Rechtsprechung
EuGH, 29.02.1996 - C-110/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- EU-Kommission
Inzo / Belgischer Staat
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie; Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit ... - EU-Kommission
Inzo / Belgischer Staat
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Umfang des Begriffs "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie vom 17. Mai 1977; Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Mehrwertsteuern; Wahrung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer; Anforderungen der Eigenschaft ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuerlicher Unternehmer: Vergabe einer Rentabilitätsstudie
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177; ; Sechste Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 4 Abs. 1; ; Art. 4 Abs.... 2 Sechste Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; ; Sechste Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 77/388 Art. 3
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vorsteuererstattung an Existenzgründer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unternehmer
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 4, Richtlinie 77/388/EWG Art 4
Liquidation; Rentabilität; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1995 - C-110/94
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Papierfundstellen
- BB 1996, 343
- BB 1996, 940
- DB 1996, 1167
- BStBl II 1996, 655
- UR 1996, 116
Wird zitiert von ... (184) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655) machte sie geltend, sie habe durch unzweideutige Handlungen ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, regelmässig steuerbare Umsätze zu tätigen.15 Im Urteil Rompelman (Randnr. 22) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 mehrere aufeinanderfolgende Handlungen umfassen können und daß die vorbereitenden Tätigkeiten, wie der Erwerb der für die Nutzung erforderlichen Mittel und damit der Kauf eines Grundstücks, bereits der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
23 Wie der Gerichtshof im Urteil Rompelman (Randnr. 24) festgestellt hat, hat im übrigen derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornimmt, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl
Unter Berufung auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857) vertrat das Finanzgericht die Auffassung, die unternehmerische Tätigkeit der Klägerin habe aufgrund der von ihr vorgenommenen Vorbereitungshandlungen begonnen, so daß sie hinsichtlich der Mehrwertsteuerbeträge aus den Baurechnungen vorsteuerabzugsberechtigt gewesen sei.Der Bundesfinanzhof hat Zweifel hinsichtlich der Auslegung der auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anwendbaren Bestimmungen der Sechsten Richtlinie und hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO, Slg. 1996, I-857) können selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie 77/388/EWG angesehen werden.
Die deutsche und die griechische Regierung machen geltend, die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rechtsschutzes, auf die das Urteil INZO gestützt sei, könnten im Ausgangsverfahren nicht herangezogen werden.
Anders als in der Rechtssache, die zum Urteil INZO geführt habe, habe nämlich die Steuerverwaltung im Ausgangsverfahren noch nicht die Steuerpflichtigeneigenschaft der Klägerin anerkannt, als diese ihre Umsatzsteuererklärung abgegeben habe.
Jede andere Auslegung des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie würde auch dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zuwiderlaufen, da dann der Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten belastet würde, ohne daß er sie gemäß Artikel 17 abziehen könnte, und willkürlich zwischen Investitionsausgaben vor der tatsächlichen Aufnahme des Betriebes eines Unternehmens und während des Betriebes unterschieden würde (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 23; Urteile INZO, Randnr. 16, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 45).
In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigen kann, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, INZO, Randnrn.
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße
Zum anderen sei dem Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857) zu entnehmen, daß es mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes unvereinbar sei, ihr das Recht auf Abzug der in den Steuerjahren 1992 und 1993 insbesondere für Architekten- und Notarhonorare entrichteten Mehrwertsteuer nachträglich zu nehmen.Da der Bundesfinanzhof jedoch Zweifel hat, ob diese Auslegung der geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 17 der Sechsten Richtlinie vereinbar ist, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal TerminalNV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.
Daß im Ausgangsverfahren die Gegenstände oder Dienstleistungen für die Ausführung letztlich steuerfreier Umsätze verwendet worden seien, unterscheide die vorliegende Rechtssache von denen, die zum Urteil INZO und zum Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1) geführt hätten und in denen die Gegenstände oder Dienstleistungen für beabsichtigte besteuerte Umsätze hätten verwendet werden sollen, die aber letztlich nicht bewirkt worden seien.
