Weitere Entscheidung unten: VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2723
BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA §§ 32, 38
    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14
    Benutzung; Bewilligung; DDR; Eigentumsschutz; Erlaubnis; Erlöschen; Erlöschen; Gewässernutzung; Mühle; Mühlenbetrieb; Staurecht; Vertrauensschutz; Wasser; Wasserrecht; Wasserrecht; altes Recht; altes Wasserrecht; wasserrechtliches Altrecht; Überleitungsregelung; ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines ersatzlosen Erlöschens eines nach dem preußischen Wassergesetzes festgestellten Wasserrechts; Voraussetzungen für das Erlöschen alter Rechte nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt; Voraussetzung der Zulässigkeit eines Eingriffs in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserrecht

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; WHG § 15 Abs. 1; ; WG LSA § 32; ; WG LSA § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA § 32 § 38
    Verfassungswidriges Erlöschen eines alten Wasserrechts unter Verweis auf ein in der DDR nicht existierendes Anerkennungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1076
  • DVBl 2005, 1394 (Ls.)
  • UPR 2005, 454
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Art. 14 Abs. 3 GG ist nicht unmittelbar anwendbar, wenn der Gesetzgeber im Zuge der generellen Neugestaltung eines Rechtsgebiets bestehende Rechte abschafft, für die es im neuen Recht keine Entsprechung gibt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 ).

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen ist ihm nicht ausnahmslos verwehrt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O. ).

    Voraussetzung der Zulässigkeit eines Eingriffs in bestehende Rechtspositionen durch eine gesetzliche Neuregelung ist zunächst, dass die Neuregelung als solche, unabhängig von der Frage der Beseitigung oder Einschränkung bestehender Rechtspositionen, verfassungsmäßig ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O.).

    Durch das bloße Bedürfnis nach Rechtseinheit im Zuge einer Neuregelung wird sie nicht gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Auch wenn Ausschlussfristen versäumt sind, kommt die Gewährung von Nachsicht in Betracht, etwa wenn die Fristversäumnis auf staatlichem Fehlverhalten beruht und der Zweck der Fristbestimmung gewahrt bleibt (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Hieran anknüpfend hat der Gesetzgeber grundsätzlich das Bestandsinteresse des Eigentümers ausreichend gewahrt, wenn er nur die alten Rechte aufrechterhält, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. zu § 15 Abs. 1 WHG Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 94.69 - BVerwGE 37, 103 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Damit ist in dem fortzusetzenden Verfahren gegebenenfalls auch über den in erster Instanz gestellten Hilfsantrag des Klägers zu befinden, der allein mit der Einlegung der Berufung durch den Beklagten in der Berufungsinstanz angefallen war (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Dieses für die Bevölkerung und die Gesamtwirtschaft lebenswichtige Ziel hätte kaum erreicht werden können, wenn die bis dahin weder registrierten noch auf ihre wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit geprüften Eingriffe in den Wasserhaushalt auf Dauer hätten fortgeführt werden dürfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 für die entschädigungslose Beseitigung alter Eigentümernutzungen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 -) könne das Erlöschen des Wasserrechts nicht davon abhängig gemacht werden, dass es zu DDR-Zeiten nach Überprüfung in einem geordneten Verfahren aufrechterhalten worden sei, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gegeben habe.

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 -) könne ein nicht durchgeführtes Verwaltungsverfahren zu DDR-Zeiten nicht die Grundlage dafür bilden, ein altes eigentumsgleiches Wasserrecht nicht aufrecht zu erhalten.

    Auch wenn in dieser Vorschrift nur positiv der Fortbestand bestimmter alter Rechte angeordnet wird, ist es die selbstverständliche Kehrseite, dass die nicht erfassten Rechte nicht mehr bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 - juris Rn. 17).

    Insoweit gilt indes - auch für die früheren Landeswassergesetze - das ungeschriebene Erfordernis, dass bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung eines Altrechts eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden haben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 26; Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 - juris Rn. 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Revisionsurteil vom 14. April 2005 (a.a.O., Rn. 28 ff. zum Beschluss des erkennenden Gerichts vom 23. Februar 2004 - 1 L 333/03 -) ausgeführt, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.

    Eine solche analoge Anwendung der Regelung hat erstmals das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. April 2005 (a.a.O.) in Betracht gezogen.

    Damit wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, nach der das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 19 ff.).

