Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.01.2001

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   BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00   

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https://dejure.org/2001,209
BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage - Nicht genehmigungsbedürftige Anlage - Geräuschimmissionen - Besonderes Wohngebiet - Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets - Mittelwertbildung - Abwägungsmangel eines Bebauungsplans - Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln - ...

  • Judicialis

    BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § ... 3 Abs. 2; ; BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; BauGB § 215 Abs. 1; ; BauGB § 244 Abs. 2 Satz 1; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 3; ; 18. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5 Anh. Nrn. 1.5; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5 Anh. Nrn. 1.6; ; TA Lärm Nr. 6.9; ; Freizeitlärm-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; besonderes Wohngebiet; Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets; Mittelwertbildung; Abwägungsmangel eines Bebauungsplans; Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln; Anlagenbezug ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Geräuschimmissionen eines "Freizeitbereichs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheit von Sport- und Freizeitanlage: Wie wird zulässige Geräuschimmission ermittelt? (IBR 2001, 643)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3799 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1167
  • DVBl 2001, 1451
  • DÖV 2002, 41 (Ls.)
  • SpuRt 2002, 76
  • UPR 2001, 352
  • ZfBR 2002, 285 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Selbst wenn man anerkennt, dass es für die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen nach der Definition des § 3 Abs. 2 BImSchG nicht darauf ankommt, woher, insbesondere aus wie vielen Quellen, die zu beurteilende Beeinträchtigung stammt (vgl. BVerwGE 101, 1 ) und daher bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Anlagen die vorhandene Geräuschvorbelastung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, folgt daraus nicht, dass dem nur durch die Bildung eines alle Geräusche erfassenden Summenpegels Rechnung getragen werden kann.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Fehler darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht die Regelung des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB übersehen oder das Einwendungsschreiben vom 29. Juni 1994 nicht beachtet hat; denn auch im zweiten Falle läge wegen eines offensichtlichen Widerspruchs zwischen den tatsächlichen Annahmen des Berufungsgerichts und dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten ergibt, nicht nur eine unrichtige Tatsachenwürdigung, sondern auch eine im Revisionsverfahren zu korrigierende Rechtsverletzung vor (vgl. BVerwGE 71, 93 ; 79, 291 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 10 S 72/99

    Nachbarschutz gegen Lärmbeeinträchtigung aus öffentlicher Einrichtung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    BVerwG 7 C 16.00 VGH 10 S 72/99.
  • BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96

    Immissionsschutzrecht - Berücksichtigung eines Meßunsicherheitsabschlags bei

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Abgesehen davon, dass er untrennbarer Bestandteil des Mess- und Berechnungsverfahrens der Verordnung ist und damit dieses Verfahren als solches verworfen werden müsste (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 132.96 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 5), zeigt seine Berücksichtigung in der TA Lärm des Jahres 1998, dass ihm nach wie vor Berechtigung zugemessen wird.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Fehler darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht die Regelung des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB übersehen oder das Einwendungsschreiben vom 29. Juni 1994 nicht beachtet hat; denn auch im zweiten Falle läge wegen eines offensichtlichen Widerspruchs zwischen den tatsächlichen Annahmen des Berufungsgerichts und dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten ergibt, nicht nur eine unrichtige Tatsachenwürdigung, sondern auch eine im Revisionsverfahren zu korrigierende Rechtsverletzung vor (vgl. BVerwGE 71, 93 ; 79, 291 ).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Auch insoweit gibt die Richtlinie jedoch nur eine Orientierung und läßt Raum für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453 "Entscheidungshilfe mit Indizcharakter").

