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   EuGH, 25.07.1991 - C-208/90   

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https://dejure.org/1991,48
EuGH, 25.07.1991 - C-208/90 (https://dejure.org/1991,48)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.1991 - C-208/90 (https://dejure.org/1991,48)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - C-208/90 (https://dejure.org/1991,48)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung - Auswirkungen - Möglichkeit, vor der ordnungsgemässen Umsetzung der Richtlinie dem einzelnen gegenüber nationale Vorschriften über Klagefristen geltend zu machen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung der nicht-ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie bei der Berufung eines Mitgliedstaats auf nationale Verfahrensvorschriften; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit; Berechnung der Leistungen einschließlich ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fehlende Umsetzung einer EG-Richtlinie: Klagefrist

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG vom 19.12.1978; ; EWGV Art. 189 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung - Auswirkungen - Möglichkeit, vor der ordnungsgemässen Umsetzung der Richtlinie dem einzelnen gegenüber nationale Vorschriften über Klagefristen geltend zu machen - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit - Leistungen bei Invalidität - Unmittelbare Wirkung und nationale Klagefristen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UR 1993, 315
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.03.1987 - 286/85

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    6 In einem früheren Rechtsstreit, der von zwei verheirateten Frauen anhängig gemacht worden war, die von denselben Beklagten die gleichen Leistungen der sozialen Sicherheit forderten, wie sie verheirateten Männern, die sich in der gleichen familiären Lage befanden, gewährt wurden, hat der Gerichtshof, der vom irischen High Court um Vorabentscheidung ersucht worden war, für Recht erkannt, daß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie seit dem 23. Dezember 1984 in Anspruch genommen werden konnte, um die Anwendung aller mit ihm unvereinbaren innerstaatlichen Vorschriften auszuschließen, und daß bei Fehlen von Maßnahmen zur Durchführung dieser Bestimmung Frauen Anspruch haben auf Anwendung der gleichen Regelung wie Männer, die sich in der gleichen Lage befinden (Urteil vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453).

    10 Alsbald nach der am 24. März 1987 erfolgten Verkündung des vorerwähnten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 286/85 begann Frau Emmott einen Schriftwechsel mit dem Minister for Social Welfare mit dem Ziel, mit Wirkung vom 23. Dezember 1984 den gleichen Leistungsbetrag zu erhalten wie verheiratete Männer in der gleichen Lage.

    Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (Norah McDermott und Ann Cotter/Minister for Social Welfare; Slg. 1987, 1453), in dem der Gerichtshof auf die ihm gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom High Court vorgelegten Fragen in Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 wie folgt geantwortet hatte:.

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    Diese Mindestgarantie, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten durch die Richtlinien auferlegt ist, kann einem Mitgliedstaat nicht als Rechtfertigung dafür dienen, daß er es unterlässt, rechtzeitig Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie geeignet sind (vgl. Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    16 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. namentlich Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595), ist es mangels einer Gemeinschaftsregelung auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für die Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht ungünstiger sind als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen, und nicht so ausgestaltet sind, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    Zwar können die Mitgliedstaaten hiernach die Mittel und Wege zur Sicherung der Durchführung der Richtlinie frei wählen, doch lässt diese Freiheit die Verpflichtung jedes Mitgliedstaats, an den die Richtlinie gerichtet ist, unberührt, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891).
  • EuGH, 13.03.1991 - C-377/89

    Cotter u.a. / Minister for Social Welfare

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    7 Mit seinem Urteil vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-377/89 (Cotter und McDermott, Slg. 1991, I-1155), ergangen auf Vorlage des irischen Supreme Court, der mit neuen Anträgen derselben Klägerinnen befasst worden war, hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß verheiratete Frauen Anspruch auf die gleichen Leistungszuschläge und Ausgleichszahlungen haben, wie sie verheirateten Männern in den gleichen Familienverhältnissen gewährt werden, selbst wenn dies zu Doppelzahlungen führt oder gegen das im irischen Recht niedergelegte Verbot der ungerechtfertigten Bereicherung verstösst.
  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    19 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die Mitgliedstaaten gehalten sind, tatsächlich für die vollständige Anwendung der Richtlinien in hinreichend bestimmter und klarer Weise Sorge zu tragen, damit die einzelnen, soweit die Richtlinien Rechte für sie begründen sollen, in die Lage versetzt werden, in vollem Umfang von diesen Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-208/90
    16 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. namentlich Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595), ist es mangels einer Gemeinschaftsregelung auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für die Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht ungünstiger sind als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen, und nicht so ausgestaltet sind, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    In Bezug auf die Möglichkeit, die Verjährungsfrist vor der vollständigen Umsetzung der fraglichen Richtlinie beginnen zu lassen, trifft es zu, dass der Gerichtshof in Randnr. 23 des Urteils vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, Slg. 1991, I-4269), entschieden hat, dass sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen kann, die ein Einzelner zum Schutz der ihm durch diese Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben hat, und dass eine Klagefrist des nationalen Rechts erst zu diesem Zeitpunkt beginnen kann.