    Derjenige, dessen Recht aufgrund der damaligen Verfahrenspraxis der DDR ohne sein Zutun erloschen ist, wird durch die analoge Anwendung des § 38 WG LSA a.F. im Hinblick auf die Anforderungen für die Erteilung einer Bewilligung dem Inhaber eines Rechts gleichgestellt, das aufrechterhalten geblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 36).

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat auf seine Entscheidungen vom 14. April 2005 (BVerwG 7 C 16.04 und BVerwG 7 C 8.04, jeweils veröffentlicht in juris) verwiesen.

    a) Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076) ist davon auszugehen, dass alte Wasserrechte den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen können.

    (aaa) § 15 Abs. 1 bis 3 WHG dient dem Bestandsschutz (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 ; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 15 Rn. 1), indem er bestimmte bereits vorhandene Gewässernutzungen von der Gestattungspflicht nach neuem Recht ausnimmt.

    Alternativ käme in Betracht, § 17 Abs. 2 Satz 1 WHG dahingehend auszulegen, dass die zuständige Behörde bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung keine weiteren Anforderungen nach neuem Recht stellen darf, als sie bei einem aufrechterhaltenen Recht nach § 15 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 5 WHG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 138 SächsWG) möglich sind (so das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 in Bezug auf § 38 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 2 L 116/16

    Bewilligung von Wasserrechten im Umfang alter DDR-Rechte

    Dieser Befund führt nicht zu einer verfassungswidrigen Situation, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 16/04 -, juris, RdNr. 28 ff.) beanstandet wurde.(Rn.20).

    Ohne Erfolg verweise der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04) darauf, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 GG vereinbar sei; denn dem Verlust des Rechts werde durch § 38 WG LSA (a.F.) Rechnung getragen.

    Zu Unrecht knüpfe das Verwaltungsgericht in Anlehnung an seine Rechtsprechung zu § 32 WG LSA a.F. allein an die formellen Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 WG DDR 1963 an, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 16.04) als nicht vereinbar mit Art. 14 Abs. 1 GG angesehen habe.

    Insoweit gilt indes - auch für die früheren Landeswassergesetze - das ungeschriebene Erfordernis, dass bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung eines Altrechts eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden haben muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, juris, RdNr. 26; Urt. v. 22.01.1971 - BVerwG IV C 94.69 -, juris, RdNr. 24; Zöllner, a.a.O., § 20 RdNr. 30).

    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im vorangegangenen Revisionsurteil vom 14.04.2005 (a.a.O., RdNr. 28 f.) ausgeführt, eine Auslegung des § 32 WG LSA a.F., die es zulasse, dass alte Rechte auch dann ersatzlos erlöschen, wenn es in der DDR nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis kein Verfahren zu ihrer Überprüfung gegeben habe, die den Anforderungen des § 32 WG LSA a.F. genügten, sei mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.

    Nachdem die Rechtslage durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts vom 08.12.2005 (a.a.O.) geklärt war, hatten die Inhaber der Altrechte bzw. deren Rechtsnachfolger bis zur Neuregelung des Wasserrechts durch das am 01.03.2010 in Kraft getretene WHG und das am 01.04.2011 in Kraft getretene WG LSA mehrere Jahre Zeit, einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach § 38 WG LSA a.F. zu stellen, über den nach Maßgabe dieser Rechtsprechung zu entscheiden war.

    Da diese Fragen Übergangsrecht betreffen (vgl. Zöllner, a.a.O., § 20 RdNr. 1; BVerwG, Urt. v. 14.04.2005, a.a.O., zu §§ 32 ff. WG LSA a.F., RdNr. 38; Urt. v. 13.12.1974 - BVerwG IV C 74.71 -, juris, RdNr. 14, zu §§ 15 ff. WHG a.F.), hätte der Kläger darlegen müssen, dass ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist.

    Im Gegensatz zu dieser Auffassung habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.04.2005 (a.a.O.) festgestellt, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar sei, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht werde, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden sei, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gegeben habe.

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Mit der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Situation betreffend alte preußische Wasserrechte (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16/04 - juris) ist die Erlaubnis der Klägerin nicht vergleichbar.
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Dieser darf die nach altem Recht begründeten Rechte einer Neuregelung angleichen, auch wenn dabei die bisher mit dem Recht verbundenen Befugnisse eingeschränkt werden (BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 = juris Rn. 22).

