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   BFH, 01.09.2010 - V R 32/09   

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https://dejure.org/2010,3507
BFH, 01.09.2010 - V R 32/09 (https://dejure.org/2010,3507)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2010 - V R 32/09 (https://dejure.org/2010,3507)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2010 - V R 32/09 (https://dejure.org/2010,3507)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 i. ...

  • openjur.de

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten; Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe; Abgrenzung zu durchlaufenden Posten; Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer; § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 i.d.F. ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § ... 10 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 78, EGRL 112/2006 Art 79, SpielbkG HE § 7 Abs 2, SpielbkG HE § 14 Abs 2, SpielbkG HE § 14 Abs 3, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c
    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 ...

  • Bundesfinanzhof

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2005 vom 28.04.2006, § 10 Abs 1 UStG 2005, Art 73 EGRL 112/2006, Art 78 EGRL 112/2006, Art 79 EGRL 112/2006
    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten

  • rewis.io

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 ...

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Einbeziehung eines beim Automatenglücksspiel automatisch einbehaltenen Troncs (Trinkgeldbetrag) als Teil des Entgelts in die Bemessungsgrundlage; Unerheblichkeit des gleichzeitigen Vorhandenseins von Automaten ohne Tronc-Einbehalt; keine Minderung der Bemessungsgrundlage ...

  • rewis.io

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten - Keine Minderung um nach Landesrecht erhobene Troncabgabe - Abgrenzung zu durchlaufenden Posten - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer - § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1 S 2
    Einbeziehung eines beim Automatenglücksspiel automatisch einbehaltenen Troncs (Trinkgeldbetrag) als Teil des Entgelts in die Bemessungsgrundlage; Minderung der Bemessungsgrundlage um die nach Landesrecht erhobene Troncabgabe

  • datenbank.nwb.de

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der automatisch einbehaltene Tronc und die Spielautomatenumsätze

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung eines beim Automatenglücksspiel automatisch einbehaltenen Troncs (Trinkgeldbetrag) als Teil des Entgelts in die Bemessungsgrundlage; Minderung der Bemessungsgrundlage um die nach Landesrecht erhobene Troncabgabe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit Spielautomaten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Durch Spielautomaten einbehaltener Trinkgeldbetrag Teil des Entgelts

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 315
  • BB 2011, 342
  • DB 2011, 574
  • BStBl II 2011, 300
  • UR 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Die Grundsätze des Urteils Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 können deshalb nicht auf andere Sachverhalte ausgedehnt werden, bei denen eine technische und gegenständliche Trennung ausgeschütteter Beträge von den Einsätzen fehlt (BFH-Urteile in BFHE 211, 80, BStBl II 2007, 137, unter II.3.b; vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.c).

    Dies setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.e; BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Diese Voraussetzungen erfüllt die Troncabgabe --ebenso wie die Vergnügungsteuer (BFH-Urteil in BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883)-- nicht.

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Europarechtlich sei es ebenfalls nicht geboten, die Tronc-Einnahmen von der Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen, weil sie im Unterschied zu der im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 5. Mai 1994 C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548) gegebenen Konstellation nicht von vornherein technisch und gegenständlich abgetrennt würden.

    cc) Die Klägerin beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des EuGH Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548.

    Die Grundsätze des Urteils Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 können deshalb nicht auf andere Sachverhalte ausgedehnt werden, bei denen eine technische und gegenständliche Trennung ausgeschütteter Beträge von den Einsätzen fehlt (BFH-Urteile in BFHE 211, 80, BStBl II 2007, 137, unter II.3.b; vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.c).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Dass die Klägerin gegenüber den Spielern entgeltliche Leistungen durch Einräumung einer Spielmöglichkeit und Gewinnchance erbracht hat (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 42/02, BFHE 211, 80, BStBl II 2007, 137, m.w.N.), ist zwischen den Beteiligten auch nicht streitig.

