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   EuGH, 08.11.2001 - C-338/98   

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EuGH, 08.11.2001 - C-338/98 (https://dejure.org/2001,1388)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - C-338/98 (https://dejure.org/2001,1388)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - C-338/98 (https://dejure.org/2001,1388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, von der einem Arbeitnehmer für die Benutzung des Privatfahrzeugs für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, von der einem Arbeitnehmer für die Benutzung des Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke gewährten Kostenerstattung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Nutzung des Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersytem

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Vorsteuerabzug des Arbeitgebers von Kostenerstattung an Arbeitnehmer für berufliche Nutzung des Privatfahrzeugs

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, von der einem Arbeitnehmer für die Benutzung des Privatfahrzeugs für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 18 Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/377/EWG Art 18 Abs 1 Buchst a
    Berufliche Nutzung; PKW; Privat; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Bestimmungen der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 77/388/EWG des Rates), Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a - Nationale Regelung, die es einem Arbeitgeber gestattet, von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 73
  • DB 2001, 2534
  • UR 2001, 544
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.03.1988 - 165/86

    Intiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
    Unter Berufung auf das Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471) vertrat die niederländische Regierung die Auffassung, erheblich sei nur, dass die Ausgaben, auf die sich der Abzug beziehe, wie im vorliegenden Fall für die Zwecke der Tätigkeiten des Arbeitgebers vorgenommen worden seien.

    Was das bereits genannte Urteil Intiem angeht, in dem der Gerichtshof die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer bejaht hat, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen gezahlt hat, mit dem er einen Vertrag geschlossen hatte, aufgrund dessen der Letztgenannte den Arbeitnehmern des Erstgenannten Benzin lieferte, vertreten die Kommission und die niederländische Regierung die Auffassung, dass dieses Urteil geeignet sei, ihre Ansicht zu stützen.

    Im Gegensatz dazu sieht die niederländische Regierung im Urteil Intiem die Bestätigung dafür, dass bei der Auslegung des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie vor allem der wirtschaftlichen Neutralität der Vorrang einzuräumen sei.

    Entgegen der von der niederländischen Regierung vertretenen Auffassung lässt sich eine andere Schlussfolgerung auch nicht aus dem Urteil Intiem ziehen.

  • EuGH, 05.12.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
    Ohne ein Tätigwerden des Gemeinschaftsgesetzgebers bietet aber die von ihm eingeführte Regelung der Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer, so wie sie in der Sechsten Richtlinie festgelegt ist, keine Grundlage für ein Recht des Steuerpflichtigen, die Mehrwertsteuer unter den in Artikel 23 der Durchführungsverordnung vom 12. August 1968 genannten Umständen abzuziehen, und erlaubt es auch nicht, die eventuellen Anwendungsmodalitäten für ein solches Recht zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88, ORO Amsterdam Beheer und Concerto, Slg. 1989, 4081, Randnrn.
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
    Dieses System solle nämlich ermöglichen, dass jeder Steuerpflichtige von der Vorsteuer, die er für die Zwecke seiner Tätigkeit getragen habe, vollständig entlastet werde, und gewährleiste dadurch, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis in völlig neutraler Weise steuerlich belastet würden (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelmann, Slg. 1985, 655).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
    Im Hinblick auf die Entscheidung der Frage, ob die streitigen innerstaatlichen Vorschriften im Einklang mit Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie stehen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Sechsten Richtlinie die Voraussetzungen für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug und sein Umfang genau angegeben sind und dass diese Vorschrift den Mitgliedstaaten, was ihre Durchführung angeht, keinen Ermessensspielraum lässt (Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 35).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
    Einen solchen Abzug nicht zuzulassen, laufe darauf hinaus, dass wirtschaftlich identische Fallgestaltungen wegen rein formaler Unterschiede je nachdem gegensätzlich behandelt würden, ob der Arbeitnehmer sein eigenes oder das Fahrzeug seines Arbeitgebers benutze, um im Rahmen von dessen Tätigkeiten Leistungen zu erbringen, was in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht akzeptabel sei (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Es stellt sich in dieser Rechtssache insbesondere die Frage, ob die britische Mehrwertsteuerregelung, wonach ein Arbeitgeber in Bezug auf von ihm vorgenommene Kostenerstattungen für an seine Arbeitnehmer gelieferten Kraftstoff zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, mit der niederländischen Abzugsregelung vergleichbar ist, welche der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98(3) als mit Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie unvereinbar angesehen hat.