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Dies macht deutlich, dass die Beibehaltung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung dem Bestreben dient, bei Überwachungsmessungen im Hinblick auf die Beweislast der Behörde jegliches Risiko eines rechtswidrigen Eingriffs zu vermeiden (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1319
BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00 (https://dejure.org/2001,1319)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2001 - 11 A 6.00 (https://dejure.org/2001,1319)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 (https://dejure.org/2001,1319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 7 Satz 1
    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Verschiebung der Gleislage; Erschütterungsschutz; Verhältnismäßigkeit der Kosten; Anspruch auf Übernahme des Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen - Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange - Verschiebung der Gleislage - Erschütterungsschutz - Verhältnismäßigkeit der Kosten - Anspruch auf Übernahme des Grundstücks

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 74 VwVfG
    Planfeststellung; Abwägung der vom Vorhaben berührten Belange ; Erschütterungsschutz - Verhältnismäßigkeit der Kosten; Anspruch auf Übernahme des Grundstücks; Schutzwürdigkeit des Grundstücks; Vorbelastung; Beurteilung der Zumutbarkeit von Erschütterun

  • rechtsportal.de

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Verschiebung der Gleislage; Erschütterungsschutz; Verhältnismäßigkeit der Kosten; Anspruch auf Übernahme des Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Umweltrecht - Zumutbarkeit von Erschütterungen im Schienenverkehr?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbau eines Schienenweges: Welche Erschütterungen sind noch zumutbar? (IBR 2001, 580)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 653
  • DVBl 2001, 1306 (Ls.)
  • DÖV 2002, 305 (Ls.)
  • UPR 2001, 352
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Dabei sind in diesem Sinne als vorbelastend grundsätzlich auch solche Erschütterungseinwirkungen zu erfassen, die von der Anlage selbst schon vor ihrer durch die streitige Planfeststellung zugelassenen Änderung ausgegangen sind (vgl. zu Schallimmissionen BVerwGE 59, 253 ).

    In solchen Fällen muss gewissermaßen nicht "wegen", sondern "aus Anlass" der notwendigen Planfeststellung eine erforderliche Schutzmaßnahme angeordnet werden (vgl. BVerwGE 56, 110 ; 59, 253 ).

    Halten sich die anlagebedingten Vorbelastungen dagegen noch innerhalb dieser Zumutbarkeitsgrenze, so können die Betroffenen bezüglich dieser Erschütterungsvorbelastungen keine - sanierenden - Schutzmaßnahmen in der Änderungsplanfeststellung verlangen; einen Anspruch auf Erschütterungsschutz haben sie dann vielmehr nur insoweit, als die durch die Anlagenänderung verursachte Verstärkung der Erschütterungsbelastung diese in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, ihnen billigerweise nicht zuzumutende Belastung läge (vgl. BVerwGE 51, 15 ; 59, 253 ; 111, 108 ).

    Dabei kann freilich für die Beurteilung, ob eine solche Erhöhung beachtlich und ob sie billigerweise nicht mehr zumutbar ist, eine Rolle spielen, dass die betroffenen Grundstücke einer zwar nicht schon unzumutbaren, aber doch beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt waren und deshalb gegenüber auch einer nur geringen Erschütterungszunahme in besonderem Maße empfindlich sein können (vgl. BVerwGE 59, 253 ).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Auszugleichen sind die zu erwartenden Erschütterungsimmissionen, wenn sie dem Kläger mit Rücksicht auf die durch die Gebietsart und die konkreten tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit seines Grundstücks nicht zugemutet werden können (vgl. zu Schallimmissionen BVerwGE 51, 15 ff.).

    Schutzwürdig und mit Hilfe der im Rahmen des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG möglichen Schutzeinrichtungen schutzfähig ist sein Grundstück nur insoweit, als es nicht bereits unter der tatsächlichen oder plangegebenen Einwirkung anderer Erschütterungsquellen liegt (vgl. BVerwGE 51, 15 ).

    Halten sich die anlagebedingten Vorbelastungen dagegen noch innerhalb dieser Zumutbarkeitsgrenze, so können die Betroffenen bezüglich dieser Erschütterungsvorbelastungen keine - sanierenden - Schutzmaßnahmen in der Änderungsplanfeststellung verlangen; einen Anspruch auf Erschütterungsschutz haben sie dann vielmehr nur insoweit, als die durch die Anlagenänderung verursachte Verstärkung der Erschütterungsbelastung diese in beachtlicher Weise erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche, ihnen billigerweise nicht zuzumutende Belastung läge (vgl. BVerwGE 51, 15 ; 59, 253 ; 111, 108 ).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Die daraus folgende Verpflichtung der Beklagten ist im Urteil dem Grunde nach auszusprechen; gleichzeitig sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (vgl. BVerwGE 71, 166 ; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9).

