Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.03.2010

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   BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09   

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BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09 (https://dejure.org/2010,448)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 BN 66.09 (https://dejure.org/2010,448)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 BN 66.09 (https://dejure.org/2010,448)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7; § 214 Abs. 3 Satz 2; BImSchG § 50
    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; Standort; Abwägungsausfall; Konfliktbewältigung; immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Sicherheitsabstand; Ergebnisrelevanz.;

  • openjur.de

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; Standort; Abwägungsausfall; Konfliktbewältigung; immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Sicherheitsabstand; Ergebnisrelevanz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 50 BImSchG
    Inhaltliche Anforderungen an Antragsbefugnis; sachgerechte Konfliktlösung

  • Deutsches Notarinstitut

    VwGO § 47; BauGB §§ 1, 214; BImSchG § 50
    Anforderung an Bebauungsplan; Errichtung und Betrieb eines "Störfallbetriebes"

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beachtung von Planerhaltungsvorschriften i.R.d. Verletzung des Abwägungsgebotes bei der Beurteilung der Antragsbefugnis; Verweisung eines Nutzungskonfliktes der Gemeinde bei Aufstellung eines Bebauungsplans in das immissionsschutzrechtliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; Standort; Abwägungsausfall; Konfliktbewältigung; immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Sicherheitsabstand; Ergebnisrelevanz

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Revision für Steinkohlekraftwerk Datteln

  • rewis.io

    Inhaltliche Anforderungen an Antragsbefugnis; sachgerechte Konfliktlösung

  • ra.de
  • rewis.io

    Inhaltliche Anforderungen an Antragsbefugnis; sachgerechte Konfliktlösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Beachtung von Planerhaltungsvorschriften i.R.d. Verletzung des Abwägungsgebotes bei der Beurteilung der Antragsbefugnis; Verweisung eines Nutzungskonfliktes der Gemeinde bei Aufstellung eines Bebauungsplans in das immissionsschutzrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltliche Anforderungen an Antragsbefugnis; sachgerechte Konfliktlösung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EON-Kraftwerke bauplanungsrechtlich unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk in Datteln rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1246
  • DVBl 2010, 133
  • DVBl 2010, 793
  • DÖV 2010, 616
  • BauR 2010, 1034
  • UPR 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Wie die Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - (BVerwGE 107, 215) und den Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 18.07 - (ZfBR 2007, 685) zeigt, ist es vielmehr davon ausgegangen, dass eine die Geringfügigkeitsschwelle überschreitende planbedingte Lärmbetroffenheit des Antragstellers nicht ausgeschlossen werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Interessen eines Eigentümers, dessen Grundstück nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden soll, abwägungserheblich, wenn der Bebauungsplan oder seine Ausführung nachteilige Auswirkungen auf das Grundstück und seine Nutzung haben kann; solche planungsbedingten Folgen müssen, wenn sie mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar sind, ebenso wie jeder vergleichbare Konflikt innerhalb des Plangebiets im Rahmen des Abwägungsgebots bewältigt werden (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - BRS 67 Nr. 51; Urteil vom 24. September 1998 a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden können, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten; danach genügt der Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. S. 217).

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (Beschlüsse vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - NVwZ-RR 1995, 130 , vom 8. November 2006 - BVerwG 4 BN 32.06 - juris Rn. 10 und vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 53.09 - juris Rn. 6).

    2.2.6 Die den Abwägungsausfall tragende Begründung des angefochtenen Urteils enthält auch nicht - wie die Beigeladene mit ihrer ersten Divergenzrüge (B.II.1) geltend macht - Rechtssätze, die von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - und vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - abweichen.

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Das Oberverwaltungsgericht habe dem im Beschluss vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 - (BRS 71 Nr. 35) aufgestellten Rechtssatz widersprochen, dass nicht jede planbedingte Lärmzunahme die Antragsbefugnis begründe, sondern nur Veränderungen, die die Geringfügigkeitsschwelle überschritten.

    1.2.2 In Bezug auf die Lärmbelastung des Antragstellers rügt auch die Beigeladene eine Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2007 a.a.O. (B.II.5).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Kann ein Antragsteller geltend machen, durch Festsetzungen des Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt zu sein, so muss das Normenkontrollgericht die Wirksamkeit des Bebauungsplans grundsätzlich umfassend prüfen; der gegen den Bebauungsplan insgesamt gerichtete Normenkontrollantrag darf grundsätzlich auch nicht deshalb als teilweise unzulässig verworfen werden, weil der Bebauungsplan nur für teilnichtig zu erklären ist (Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 13 m.w.N.).