    Nachdem am 8. November 2001 das Urteil Kommission/Niederlande ergangen war, welches die Kommission abgewartet hatte, erhob diese mit Schriftsatz vom 27. Januar 2003, eingetragen in das Register des Gerichtshofes am 28. Januar 2003, die vorliegende Klage.

    Sie stützt sich dabei in erster Linie auf das Urteil Kommission/Niederlande und führt aus, dass die gegenständliche britische Regelung mit jener vergleichbar sei, die der Gerichtshof in diesem Urteil als mit der Sechsten Richtlinie unvereinbar erachtet habe.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs gesteht zwar zu, dass es zwischen dem System, um das es im Urteil Kommission/Niederlande ging, und dem britischen System Ähnlichkeiten gebe.

    Außerdem waren, gemäß den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Niederlande, in der Rechtssache Intiem die Voraussetzungen für einen Steuerabzug - insbesondere die Voraussetzung, dass eine zwischen Steuerpflichtigen durchgeführte Lieferung vorliegt - vor allem deshalb erfüllt, weil der Arbeitgeber in diesem Fall seinen Arbeitnehmern für seine eigene Rechnung Gegenstände hatte liefern lassen und er infolgedessen vom Lieferer Rechnungen erhalten hatte, mit denen ihm die Mehrwertsteuer für die gelieferten Gegenstände in Rechnung gestellt wurde(14).

    Legt man das Urteil Kommission/Niederlande dem vorliegenden Fall zugrunde, so ist festzustellen, dass die Abzugsregelung, wie sie im Mehrwertsteuererlass 1991 geregelt und von der Regierung des Vereinigten Königreichs dargestellt worden ist, ebenso jedenfalls keine direkte Verrechnung oder sonstige direkte Beziehung zwischen dem Lieferer des Kraftstoffs und dem Arbeitgeber voraussetzt und daher so gesehen keine Lieferung von Gegenständen zwischen Steuerpflichtigen vorliegt.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat dagegen geltend gemacht, dass der britische Mechanismus des Vorsteuerabzugs im Unterschied zu jenem, um den es im Urteil Kommission/Niederlande ging, sicherstelle, dass die Mehrwertsteuer nur bezüglich der tatsächlichen Kraftstoffkosten der Arbeitnehmer abziehbar sei.

    Gestützt auf das Urteil Kommission/Niederlande führt sie aus, dass, wenn keine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung zwischen Steuerpflichtigen vorliege und daher keine Rechnung oder kein entsprechendes anderes Dokument ausgestellt werden könnte, durch die Gewährung eines Rechts auf Vorsteuerabzug folglich auch Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie verletzt sei.

    3 - Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265); im Folgenden: Urteil Kommission/Niederlande.

    9 - Vgl. entsprechend das Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

    14 - Siehe das Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    30 Zunächst ist festzustellen, dass Artikel 18 der Sechsten Richtlinie die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug betrifft, während das Bestehen dieses Rechts unter Artikel 17 dieser Richtlinie fällt (vgl. Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnr. 71).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Er hat jedoch keine Möglichkeit gesehen, daran ohne ein Tätigwerden des Gemeinschaftsgesetzgebers etwas zu ändern (vgl. EuGH-Urteil vom 8. November 2001 Rs. C-338/98 --Kommission/ Niederlande--, Slg. 2001, I-8265, BFH/NV Beilage 2002, 28, Randnrn.
  • BFH, 21.03.2002 - V R 33/01

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Andererseits betrifft Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG nach der Rechtsprechung des EuGH nur das Bestehen des Rechts auf Vorsteuerabzug als solches, während die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts in Art. 18 der Richtlinie 77/388/EWG geregelt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 8. November 2001 Rs. C-338/98, Kommission/Niederlande, ABlEG 2002, Nr. C 3, RandNr.

    71, UR 2001, 544).

    74, UR 2001, 544).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-590/13

    Idexx Laboratories Italia und Idexx Laboratories Italia -

    In dieser Hinsicht ist klarzustellen, dass es sich bei den materiellen Anforderungen des Rechts auf Vorsteuerabzug um diejenigen handelt, die die eigentliche Grundlage und den Umfang dieses Rechts regeln, so wie sie in Art. 17 der Sechsten Richtlinie ("Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug") vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, C-338/98, EU:C:2001:596, Rn. 71, Dankowski, C-438/09, EU:C:2010:818, Rn. 26 und 33, Kommission/Ungarn, C-274/10, EU:C:2011:530, Rn. 44, und Kopalnia Odkrywkowa Polski Trawertyn P. Granatowicz, M. Waiewicz, C-280/10, EU:C:2012:107, Rn. 43 und 44).

