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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03   

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https://dejure.org/2003,2340
VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03 (https://dejure.org/2003,2340)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 (https://dejure.org/2003,2340)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 (https://dejure.org/2003,2340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers; Wiederholungsantrag - Prüfungsumfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtungsklage gegen Linienverkehrsgenehmigung mit Kfz; Klagebefugnis für einen Verkehrsunternehmer gegen Genehmigung eines weiteren Unternehmers; Rechtsanspruch auf Erteilung einer Personenbeförderungsgenehmigung; Eigenwirtschaftliche Erbringung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; PBefG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; PBefG § 13
    Gewerblicher Straßenverkehr - Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Berufszugangsvoraussetzung, Subunternehmer, Bewerberauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 823
  • DVBl 2004, 843 (Ls.)
  • UPR 2004, 240
  • UPR 2004, 240 IR 2004, 67
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Die Klage ist dagegen unzulässig, wenn unter Zugrundelegung seines Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322 m.w.N.).

    Auch in diesem Fall hat § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6.99 -, a.a.O.).

    Hieraus folgt, dass es bei einer Drittanfechtungsklage gegen eine Linienverkehrsgenehmigung bei der Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6.99 -, a.a.O.).

    Denn die Leistungsfähigkeit ist ein Merkmal, das ohne Rücksicht auf den wirtschaftlichen Erfolg des zu genehmigenden Linienverkehrs bestimmt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6.99 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2003 - 5 K 1141/02 - wird zurückgewiesen.

    Auf die am 10.8.2001 erhobene Anfechtungsklage der Klägerin hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 14.1.2003 - 5 K 1141/02 - die der Beigeladenen erteilte Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 5.12.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 5.7.2001 auf.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.1.2003 - 5 K 1141/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Wer gewerbliche Personenbeförderung betreiben will, ergreift einen "Beruf" in dem Sinne, in dem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diesen Begriff gedeutet hat (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 8.6.1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 168).

    Diese besondere Sachlage rechtfertigt beim Linienverkehr strengere Maßstäbe für die Zulassung neuer Unternehmen und damit stärkerer Eingriffe auch in das Recht der Berufswahl durch die ordnende Hand des Staates (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 8.6.1960 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 74.67

    Ausgestaltungsvorrecht des Schienenunternehmens im Schienenparallelverkehr und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Durch sie wird insbesondere der nach § 13 Abs. 2 PBefG begründete Vorrang des im Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Genehmigung vorhandenen Unternehmers aufgehoben und hat die Behörde unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Unternehmer zu entscheiden, wer diesen Verkehr künftig betreiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1969, BVerwGE 31, 184; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.5.1995 - 3 S 886/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.1995 - 3 S 886/94

    Linienverkehrsgenehmigung: Bedeutung der Besitzstandsschutzklausel des PBefG § 13

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Durch sie wird insbesondere der nach § 13 Abs. 2 PBefG begründete Vorrang des im Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Genehmigung vorhandenen Unternehmers aufgehoben und hat die Behörde unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Unternehmer zu entscheiden, wer diesen Verkehr künftig betreiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1969, BVerwGE 31, 184; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.5.1995 - 3 S 886/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Durch diese sollen beim Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen die Allgemeinheit, vor allem die Verkehrsnutzer, vor Gefahren und Nachteilen geschützt werden, die eintreten können, wenn öffentlicher Personennahverkehr als Maßnahme der Daseinsvorsorge von einem ungeeigneten Unternehmer betrieben wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1992 - 14 S 2912/90 -, VBlBW 1992, 436).
  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 111.66

    Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Nach Ablauf einer Genehmigung müssen bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.1968 - 7 C 111.66 -, BVerwGE 30, 251).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Dies könnte insbesondere im Hinblick auf die Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26.6.1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs i.d.F. der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20.6.1991 problematisch sein (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des EuGH vom 24.7.2003 - Rs. C-280/00 - (Altmark Trans), NJW 2003, 2515 auf die EuGH-Vorlage des BVerwG vom 6.4.2000 - 3 C 7.99 -, NVwZ 2001, 320).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Bieten mehrere Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, kann es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde liegen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.02, § 13 PBefG, Nr. 35 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.5.2000 - 3 S 812/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99

    Linienverkehrsgenehmigung - Auswahl unter Mitbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
    Bieten mehrere Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, kann es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde liegen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.02, § 13 PBefG, Nr. 35 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.5.2000 - 3 S 812/99 -).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 2 UE 922/07

    Genehmigung von Linienverkehr mit Omnibussen

    Anderenfalls wäre eine sachgerechte Verkehrsbedienung gefährdet (vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322 = DVBl. 2000, 1614 = GewArch 2001, 341 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4; Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347, jeweils m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, Juris = DVBl. 2004, 843 [LS] = UPR 2004, 240 [LS]).

    Diese Entscheidung setzt nicht nur prognostische, sondern auch verkehrspolitische Wertungen voraus (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 12.67 -, BVerwGE 30, 352; Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159; Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, Juris = NZV 2003, 452 [LS] = ESVGH 53, 127 [LS]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, a. a. O.).

    Dies ist im Rahmen der Genehmigungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) PBefG rechtlich nicht zu beanstanden, sondern durch die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, a. a. O.).