Jede andere Auslegung des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie würde auch dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zuwiderlaufen, da dann der Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten belastet würde, ohne daß er sie gemäß Artikel 17 abziehen könnte, und willkürlich zwischen Investitionsausgaben vor der tatsächlichen Aufnahme des Betriebes eines Unternehmens und während des Betriebes unterschieden würde (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 23; Urteile INZO, Randnr. 16, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 45).
In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigen kann, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, INZO, Randnrn.
- EuGH, 17.10.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Außerdem sind, da die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Sechsten Richtlinie mehrere aufeinanderfolgende Handlungen umfassen können, die vorbereitenden Tätigkeiten bereits der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen (Urteil vom 29. Februar 1996, INZO, C-110/94, EU:C:1996:67" Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem bleibt das einmal entstandene Recht auf Vorsteuerabzug bestehen, selbst wenn die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit später nicht ausgeübt wurde und somit nicht zu besteuerten Umsätzen führte (Urteil vom 29. Februar 1996, INZO, C-110/94, EU:C:1996:67" Rn. 20) oder wenn der Steuerpflichtige die Gegenstände oder Dienstleistungen, die zu dem Abzug geführt haben, aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig sind, nicht im Rahmen steuerpflichtiger Umsätze verwenden konnte (…Urteile vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, EU:C:2000:300" Rn. 22, …und vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, EU:C:1998:1" Rn. 20).
Es würden auch willkürliche Unterscheidungen zwischen letzteren Unternehmen getroffen, da die endgültige Zulassung der Abzüge von der Frage abhinge, ob solche Investitionen zu steuerbaren Umsätzen führen oder nicht (Urteil vom 29. Februar 1996, INZO, C-110/94, EU:C:1996:67, Rn. 22).
- BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Vermietung?
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.Die abweichende Auffassung der Vorentscheidung sei mit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655) nicht vereinbar.
Die Klägerin beruft sich auf das Urteil des EuGH vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO, nach dem das einmal entstandene Recht auf Vorsteuerabzug bestehen bleibt, selbst wenn die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht zu steuerbaren Umsätzen führt.
Die Klägerin konnte zwar --anders als in den Fällen der EuGH-Urteile INZO und Ghent Coal Terminal NV-- die beabsichtigten Vermietungsumsätze tatsächlich ausführen.
Zweifel an der uneingeschränkten Geltung dieser Beurteilung können aber aufgrund der Begründungserwägungen im EuGH-Urteil INZO bestehen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.
- EuGH, 03.03.2005 - C-32/03
Fini H
Wer vorbereitende Handlungen vornimmt, ist daher als Steuerpflichtiger im Sinne von Artikel 4 dieser Richtlinie anzusehen und hat das Recht auf Vorsteuerabzug (Urteile Rompelman, Randnr. 23, und vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, Inzo, Slg. 1996, I-857, Randnr. 18).Dieser Abzug bleibt berechtigt, selbst wenn später aufgrund der Ergebnisse einer Rentabilitätsstudie beschlossen wurde, nicht in die werbende Phase einzutreten und die betreffende Gesellschaft zu liquidieren, so dass die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht zu besteuerten Umsätzen führte (Urteil Inzo, Randnr. 20).
33 Sollte die Steuerbehörde feststellen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise ausgeübt wurde, könnte sie rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen (vgl. u. a. Urteile Rompelman, Randnr. 24, Inzo, Randnr. 24, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-280/10
Polski Trawertyn - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Erstattung der Steuer, die für …
Die Gefahr, dass die wirtschaftliche Tätigkeit nicht aufgenommen wird, stellt kein Hindernis für diese Lösung dar, wie der Gerichtshof im Urteil INZO(6) festgestellt hat.Dies kommt im Urteil INZO klar zum Ausdruck, in dem festgestellt wurde, dass eine vorbereitende Handlung wie die Durchführung einer Studie über die Rentabilität der beabsichtigten Tätigkeit "als eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie angesehen werden [kann]", wenn eine Gesellschaft ihre Absicht erklärt hat, eine zu steuerbaren Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, "selbst wenn der Zweck dieser Studie in der Prüfung besteht, inwieweit die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist"(28).