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen ist ihm nicht ausnahmslos verwehrt (BVerwG, U.v.14.4.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Die völlige Entziehung einer Rechtsposition sei an strenge Anforderungen geknüpft (unter Verweis auf BVerfGE 83, 201 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076), denen § 13 Abs. 1 Satz 1 GlüG LSA nicht genüge.
  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Auch wenn ein altes Wasserrecht gemäß § 20 WHG einen besonderen (Bestands-)Schutz vermittelt und grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 GG unterfällt, darf der Gesetzgeber die nach altem Recht begründeten Wasserrechte z. B. einer gesetzlichen Neuregelung angleichen, selbst wenn dabei die bisher mit dem Recht verbundenen Befugnisse eingeschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 ).
  • VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846

    Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts

    Ob dieser behördlichen Entscheidung ein besonderes Verwaltungsverfahren mit einer einzelfallbezogenen Überprüfung der Gewässernutzung in wasserrechtlicher Hinsicht vorausgegangen sein muss (so BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 16/04 - NVwZ 2005, 1076 f.), bedarf hier letztlich keiner Entscheidung.
  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 14.4.2005 - 7 C 16/04 - (zit. aus juris) hierzu u.a. ausgeführt, dass zwar die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen könne.

    Jedenfalls enthält § 136 Satz 2 SächsWG 2004 eine zulässige Bestimmung über Inhalt und Schranken des Eigentums; der Eingriff wird vor allem durch die in § 17 WHG enthaltenen Regelungen abgefedert, deren Fristbestimmungen nach dem Inkrafttreten des WHG in der ehemaligen DDR am 1.7.1990 sinngemäß anzuwenden sind (sh. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1974, zit. aus juris; BVerwG, Urt. v. 29.1.1965 - IV C 61.64 sowie BVerwG, Urt. vom 14.4.2005 - 7 C 16/04 - zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, zit. aus juris).

  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    Durch das bloße Bedürfnis, die Spiel- und Wettsucht, so sie denn wirklich in einer entsprechenden Größenordnung gegeben ist, (noch weiter) zurückzudrängen, wird der Eingriff nicht gerechtfertigt (vgl. zu dieser Voraussetzung, BVerfG, Beschluss vom 09. Januar 1991, aaO, S. 212 f.; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, - 7 C 16.04 - Alte Wasserrechte -, NVwZ 2005, 1076 [BVerwG 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04] ).

    Da es an einer entsprechenden Gefährdungslage fehlt, verstößt die mit § 13 Abs. 1 Satz 1 GlüG LSA eingeführte übergangslose Entziehung der bisherigen Rechtsposition der Klägerinnen gegen das Übermaßverbot, weil diese Regelungen keinerlei Vorkehrungen vorsieht, die geeignet wäre, die mit dem gleichsam auf der Stelle wirksam gewordenen Verbot ihrer bisherigen Betätigung in Sachsen-Anhalt verbunden Folgen abzumildern (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, aaO.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - 2 N 34.06

    Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung einer Steganlage

  • VG Kassel, 06.07.2021 - 3 K 3304/18

    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • OVG Sachsen, 02.03.2011 - 5 A 343/08

    Beurteilung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit

  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

  • BVerwG, 26.08.2008 - 7 B 23.08

    Betrieb eines Basaltsteinbruchs mit einer Abbaufläche von 81 ha als Anlage i.S.d.

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 8 ZB 19.1006

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch - erfolgloser

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188

    Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht;

  • BVerwG, 06.07.2004 - 7 B 64.04

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung eines altes

  • VG Regensburg, 24.10.2016 - RN 8 K 15.2119

    Wasserrechtliche Anordnungen zur Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen

  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13

    Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10

    Fortbestehen einer Kirchenbaulast zu Lasten der Schulstiftung Baden-Württemberg

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 1 LA 34/09

    Eintragung von Fischereirechten in das neue Fischereibuch

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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2445
VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04 (https://dejure.org/2005,2445)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.07.2005 - VGH N 25/04 (https://dejure.org/2005,2445)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - VGH N 25/04 (https://dejure.org/2005,2445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 32

    Ausweisung von FFG-Gebieten und kommunale Selbstverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Vereinbarkeit von Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landespflegegesetzes (LPflG RP) mit der Landesverfassung; Verdrängung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Falle der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben aus dem Bereich des Tierschutzes ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Vereinbarkeit von Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landespflegegesetzes (LPflG RP) mit der Landesverfassung; Verdrängung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie im Falle der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben aus dem Bereich des Tierschutzes ...