    So wird diese Genehmigung auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nachträglich entfallen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, a. a. O.; Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies mit - rechtskräftigem - Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 - (DVBl. 2004, 843) die Berufung der XXX XX zurück.

    Insbesondere hat es die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) der Klägerin als konkurrierende Bewerberin um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG und auch hinsichtlich ihrer Rechtsform als Kommanditgesellschaft unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42 = NVwZ 2007, 330 = DVBl 2007, 307; Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46/02 -, NVwZ 2003, 1114) und des erkennenden Senats (Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 843) zutreffend bejaht.

    Sie unterliegt ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen nur beschränkter gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, Urteil vom 28.07.1989 - 7 C 31.87 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29; Beschluss vom 02.10.1991 - 7 B 59.91 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 33; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl 2004, 843 = UPR 2004, 240).

    Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrentensituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die vom Gericht nach § 114 VwGO nur daraufhin überprüft wird, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03, DVBl 2004, 843 = UPR 2004, 240).

  • VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04

    Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung

    Gleichwohl ist anerkannt, dass ein solcher Rechtsanspruch besteht (BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, UPR 2004, 240).

    Hierbei und auch bei der Frage, wie gewichtig einzelne und öffentliche Verkehrsinteressen sowohl für sich gesehen als auch im Verhältnis zu anderen sind, steht der Genehmigungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu und ist die Entscheidung deshalb - ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen - der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglich (vgl. hierzu und zum Folgenden: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

    In diesem Fall steht dem bisherigen Genehmigungsinhaber nur der eingeschränkte Besitzstandsschutz nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 PBefG zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -).

    Der in § 13 Abs. 3 PBefG normierte Besitzstandsschutz ist demgemäß genehmigungsbezogen und begünstigt nur den Unternehmer, dem die Genehmigung erteilt ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.1999, a.a.O.; Bidinger, a.a.O., § 13 PBefG Anm. 76; vgl. zur fehlenden Unternehmereigenschaft eines Subunternehmers im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06

    Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs

    Vielmehr hatte der Antragsgegner unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Unternehmer zu entscheiden, wer diesen Verkehr künftig betreiben soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, vensa, m.w.N.).

    Bei der gerichtlichen Überprüfung dieser Abwägungsentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung der Verkehrsbedürfnisse und ihrer befriedigenden Bedienung sowie hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Verkehrsinteressen ein Beurteilungsspielraum zusteht, da diese Entscheidung nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumordnungspolitische Wertungen voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 28.07.1989 - 7 C 39.87 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2004 - 7 LB 3545/01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, vensa).

    Nach Ablauf der Genehmigung mit Wirkung zum 30.09.2006 ist die Antragstellerin im streitgegenständlichen Zeitraum ab 01.10.2006 nicht mehr vorhandener Unternehmer im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, sondern lediglich Altunternehmer im Sinne von § 13 Abs. 3 PBefG (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, vensa; a.A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.2000 - 7 A 11343/99 -, juris).

    Wegen des Verbots der Doppelbedienung kann während der Geltungsdauer der einem Unternehmen erteilten (einstweiligen) Liniengenehmigung einem anderen Bewerber in der Regel eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt werden (BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 -, juris; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, vensa).

  • VG Karlsruhe, 18.12.2003 - 5 K 2742/03
    Die dagegen eingelegte Berufung der Beigeladenen wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 26.11.2003 - 3 S 709/03 - zurückgewiesen; das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Denn nach Ablauf einer Genehmigung müssen bei einem Neuantrag für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1968 - 7 C 111.66 - BVerwGE 30, 251; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.2003 - 3 S 709/03 -).

    Die im Urteil der Kammer vom 14.01.2003 - 5 K 1141/02 - und im Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 - festgestellte Rechtswidrigkeit der Genehmigung vom 05.12 200 folgt insbesondere nicht daraus, dass ein zwingender Versagungsgrund in diesem Sinne vorliegt, sondern daraus, dass es an einer ermessensfehlerfreien Auswahlentscheidung über konkurrierende Genehmigungsanträge mangelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2018 - 9 S 804/17

    Übertragung und Verlängerung einer Taxikonzession

    Aus diesem Grund bestimmt § 13 Abs. 7 PBefG, dass § 13 Abs. 2, 4 und 5 Satz 1, 2, 4 und 5 PBefG bei der Genehmigung in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 PBefG nicht anwendbar sind (Fielitz/Grätz, a. a. O., § 2 Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris).

    Dies legt nahe, dass im Falle der Notwendigkeit einer Auswahlentscheidung eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321, zu Ruf- oder Anrufbusverkehren; zur Bedeutung der Vorschrift bei der Konkurrenz mehrerer Bewerber um die (Wieder-, Neu-) Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, juris; Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris) bzw. die Behörde gehalten ist, bei der Wiedererteilungsentscheidung neben den für den Besitzstandsschutz sprechenden Gründen auch die Interessen anderer Unternehmer zu berücksichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2015, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    Liegt keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe vor, vermittelt die Vorschrift einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1988 - 7 C 94.86 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -).