    Das Verfahren der Normenkontrolle nach § 47 VwGO dient nicht nur dem subjektiven Rechtschutz; es stellt zugleich ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle dar (Urteil vom 9. April 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Das Oberverwaltungsgericht hat auch nicht dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Grundsatz der räumlichen Trennung unverträglicher Nutzungen eine Abwägungsdirektive darstelle, die gegenüber anderen gewichtigen Belangen zurücktreten kann (Beschluss vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - NVwZ 2009, 320 ), widersprochen.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    2.2.6 Die den Abwägungsausfall tragende Begründung des angefochtenen Urteils enthält auch nicht - wie die Beigeladene mit ihrer ersten Divergenzrüge (B.II.1) geltend macht - Rechtssätze, die von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - und vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - abweichen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils selbständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn ein Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328, stRspr).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Zweifel daran, dass die Nichteinhaltung angemessener Abstände zur Versagung einer Genehmigung führen kann, hat der Senat nicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Störfallbetriebs, sondern für die bauplanungsrechtliche Zulassung einer an einen bestehenden Störfallbetrieb heranrückenden schutzbedürftigen Nutzung nach § 34 Abs. 1 BauGB geäußert (Beschluss vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 5.09 - juris).
  • BVerwG, 15.10.2009 - 4 BN 53.09

    Anforderungen und Kriterien an die Sicherheit der Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (Beschlüsse vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - NVwZ-RR 1995, 130 , vom 8. November 2006 - BVerwG 4 BN 32.06 - juris Rn. 10 und vom 15. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 53.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
    Gleiches gilt für die Divergenz zum Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - (BRS 62 Nr. 51).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für

  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 BN 18.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Eigentümer eines nicht in den

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Weder die rechtskräftige Aufhebung des dem Vorhaben Datteln 4 zugrunde liegenden Bebauungsplans, OVG NRW, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE -, DVBl. 2009, 1385, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 BN 66.09 -, NVwZ 2010, 1246, noch die rechtskräftige Aufhebung des Vorbescheids für das Kraftwerk Datteln 4 durch den Senat mit Urteil vom 12. Juni 2012 in der Sache 8 D 38/08.AK und die damit verbundene Unsicherheit, ob, wann und in welcher Form das Kraftwerk Datteln 4 realisiert wird, hat zur Folge, dass das Vorhaben bei der Summationsbetrachtung außer Betracht zu bleiben hätte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Die rechtskräftige Aufhebung des dem Vorhaben Datteln 4 zugrunde liegenden Bebauungsplans, OVG NRW, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE -, DVBl. 2009, 1385, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 BN 66.09 -, NVwZ 2010, 1246, und die damit derzeit verbundene Unsicherheit, ob, wann und in welcher Form das Kraftwerk Datteln 4 realisiert wird, hat entgegen der Auffassung der Beigeladenen nicht zur Folge, dass das Vorhaben bei der Summationsbetrachtung außer Betracht zu bleiben hätte.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Ein Mangel im Abwägungsergebnis ist demgegenüber stets beachtlich; er führt unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel der Abwägung zur (Teil-)Unwirksamkeit des Bebauungsplans (Beschluss vom 16. März 2010 - BVerwG 4 BN 66.09 - BauR 2010, 1034 Rn. 31).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09   

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BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09 (https://dejure.org/2010,747)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 CN 3.09 (https://dejure.org/2010,747)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2a; BauGB § 214 Abs. 4; BauNVO § 11 Abs. 1 und 2
    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht.;

  • openjur.de

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2a
    Einwendung; Einwendungen; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelsbetrieb; Grundsatz des Vertrauensschutzes; Normenklarheit; Obergrenze; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Sondergebiet; Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verbrauchermarkt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2a VwGO, § 214 Abs 4 BauGB, § 11 Abs 1 BauNVO, § 11 Abs 2 BauNVO
    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Durchführung eines ergänzenden Verfahrens durch die Gemeinde; Notwendigkeit einer Einwendung aufgrund erneuter öffentlicher Auslegung zur Begründung einer nachträglichen Unzulässigkeit des ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht

  • rewis.io

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Durchführung eines ergänzenden Verfahrens durch die Gemeinde; Notwendigkeit einer Einwendung aufgrund erneuter öffentlicher Auslegung zur Begründung einer nachträglichen Unzulässigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • ibr-online

    Ergänzendes Verfahren während Normenkontrollverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 782
  • DVBl 2010, 779
  • AnwBl 2010, 163
  • DÖV 2010, 616
  • BauR 2010, 1051
  • UPR 2010, 277
  • ZfBR 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 BN 63.09

    Zulässigkeit einer durch Bebauungsplan erfolgten Festsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unzulässig (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ; Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124).

