Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 16.03.2005

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02   

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https://dejure.org/2005,5219
OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.08.2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 (https://dejure.org/2005,5219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; BauGB § 34 Abs 2; BauNVO § 4
    Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines Wohngebiet; Gebietscharakter; Straße; trennende Wirkung; Gewerbebetrieb; Steinmetz; Grabstein; störend; typisierende Betrachtungsweise; atypisch; lärmintensiv; Maschinen; Arbeiten; Anspruch; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Steinmetzbetriebs in einem allgemeinen Wohngebiet; Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte beim Betrieb einer gewerblichen Einrichtung; Berücksichtigung des betriebsspezifischen Störungspotenzials des Vorhabens; Vorliegen eines nicht störenden ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steinmetzbetrieb in allgemeinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 527
  • BauR 2006, 483
  • UPR 2006, 39
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Die beschriebenen Betriebe können bei der Qualifizierung der Eigenart der näheren Umgebung i. S. d. § 34 BauGB a. F. auch nicht deswegen unberücksichtigt bleiben, weil ihnen - hinsichtlich der Art der Nutzung - jede maßstabsbildende Kraft fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BRS 50 Nr. 75 = NVwZ 1990, 755 = BVerwGE 84, 322).

    Die beiden Betriebe sind auch nicht als Fremdkörper unbeachtlich, denn sie können nicht als singuläre Anlagen angesehen werden, die in einem auffälligen Kontrast zu einer sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).

    Insoweit gilt nichts anderes als für Tischlereien (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15) und Zimmereibetriebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Maßgebend ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den dargelegten Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebietes - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - BRS 65 Nr. 63 = NVwZ 2002, 1118 = BVerwGE 116, 155).

    Abgesehen davon, dass es für Beantwortung der Frage, ob ein Betrieb mit der Eigenart des Gebietes verträglich oder unverträglich ist, in erster Linie auf das Kriterium der gebietsunüblichen Störung und nicht auf die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - a. a. O.), ist deren Einhaltung im vorliegenden Fall jedenfalls nicht gesichert.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Zusätzlicher Feststellungen einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung und damit der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall bedarf es daher nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - BRS 55 Nr. 110 = NJW 1994, 1546 = BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dieser Bescheid war jedenfalls bei Erteilung der angefochtenen Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig, denn er ist der Klägerin und dem Beigeladenen zu 2) nicht bekannt gegeben worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 - BRS 49 Nr. 168 = NVwZ 1989, 863).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Eine Verkehrsfläche besitzt keine die Art der Bebauung prägende Bedeutung, denn sie steht für eine Bebauung nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Bei der Frage, wie weit die wechselseitige Prägung reicht, können auch topographische Gegebenheiten eine Rolle spielen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - BRS 60 Nr. 176 = NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst; zu berücksichtigen ist dabei nicht nur die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch die Bebauung der weiteren Umgebung, sofern sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 -BauR 1997, 804).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Insoweit gilt nichts anderes als für Tischlereien (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15) und Zimmereibetriebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - a. a. O.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst; zu berücksichtigen ist dabei nicht nur die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch die Bebauung der weiteren Umgebung, sofern sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 -BauR 1997, 804).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
    Dabei sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach dessen Gegenstand, Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen; zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört je nach Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesen bewirkten Geräusche und sonstigen Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 4 B 121.90 - BRS 50 Nr. 58).
  • VGH Bayern, 29.07.1976 - 23 XIV 73

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Steinmetzwerkstätte im allgemeinen

  • VG Gera, 19.01.2006 - 4 K 779/04

    ; Nachbarzustimmung zu Bauvorhaben; nachträgliche Änderung der Planung;

    Bei der Frage, ob eine gebietsunübliche Störung vorliegt, kommt es nicht auf die Einhaltung der Vorgaben der TA Lärm an (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, 4 C 1/02, a.a.O.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. August 2005, 1 KO 714/02).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13

    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

    Verkehrsflächen gehören grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und ihnen keine gerade die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, S. 493, RdNr. 16 in juris, m.w.N.; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10.08.2005 - 1 KO 714/02 -, juris, RdNr. 30).
  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

    Die Bildhauerei in dem Anwesen C-Straße ..., die entgegen der Ansicht der Antragsteller keineswegs als Fremdkörper angesehen werden kann, wäre weder in einem reinen Wohngebiet nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (vgl. VG München, Beschluss vom 17. Januar 2006 - M 11 SN 05.5973 -, juris) noch in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise als nicht störender Handwerksbetrieb bzw. nicht störender Gewerbebetrieb zulässig (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 - BauR 2006, 483).
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Zudem führen individuelle immissionsrelevante Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 N 96.07 -), OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1461/10

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    aa) Nach der mit höchstrichterlicher Rechtsprechung im Einklang stehenden Spruchpraxis des Senats (Senatsurteil vom 10. August 2005, 1 KO 714/02, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 502/12

    Steckengebliebenes Genehmigungsverfahren, Bescheidungsurteil, Zentrum, zentraler

    Diese Betriebe wirken aufgrund der von ihnen ausgehenden Dominanz- und Ausstrahlungswirkungen (Immissionen) jeweils über die unmittelbar angrenzenden sowie sichtbaren Bereiche weit hinaus (vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10. August 2005, BauR 2006, 483).
  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14

    Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung

    Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03

    ; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel;