    Dies legt nahe, dass im Falle der Notwendigkeit einer Auswahlentscheidung eine einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321, zu Ruf- oder Anrufbusverkehren; zur Bedeutung der Vorschrift bei der Konkurrenz mehrerer Bewerber um die (Wieder-, Neu-) Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, juris; Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris) bzw. die Behörde gehalten ist, bei der Wiedererteilungsentscheidung neben den für den Besitzstandsschutz sprechenden Gründen auch die Interessen anderer Unternehmer zu berücksichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2015, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05

    Konkurrentenstreit über Zulassung zum Linienverkehr; Finanzierungsvereinbarung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen nach Ablauf einer Linienverkehrsgenehmigung bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden und steht jedem Mitbewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung hat, ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung zu, wenn hierdurch die Wahrnehmung seines Anspruchs praktisch verhindert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 83).

    Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung anbietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - a.a.O. -).

  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
    Eine der ... für weitere 8 Jahre erteilte Genehmigung wurde auf die Konkurrentenklage der an der ... nicht beteiligten Antragstellerin durch Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.01.2003 - 5 K 1141/02 -, bestätigt durch Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.11.2003 - 3 S 709/03 -, aufgehoben.

    Denn nach Ablauf einer Genehmigung müssen bei einem Neuantrag für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1968 - 7 C 111.66- BVerwGE 30, 251; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.2003 - 3 S 709/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2007 - 3 S 2675/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines

    In diesem Zusammenhang steht ihr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 843 m.w.N.).
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 4 A 690/09

    Vorliegen einer objektiven Berufswahlbeschränkung oder

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

  • VG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 12 E 5424/05

    Konkurrentenklage eines Eisenbahnunternehmens gegen Genehmigung im Linienverkehr.

  • VG Cottbus, 15.11.2007 - 3 K 600/03

    Konkurrentenklage wegen Linienvergabe im Personennahverkehr

  • VG Dessau-Roßlau, 14.08.2008 - 2 B 93/08

    Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

  • VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03

    Keine Klagebefugnis eines Konkurrenzunternehmers im Personenbeförderungsrecht

  • VG Dessau, 06.05.2004 - 2 A 176/03
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   VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823   

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https://dejure.org/2003,11367
VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussicht einer nachteilige Entwicklung im Sinne des § 8 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei Einleitung einer zusätzlichen Wassermenge in einem hochwassergefährdeten Gebiet; Begriff des geringfügigen Nachteils gem. § 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) ; ...

  • Judicialis

    WHG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; WHG § 7; ; WHG § 8 Abs. 3; ; WHG § 10; ; BayWG Art. 16; ; BayWG Art. 18

  • rechtsportal.de

    Wasserrechtliche Streitigkeiten, die eine Planfeststellung oder Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Bayerischen Wassergesetz einschließlich etwa damit verbundener wasserrechtlicher Gestattungen zum Gegenstand haben - Gehobene Erlaubnis zur Einleitung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2004, 240
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Diesen bilden vielmehr die materiellen Vorschriften des Wasserrechts, aus denen Drittschutz anerkanntermaßen nur insoweit abzuleiten ist, als sie das individuell geschützte Interesse des Privaten und die Art des zu gewährenden Schutzes hinreichend deutlich erkennen lassen (BVerwGE 78, 40/41 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Hierzu gehört nicht das im letzten Schriftsatz seines Bevollmächtigten erwähnte (ungeschriebene) Verbot einer willkürlichen Abschnittsbildung, das zu den allgemeinen Anforderungen an eine rechtsstaatliche Planung zählt (BVerwGE 62, 342/353 f.; vom 26.6. 1992, DVBl 1992, 1435/1436) Die Entscheidung über die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG i.V.m. Art. 16 BayWG stellt keine spezifisch planerische Entscheidung dar, bei der die Behörde wie im Bau- und Fachplanungsrecht alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen hätte (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB, § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG) und bei der den Trägern dieser Belange ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung zustünde, das durch eine sachwidrige Bildung von Planungsabschnitten verletzt werden kann.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Daher kommt ihnen bei der Sachverhaltsaufklärung im wasserrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren ein besonders hoher Erkenntniswert zu (vgl. zuletzt BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Hierzu gehört nicht das im letzten Schriftsatz seines Bevollmächtigten erwähnte (ungeschriebene) Verbot einer willkürlichen Abschnittsbildung, das zu den allgemeinen Anforderungen an eine rechtsstaatliche Planung zählt (BVerwGE 62, 342/353 f.; vom 26.6. 1992, DVBl 1992, 1435/1436) Die Entscheidung über die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG i.V.m. Art. 16 BayWG stellt keine spezifisch planerische Entscheidung dar, bei der die Behörde wie im Bau- und Fachplanungsrecht alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen hätte (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB, § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG) und bei der den Trägern dieser Belange ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung zustünde, das durch eine sachwidrige Bildung von Planungsabschnitten verletzt werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15

    Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse;

    Allerdings muss zumindest eine spürbare Verschlechterung vorliegen (vgl. Axer, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 14 GG, Rn. 69, Stand 8/23; siehe auch Jarass, GG, 16. Auflage 2020, Art. 14 GG, Rn. 25 ff; VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33 ; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., verlangt sogar eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation).