  • Judicialis

    LV Art. 49 Abs. 1; ; LV Art. 49 Abs. 3 Satz 1; ; LV Art. 1 Abs. 2; ; LPflG § 22 b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunale Bauleitplanung in FFH- u. Vogelschutzgebieten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 206
  • DVBl 2005, 1394 (Ls.)
  • DÖV 2006, 28
  • BauR 2006, 59
  • UPR 2005, 454 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 795
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Art. 4 Abs. 1 UAbs. 4 VRL wird als Ergebnis einer bereits vom europäischen Richtliniengeber getroffenen Abwägungsentscheidung verstanden, die keiner weiteren Relativierung zugänglich ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 732 [735 m.w.N.] - A 73, Suhl -).

    Je bedrohter, seltener oder empfindlicher die Arten sind, desto größere Bedeutung wird dem Gebiet beigemessen, das die für ihr Leben und ihre Fortpflanzung ausschlaggebenden physischen und biologischen Elemente aufweist (vgl. BVerwG, a.a.O. - A 20 - auch: BVerwG, NVwZ 2004, 732 [734] - A 73, Suhl -).

    Die darin enthaltenen Angaben sprechen zwar nicht zwingend für eine Unterschutzstellung (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 732 [735] - A 73, Suhl -), ihre Stichhaltigkeit soll jedoch nur durch Vorlage abweichender wissenschaftlicher Stellungnahmen in Zweifel gezogen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2003, Slg 2003 I - 2202).

    Das Merkmal zielt vielmehr auf ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 732 [737] - A 73, Suhl -).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Er ist begründet in den Zustimmungsgesetzen zu den Gemeinschaftsverträgen, mit denen dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl erteilt worden ist (vgl. BVerfGE 73, 339 [375] - Solange II -).

    Die Identität der geltenden Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland dürfe nicht durch Einbruch in ihr Grundgefüge aufgegeben werden (vgl. BVerfGE 73, 339 [375 f.]).

    Zum Grundgefüge der geltenden Verfassung rechnen zunächst die Rechtsprinzipien, die dem Grundsrechtsteil des Grundgesetzes zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 73, 339 [375 f.]; vgl. zur Zurücknahme der Prüfungskompetenz: BVerfG, a.a.O., 387; BVerfGE 89, 155 [175] - Maastricht-Vertrag -).

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Der grundsätzliche Vorrang des Gemeinschaftsrechts selbst gegenüber nationalem Verfassungsrecht wird auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geteilt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2001, EuZW 2001, 255 - zur nationalen Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts - BVerfGE 37, 271 [280] - Solange I - 31, 145 [174] - Anerkennung der Hoheitsakte der zwischenstaatlichen Einrichtungen -).

    Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts erstreckt sich auch auf die Kontrolle solcher Landesgesetze, die zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umsetzen (vgl. BVerfG, EuZW 2001, 255; Gellermann, in: Rengeling/Middeke/ Gellermann, Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl. 2003, § 35 Rn. 45).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Zusätzliche, aus der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung hergeleitete Anforderungen sollen keine Einschränkung der Umsetzungsverpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 VRL rechtfertigen (vgl. EuGH, NVwZ 2001, 549 - Basse Corbières -).

    Als wissenschaftliches Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl wird das unter der Abkürzung IBA bekannte und von Bird-Life-International und seinen nationalen Partnerorganisationen (in Deutschland der NABU-Naturschutzverband Deutschland) erstellte Verzeichnis der Gebiete von großer Bedeutung für die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Inventory of Important Bird Areas in the European Community) herangezogen (vgl. EuGH, NVwZ 2001, 549 [500] - Basse Corbières - BVerwG, NVwZ 2004, 98 [99]).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Zum Grundgefüge der geltenden Verfassung rechnen zunächst die Rechtsprinzipien, die dem Grundsrechtsteil des Grundgesetzes zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 73, 339 [375 f.]; vgl. zur Zurücknahme der Prüfungskompetenz: BVerfG, a.a.O., 387; BVerfGE 89, 155 [175] - Maastricht-Vertrag -).

    Darüber hinaus beansprucht das Bundesverfassungsgericht die Kontrolle derjenigen Grenze, die das Demokratieprinzip des Grundgesetzes der Verlagerung von Hoheitsrechten auf die Europäische Gemeinschaft setzt (vgl. BVerfGE 89, 155 [182 ff.]).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Eine Abwägung mit anderen Belangen, etwa den in Art. 2 VRL genannten Gründen wirtschaftlicher und freizeitbedingter Art, findet nicht statt (vgl. EuGH, NuR 1998, 538 [541] - Niederlande -).