    Diese Verpflichtungen sind in den Art. 18 und 22 der Sechsten Richtlinie enthalten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, EU:C:2001:596, Rn. 71, Collée, EU:C:2007:549, Rn. 25 und 26, Ecotrade, EU:C:2008:267, Rn. 60 bis 65, Nidera Handelscompagnie, EU:C:2010:627, Rn. 47 bis 51, Kopalnia Odkrywkowa Polski Trawertyn P. Granatowicz, M. Wasiewicz, EU:C:2012:107, Rn. 41 und 48, sowie Tóth, EU:C:2012:549, Rn. 33).

  • BFH, 03.04.2003 - V R 88/01

    Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen

    Leistungen, die an einen Arbeitnehmer im Rahmen der Tätigkeiten für seinen Arbeitgeber bewirkt werden, werden nicht an den Arbeitgeber ausgeführt, selbst wenn die damit verbundenen Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. November 2001 Rs. C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 544; Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 91).

    Die Einschränkungen des Vorsteuerabzugs durch Aufhebung der §§ 36 bis 38 UStDV 1993 (Art. 8 Nr. 1 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) hat der Gesetzgeber richtliniengemäß fortgesetzt, weil das Gemeinschaftsrecht einen Vorsteuerabzug aus Kosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzt, grundsätzlich nicht zulässt (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-8265, UR 2001, 544).

  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 53/11

    Vorsteuerabzug eines Lotsen aus den zur Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben

    Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung ergänzend vorgetragen, dass auch unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH vom 08.11.2001, C-338/98 (UStR 2001, 544) und vom 13.03.2014, C-204/13 (UStR 2014, 353) die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Neutralität gegeben seien.

    Liege diese Voraussetzung nicht vor, sei der Anwendungsbereich für den Vorsteuerabzug auch dann nicht gegeben, wenn das Ergebnis nicht mit den Grundsätzen der Steuerneutralität und der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Einklang stehe (vgl. EuGH vom 08.11.2001, C-338/98, UStR 2001, 544 ff).

  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Bestimmung des Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG über den Vorsteuerabzug nicht in allen Punkten mit dem Ziel der Steuerneutralität im Einklang steht (EuGH-Urteil vom 8. November 2001 Rs. C-338/98 - Kommission gegen Königreich der Niederlande, Beilage zu BFH/NV 2002, 1-2, 28 Randnr. 55).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 50052/11

    Vorsteuerabzug einer Lotsenbrüderschaft aus den zur Erfüllung der

    Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung ergänzend vorgetragen, dass auch unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH vom 08.11.2001, C-338/98 (UStR 2001, 544) und vom 13.03.2014, C-204/13 (UStR 2014, 353) die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Neutralität gegeben seien.

    Liege diese Voraussetzung nicht vor, sei der Anwendungsbereich für den Vorsteuerabzug auch dann nicht gegeben, wenn das Ergebnis nicht mit den Grundsätzen der Steuerneutralität und der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Einklang stehe (vgl. EuGH vom 08.11.2001, C-338/98, UStR 2001, 544 ff).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-204/03

    DIE SPANISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DES VORSTEUERABZUGSRECHTS

    Wie aus dem Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-33/03

    DIE BRITISCHE VERORDNUNG, NACH DER ARBEITGEBER ZUM ABZUG DER MEHRWERTSTEUER

  • EuGH, 28.07.2011 - C-274/10

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen -

  • EuGH, 06.10.2005 - C-243/03

    Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen

  • FG München, 17.06.2004 - 14 K 4876/01

    Abgrenzung einer selbstständigen von einer nicht selbstständigen Tätigkeit eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-446/18

    AGROBET CZ - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 179

  • EuGH, 10.05.2005 - C-33/03

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 18 der Sechsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-204/03

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

  • EuGH, 10.03.2005 - C-33/04

    Verstoß gegen die einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage des

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-844/19

    technoRent International u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht -

  • FG Hessen, 07.05.2007 - 6 V 16/07

    Bruchteilsgemeinschaft - kein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die an die

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