Als letzter Grund zur Rechtfertigung dieser Lösung ist das Argument der Zumutbarkeit heranzuziehen, das ebenfalls im Urteil INZO angeführt worden ist.
6 - Urteil vom 29. Februar 1996, INZO (C-110/94, Slg. 1996, I-857).
28 - Urteil INZO, Randnr. 18.
29 - Urteil INZO, Randnr. 20 (Hervorhebung nur hier).
30 - Urteil INZO, Randnr. 22.
32 - "Sollte die Steuerbehörde feststellen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise ausgeübt wurde, könnte sie rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen" (Urteil Fini H, Randnr. 33, unter Bezugnahme auf die Urteile Rompelman, Randnr. 34, INZO, Randnr. 24, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 46).
- BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Zwar sei der Einspruchsbescheid des Finanzamts vom 3. Dezember 1996 objektiv rechtswidrig gewesen, weil er im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs vom 29. Februar 1996 (C-110/94 - INZO - Slg. 1996, I-870) nicht mit einer an Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (ABl. EG Nr. L 145 S. 1; im Folgenden: Richtlinie) orientierten Auslegung des § 2 UStG vereinbar gewesen sei.Der Gerichtshof hat diesen Bestimmungen entnommen, dass als Unternehmer gilt, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt, und zwar selbst dann, wenn der Steuerverwaltung bereits bei der erstmaligen Festsetzung bekannt ist, dass die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeübt (werden) wird (vgl. EuGH, Urteile vom 29. Februar 1996 - C-110/94 - INZO - Slg. 1996, I-870 Rn. 16 f;… vom 8. Juni 2000 - C-400/98 - Breitsohl - Slg. 2000, I-4352 Rn. 34, 41; BFH, Urteil vom 22. Februar 2001, BFHE 194, 498, 502).
Der vom Gerichtshof entwickelte Ausnahmefall von "Betrug oder Missbrauch" betrifft Fallgestaltungen, in denen der Betroffene die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgibt, in Wirklichkeit jedoch versucht, Gegenstände, deren Erwerb zum Vorsteuerabzug berechtigen kann, seinem Privatvermögen zuzuführen (vgl. EuGH, Urteile vom 29. Februar 1996, aaO Rn. 24;… vom 8. Juni 2000, aaO Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-400/98
Breitsohl
Da der Bundesfinanzhof Zweifel hat, wie die auf den vorliegenden Fall anwendbaren Bestimmungen der Sechsten Richtlinie richtig auszulegen sind, hat er die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO, Slg. 1996, I-857) können selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie 77/388/EWG angesehen werden.Im Urteil Inzo(13), dessen Bedeutung in der vorliegenden Rechtssache zu erläutern ist, ist der Gerichtshof gefragt worden, ob die in seinem Urteil Rompelman gewählte Lösung auch in den Fällen gilt, in denen die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit, für die Investitionskosten getätigt wurden, nicht tatsächlich durchgeführt worden ist.
Für die deutsche und die griechische Regierung ist die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil Inzo auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Die deutsche Regierung konzentriert ihre Erklärungen darauf, daß der vom Gerichtshof im Urteil Inzo angeführte Grundsatz der Rechtssicherheit für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich sei, da die Steuerverwaltung im vorliegenden Fall zu keinem Zeitpunkt die Eigenschaft der Klägerin als Steuerpflichtige anerkannt habe.
Hingegen führt die deutsche Regierung nichts zu dem anderen Grundsatz aus, auf den sich der Gerichtshof in seinem Urteil Inzo gestützt hat, nämlich dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer(24).
Im Urteil Inzo hat der Gerichtshof ausgeführt, daß dieser Grundsatz verhindere, daß es zu nicht gerechtfertigten Unterscheidungen zwischen Unternehmen, die schon steuerbare Umsätze tätigen, und solchen Unternehmen komme, die durchInvestitionen versuchten, Tätigkeiten aufzunehmen, die zu steuerbaren Umsätzen führen würden, und daß willkürliche Unterscheidungen zwischen diesen letzteren Unternehmen getroffen würden, da die endgültige Zulassung der Abzüge von der Frage abhänge, ob solche Investitionen zu steuerbaren Umsätzen führten oder nicht.