    Als Bemessungsgrundlage wird in der Regel, wenn konkrete Anhaltspunkte nicht ersichtlich sind, die Verminderung des Verkehrswertes in Betracht kommen, die durch die Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Auch insoweit ist die Klage zulässig (vgl. BVerwGE 61, 295 ), jedoch unbegründet.

    Ein solcher Anspruch kommt nur in Betracht, wenn die von dem planfestgestellten Vorhaben zu erwartenden Immissionen ihrer Intensität nach die Grenze zur faktisch "enteignenden" Planauswirkung überschreiten, also die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändern und dadurch das Grundstück so schwer und unerträglich treffen, dass seine sinnvolle Nutzung praktisch ausgeschlossen ist (BVerwGE 61, 295 ; 75, 214 ; 77, 295 ); Beschluss vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 12 f.; Beschluss vom 11. Mai 1994 - BVerwG 8 B 50.94 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 19; zum Übernahmeanspruch vgl. auch BVerfGE 100, 226 ).

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Soweit die Beigeladene der Berücksichtigung der neuen Netzanknüpfung die Rechtsprechung des Senats entgegengehalten will, wonach es unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes nicht abwägungsrelevant ist, wenn - infolge des Neubaus einer Zweigstrecke - auf der bestehenden Stammstrecke eine Verkehrszunahme eintritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5), übersieht diese Argumentation die wesentlichen Unterschiede zwischen der seinerzeit zur Entscheidung anstehenden Fallgestaltung und dem vorliegenden Sachverhalt.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Ob die von der zu ändernden Anlage ausgehende plangegebene Erschütterungsvorbelastung des Grundstücks des Klägers schon vor der Änderung die Zumutbarkeitsgrenze überschritt und, wenn nein, ob jedenfalls in der durch die Anlagenänderung verursachten Erhöhung der Erschütterungsbelastung eine dem Kläger nicht zuzumutende Belastung liegt, kann nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerwGE 97, 367 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Die daraus folgende Verpflichtung der Beklagten ist im Urteil dem Grunde nach auszusprechen; gleichzeitig sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (vgl. BVerwGE 71, 166 ; Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Der erkennende Senat hat es jedenfalls bislang nicht beanstandet, wenn z.B. die plangegebene Lärmvorbelastung auf diese Weise vereinfachend ermittelt worden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 31 S. 55 f.).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Ein solcher Anspruch kommt nur in Betracht, wenn die von dem planfestgestellten Vorhaben zu erwartenden Immissionen ihrer Intensität nach die Grenze zur faktisch "enteignenden" Planauswirkung überschreiten, also die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändern und dadurch das Grundstück so schwer und unerträglich treffen, dass seine sinnvolle Nutzung praktisch ausgeschlossen ist (BVerwGE 61, 295 ; 75, 214 ; 77, 295 ); Beschluss vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 12 f.; Beschluss vom 11. Mai 1994 - BVerwG 8 B 50.94 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 19; zum Übernahmeanspruch vgl. auch BVerfGE 100, 226 ).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
    Ein solcher Mangel kann jedoch nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich - also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen - ist und nicht durch eine Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; Beschlüsse vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 17 S. 64, und vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63 S. 14).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung;

  • BVerwG, 18.07.2000 - 11 VR 2.00

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 B 50.94

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör; Wohnungswesen:

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Eine schlichte Fortschreibung würde den Verhältnissen nicht gerecht, weil nach Kriegsende massive Änderungen der Netzstrukturen im Berliner Raum stattgefunden haben (dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 28 ff.).