    Allerdings ist die Kausalität zu verneinen, wenn der ungünstigere Zustand infolge anderer Faktoren auch ohne das rechtswidrige Handeln oder die pflichtwidrige Unterlassung gleichermaßen oder nur unerheblich später eingetreten wäre (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 19. April 2011 - 2 U 2/10 -, juris, Rn. 24 f.).

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die jeweils gegebene anschlussbedingte Wasserstandserhöhung für die Grundstücke im hydraulischen Wirkbereich eines Altarmanschlusses überhaupt keine spürbare Steigerung des Vernässungsrisikos und mithin keine spürbare Verschlechterung der Bewirtschaftungsfähigkeit bewirkt, weil die Auswirkungen der Altarmanschlüsse angesichts der jeweils gegebenen Vorbelastung ohnehin nicht ins Gewicht fallen (vgl. zu diesem Aspekt VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33, und OLG Brandenburg, Urteil vom 19. April 2011 - 2 U 2/10 -, juris, Rn. 24 f.).

  • VGH Bayern, 08.05.2008 - 22 B 06.3184

    Von Überschwemmungen bedrohtes Anwesen an einem Bach (Gewässer dritter Ordnung);

    Die bloße Feststellung, dass in ein bisweilen Hochwasser führendes Gewässer dritter Ordnung eine bestimmte Wassermenge zusätzlich eingeleitet wird, reicht nicht aus, um einen solchen rechtlich relevanten Kausalbeitrag zu belegen (BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

    Er muss in dem Sinn greifbar sein, dass er zu einem in Geld bewertbaren zusätzlichen Schaden führt (BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

    Lediglich bei einer rein theoretischen Betrachtungsweise könnte angenommen werden, dass die Überschwemmungen im Bereich der Grundstücke des Klägers in äußerst geringem Umfang zunehmen; diese Zunahme ist jedoch nicht konkret berechenbar und in ihrer praktischen Bedeutung völlig unerheblich; einen derartig minimalen Kausalbeitrag hält der Verwaltungsgerichtshof auch rechtlich für unerheblich (zu einer vergleichbaren Bewertung vgl. BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 20 A 2978/11

    Beurteilung des Bestehens einer Veranlassung zur Rücksichtnahme bei der

    Soweit die Auffassung vertreten wird, ein rechtserheblicher Nachteil sei bei einem Vermögensgegenstand nur anzunehmen, wenn sich dafür ein in Geld bewertbarer Schaden ermitteln lasse, vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, ZfW 2005, 116, betrifft das Anforderungen, die im spezifischen Regelungszusammenhang der Vorschriften für die Erteilung einer Bewilligung stehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Im Unterschied zu § 14 Abs. 4 Satz 2 WHG schließt diese Vorschrift auch geringfügige nachteilige Wirkungen nicht von vornherein aus ihrem Anwendungsbereich aus (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - juris Rn. 26; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 15).

    Das ist der Fall, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt der nachteiligen Wirkungen sprechen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - juris Rn. 13 [zu § 8 Abs. 3 WHG a.F.]; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 [zu § 48 Abs. 4 Satz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes - HWaG]; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - a.a.O. Rn. 27; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 881; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 70 Rn. 13; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 WHG Rn. 53 f.; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 88).

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

    Es hat bei der Auslegung des Begriffs "zu erwarten" in richtiger Weise darauf abgestellt, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich sein muss, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 17; U.v. 18.12.2003 - 22 B 03.823 - BayVBl 2005, 150 = juris Rn. 27; vgl. auch NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - ZfW 2017, 185 = juris Rn. 71; Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand 1.5.2016, § 14 Rn. 86 und § 12 Rn. 25 ff.; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, a.a.O, § 14 WHG Rn. 33).
  • VGH Bayern, 03.07.2007 - 14 CS 07.966

    Verfüllung in der Tongrube Oberniederndorf muss beseitigt werden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs haben sie in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil die amtlichen Erkenntnisse auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, und können durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen nicht erschüttert werden (vgl. nur BayVGH vom 14.2.2005 BayVBl 2005, 726; vom 2.2.2004 BayVBl 2005, 411; vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Die Richtigkeit ihrer Stellungnahmen kann daher durch bloß laienhafte Erwägungen über mögliche hydrologische Zusammenhänge nicht in Frage gestellt werden (vgl. zuletzt BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753; vom 18.12.2003, 22 B 03.823).
  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Zu erwarten sind nachteilige Einwirkungen i. S. v. § 70 Abs. 1 Halbsatz 1 WHG i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WHG jedoch nur dann, wenn sie nicht nur theoretisch möglich, sondern nach der Lebenserfahrung und den Regeln der Wissenschaft und Technik überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH, U. v. 18.12.2003 - 22 B 03.823 - BayVBl 2005, 150 - juris Rn. 27; VG Augsburg, U. v. 2.6.2004 - Au 7 K 02.1075 - juris Rn. 38; B. v. 17.3.2003 - Au 7 S 03.168 - juris Rn. 38; Knopp in: Siedler/Zeitler/Dahme, WHG, 44. EL September 2012, § 14 Rn. 86).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt nach § 10 Abs. 1 WHG a.F., sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 2 WHG a.F. in Betracht (vgl. BVerwG vom 29.7.1980 Buchholz 445.4 § 8 WHG a.F. Nr. 9 und vom 2.8.1996 Buchholz 445.4 § 10 WHG a.F. Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979 ZfW 1981, 32, 34/38 und vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150).
  • VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161

    Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen

    Dieses Merkmal setzt nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (BVerwG vom 29.7.1980, Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 und vom 2.8.1996, Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979, ZfW 1981, 32 und vom 18.12.2003, BayVBl 2005, 150; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, RdNr. 43 zu § 8; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, RdNr. 23 zu § 8).
  • VG Köln, 06.07.2005 - 14 L 417/05

    Antrag gegen Bau des Hochwasserschutzdeiches zwischen Köln-Porz-Langel und

  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 19 K 19.01942

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für einen Gewässerausbau

  • VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 K 10.585

    Hochwasserschutzmaßnahme; Planrechtfertigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2021 - 5 LB 1/20

    Anfechtung einer wasserrechtlichen Änderungsgenehmigung

  • VG München, 12.05.2009 - M 2 K 08.1141

    Gewässeraufsichtliche Anordnung; Anspruch des Drittbetroffenen;

  • VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 3 K 09.293

    Anlagengenehmigung; Klagebefugnis; Drittschutz; Abwägungsentscheidung;

  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 9 K 19.01265

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 09.353

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

  • VG Augsburg, 09.03.2009 - Au 7 K 08.1840

    Errichten von zwei Fischteichen ohne wasserrechtliche Gestattung; Zeitpunkt der

  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 08.4191

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

  • VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.867

    Wasserrechtliche Erlaubnis

  • VG München, 20.04.2010 - M 2 K 09.4373

    Planfeststellung; Hochwasserschutz

  • VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.775

    Wasserrechtliche Erlaubnis

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612   

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https://dejure.org/2003,5835
VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612 (https://dejure.org/2003,5835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2003 - 20 N 01.2612 (https://dejure.org/2003,5835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 20 N 01.2612 (https://dejure.org/2003,5835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung der übrigen windhöffigen Gebiete als Vorranggebiete für die Energienutzung als Voraussetzung eines räumlich sehr weitgehenden Ausschlusses von Windenergieanlagen im Regionalplan; Qualifizierung eines Regionalplans als Rechtsvorschrift; Antragsbefugnis trotz ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Vorbehalts- und Ausschlussgebiete in der Regionalplanung; Normenkontrollantrag gegen einen Regionalplan -

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regionalplan: Ausschluss v. Windenergieanlagen zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 759
  • UPR 2004, 240
  • ZfBR 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Damit wird die in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgesehene Ausschließungswirkung einer Positivausweisung realisiert (siehe hierzu BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/739).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.12.2002, NVwZ 2003, 733 und vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738) lässt sich die Festsetzung von Gebieten, in denen vom Gesetzgeber im Außenbereich privilegierte Vorhaben, wie vorliegend die Nutzung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, ausgeschlossen werden sollen, nach der Wertung des Gesetzgebers nur dann rechtfertigen, wenn der Planungsträger sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen, und wenn die Festsetzungen mit ihren positiven und negativen Komponenten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und damit Ausdruck einer schlüssigen gesamträumlichen Konzeption sind, denn nur dadurch kann der Planungsträger der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Rechnung tragen.