    Im Ausgangsverfahren ergibt sich aber weder aus den Akten noch aus den Erörterungen im mündlichen Verfahren, dass die streitige Verjährungsfrist wie in der Rechtssache, in der das Urteil Emmott ergangen ist, dazu geführt hätte, dass den Geschädigten jegliche Möglichkeit genommen worden wäre, ihre Ansprüche vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.

  • FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96

    Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von

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  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Durch das nationale Prozeßrecht dürfen freilich nicht so hohe Hürden aufgerichtet werden, daß die Ausübung eines in der Gemeinschaftsrechtsordnung vorgesehenen Rechts hieran praktisch scheitert (vgl. EuGH, Urteile vom 24. März 1988 - RS 104/86 - Slg. 1988, 1799, 1816 und vom 25. Juli 1991 - C 208/90 - Slg. 1991, I 4269, 4298).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

    Da der Giudice conciliatore Mailand Zweifel an der Vereinbarkeit der streitigen Vorschriften mit mehreren Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts hat, hat er dem Gerichtshof folgende neuen Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Stehen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des effektiven Schutzes der aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte sowie der Grundsatz, daß diese Rechte hinsichtlich des Rechtsschutzes nicht diskriminiert werden dürfen (wonach das innerstaatliche Verfahren nicht ungünstiger gestaltet sein darf und die Ausübung dieser Rechte jedenfalls nicht übermäßig erschweren darf), die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelt hat, der Einführung nationaler Vorschriften wie Artikel 29 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 428 vom 29. Dezember 1990 entgegen, der scheinbar als Auslegungsnorm formuliert ist und daher rückwirkende Kraft hat, der aber in Wirklichkeit die bisher geltende allgemeine (zehnjährige) Verjährungsfrist durch eine (fünfjährige) Ausschlußfrist ersetzt hat und diese Fristen im Rahmen der weiteren Verkürzung der Ausschlußfrist auf drei Jahre als im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits laufende Fristen behandelt und der dadurch ohne erkennbaren Grund auch von dem in Artikel 252 der Durchführungs- und Übergangsvorschriften zum Codice Civile genannten allgemeinen Grundsatz abweicht, wonach immer dann, wenn die Ausübung eines Rechtes einer kürzeren Frist unterworfen wird, als sie in den älteren Gesetzen vorgesehen war, die neue, auch auf die Ausübung bereits bestehender Rechte anwendbare Frist erst ab Inkrafttreten der neuen Vorschrift zu laufen beginnt? 2. Steht der Grundsatz, wonach das Verfahren für den Schutz der aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte durch die innerstaatlichen Vorschriften nicht ungünstiger gestaltet werden darf als das Verfahren für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, auch in weiteren späteren Urteilen bekräftigt), der Einführung einer nationalen Vorschrift entgegen, die wie Artikel 29 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 428 vom 29. Dezember 1990 scheinbar die Fristen für die Erstattung von im Zusammenhang mit Zollhandlungen gezahlten Beträgen vereinheitlichen soll, die aber in Wirklichkeit (wie aus der Überschrift und dem Wortlaut der Vorschrift selbst klar hervorgeht) bewirkt, daß die zuvor in Artikel 91 des Zollgesetzes vorgesehenen Ausschlußfristen (die nur für Berechnungsfehler oder die Erhebung einer anderen als der tariflich festgesetzten Abgabe galten) auf die auf einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zurückführbare objektive Nichtschuld ausgedehnt werden, während für gleichartige Klagen auf Erstattung der objektiven Nichtschuld des allgemeinen innerstaatlichen Rechts (Artikel 2033 Codice Civile) die zehnjährige Verjährungsfrist gilt? 3. Ist der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) aufgestellte Grundsatz, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung einer EWG-Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen kann, die ein einzelner zum Schutz der ihm durch die Bestimmungen dieser Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben hat, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst zu diesem Zeitpunkt beginnen kann, als Ausgestaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit für das nationale Gericht ebenso verbindlich wie das geschriebene Gemeinschaftsrecht? 4. Falls die dritte Frage bejaht wird: Hat dieser im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 aufgestellte Grundsatz als konkrete Ausgestaltung eines der tragenden Grundsätze des Gemeinschaftsrechts unmittelbare und allgemeine Wirkung, d. h. ist er unmittelbar anwendbar und kann sich ein einzelner vor den nationalen Gerichten auch in allen anderen Fällen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie wie z. B. in dem Fall, der Gegenstand des Urteils vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483) war und die Richtlinie 83/643/EWG betraf und jedenfalls immer dann darauf berufen, wenn nationale Rechtsvorschriften beibehalten oder eingeführt werden, die eine Regelung vorsehen, die von den unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften abweicht wie z. B. von den Vorschriften des Vertrages über das Verbot von Abgaben gleicher Wirkung und über den Gemeinsamen Zolltarif, die Gegenstand der Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575) und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) waren und nationale Vorschriften betrafen, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dem Wirtschaftsteilnehmer die Zahlung nicht geschuldeter Abgaben in Situationen (wie z. B. bei der Zollabfertigung von Waren) auferlegten, in denen er sich dieser Zahlung nicht widersetzen konnte? Kann sich also der Mitgliedstaat, der seiner Verpflichtung zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften, die unmittelbare Geltung besitzen, nicht nachgekommen ist, für die Zeit, in der die unvereinbaren nationalen Vorschriften beibehalten wurden, auf den Ablauf von Ausschluß- oder Verjährungsfristen berufen? Zur Zulässigkeit der Vorabentscheidungsfragen.