    Der in Art. 4 Abs. 1 VRL eingeräumte Ermessenspielraum bei Auswahl und Abgrenzung der Gebiete bezieht sich daher nur auf die naturschutzfachliche Beurteilung und betrifft insbesondere die Auswahl derjenigen Landschaftsräume, die im Verhältnis zu anderen Landschaftsteilen am besten die Gewähr für die Verwirklichung der Richtlinienziele bieten (vgl. EuGH, NuR 1998, 538 [541] - Niederlande - BVerwG, NVwZ 2002, 1103 [1105 f.] - A 20 -).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Normenkontrolle: VerfGH Rh-Pf, AS 24, 321 [333]; 25, 194 [197]; zu den Kriterien selbst: VerfGH Rh-Pf, NJW 2005, 410).

    Die Regelungen in §§ 22 a - 22 c LPflG sind auch hinreichend bestimmt (vgl. zu den Anforderungen: VerfGH Rh-Pf, AS 29, 23 [29]; NJW 2005, 410 [411]).

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Insbesondere hat der Gesetzgeber dadurch nicht in den vom Gewaltenteilungsprinzip (Art. 77 Abs. 1 LV, vgl. hierzu: VerfGH Rh-Pf, AS 31, 85 [92]) verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit eingegriffen (vgl. BVerfGE 95, 1 - Südumfahrung Stendal -).

    Dies schließt jedoch den Zugriff des Parlaments nicht aus, jedenfalls dann nicht, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen (vgl. BVerfGE 95, 1 [17]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Zum Bereich der eigenverantwortlich zu erledigenden Aufgaben zählt auch die Planungshoheit im Sinne der Befugnis, Art und Weise der Bodennutzung in der Gemeinde zu bestimmen (vgl. BVerfGE 56, 298 [317 f.] - Festsetzung von Lärmschutzbereichen durch Rechtsverordnung - 76, 107 [121] - landesraumordnerische Festlegung von Industriestandorten - Schröder, in: Grimm/Caesar, Art. 49 Rn. 10; Dreier, GG-Kommentar, Band II, 1998, Art. 28 Rn. 130).

    Wird die Planungshoheit einer Gemeinde durch eine überörtliche Planung berührt, so ist dies nach Art. 49 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 LV nur dann gerechtfertigt, wenn die Gemeinde zuvor angehört wurde und die Einschränkung der Planungshoheit durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht geboten ist (vgl. BVerfGE 56, 298 [313 f. und 320]; 76, 107 [119 f.]; ähnlich bereits für die Auflösung des individuellen Bestands einer Gemeinde: VerfGH Rh-Pf, AS 11, 73 [78, 92 und 101]).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
    Für das Recht der Europäischen Gemeinschaft folgt die Verdrängung von Landesverfassungsrecht aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts, der im Grundsatz allgemein anerkannt ist und bundesverfassungsrechtlich auf der Integrationsermächtigung in Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG beruht (vgl. EuGH, Rs 106/77, Slg. 1978, 629/643 ff. - Simmerthal II, Vorrang auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht - Streinz, Europarecht, 6. Auflage 2003, Rn. 179 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg -

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Insbesondere kann der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsformel im Rahmen des Normenkontrollverfahrens nicht nur einen Antrag auf Normverwerfung ablehnen, sondern auch dessen Verfassungsmäßigkeit positiv feststellen (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 11. Juli 2005 - VGH N 25/04 -, juris; s. dazu auch Bier, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 25).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Insbesondere kann der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsformel im Rahmen des Normenkontrollverfahrens nicht nur einen Antrag auf Normverwerfung ablehnen, sondern auch dessen Verfassungsmäßigkeit positiv feststellen (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 11. Juli 2005 - VGH N 25/04 -, juris; s. dazu auch Bier, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 25).
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Denn sowohl im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gegen die Schutzgebietsverordnung als auch beim inzidenten Rechtsschutz gegen das mit Verabschiedung der Liste kraft Gesetzes einhergehende vorläufige Schutzregime dürften deutsche Gerichte wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts die einmal europarechtlich rechtmäßig erstellte Liste nicht deswegen verwerfen, weil die Aufnahme bestimmter Gebiete gegen nationales Recht (wie z. B. Art. 28 Abs. 2 GG) verstieß (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2005, VGH N 25/04, NVwZ 2006, 206, 207 f.).

