Abwägungsgebot verpflichtet die Gemeinde nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309), in eine sachgerechte Abwägung überhaupt einzutreten.
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Die hierfür ausschlaggebende Auslegung des Planungswillens der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1993 - 4 NB 10.91 -, DVBl. 1993, 661 = NVwZ 1994, 271; Beschl. v. 6.4.1993 - 4 NB 43.92 -, NVwZ 1994, 272 = BRS 55 Nr. 31) ergibt, dass nur die von der 1. Änderung des Planes Nr. 75 I erfaßten Flächen ein voneinander abhängiges Geflecht von Festsetzungen enthält.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Sie bietet Korrekturmöglichkeiten jedoch dann nicht (mehr), wenn der Abwägungsmangel - wie hier - von einer Art und Schwere ist, welche die Planung von vornherein in Frage stellt (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, ZfBR 1999, 106 = Buchholz 406.11, § 215 a BauGB Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1998 - 1 K 1087/96

    Bebauungsplan; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Denn Gemeindedirektor und Bürgermeister der Antragsgegnerin hatten den Plan trotz der im Tatbestand genannten Streichung eines Teilbereiches durch den Landkreis Grafschaft B. (Verfügung v. 28. April 1997) nicht - wie erforderlich - erneut ausgefertigt (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.4.1998 - 1 K 1087/96 - NdsRpfl. 1998, 245).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Die Einbeziehung der am 26. November 1998 rechtsverbindlich gewordenen 1. Änderung des angegriffenen Bebauungsplanes in das laufende Normenkontrollverfahren ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997 - 4 NB 30.96 -, NVwZ 1997, 896 = ZfBR 1997, 210).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Zur Rechtfertigung dieser Praxis kann sich die Antragsgegnerin auch nicht auf die Grundsätze berufen, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Februar 1993 (- 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 = DVBl. 1993, 654 = ZfBR 1993, 299) zum sog. Weilheimer Einheimischen-Modell entwickelt hat.
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Der Umstand, dass der Bebauungsplan Nr. 75 I mit seiner 1997 rechtsverbindlich gewordenen Fassung zunächst insgesamt angegriffen worden war, bleibt auf die Kostenentscheidung ohne Einfluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 4974/97
    Die hierfür ausschlaggebende Auslegung des Planungswillens der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1993 - 4 NB 10.91 -, DVBl. 1993, 661 = NVwZ 1994, 271; Beschl. v. 6.4.1993 - 4 NB 43.92 -, NVwZ 1994, 272 = BRS 55 Nr. 31) ergibt, dass nur die von der 1. Änderung des Planes Nr. 75 I erfaßten Flächen ein voneinander abhängiges Geflecht von Festsetzungen enthält.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2007 - 1 MN 204/06

    Verhinderung der Bebauung eines Flurstücks mit einem selbstständig nutzbaren

    Nicht jede Bemühung einer Gemeinde, im Zusammenhang mit ihrer Bauleitplanung den Grundstückseigentümer zur Abtretung von Teilen seiner Flächen zu veranlassen, ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu missbilligen (Abgrenzung zu Nds. OVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = BRS 62 Nr. 9; sog. Grundstücksbeschaffungsmodell).

    Dieses von der Antragstellerin praktizierte Verfahren, das sog. B. Grundstücksbeschaffungsmodell habe der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juli 1999 (- 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = ZfBR 2000, 134 = BRS 62 Nr. 9) als rechtswidrig verworfen.

    Es sprechen jedenfalls derzeit die deutlich besseren Gründe für die Annahme, diese Abwägungsentscheidung sei nicht aus den Erwägungen zu beanstanden, welche der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juli 1999 (- 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = ZfBR 2000, 134 = BRS 62 Nr. 9) zum damaligen sog. B. Grundstücksbeschaffungsmodell entwickelt hat.

    Selbst wenn der vom Antragsteller vermutete Zusammenhang zwischen Ablehnung dieser Offerte und Verwerfung seines Wunsches nach Schaffung von Bauland "in zweiter Reihe", d. h. zwischen der Bebauung am Ostrand der Straße Am Ems-Vechte-Kanal und der von Osten herangeführten neuen Baureihe westlich der Ringstraße bestünde, würde dies voraussichtlich nicht die Annahme rechtfertigen, das sei aus den Gründen, welche der Senats in der zitierten Entscheidung vom 21. Juli 1999 (- 1 K 4974/97 -, aaO) entwickelt hat, abwägungsrechtlich zu beanstanden.

    Anders als in dem unter dem 21. Juli 1999 - 1 K 4974/97 - (aaO) entschiedenen Fall nimmt die angegriffene Planung dem Antragsteller also keine Nutzungsmöglichkeiten, mit deren Hilfe er einen halbwegs nennenswerten Beitrag zu seiner privaten Lebensführung hätte leisten können.

    In dem am 21. Juli 1999 - 1 K 4974/97 - entschiedenen Fall kam - drittens - hinzu, dass die Planaufstellungsvorgänge keinen anderen Schluss als den zuließen, die Antragsgegnerin habe die im Planaufstellungsverfahren eindeutig offenbarten Nutzungsinteressen der privaten Grundstückseigentümer nicht einmal in die Abwägung eingestellt, weil diese auf das "Grundstücksbeschaffungsmodell" nicht eingegangen waren. Es handelte sich mit anderen Worten um einen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 BauGB a. F. wegen Abwägungsausfalls. Auch das ist hier entscheidend anders. Ausweislich der Planbegründung (zu Nr. 6.1.1, Seiten 7 bis 9) hat die Antragsgegnerin das Interesse des Antragstellers, das Flurstück 24/6 in größerem als bislang und dann endgültig geplantem Umfang baulich nutzen zu können, ausdrücklich in ihre Überlegungen aufgenommen und mit Ausführungen, die immerhin gut zwei volle Seiten einnehmen, gewürdigt.

    Damit unterscheidet sich der hier zu behandelnde Fall auch in vierter Hinsicht von den Erwägungen, welche den Senat unter dem 21. Juli 1999 (- 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = ZfBR 2000, 134) zur Annahme veranlasst hatten, das damals zu würdigende Abwägungsergebnis sei ebenfalls zu beanstanden.

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