    Mit seiner dritten und seiner vierten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) im wesentlichen wissen, ob das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat verwehrt, Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen erhoben wurden, eine nationale Ausschlußfrist entgegenzuhalten, solange dieser Mitgliedstaat seine nationalen Rechtsvorschriften noch nicht dahin geändert hat, daß sie mit diesen Bestimmungen vereinbar sind.

    Nach Ansicht der Klägerin sind diese Fragen zu bejahen, da der im Urteil Emmott entwickelte Grundsatz sehr weit auszulegen sei und auf alle ähnlichen Fälle übertragbar sei, in denen gemeinschaftsrechtswidrige nationale Bestimmungen den Bürger daran hinderten, von seinen Rechten Kenntnis zu erlangen.

    Ihrer Ansicht nach geht aus den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) eindeutig hervor, daß die Entscheidung im Urteil Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt gewesen sei und daß sie keinesfalls Ausdruck eines tragenden Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts sei.

    Deshalb müsse das Urteil Emmott auf Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben angewandt werden, da andernfalls der säumige Mitgliedstaat einen Vorteil aus der von ihm begangenen Vertragsverletzung ziehen würde.

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Emmott (Randnr. 23) entschieden, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen kann, die ein einzelner zur Wahrung der ihm durch die Bestimmungen einer Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben hat, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst von diesem Zeitpunkt an läuft.

    Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 53, und Texaco und Olieselskabet Danmark, Randnr. 49) hervor, daß die Entscheidung im Urteil Emmott nicht auf Erstattungsansprüche anwendbar ist, die nicht auf die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie gestützt werden.

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Die Klägerin vertritt diese Auffassung unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1991 (Rs. C-208/90 - Emmott - Slg. 1991, I-4292).
  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG durch § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1980/1991/1993 erfüllt nicht die Voraussetzungen der sog. Emmott'schen Fristenhemmung i.S. des EuGH-Urteils vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90 --Emmott-- (Slg. 1991, I-4269).

    Wegen der Versäumung der Einspruchsfrist berief sie sich auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90 --Emmott-- (Slg. 1991, I-4269, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 137, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1993, 315).

    Es sei verglichen mit dem Sachverhalt, der der Rechtssache Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 zugrunde gelegen habe, "wohl mindestens ebenso treuwidrig, wenn ein Mitgliedstaat aktiv wie passiv an der Beeinflussung von Gerichtsverfahren teil hat und damit eine Rechtslage schafft, die es dem Einzelnen praktisch unmöglich machen soll, seine gemeinschaftsrechtlichen Ansprüche geltend zu machen".