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    In der Rechtsprechung wurde die Antragsbefugnis trotz fehlender unmittelbarer Rechtswirkungen eines Plans gegenüber dem Bürger nämlich schon bisher auch dann bejaht, wenn in dem Plan bereits präzise räumlich so konkretisierte Festlegungen getroffen sind, dass sich bereits auf dieser Planstufe ein negatives Betroffensein in rechtlich geschützten Interessen für den Fall der Verwirklichung des Vorhabens absehen lässt (vgl. BVerwGE 81, 128 und BVerwG vom 18.12.1990, DVBl 1991, 399, jeweils zum Abfallentsorgungsplan; BVerwG vom 14.2.1991, NVwZ 1991, 980 und vom 13.12.1996, NVwZ 1997, 682, jeweils zur Antragsbefugnis, wenn die Betroffenheit des Antragstellers nicht schon durch die Festsetzung des Bebauungsplans selbst, sondern erst durch einen nachfolgenden, rechtlich und tatsächlich eigenständigen Rechtsakt wie die Erteilung einer Befreiung eintritt).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003 (DVBl 2003, 804/805), in der die Antragsbefugnis mit der Begründung abgelehnt wurde, dass das raumordnerische Ziel einer bestimmten Trassenführung keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber privaten Grundstückseigentümern habe, steht dazu nicht im Widerspruch, denn das Bundesverwaltungsgericht stellte entscheidungserheblich darauf ab, dass diese Zielfestsetzung innerhalb der Planfeststellung nicht bewirken könne, dass eine aus anderen Gründen sich aufdrängende Trassenalternative aus der Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG auszuscheiden wäre.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Damit steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die mit der 7. Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz - Nord (6) getroffene Festsetzung von Ausschlussgebieten alle Merkmale eines Ziels der Raumordnung aufweist, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 329) zum Raumordnungsgesetz vom 28. April 1993 (BGBl I S. 630), das auch vorliegend noch zur Anwendung kommt, weil das Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans vor dem 1. Januar 1998 eingeleitet wurde (§ 23 Abs. 1 ROG v. 18.8.1997, BGBl I S. 2081), in Abgrenzung zu den Grundsätzen der Raumordnung beschrieben sind.
  • VGH Bayern, 12.09.1990 - 4 N 88.1300
    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Sie enthalten abstrakt generelle Regelungen in Gestalt von planerischen Vorgaben, die wegen der damit verbundenen Beachtens- und Anpassungspflicht die öffentlichen Planungsträger binden, und sich im Einzelfall über sogenannte Raumordnungsklauseln, wie sie in § 35 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB enthalten sind, auch auf das Verhältnis zwischen öffentlicher Hand und Bürger auswirken können (vgl. VGH München vom 12.9.1990, NVwZ-RR 1991, 332; vgl. auch BVerwG vom 25.11.1993, NVwZ 1994, 1213).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Sie enthalten abstrakt generelle Regelungen in Gestalt von planerischen Vorgaben, die wegen der damit verbundenen Beachtens- und Anpassungspflicht die öffentlichen Planungsträger binden, und sich im Einzelfall über sogenannte Raumordnungsklauseln, wie sie in § 35 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB enthalten sind, auch auf das Verhältnis zwischen öffentlicher Hand und Bürger auswirken können (vgl. VGH München vom 12.9.1990, NVwZ-RR 1991, 332; vgl. auch BVerwG vom 25.11.1993, NVwZ 1994, 1213).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 7 NB 4.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des "Nachteils" im Normenkontrollverfahren nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    In der Rechtsprechung wurde die Antragsbefugnis trotz fehlender unmittelbarer Rechtswirkungen eines Plans gegenüber dem Bürger nämlich schon bisher auch dann bejaht, wenn in dem Plan bereits präzise räumlich so konkretisierte Festlegungen getroffen sind, dass sich bereits auf dieser Planstufe ein negatives Betroffensein in rechtlich geschützten Interessen für den Fall der Verwirklichung des Vorhabens absehen lässt (vgl. BVerwGE 81, 128 und BVerwG vom 18.12.1990, DVBl 1991, 399, jeweils zum Abfallentsorgungsplan; BVerwG vom 14.2.1991, NVwZ 1991, 980 und vom 13.12.1996, NVwZ 1997, 682, jeweils zur Antragsbefugnis, wenn die Betroffenheit des Antragstellers nicht schon durch die Festsetzung des Bebauungsplans selbst, sondern erst durch einen nachfolgenden, rechtlich und tatsächlich eigenständigen Rechtsakt wie die Erteilung einer Befreiung eintritt).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 12.12.2002, NVwZ 2003, 733 und vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738) lässt sich die Festsetzung von Gebieten, in denen vom Gesetzgeber im Außenbereich privilegierte Vorhaben, wie vorliegend die Nutzung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, ausgeschlossen werden sollen, nach der Wertung des Gesetzgebers nur dann rechtfertigen, wenn der Planungsträger sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen, und wenn die Festsetzungen mit ihren positiven und negativen Komponenten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und damit Ausdruck einer schlüssigen gesamträumlichen Konzeption sind, denn nur dadurch kann der Planungsträger der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Rechnung tragen.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
    Vorbehaltsgebiete sind nämlich den Grundsätzen der Raumordnung zuzuordnen, deren Bedeutung sich darin erschöpft, dass sie als Direktiven für nachfolgende Abwägungsentscheidungen dienen (BVerwG vom 18.9.2003 - BVerwG 4 CN 20.02, S. 8 der Ausfertigung).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Die Vorbehaltsflächen (400 ha) und die unbeplanten Gebiete (85 000 ha) hat es - wenngleich die Formulierungen auf Seite 21 des Urteilsabdrucks auch den gegenteiligen Schluss zuließen - nicht zu den Positivflächen gezählt, denn es zitiert für seine Schlussfolgerung, die Planung laufe erkennbar nicht auf eine "Verhinderungs-" oder "Feigenblattplanung" hinaus, u.a. die Urteile des Senats vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - (BVerwGE 118, 33) und des 20. Senats des VGH München vom 8. Dezember 2003 - 20 N 01.2612 - (BRS 66 Nr. 12).
  • OVG Thüringen, 30.09.2009 - 1 KO 89/07

    Immissionsschutzrecht; Windkraftanlage im Bauschutzbereich eines Flughafens;

    Ein Vorbehaltsgebiet weist lediglich die Qualität eines raumordnerischen Grundsatzes, nicht aber eines Ziels auf, weil die letztendliche Entscheidung einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Stufe vorbehalten bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4/02 -, a. a. O.; BayVGH, Urteil vom 08.12.2003 - 20 N 01.2612 - BRS 66 Nr. 12).
  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung

    Ein Vorbehaltsgebiet weist lediglich die Qualität eines raumordnerischen Grundsatzes, nicht aber eines Ziels auf, weil die letztendliche Entscheidung einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Stufe vorbehalten bleibt (vgl. BayVGH, Urteil vom 8. Dezember 2003 - 20 N 01.2612 - BRS 66 Nr. 12).
  • VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217

    Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen

    Die Antragsbefugnis allein wegen eines fehlenden Zugriffs auf eine Eigentumsposition zu verneinen, scheidet somit dann aus, wenn der Konkretisierungsgrad der planerischen Zielfestsetzung parzellenscharf Grundstücke erfasst und auf dieser Planungsebene bereits konkrete Festlegungen getroffen werden, die ein negatives Betroffensein in Rechten oder in sonstigen rechtlich geschützten Belangen absehen lässt (BVerwGE 81, 128 zu einem Abfallbeseitigungsplan mit einer konkreten Standortzuweisung; ebenso BVerwGE 115, 17/21 zur unmittelbaren Rechtswirkung von Zielbestimmungen; vgl. auch BayVGH vom 8.12.2003 NUR 2004, 315 zum Ausschluss von Windenergieanlagen).
  • VG Stuttgart, 12.05.2005 - 6 K 333/04

    Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergieanlagen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 08.12.2003 - 20 N 01.2612 die Änderung des Regionalplanes Oberpfalz Nord, der einen räumlichen Ausschlussbereich für Windenergieanlagen von 99, 6 % vorgesehen habe, für nichtig erklärt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11584
OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2003 - 1 D 51/00 (https://dejure.org/2003,11584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsLPlG vom 04.07.1994 § 8 Abs. 5, § 12; SächsLPlG vom 14.12.2001 § 8 Abs. 2, § 24 Abs. 1; ROG § 10

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit der Satzung eines Braunkohlenplans für den Tagebau; Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens; Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Bericht eines Braunkohlenausschusses an die Verbandsversammlung eines Regionalen Planungsverbandes; Ermittlungsfehler ...

  • Judicialis

    SächsLPlG i.d.F. v. 04.07.1994 § 8 Abs. 5; ; SächsLPlG i.d.F. v. 04.07.1994 § 12; ; SächsLPlG i.d.F. v. 14.12.2001 § 8 Abs. 2; ; SächsLPlG i.d.F. v. 14.12.2001 § 24 Abs. 1; ; ROG § 10

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • UPR 2004, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Sie macht geltend, ihr Antrag sei nach der Rechtsprechung des Senats (NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84) ungeachtet dessen zulässig, dass sie von einer Anfechtung der Plangenehmigung sowie der Verbindlicherklärung der Grundsätze und Ziele der Regionalplanung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SächsLPlG) abgesehen habe.

    Der fristgerecht gestellte Antrag ist statthaft, weil der Braunkohlenplan gemäß § 7 Abs. 7 SächsLPlG vom 24.6.1992 i.d.F. des Gesetzes vom 4.7.1994 (SächsGVBl. S. 1261; im Folgenden SächsLPlG a.F.) als Satzung beschlossen und bekanntgemacht gemacht wurde (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84 [87]).

    Insbesondere war die Antragstellerin nicht etwa gehalten, zunächst die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Braunkohlenplans oder die Verbindlicherklärung seiner Grundsätze und Ziele anzufechten, wie der Antragsgegner meint (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO, S. 88).

    Die fehlerhafte Zusammenstellung des Abwägungsmaterials durch den Antragsgegner führt zur Rechtswidrigkeit seiner planerischen Entscheidung, weil bei verständiger Würdigung aller Umstände die konkrete Möglichkeit bestand, dass der Braunkohlenplan ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (zu diesem - ungeschriebenen - Erfordernis SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO, S. 91; Kraft, UPR 2003, 367 [369]).

    Die über § 12 SächsLPlG a.F. mit ihrer bloßen Rügefrist hinausgehenden Planerhaltungsvorschriften des § 8 Abs. 2 SächsLPlG n.F. sind hier nicht anwendbar, weil das Verfahren zur Aufstellung des Braunkohlenplans vor dem In-Kraft-Treten des SächsLPlG n.F. am 13.3.2002 begonnen worden ist, vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 SächsLPlG n.F. (vgl. zu dieser Übergangsregelung bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84 [87]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214) geltend gemacht hat, die Auslegung der genannten Gutachten sowie weiterer Unterlagen sei jedenfalls im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung erforderlich gewesen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Nur ausnahmsweise kann es für besonders gelagerte Einzelfälle im Hinblick auf die grundrechtsschützende Funktion des Verfahrensrechts veranlasst sein, vorhandene Gutachten zu einzelnen Fragestellungen eines Planentwurfs auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 [224 f.]).

    Für die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang geforderte Mindestfrist von einem Monat nach Veröffentlichung der - gesetzlich nicht vorgeschriebenen - Gutachten bestand auch unter dem Gesichtspunkt der fairen Verfahrensgestaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214) keine Veranlassung.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Besondere Umstände, die das allgemeine Rechtsschutzinteresse ausnahmsweise entfallen lassen könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869), liegen nicht vor.

    Für die vergleichbare Problematik der Wiederholung des Beteiligungsverfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869 [871] a.E.) entschieden, dass eine erneute Anhörung von Gemeinden von Verfassungs wegen unverzichtbar ist, wenn nachträgliche Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang der gemeindlichen Zielbindung auswirken.