5: - Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (Inzo, Slg. 1996, I-857).
12: - Absätze 8 und 15.13: - Urteil Inzo, zitiert in Fußnote 4.14: - Randnrn.
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Diese Entscheidung betrifft den Bereich des Scheiterns eines beabsichtigten Grundstückshandels, der --ebenso wie die beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG bzw. die wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, die nicht zu Umsätzen führt (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655)-- steuerrechtlich bedeutsam sein kann. - BFH, 27.08.1998 - V R 18/97
Vorsteuerabzug bei vergeblichen Grundstücksinvestitionen?
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) können selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG angesehen werden.Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655) ging das Finanzgericht (FG) von unternehmerischer Tätigkeit schon aufgrund der Vorbereitungshandlungen der Klägerin aus.
Das gilt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH (bis zum EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) auch für die Voraussetzung gemäß § 15 Abs. 1 UStG, daß nur ein Unternehmer abzugsberechtigt ist.
Zum Recht auf Vorsteuerabzug auf Investitionen, wenn die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht zu besteuerten Umsätzen führt, enthält das Urteil des EuGH vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO, folgende Grundsätze:.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) können selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG angesehen werden.
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
- EuGH, 01.03.2012 - C-280/10
Polski Trawertyn - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 168, 169 und …
- EuGH, 12.11.2020 - C-734/19
ITH Comercial Timisoara
- FG Hessen, 18.10.1999 - 6 K 2426/98
Vorsteuer; Unternehmer; Gründung; Nachhaltig; Kapitalgesellschaft; …
- EuGH, 28.02.2018 - C-672/16
Imofloresmira - Investimentos Imobiliários - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
- BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10
Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren …
- BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
- EuGH, 06.10.2022 - C-293/21
Vittamed technologijos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- BFH, 23.09.2009 - II R 66/07
Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für …
- BFH, 10.12.1998 - V R 58/97
Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung - …
- EuGH, 29.11.2012 - C-257/11
Gran Via Moinesti - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 167, 168 und …
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
- EuGH, 18.05.2021 - C-248/20
Skellefteå Industrihus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-396/98
Schloßstraße
- FG Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 V 3/99
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Rückforderungsbescheides; Pflicht …
- BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13
Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte; …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-487/01
Gemeente Leusden
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-7/02
Holin Groep
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des …
- BFH, 29.11.2002 - V B 148/02
Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze
- BFH, 25.11.2004 - V R 38/03
Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09
R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - …
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Münster, 26.10.2023 - 5 K 1287/20
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang …
- FG Hamburg, 05.04.2006 - VIII 37/06
Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung …
- BFH, 24.07.1997 - V B 115/96
Vorsteuerabzug bei erfolglosen Unternehmern
- BFH, 10.03.1999 - II R 55/97
Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand; …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2002 - 6 K 1747/98
Zuordnung erhaltener Zuschüsse zum Rahmen des Unternehmens; Vorsteuerabzug; …
- FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98
Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der …
- BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
Midland Bank
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 285/96
- BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch
- BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
Vorsteuerabzug
- BFH, 17.09.1998 - V R 28/98
Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern
- FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch …
- FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 460/99
Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen
- FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 256/99
Vorsteuerabzug ohne Einnahmenerzielung (§§ 2, 15 UStG)
- FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 3016/97
Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung; Wohnung; Leerstand; Vermietung; …
- BFH, 05.05.1999 - V B 31/99
Sofortabzug der Vorsteuer bei Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 …
- EuGH, 21.03.2000 - C-147/98
Unzulässige Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug vor Beginn der …
- BFH, 30.09.1999 - V B 41/99
Vorsteuerabzug - Blauplanung für Klinikbau - Steuerbare Umsätze - Sofortabzug
- FG Köln, 23.02.2000 - 10 K 2593/99
Vorsteuerabzug auch bei erfolglosem Unternehmer mit objektiv
- BFH, 14.05.1998 - V B 123/97
Ausschluss von Steuern für Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-531/17