    Sie hat damit auf einen Gesichtspunkt abgestellt, der nach gefestigter Rechtsprechung im Rahmen der Abwägung gemäß § 18 Satz 2 AEG berücksichtigt werden muss; denn zu den von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen gehört auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 24).

    Unter welchen weiteren Voraussetzungen die Kosten den Ausschlag geben dürfen, kann allerdings nicht losgelöst von der objektiven Gewichtigkeit der zu schützenden, vom Vorhaben nachteilig betroffenen Belange beurteilt werden und bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - a.a.O. S. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Deren Maßgeblichkeit zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen lasse sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2001 - 11 A 6.00 - herleiten; vielmehr hätte danach gerade auf die insgesamt übertragene Energie als Maßstab abgestellt werden müssen, nachdem bisher vermisste empirische Daten nunmehr gerade vorlägen.

    Dabei kann freilich für die Beurteilung, ob eine solche Erhöhung beachtlich und ob sie billigerweise nicht mehr zumutbar ist, eine Rolle spielen, dass die betroffenen Grundstücke einer zwar nicht schon unzumutbaren, aber doch beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt sind und deshalb gegenüber einer auch nur geringen Erschütterungszunahme in besonderem Maße empfindlich sein können (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 - a.a.O. m.w.N., NVwZ-RR 2001, 653 = UPR 2001, 352).

    Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2001 - 11 A 6.00 - (a.a.O.) ist für eine ordnungsmäßige Bewältigung der Erschütterungsproblematik bei einem Ausbauvorhaben - wie es hier im Bereich von Eimeldingen mit der Errichtung der Neubaustrecke neben der vorhandenen Rheintalbahn vorliegt - die Erschütterungsbelastung des vorhandenen Schienenwegs (Rheintalbahn) zu ermitteln, um im Vergleich mit der Prognosebelastung im ausgebauten Zustand (Rheintalbahn und Neubaustrecke) den Grad der Änderung feststellen zu können.

    Dies ergibt sich aus Nr. 6.5.3.4 der DIN 4150 Teil 2 mit dem bloßen Hinweis, dass an bestehenden Schienenwegen die Anhaltswerte nach Tabelle 1 vielerorts überschritten würden und Verfahren zur Erschütterungsminderung derzeit nur begrenzt zur Verfügung stünden, so dass den Anwohnern oft Erschütterungsimmissionen zugemutet werden müssten, die oberhalb des Niveaus lägen, ab dem mit zunehmender Wahrscheinlichkeit erhebliche Belästigungen auftreten könnten; daher könne die Grenze der Zumutbarkeit nur im Einzelfall festgestellt werden, wobei insbesondere die historische Entwicklung der Belastungssituation sowie Höhe und Häufigkeit der schon bisher zu erwartenden und erst auf Grund des (Änderungs-)Vorhabens zu erwartenden Erschütterungen (Anhaltswertüberschreitungen) zu berücksichtigen seien (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 - a.a.O.).

    Dass die Behörde als Grundlage für die Bemessung der Entschädigungsleistung bei Ermangelung anderer konkreter Anhaltspunkte eine Verminderung des Verkehrswerts angegeben hat, unterliegt keinen Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Ein Abwägungsdefizit liegt auch nicht vor, soweit in die Abwägung notwendige Maßnahmen des Lärm- und Erschütterungsschutzes einzubeziehen sind (vgl. dazu grundsätzlich: BVerwG, U. v. 13.01.2001 - 11 A 6.00 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

    Die Rechtsprechung hat unter Berücksichtigung des in der DIN 4150-2 zum Ausdruck kommenden naturwissenschaftlich-technischen Sachverstandes Maßstäbe zur Erforderlichkeit entwickelt (BVerwG, U. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

    Schutzwürdig und im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG hinsichtlich möglicher Schutzeinrichtungen schutzfähig ist ein Grundstück nur insoweit, als es nicht bereits unter der tatsächlichen oder plangegebenen Einwirkung anderer Erschütterungsquellen leidet (BVerwG, U. v. 31.01.2001 - 11 A 6.00 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

    Soweit die Kläger auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2001 - 11 A 6.00 - Bezug nehmen, ist auf die obigen Ausführungen zu den Grundsätzen für Maßstäbe und Kriterien der Beurteilung von Erschütterungsimmissionen nach DIN 4150-2 zu verweisen.