    Soweit das Gemeinschaftsrecht den deutschen Staatsorganen bei der Umsetzung ihrer europarechtlichen Verpflichtungen Entscheidungsspielräume einräumt, sind diese aufgrund ihrer allgemeinen Rechtsbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet, bei Ausfüllung dieser Freiräume deutsches Recht zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005, 2 BvR 2236/04, BVerfGE 113, 273, 300 f., 307; Beschluss vom 9. Januar 2001, 1 BvR 1036/99, juris Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 1992, 2 BvR 1096/92, NVwZ 1993, 883, 884; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2005, VGH N 25/04, NVwZ 2006, 206, 208; gerade für die Einvernehmenserteilung auch VG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 2001, 3 G 501/01, NVwZ 2001, 1188, 1189; vgl. dazu ferner allgemein Gellermann, in: Rengeling/ Middeke/ Gellermann, Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl., § 35 Rn. 46 - 49 und § 36 Rn. 38 f. m. w. N.).

    Deutsches Recht bleibt insoweit uneingeschränkter Prüfungsmaßstab der deutschen Gerichte (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2005, VGH N 25/04, NVwZ 2006, 206, 208; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2001, 1 BvR 1036/99, juris Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 1992, 2 BvR 1096/92, NVwZ 1993, 883, 884; Gellermann, in: Rengeling/ Middeke/ Gellermann, aaO., § 35 Rn. 47, 49 und § 36 Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Dann steht der betroffenen Gemeinde - verfahrensrechtlich - ein Recht auf Beteiligung am Entscheidungsprozeß des überörtlichen Verwaltungsträgers durch Anhörung und - materiellrechtlich - ein Anspruch darauf zu, dass dieser die zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Belange bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vergl. zur Beteiligung bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten: VerfGH Rheinland-Pfalz, U. v. 11.07.2005, N 25/04, NVwZ 2006, 206).

    Die Selbstverwaltungsgarantie gehört nicht zu den integrationsfesten Prinzipien aus Art. 23 Abs. 1 GG und 79 Abs. 3 GG (vergl. VerfGH Rheinland-Pfalz, U. v. 11.07.2005, N 25/04, NVwZ 2006, 206).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH N 29/14

    Normenkontrollanträge gegen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs

    Dies setzt voraus, dass die antragstellende Gebietskörperschaft dartut, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Normenkontrolle: VerfGH RP, Urteil vom 18. April 1994 - VGH N 1 und 2/93 -, AS 24, 321 [333 f.]; Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [195 f.]; Urteil vom 11. Juli 2005 - VGH N 25/04 -, juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 A 10632/07

    Planung eines Wohngebiets auf Biotopflächen im Ortsbezirk Wörth unzulässig

    Denn verfassungsrechtlich ist es nicht gefordert, dem gemeindlichen Planungsinteresse in jedem Einzelfall auf der Ebene von Ausnahmen und Befreiungen von einem naturschutzrechtlichen Schutzregime einen Vorrang zuzubilligen (vgl. VGH RP, Urteil vom 11.7.2005, NVwZ 2006, 206 und juris, Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 24.3. und 12.7.2000 und des OVG Bremen, a. a. O., jeweils m. w. N.), ist im Rahmen eines solchen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. zum abweichenden Prüfungsumfang im Rahmen eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs v. 11.7.2005 - VGH N 25/04 -) bei entsprechender Entscheidungserheblichkeit auch zu klären, ob die Aufnahme bestimmter Flächen einschließlich des hier streitigen C. walds D. in die Gemeinschaftsliste mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie, aber auch mit sonstigem höherrangigem europäischen Recht zu vereinbaren ist.
  • OVG Sachsen, 24.01.2007 - 1 D 10/05

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Gewässerunterhaltungslast, Gemeinde, Natura

    Dabei kann es für die Entscheidung des vorliegenden Falles offen bleiben, ob und inwieweit den nationalen Naturschutzbehörden bei Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH-Richtlinie überhaupt noch ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum verbleibt und inwieweit die nationalen Gerichte zur Überprüfung der Voraussetzungen berufen sind (vgl. dazu VerfGH Rh.-Pf., Urt. v. 11.7.2005, NVwZ 2006, 206 und zum Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Meldung an die Kommission BVerwG, Beschl. v. 24.8.2000, NVwZ 2001, 92).
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