    Die Grundsätze des Urteils Glawe in Slg. 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548 können deshalb nicht auf andere Sachverhalte ausgedehnt werden, bei denen eine technische und gegenständliche Trennung ausgeschütteter Beträge von den Einsätzen fehlt (BFH-Urteile in BFHE 211, 80, BStBl II 2007, 137, unter II.3.b; vom 22. April 2010 V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.c).

  • EuGH, 29.03.2001 - C-404/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Wie der EuGH (Urteil vom 29. März 2001 C-404/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2667, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 206) zu einem den Kunden im Voraus mitgeteilten, an das Personal auszukehrenden Bedienungszuschlag entschieden hat, dürfen nur die in Art. 11 Teil A Abs. 3 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage --Richtlinie 77/388/EWG-- (nunmehr Art. 79 MwStSystRL) genannten Beträge von der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer ausgenommen werden.

    Ohne Belang für die Beurteilung als Entgelt ist für die Anwendung der Mehrwertsteuer, ob die Kunden über den Bedienungszuschlag und seine prozentuale Höhe informiert wurden, und ob und wie die Auskehrung an das Personal sichergestellt ist (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich in Slg. 2001, I-2667, UR 2001, 206 Rdnr. 43).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, BFH/NV Beilage 2007, 83 Rdnr. 28, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987).
  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Dies setzt voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person (Zahlstelle) zwischengeschaltet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, unter II.2.e; BFH-Beschluss vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Im Streitfall fehlt es jedoch an einer originären eigenen Berechtigung des Spielbankpersonals am Tronc-Aufkommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 49/06, BFHE 224, 103, BStBl II 2009, 820, und vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, BFH/NV 2009, 382).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 81/01

    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, BFH/NV Beilage 2007, 83 Rdnr. 28, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Im Streitfall fehlt es jedoch an einer originären eigenen Berechtigung des Spielbankpersonals am Tronc-Aufkommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 49/06, BFHE 224, 103, BStBl II 2009, 820, und vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, BFH/NV 2009, 382).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
    Die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, BFH/NV Beilage 2007, 83 Rdnr. 28, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887; BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

  • BFH, 06.05.2010 - V R 15/09

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

  • BFH, 16.01.2003 - V R 72/01

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

  • BFH, 06.06.2002 - V R 59/00

    Rückvergütung als Entgelterhöhung

  • BFH, 19.08.1971 - V R 74/68

    Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • BFH, 11.05.1995 - V R 86/93

    1. Mahngebühren einer ärztlichen Verrechnungsstelle gehören zum Entgelt für die

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 697/09

    Einbeziehung eines automatischen Tronc-Einbehalts beim Automatenglücksspiel in

  • FG Köln, 30.01.2018 - 8 K 2620/15

    Erzielen der steuerbaren und nicht steuerbefreiten Umsätze aus Geldspielgeräten

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (BFH, Urteil vom 01.09.2010, V R 32/09, juris, Rn. 10 n.w.N.).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligten bestehen, in die der Unternehmer nur als vermittelnde Person, wie eine Zahlstelle, zwischengeschaltet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. September 2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300, unter II.3.b dd, m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2012 - 1 StR 492/11

    Steuerhinterziehung durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen bei Einkünften

    Die für den Leistungsaustausch erforderliche innere Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. BFH, Urteile vom 1. September 2010 -VR32/09, UR 2011, 180, 181 und vom 5. Dezember 2007 - VR 60/05, BFHE 219, 455, 459 f., BStBl II 2009, 486, 488 unter II.1.a, mwN).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/13

    Rabatte zugunstenn der privaten Krankenversicherung

    Trotz des Formulierungsunterschiedes wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bestimmungen übereinstimmen (u.a. BFH, Urteile vom 06.05.2010 V R 15/09, BFHE 230, 252, BStBl II 2011, 142; vom 01.09.2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 03.07.2014 V R 1/14, BFHE 246, 562, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 2126; Weymüller/Feil, UStG, 2015, § 10 Rn. 27.2).

    Die Formulierung in Art. 73 MwStSystRL schließt nicht aus, in das zu besteuernde Entgelt Beträge einzubeziehen, deren Verwendung vorherbestimmt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29.03.2001 C-404/99 - Kommission ./. Frankreich, Slg 2001, I-2667, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 206, Rn 38 ff.; BFH, Urteil vom 01.09.2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300).