    Auf das EuGH-Urteil Emmott in Slg. I-1991, 4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 kann sich die Klägerin im Streitfall nicht mit Erfolg berufen.

    Daraus folgt, dass der EuGH den im Verfahren Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 entwickelten Rechtsgrundsatz auf Fallkonstellationen der dort gegebenen Art beschränkt wissen will (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 197, 563, BStBl II 1996, 399, unter II. 3. a; BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I R 83/04, BFH/NV 2005, 229, unter II.1.).

    aa) In der Rechtssache Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 hatten sich die irischen Behörden --unter Verstoß gegen Treu und Glauben-- auf die Nichteinhaltung der Klagefrist berufen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-228/96

    Aprile Srl, in Liquidation, gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. -

    Ist der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) aufgestellte Grundsatz, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemässen Umsetzung einer EWG-Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen kann, die ein einzelner zum Schutz der ihm durch die Bestimmungen dieser Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben hat, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst zu diesem Zeitpunkt beginnen kann, als Ausgestaltung des Grundsatzes der Rechtssicherheit für das nationale Gericht ebenso verbindlich wie das geschriebene Gemeinschaftsrecht?.

    Falls die dritte Frage bejaht wird: Hat dieser im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 aufgestellte Grundsatz als konkrete Ausgestaltung eines der tragenden Grundsätze des Gemeinschaftsrechts unmittelbare und allgemeine Wirkung, d. h. ist er unmittelbar anwendbar und kann sich ein einzelner vor den nationalen Gerichten auch in allen anderen Fällen der nicht ordnungsgemässen Umsetzung einer Richtlinie - wie z. B. in dem Fall, der Gegenstand des Urteils vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483) war und die Richtlinie 83/643/EWG betraf - und jedenfalls immer dann darauf berufen, wenn nationale Rechtsvorschriften beibehalten oder eingeführt werden, die eine Regelung vorsehen, die von den unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften abweicht - wie z. B. von den Vorschriften des Vertrages über das Verbot von Abgaben gleicher Wirkung und über den Gemeinsamen Zolltarif, die Gegenstand der Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575) und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) waren und nationale Vorschriften betrafen, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dem Wirtschaftsteilnehmer die Zahlung nicht geschuldeter Abgaben in Situationen (wie z. B. bei der Zollabfertigung von Waren) auferlegten, in denen er sich dieser Zahlung nicht widersetzen konnte? Kann sich also der Mitgliedstaat, der seiner Verpflichtung zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften, die unmittelbare Geltung besitzen, nicht nachgekommen ist, für die Zeit, in der die unvereinbaren nationalen Vorschriften beibehalten wurden, auf den Ablauf von Ausschluß- oder Verjährungsfristen berufen?.

    Das Gericht verweist ausdrücklich auf die Auswirkung des Urteils des Gerichtshofes vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott)(30), mit dem sich auch die Kommission und mehrere Mitgliedstaaten sowie die Klägerin des Ausgangsverfahrens in ihren schriftlichen Erklärungen befasst haben.

    In diesen Urteilen hat er erneut die Anwendung des im Urteil Emmott aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatzes abgelehnt.

    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens und die Kommission beriefen sich ebenfalls auf die dem Urteil Emmott zugrunde liegende Rechtsauffassung, deren Heranziehung aber die Regierungen entgegentraten, die in dieser Rechtssache Erklärungen abgaben.

    64 Ferner hat er erneut eine Heranziehung der dem Urteil Emmott zugrunde liegenden Rechtsauffassung auf derartige Rechtsstreitigkeiten abgelehnt, da jenes Urteil durch die besonderen Umstände des Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen war, ihren auf eine Gemeinschaftsrichtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen.

    (30) - Slg. 1991, I-4269.

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269) sei im Rahmen der ganz besonderen Umstände jener Rechtssache zu sehen, wie der Gerichtshof im übrigen in den Urteilen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-338/91 (Steenhorst-Neerings, Slg. 1993, I-5475) und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92 (Johnson, Slg. 1994, I-5483) ausgeführt habe.

    Gleichwohl sei das Urteil Emmott aufgrund der Verzögerungstaktik, die die italienischen Behörden gegenüber den Erstattungsanträgen der Gesellschaften an den Tag gelegt hätten, im vorliegenden Fall anwendbar.

    Deshalb müsse das Urteil Emmott auf die Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben angewandt werden, da andernfalls der säumige Mitgliedstaat einen Vorteil aus der von ihm begangenen Verletzung ziehen würde.