Vetsch Int. Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
- EuGH, 21.09.2017 - C-441/16
SMS group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1340/07
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-247/21
Luxury Trust Automobil - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - …
- FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05
Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-110/98
Gabalfrisa
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 61/04
Zur Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zum Vorsteuerabzug bei …
- FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00
Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2001 - 3 (1) K 463/98
Vorsteuerabzug eines partiell erfolglosen Unternehmens
- FG Niedersachsen, 05.12.1996 - V 162/95
Ausübung einer Tätigkeit als entscheidendes Merkmal der Unternehmerdefinition; …
- FG Hessen, 10.12.2010 - 6 K 4212/04
Umsatzsteuerpflicht von Führungsprovisionen bei der offenen Mitversicherung - …
- EuG, 13.12.2017 - T-314/15
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines …
- FG Nürnberg, 27.07.1999 - II 379/98
- FG München, 30.06.2010 - 3 K 1532/08
Vorsteueraufteilung bei steuerpflichtigen sowie beabsichtigten steuerfreien …
- FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Umsatzsteuer; Begriff des Unternehmers
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03
Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 …
- FG Sachsen, 03.05.2001 - 2 K 855/01
Eigenschaft einer Parkhausgesellschaft als Unternehmerin im Sinne des …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.05.2001 - 2 K 855/01
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei umsatzlos gebliebener Tätigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-156/20
Zipvit - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-345/99
Kommission / Frankreich
- FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01
Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08
CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der …
- FG Nürnberg, 14.08.2000 - II 92/99
Veräußerung bekannter Immobilien = Sofortabzug
- FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96
Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in …
- BFH, 13.11.1997 - V R 62/96
Voraussetzungen für Anspruch eines einzelnen Gesellschafters auf Veranlagung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-42/19
Sonaecom - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11
TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …
- BFH, 13.07.2000 - V B 5/00
Rückforderung abgetretener Vorsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
Abbey National
- FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich …
- FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03
Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-150/99
Stockholm Lindöpark
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99
Ampafrance
- OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
- FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
Ablehnung desVorsteuerabzugs aus allgemeinen Betriebskosten
- BFH, 18.06.2004 - V B 41/04
USt: Unternehmereigenschaft
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-19/03
Verbraucher-Zentrale Hamburg
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-152/02
Terra Baubedarf-Handel
- FG Niedersachsen, 08.02.2001 - 5 K 99/99
Vorsteuerabzug im Vorgründungsstadium einer GmbH
- BFH, 30.09.1999 - V B 58/99
Vorsteuer; Eingangs- und Ausgangsumsätze
- FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
- BFH, 02.08.1996 - XI B 208/95
Anforderungen an Beschwerdebegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung
- FG Niedersachsen, 04.05.2000 - 5 K 145/94
Voraussetzung der Unternehmereigenschaft bei der Geltendmachung des …
- BFH, 26.08.1998 - V B 67/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entscheidungserheblichkeit der …
- BFH, 11.12.1997 - V R 15/97
Erstmalige Verwendung für Vorsteuerabzug maßgebend
- FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben …
- FG Niedersachsen, 30.11.2000 - 5 K 579/98
Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, bei Verzicht des Grundstückerwerbers auf die …
- FG Nürnberg, 17.01.2000 - II 51/99
Kein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein
- BFH, 12.10.1999 - V B 17/99
Vorsteuerabzug: Spätere Verwendung der Eingangsleistung
- BFH, 30.05.1996 - V R 4/95
Unternehmereigenschaft bei Mietgrundstücksveräußerung
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-230/94
Renate Enkler gegen Finanzamt Homburg. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- FG München, 29.07.2014 - 2 K 2601/11
Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Doppelhaushälfte trotz mehrjährigem …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 7451/04
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Errichtung von Bürogebäuden: Auslegung eines …
- FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-32/03
Fini H
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-147/98
Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Mehrwertsteuer - Auslegung von Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-622/11
Pactor Vastgoed - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 20 - Recht auf …
- FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99
Sanofi
- FG Nürnberg, 07.08.2008 - II 347/05
Vorsteuerabzug für Leistungen, die in Zusammenhang mit der früheren …
- FG München, 15.04.2008 - 14 V 4225/07
Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt - Aussetzung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 7 K 5535/04
Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung: Baubeginn i.S. des § 27 Abs. 2 …
- FG Köln, 19.01.2005 - 4 K 5815/03
Berichtigung
- BFH, 27.11.1997 - V R 56/96
Mangelnde Erörterung der sachentscheidenden Gründe
- BFH, 30.05.1996 - V R 5/95
Festsetzung der Umsatzsteuer unter Heranziehung der zivilrechtlichen …
- FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98
Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu …
- FG Münster, 17.03.2000 - 4 K 5045/98
Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Einkommensteuer; Posten der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-110/98
Bungy Fun Germany
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-144/98
Cable I Televisión de Catalunya
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-143/98
Covives
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-142/98
Inmobiliaria Vilassarenca
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-141/98
Niteo
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-140/98
Quesada Cobo
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-139/98
Viladases
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-138/98
Estació de Servei El Trevol
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-137/98
Gesba
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-136/98
Tarragona 161
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-135/98
Algavame
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-134/98
Golden Meetings
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-133/98
Atlansport
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-132/98
Corral García
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-131/98
Crespo Recasens
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-130/98
Agrupación Energética Hospital General de Granollers
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-129/98
Minulis-2
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-128/98
Crisbachs Coloma
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-127/98
Arus Vilasar
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-126/98
Hidroelectrica De Rueda
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-125/98
Plácida Jiménez
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-124/98
Explotaciones La Sota
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-122/98
Golf de Viladecans
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-120/98
Gran Vía Zaragoza
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-119/98
Gran Vía Zaragoza
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-118/98
Gran Vía Zaragoza
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-117/98
García García
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-116/98
Gran Via Zaragoza
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-115/98
Habitats del Golf
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-114/98
Habitats del Golf
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-112/98
Tarragona 161
- FG Nürnberg, 27.01.1998 - II 374/96
- BFH, 18.07.1997 - IX B 114/96
Zutreffende Verwednung von EuGH-Urteilen zur Umsatzbesteuerung
- BFH, 30.06.1997 - V B 20/97
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei …
- FG München, 04.04.2009 - 14 V 29/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Sanierung eines Gebäudes - Verfahren der …
- FG München, 14.06.2007 - 14 K 4127/06
Anerkennung von Vorsteuer im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt; Grundsatz …
- FG München, 22.03.2007 - 14 K 5094/04
Vorsteuerabzug aus Vorbereitungstätigkeiten eines Unternehmers; Bedingungen für …
- FG Hessen, 13.10.2005 - 6 K 1648/03
Immobilienvermittlung; Vorsteuerabzug; beabsichtigter Verwendungsumsatz - …
- FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01
Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2000 - 2 K 2892/98
Kenntnis eines Laien über den Ablauf einer Frist
- FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 128/94
Umsatzsteuer 1990
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-145/98
Inmobiliaria Moragas
- FG Hessen, 13.04.2005 - 6 V 3012/04
Vorsteuerabzug; Ehegatte; Grundstücksgemeinschaft; Vorsteuerabzug; gemischt …
- FG Hessen, 19.09.2003 - 6 V 2403/02
Vorsteuerabzug bei Bürohäusern in der Bauphase - Vorsteuerabzug; Bürohaus; …
- FG Hessen, 24.05.2002 - 6 V 4480/01
Segelyacht; Vorsteuerabzug; Investitionsphase; Freizeitgegenstand - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-121/98
Sanyo Energy Spain Corporate
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-111/98
Martín Almeida
- FG Hessen, 19.09.2003 - 6 V 2403/03
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung einer Steuerfestsetzung; …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-123/98
Savigi 89
- FG Köln, 30.09.1997 - 4 V 5856/97
- BFH, 18.07.1997 - IX B 72/97
- FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 99/96
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer
- FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten …
- FG Sachsen, 08.02.2000 - 2 K 908/97
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer …
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 5/98
Vermietung eines Wohnmobils als unternehmerische Tätigkeit; Beweislast für …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1999 - C-146/98
Comunidad de Proprietarios del Complejo Urbanistico de las Calles Estudiantes
- FG Berlin, 25.04.1996 - I 37/94
Liebhaberei bei Unterhaltung einer Motoryacht mit Veranstaltungsbetrieb; …