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 K 1179/17

    Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit

    Würde man konform mit der Rechtsprechung des EuGHs (Urteil vom 19. Juli 2012, C-377/11, International Bingo Technology, Rz. 31) und des BFH (Urteil vom 01. September 2010, V R 32/09, BStBl II 2011, 300, Rz. 19) für diese Umsätze sämtliche Spieleinsätze als Entgelt und damit als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ansetzen, könnten die Betreiber der öffentlichen Spielbanken die Umsatzsteuer nicht abwälzen und daher nicht mehr bezahlen, da mindestens 95 % der geleisteten Spieleinsätze wieder als Gewinne an die Spieler ausgezahlt würden.

    § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG i.d.F. seit dem 06. Mai 2006 ist vielmehr, wie der EuGH und der BFH in ständiger Rechtsprechung bereits in zahlreichen Verfahren entschieden haben, mit dem Unionsrecht vereinbar (vgl. z.B. EuGH-Urteile Leo-Libera, EU:C:2010:333, BFH/NV 2010, 1590; Metropol Spielstätten vom 24. Oktober 2013 - C-440/12, EU:C:2013:687, HFR 2013, 1166; BFH-Urteile in BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311; in BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - V B 1/13, BFH/NV 2014, 915; vom 30. September 2015 - V B 105/14, BFH/NV 2016, 84; vom 14. Dezember 2015 - XI B 113/14, BFH/NV 2016, 599; vom 10. Juni 2016 - V B 97/15, BFH/NV 2016, 1497; in BFH/NV 2016, 1592; in BFH/NV 2016, 1593; in BFH/NV 2017, 772; in BFH/NV 2017, 1199; vom 27. Juni 2017 - V B 162/16, BFH/NV 2017, 1336; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2019 XI R 13/18, BStBl II 2020, 296).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17

    Umsatzsteuer 2005 bis 2012

    Diese Vorschrift ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass das Entgelt alles umfasst, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Dienstleistungserbringer für seine Umsätze vom Dienstleistungsempfänger oder einem Dritten erhält oder erhalten soll, abzüglich der für die Leistung geschuldeten Umsatzsteuer (vgl. Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie; Art. 73 MwStSystRL; BFH, Urteil vom 01.09.2010 - V R 32/09, BStBl. II 2011, 300).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 7 K 7323/12

    Keine Minderung des Entgelts für Arzneimittellieferungen pharmazeutischer

    Trotz des Formulierungsunterschiedes wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bestimmungen übereinstimmen (u.a. BFH, Urteile vom 06.05.2010 V R 15/09, BFHE 230, 252, BStBl II 2011, 142; vom 01.09.2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300; vom 03.07.2014 V R 1/14, BFHE 246, 562, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 2126; Weymüller/Feil, UStG , 2015, § 10 Rn. 27.2).

    Die Formulierung in Art. 73 MwStSystRL schließt nicht aus, in das zu besteuernde Entgelt Beträge einzubeziehen, deren Verwendung vorherbestimmt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29.03.2001 C-404/99 - Kommission ./. Frankreich, Slg 2001, I-2667, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 206 , Rn 38 ff.; BFH, Urteil vom 01.09.2010 V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300).

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17

    Zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bei Automatenglücksspiel:

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - 3 K 937/15

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen der DEKRA über Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23

    Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d.

  • FG Hamburg, 10.08.2018 - 2 K 82/18

    Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

  • FG Münster, 09.04.2021 - 5 V 178/21

    Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von gewerblichen Geldspielgeräten

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von

  • FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 2605/12

    Abgrenzung von Betriebseinnahme und durchlaufendem Posten und Folgen für die

  • FG Niedersachsen, 30.11.2010 - 16 K 29/10

    Umsatzsteuerbarkeit der Aufsichtsratsvergütungen für ein Aufsichtsratsmitglied

  • FG Hamburg, 15.02.2022 - 5 K 73/20

    Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 2 K 2107/20
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