    Der Bebauungsplan kann nicht gewährleisten, dass es bei den im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan gegebenen Eigentumsverhältnissen bleibt (vgl. Beschluss vom 11. November 2009 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Diesen Grundsatz hat die Rechtsprechung insbesondere im Bereich des intertemporalen Prozessrechts entfaltet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343 und vom 7. Juli 1992 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist jedoch nicht nur im intertemporalen Prozessrecht, sondern ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (Urteil vom 12. März 1998 a.a.O. S. 238; BVerfGE 63, 343 ).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unzulässig (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ; Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124).

    Eine baugebietsbezogene Verkaufsflächenbegrenzung kann ausnahmsweise auf § 11 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BauNVO gestützt werden, wenn in dem in Rede stehenden Sondergebiet nur ein einziger Handelsbetrieb zulässig ist; dann ist die gebietsbezogene mit der vorhabenbezogenen Verkaufsflächenbeschränkung identisch (Urteil vom 3. April 2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Diesen Grundsatz hat die Rechtsprechung insbesondere im Bereich des intertemporalen Prozessrechts entfaltet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343 und vom 7. Juli 1992 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist jedoch nicht nur im intertemporalen Prozessrecht, sondern ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (Urteil vom 12. März 1998 a.a.O. S. 238; BVerfGE 63, 343 ).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Denn der ursprüngliche Bebauungsplan erlangt zusammen mit dem geänderten Bebauungsplan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - BRS 66 Nr. 221 - juris Rn. 7 f.; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Das Oberverwaltungsgericht hat ferner nicht verkannt, dass nur ein Betrieb vorliegt, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 ).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Denn der ursprüngliche Bebauungsplan erlangt zusammen mit dem geänderten Bebauungsplan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - BRS 66 Nr. 221 - juris Rn. 7 f.; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Er ist nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auch auf solche Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (vgl. BTDrucks 16/3308 S. 20; OVG Münster, Beschluss vom 29. August 2008 - 7 B 915.08.NE - juris Rn. 27; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. November 2009 - 3 S 3013/08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Insoweit ist seine prozessuale Lage vergleichbar mit der eines Klägers, der, weil er seinen Abwehrwillen bereits dokumentiert hat, eine im anhängigen Verfahren erfolgte Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses in das Verfahren einbeziehen darf, ohne an die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO gebunden zu sein (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Mit der Einlegung eines nach der jeweiligen Verfahrensordnung statthaften und zulässigen Rechtsmittels wird eine gewichtige verfahrensrechtliche Position begründet (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - BVerfGE 87, 48 ).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes ist - über die Verschärfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus - ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es den Gemeinden erlaubt, in einem Bebauungsplan, in dem sie Sondergebiete für die in § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ebenfalls genannten großflächigen Einzelhandelsbetriebe ausweisen, nach Quadratmetergrenzen bestimmte Regelungen über die höchstzulässige Verkaufsfläche zu treffen (BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17, vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 16 und vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178).

    Baugebietsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen seien nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 14 ff., Beschluss vom 11. November 2009 - 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124 und Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 23) mangels Rechtsgrundlage grundsätzlich unzulässig.

    Eine Ausnahme habe der Senat zwar für den Fall anerkannt, dass im Sondergebiet lediglich ein einziger Handelsbetrieb zulässig sei; denn dann sei die gebietsbezogene mit der vorhabenbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung identisch (BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 a.a.O. Rn. 24).

    Der Senat hat es für die ausnahmsweise Zulässigkeit einer gebietsbezogenen Verkaufsflächenbeschränkung in der Vergangenheit nicht ausreichen lassen, wenn "das Grundeigentum" oder "alle" Grundstücke im Plangebiet im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan in einer Hand liegen (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124 Rn. 3 und Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zwar gebietet der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Schutz des Vertrauens, dass eine nachträgliche Beschränkung von Klagemöglichkeiten beim Fehlen abweichender Bestimmungen nicht zu einer Verschärfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer bereits eingelegten Klage führt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 -, a.a.O. RdNr. 43; BVerwG, Urt. v. 24.03.2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rdnr. 16 zum Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit).

    Darüber hinaus ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes über die Verschärfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2010 - 4 CN 3.09 -, a.a.O. RdNr. 17; Urt. v. 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, a.a.O. RdNr. 46).

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