    Rechtsnormen, die in verfahrensfeherhafter Weise zustandegekommen sind oder inhaltlich gegen höherrangiges Recht verstoßen, sind nichtig, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Sonderregelungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2002, NVwZ 2002, 869 [872]) anderes gilt.

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nicht anders als beim Erlass eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -) ist die Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen bei einem Braunkohlenplan untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Werden die zum Planentwurf vorgebrachten Einwendungen - namentlich die, für die mit dem Einwender in Wahrheit und entgegen dem zur Beschlussfassung vorgelegten Bericht keine Einigung erzielt werden konnte - nicht in die abschließende Abwägung eingestellt, liegt ein Ermittlungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2001, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

    Anhand der dem Senat vorgelegten Planunterlagen zeichnet sich die erkennbare Möglichkeit ab, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, BRS 57 Nr. 22; SächsOVG, NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216 [218]; NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Ihre Absätze 1 und 2 entsprächen inhaltlich - teilweise sogar wörtlich - den Regelungen zur Braunkohlenplanung in § 24 Abs. 1 und 2 LPLG NRW, deren Verfassungsmäßigkeit der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 9.6.1997 (DVBl. 1997, 1107) zu Recht bejaht habe.

    Die Antragstellerin, deren gesamtes Gemeindegebiet nach dem von ihr zu beachtenden (§ 5 Abs. 4 ROG a.F., § 4 Abs. 1 ROG n.F., § 1 Abs. 4 BauGB) Braunkohlenplan zur Devastierung vorgesehen ist, ist im Hinblick auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 82 Abs. 2 SächsVerf) auch ohne weiteres antragsbefugt i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 9.6.1997, DVBl. 1997, 1107; Degenhart, DVBl. 1996, 773 [777 f.]).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nicht anders als beim Erlass eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -) ist die Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen bei einem Braunkohlenplan untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Werden die zum Planentwurf vorgebrachten Einwendungen - namentlich die, für die mit dem Einwender in Wahrheit und entgegen dem zur Beschlussfassung vorgelegten Bericht keine Einigung erzielt werden konnte - nicht in die abschließende Abwägung eingestellt, liegt ein Ermittlungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2001, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg habe in seinem Beschluss vom 28.9.2000 (ZfB 2000, 297) bei der Prüfung, ob eine Grundabtretung dem Gemeinwohl diene, auf das konkrete Bergbauvorhaben, nicht auf abstrakt-theoretische Erwägungen zur nationalen, europäischen oder gar globalen Energieversorgung abgestellt, sondern zu Recht ausgeführt, dass es für die Notwendigkeit der Grundstücksbenutzung i.S.v. § 77 BBergG auf die Notwendigkeit nach dem Betriebsplan ankomme, nicht etwa auf andere Erwägungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Dazu bedarf es - nicht anders als bei § 215 Abs. 1 BauGB - der hinreichend klaren Darstellung eines Sachverhalts, aus dem der Normgeber erschließen kann, welcher Verfahrens- oder Formvorgang auf die Einhaltung der Planaufstellungsvorschriften überprüft werden muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.5.1998, BRS 60 RdNr. 56 = NVwZ-RR 1998, 614 [LS]; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Mai 2003, § 215 RdNr. 34).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Die Abweichungen zwischen dem von der Verbandsversammlung beschlossenen und dem später bekannt gemachten Text des Braunkohlenplans beruhen auf Maßgaben in der Anlage zum Genehmigungsbescheid vom 8.9.1998, die als rein redaktionelle Änderungen keiner erneuten Beschlussfassung der Verbandsversammlung - in Form eines sog. "Beitrittsbeschlusses" - bedurften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.1989, DVBl. 1989, 1105 zur entsprechenden Problematik bei der Genehmigung von Bebauungsplänen).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 9.5.1972, BVerfGE 33, 125 [156]) liege der Sinn einer Verleihung von Satzungsautonomie darin, gesellschaftlichen Gruppen die eigenverantwortliche Regelung solcher Angelegenheiten zu überlassen, die sie selbst beträfen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen könnten, um den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern.
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95

    Braunkohlenplan Garzweiler II

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der

  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 1 D 63/99

    Abwägungsgebot im Verwaltungsverfahren; Antragsbefugnis bei einem

  • VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Diese Vorgaben gelten auch für den auf der Grundlage des SächsLPlG a.F. ergangenen Regionalplan (Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO; NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [294]).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist ein solcher Einfluss anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. schon Senat, NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [295 f.]).

  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis;

    Das erkennende Gericht habe einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Heuersdorf gegen den Braunkohlenplan für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im Normenkontrollurteil vom 7. November 2003 - 1 D 51/00 - auch ohne vorherige Anfechtung des damaligen Landesentwicklungsplans als zulässig angesehen.
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 119-VIII-04

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Inanspruchnahme der

    c) Der Regionale Planungsverband Westsachsen hatte am 18. August 1995 den Braunkohleplan "Vereinigtes Schleenhain" als Satzung, die zwischenzeitlich durch Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. November 2003 (1 D 51/00; ZfB 2004, 279ff.) wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit für nichtig erklärt wurde, festgestellt.
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