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Emmott (Randnr. 23) entschieden, daß sich der säumige Mitgliedstaat bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie nicht auf die Verspätung einer Klage berufen könne, die ein einzelner zur Wahrung der ihm durch die Bestimmungen einer Richtlinie verliehenen Rechte gegen ihn erhoben habe, und daß eine Klagefrist des nationalen Rechts erst von diesem Zeitpunkt an laufe.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Muss der Steuerpflichtige --entgegen der Aussage in der Sache Emmott vom 25. Juli 1991 C-208/90-- die Richtlinien der EG kennen, auf denen nationale Gesetze beruhen, die für ihn anwendbar sind?.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. Juli 1991 C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269 Rdnr. 23) kann sich ein säumiger Mitgliedstaat zwar bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die verspätete Einlegung einer Klage berufen (vgl. zuletzt EuGH-Urteil vom 24. März 2009 C-445/06, Danske Slagterier, Slg. 2009, I-2119 Rdnrn. 53 f.).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Sie beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90 --Emmott-- (Slg. 1991, I-4269, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 137, UR 1993, 315).

    Danach dürfe sich ein Mitgliedstaat nicht auf Verfristung berufen, wenn der begünstigte Regelungsadressat der Richtlinie seinen richtlinienkonformen Anspruch geltend mache und die Geltendmachung des Anspruchs praktisch unzumutbar erschwert und versperrt gewesen sei (Hinweis u.a. auf EuGH-Urteil Emmott in Slg. 1991, 4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 RandNrn. 22 f.).

    Auf das EuGH-Urteil Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 kann sich die Klägerin im Streitfall nicht mit Erfolg berufen.

  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • EuGH, 15.09.1998 - C-260/96

    Spac

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93

    Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-66/95

    The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Eunice Sutton. -

  • EuGH, 06.12.1994 - C-410/92

    Johnson / Chief Adjudication Officer

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • BFH, 27.03.2019 - V R 19/17

    Berufsbetreuer und Bestandskraft

  • FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05

    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

  • BFH, 15.09.2004 - I R 83/04

    Revisionseinlegungsfrist, sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1999 - 1 L 111/98

    Anfechtung, Bestandskraft, "Emmott'sche Fristenhemmung", Fleischbeschaugebühren,

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04

    Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-89/10

    Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare Steuern - Rückforderung - Grundsätze

  • FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide; Berufung auf die sog.

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • EuGH, 19.05.2011 - C-452/09

    Iaia u.a.

  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 23.11.2006 - V R 28/05

    Berichtigung nach § 175 AO; Änderung der rechtlichen Beurteilung

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 5/14

    Trotz nicht fristgerechter Umsetzung von Unionsrecht keine Hemmung nationaler

  • EuGH, 08.09.2011 - C-89/10

    Q-Beef - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Abgaben, die

  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

  • FG München, 01.12.2016 - 14 K 1350/14

    Emmott'sche Fristenhemmung bei der Steuerentlastung von Flugschulen

  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-94/95

    Danila Bonifaci u.a. (C-94/95) und Wanda Berto u.a. (C-95/95) gegen Istituto

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 K 198/02

    Festsetzungsverjährung als Grenze für die Rückwirkung einer EuGH-Entscheidung

  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger

  • VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-338/91

    H. Steenhorst-Neerings gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

  • BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R

    Erziehungsgeld - in Deutschland lebender türkischer Arbeitnehmer - Wohnsitz oder

  • FG Köln, 26.02.2010 - 2 K 1226/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-261/95

    Rosalba Palmisani gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). -

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 55/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von

  • BVerwG, 04.10.1999 - 1 B 55.99

    Fleischhygiene; Amtshandlungen; Gebühren; "Emmott'sche Fristenhemmung".