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Bei dieser Beurteilung kann eine Rolle spielen, dass der Betroffene, der bereits einer beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt ist, gegenüber auch einer nur geringen Erschütterungszunahme besonders empfindlich sein kann (vgl. Urteil vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 m.w.N.).

    In diesem Fall sind nicht "wegen", sondern "aus Anlass" der Ausbaumaßnahmen Schutzvorkehrungen und damit eine Erschütterungssanierung geboten (vgl. Urteil vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 -, juris) benannte die Notwendigkeit der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften lediglich als Begründung dafür, dass eine von den dortigen Klägern verlangte Verbesserung des aktiven Lärmschutzes wegen zu geringer Gleisabstände und wegen der Einhaltung eines Bewegungsraumes für Personen zwischen den Gleisen nicht in Betracht kommen konnte.

    Materiell hat die Bewältigung der Erschütterungsproblematik anhand des Abwägungsgebots nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 -, juris Rn. 72; Hess. VGH, Urteil vom 18. März 2008 - 2 C 1092/06.T -, Urteilsabdruck S. 85).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    30 c) Als Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO macht die Beschwerde geltend, der Verwaltungsgerichtshof weiche, soweit er für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Erschütterungsimmissionen den in der DIN 4150-2 enthaltenen Parameter KBFmax für "irrelevant" halte, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. Januar 2001 BVerwG 11 A 6.00 Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56) ab, wonach neben der die Häufigkeit der Erschütterungsereignisse wiedergebenden Beurteilungsschwingstärke KBFTr jedenfalls auch die Höhe der maximal zu erwartenden Erschütterung wiedergebende Schwingstärke KBFmax maßgeblich sei.
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Der Planfeststellungsbeschluss geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 392; Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ; Urteil vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 27) davon aus, dass Erschütterungen grundsätzlich nur dann Schutzvorkehrungen erforderlich machen, wenn die Vorbelastung in beachtlicher Weise erhöht wird und gerade dadurch eine unzumutbare Belastung eintritt.

    Das gilt auch für solche Einwirkungen, die von der Anlage selbst vor ihrer durch die streitige Planfeststellung zugelassenen Änderung verursacht worden sind (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2002 - 14 K 7470/95

    Straßenausbau; Pflasterung; Erschütterung; Folgenbeseitigungsanspruch;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 11 A 6/00 -, abgedr.

    in NVwZ-RR 2001, 653 ff.

    vgl. zu der vergleichbaren Problematik der Berücksichtigung von Vorbelastungen im Rahmen einer Planfeststellung: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001, a.a.O., S. 655.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001, a.a.O., S. 656.

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

    Bei dieser Beurteilung kann eine Rolle spielen, dass der Betroffene, der bereits einer beträchtlichen Vorbelastung ausgesetzt ist, gegenüber auch einer nur geringen Erschütterungszunahme besonders empfindlich sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 -, juris, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 -, juris).

    In diesem Fall sind nicht "wegen", sondern "aus Anlass" der Ausbaumaßnahmen Schutzvorkehrungen und damit eine Erschütterungssanierung geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2001 - 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 12.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 24.11

    Kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anlieger der U-Bahnhofbaustelle Unter den

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

  • OVG Bremen, 21.11.2006 - 1 D 79/06

    Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau des "Concordia-Tunnels"

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2452

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

  • VG Lüneburg, 07.06.2007 - 6 A 672/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1361/04

    Grünes Licht für Verlängerung der Wieslauftalbahn in Rudersberg

  • BVerwG, 01.10.2002 - 9 VR 9.02

    Annahme eines öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung eines

  • VG Dresden, 24.05.2005 - 3 K 913/04
  • VG Dresden, 24.05.2005 - 3 K 915/04
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