    Es ist hier nicht nur die in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks vorhandene, sondern auch die tatsächliche Bebauung der weiteren Umgebung zu berücksichtigen, wenn sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. ThürOVG, Urt. v. 10.8.2005 - 1 KO 714/02 - und Beschl. v. 26.5.2005 - 1 KO 515/03 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368   

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https://dejure.org/2005,26875
VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368 (https://dejure.org/2005,26875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2005 - 25 N 03.368 (https://dejure.org/2005,26875)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Neuerliche Auslegung nach Fallenlassen der Änderungsplanung, Maßstab der Erforderlichkeit der Bauleitplanung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2006, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382

    Allgemeine Leistungsklage; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Beseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Auf Klage der Antragsgegnerin wurden die Bauherren rechtskräftig verurteilt, die Doppelgarage zu beseitigen (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

    Insbesondere musste sie nicht auf das teilweise in die Trasse ragende Garagengebäude Rücksicht nehmen, zu dessen Beseitigung die Erbauer verpflichtet sind, ohne dass der Antragsteller sie daran hindern könnte (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 B 67.04
    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Auf Klage der Antragsgegnerin wurden die Bauherren rechtskräftig verurteilt, die Doppelgarage zu beseitigen (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

    Insbesondere musste sie nicht auf das teilweise in die Trasse ragende Garagengebäude Rücksicht nehmen, zu dessen Beseitigung die Erbauer verpflichtet sind, ohne dass der Antragsteller sie daran hindern könnte (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Steht eine Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung, so ist sie generell zulässig (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/305; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/312).

    Dabei entspricht es § 50 Satz 1 BImSchG und § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB immissionsbedingte Konfliktsituationen dadurch zu vermeiden, dass Wohngebiete und umgebungsbelastende Industrie- oder Gewerbegebiete möglichst nicht nebeneinander liegen sollten (vgl. BVerwG vom 5.7.1974 a.a.O. S. 327).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Steht eine Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung, so ist sie generell zulässig (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/305; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/312).

    Das erfordert, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (st. Rspr. seit BVerwG vom 12.12.1969 a.a.O. S. 309).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Schließlich wird die Bauaufsichtsbehörde, die sich der Problematik bewusst ist (vgl. Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 24.6.1999 und 25.5.2000) im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ein "Umkippen" des Baugebiets verhindern können (vgl. BVerwG vom 4.5.1988 BVerwGE 79, 309 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind allerdings Bauleitpläne, die auf unabsehbare Zeit nicht verwirklicht werden können (BVerwG vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144/146 ff.), insbesondere wenn sie eine Zielsetzung verfolgen, die keine Grundlage in der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB hat, sondern z.B. einen Baugebietstyp deshalb festsetzt, um lediglich den Erfordernissen eines städtebaulich gebotenen Immissionsschutzes auszuweichen (BVerwG vom 8.2.2000 Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11).
  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 25 ZB 01.340
    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Die Baugenehmigung für dieses Gebäude ist rechtskräftig aufgehoben worden (VG Würzburg vom 21.12.2000 Az. W 5 K 99.1048; BayVGH vom 22.9.2003 Az. 25 ZB 01.340).
  • VG Würzburg, 21.12.2000 - W 5 K 99.1048
    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Die Baugenehmigung für dieses Gebäude ist rechtskräftig aufgehoben worden (VG Würzburg vom 21.12.2000 Az. W 5 K 99.1048; BayVGH vom 22.9.2003 Az. 25 ZB 01.340).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368
    Unter diesen Umständen wäre ein erneutes Auslegungsverfahren eine bloße Förmlichkeit gewesen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht Zweck der Bürgerbeteiligung ist (BVerwG vom 18.12.1987 NVwZ 1988, 822/823).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 139/20

    Gebotenheit einer erneuten Auslegung bei Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des

    vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 18. April 2016 - 4 BN 9.16 -, BRS 84 Nr. 25 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 27. Januar 2021 - 7 D 87/18.NE -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2005 - 25 N 03.368 -, BRS 69 Nr. 48 = juris Rn. 13 f., zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 - BGBl. I S. 2141.

    Die von der Antragsgegnerin ins Spiel gebrachte weitere Ausnahme für den Fall, dass eine Fassung mit den letztlich erfolgten Festsetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal ausgelegen hat, in diesem Sinne wohl auch Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2005 - 25 N 03.368 -, BRS 69 Nr. 48 = juris Rn. 14, zu der allerdings nicht mit § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB identischen Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 - BGBl. I S. 2141; wie hier dagegen OVG NRW, Urteil vom 27. Januar 2021 - 7 D 87/18.NE -, juris Rn. 42.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2020 - 2 B 1171/20
    vgl. in diesem Zusammenhang auch Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2005 - 25 N 03.368 -, BRS 69 Nr. 48 = juris Rn. 13 f., zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 - BGBl. I S. 2141.

    Die von der Antragsgegnerin ins Spiel gebrachte weitere Ausnahme für den Fall, dass eine Fassung mit den letztlich erfolgten Festsetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal ausgelegen hat, in diesem Sinne wohl auch Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2005 - 25 N 03.368 -, BRS 69 Nr. 48 = juris Rn. 14, zu der allerdings nicht mit § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB identischen Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 - BGBl. I S. 2141, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil sie letztlich nur eines der vom Bundesverwaltungsgericht stets kumulativ geforderten drei Tatbestandsmerkmale des zweiten Ausnahmefalles als ausreichend ansähe - nämlich die Möglichkeit, sich zuvor in irgendeinem Stadium des förmlichen Beteiligungsverfahrens zu einer solchen geplanten Festsetzung äußern zu können.

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