  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • EuGH, 15.09.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-260/96

    Ministero delle Finanze gegen Spac SpA. - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter

  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1998 - C-120/97

    Upjohn

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • LG Bonn, 30.01.2004 - 1 O 459/00
  • BFH, 16.09.2010 - V R 52/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8095/05

    Bestandskraft nationaler Steuerbescheide bei nachträglich festgestellter

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 319/95

    Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer für

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12

    Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1

  • FG Niedersachsen, 08.02.2001 - 5 K 310/00

    Ausübung und Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts bei im Vorjahr ausgestellten,

  • FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 416/95

    Haftung eines EU-Mitgliedstaates bei nicht fristgerechter Umsetzung einer

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

  • BFH, 26.11.2010 - V B 59/10

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkannter fehlerhafter

  • BFH, 16.12.2010 - V B 66/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26. 11. 2010 V B 59/10 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-553/07

    Rijkeboer - Datenschutz - Grundrechte - Richtlinie 95/46/EG - Recht auf Auskunft

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98

    Preston u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

  • EuGH, 09.11.2006 - C-216/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94

    Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société

  • FG Hessen, 10.11.2009 - 6 K 3110/06

    Änderung der Verhältnisse gem. § 15a UStG nach Berufung auf günstigeres

  • FG Düsseldorf, 15.10.2008 - 4 K 1819/06

    Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Befreiung von kleinen Stromerzeugern von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2007 - C-2/06

    Kempter - Art. 10 EG - Auslegung des Urteils Kühne & Heitz - Bestandskräftige

  • FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 29/10

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen der Steuerfreiheit von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02

    Recheio - Cash & Carry

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91

    M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health

  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 230/09

    Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden bestandskräftigen Verwaltungsakts

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07

    Age Concern England - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2002 - C-244/00

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN IST DIE DEUTSCHE REGEL DES VOLLEN BEWEISES DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98

    Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie -

  • EuGH, 17.06.1999 - C-336/97

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. -

  • BFH, 30.06.1997 - V B 131/96

    Anforderungen an Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

  • FG Hessen, 06.04.1995 - 6 K 74/95

    Anspruch auf Änderung von bestandskräftigen Bescheide; Voraussetzungen für

  • FG Nürnberg, 27.09.2016 - 2 K 514/15

    Erstattung der Umsatzsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99

    Camarotto

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-111/97

    EvoBus Austria

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-246/96

    Mary Teresa Magorrian und Irene Patricia Cunningham gegen Eastern Health and

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19

    Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2010 - 6 K 1127/08

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO bei unwirksamer Prüfungsanordnung gegenüber

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-194/01

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-379/97

    Upjohn

  • BFH, 29.10.1998 - V B 87/98

    Umsätze mit Geldspielautomaten

  • BFH, 24.07.1997 - V R 49/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Begründungsfrist

  • VG Köln, 27.09.2013 - 9 K 2164/12

    Verstoß der Beschränkung des Familienzuschlags auf Verheiratete gegen die

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1996 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz gegen Alcan Deutschland GmbH. - Staatliche Beihilfe -

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 268/08

    Mineralölsteuer: Kommerzielle Luftfahrt

  • VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07

    Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato,

  • VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12

    Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-131/00

    Nilsson

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92

    M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996 - C-2/94

    Denkavit International BV, Galveston BV, Heklicht Scheepvaartbelangen BV, C.

  • FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-188/95

    Fantask A/S e.a. gegen Industriministeriet (Erhvervministeriet). - Richtlinie

  • EuGH, 08.10.1992 - C-143/91

    Strafverfahren gegen Van der Tas

  • FG Münster, 03.09.2013 - 15 K 564/11

    Frage der Fristhemmung bei Festsetzungsfrist durch Grundlagenbescheid

  • FG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 K 4484/11

    Erstattung von Einfuhrzoll: Hemmung der dreijährigen Antragsfrist durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-373/97

    Diamantis

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1998 - C-326/96

    Levez

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-212/94

    FMC plc, FMC (Meat) Ltd, DT Duggins Ltd, Marshall (Lamberhurst) Ltd, Montelupo

  • VG Gießen, 05.04.2001 - 7 E 1231/98

    FLEISCHUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN; FLEISCHBESCHAUGEBÜHREN; RICHTLINIE;

  • FG Hamburg, 19.12.2018 - 4 K 140/15

    Mineralölsteuerrecht / Energiesteuerrecht: verspätete Stellung eines

  • VG Karlsruhe, 10.07.2002 - 10 K 1282/02

    Antragsfrist für Landeserziehungsgeld ist Ausschlussfrist - Geltendmachung nicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-441/93

    Panagis Pafitis und andere gegen Trapeza Kentrikis Ellados A.E. und andere.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1993 - C-60/92

    Otto BV gegen Postbank NV.

  • FG Niedersachsen, 25.04.1996 - V 422/95
  • BFH, 02.10.1997 - V R 21/96
  • FG Thüringen, 25.06.1997 - III 285/96
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