Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2000 - C-396/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Wegfall des Vorsteuerabzugs wegen einer Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, mit der die Möglichkeit abgeschafft wird, für die Besteuerung der Vermietung von ...
- Europäischer Gerichtshof
Schloßstraße
- EU-Kommission
Schloßstraße
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Abzug der Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen, die für Investitionsarbeiten geliefert oder erbracht wurden, die zur Verwendung im Rahmen von steuerbaren ...
- EU-Kommission
Schloßstraße
- Simons & Moll-Simons
Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, Art. 20
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorsteuerabzug auch bei Gesetzesänderung zwischen Lieferungs-/Leistungsbezug und Tätigkeitsbeginn
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Wegfall des Vorsteuerabzugs wegen einer Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, mit der die Möglichkeit abgeschafft wird, für die Besteuerung der Vermietung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17, EWGRL 388/77 Art 20, Richtlinie 77/388/EWG Art 20, UStG § 9, UStG § 15, UStG § 27
Verwendungsumsatz; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Artikel 4 und 17 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2000, 2454
- BB 2001, 72
- BStBl II 2003, 446
- UVR 2000, 308
Wird zitiert von ... (137) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Zum anderen sei dem Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857) zu entnehmen, daß es mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes unvereinbar sei, ihr das Recht auf Abzug der in den Steuerjahren 1992 und 1993 insbesondere für Architekten- und Notarhonorare entrichteten Mehrwertsteuer nachträglich zu nehmen.Da der Bundesfinanzhof jedoch Zweifel hat, ob diese Auslegung der geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 17 der Sechsten Richtlinie vereinbar ist, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal TerminalNV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.
Daß im Ausgangsverfahren die Gegenstände oder Dienstleistungen für die Ausführung letztlich steuerfreier Umsätze verwendet worden seien, unterscheide die vorliegende Rechtssache von denen, die zum Urteil INZO und zum Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1) geführt hätten und in denen die Gegenstände oder Dienstleistungen für beabsichtigte besteuerte Umsätze hätten verwendet werden sollen, die aber letztlich nicht bewirkt worden seien.
Jede andere Auslegung des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie würde auch dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zuwiderlaufen, da dann der Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten belastet würde, ohne daß er sie gemäß Artikel 17 abziehen könnte, und willkürlich zwischen Investitionsausgaben vor der tatsächlichen Aufnahme des Betriebes eines Unternehmens und während des Betriebes unterschieden würde (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 23; Urteile INZO, Randnr. 16, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 45).
In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigen kann, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, INZO, Randnrn.
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Da der Bundesfinanzhof jedoch Zweifel hat, ob diese Auslegung der geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 17 der Sechsten Richtlinie vereinbar ist, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal TerminalNV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.Daß im Ausgangsverfahren die Gegenstände oder Dienstleistungen für die Ausführung letztlich steuerfreier Umsätze verwendet worden seien, unterscheide die vorliegende Rechtssache von denen, die zum Urteil INZO und zum Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1) geführt hätten und in denen die Gegenstände oder Dienstleistungen für beabsichtigte besteuerte Umsätze hätten verwendet werden sollen, die aber letztlich nicht bewirkt worden seien.
Da er als Steuerpflichtiger handelt, hat er nach den Artikeln 17 ff. der Sechsten Richtlinie das Recht auf sofortigen Abzug der für Investitionsausgaben, die für die Zwecke seiner beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt wurden, geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer und braucht die Aufnahme des tatsächlichen Betriebes seines Unternehmens nichtabzuwarten (Urteil Ghent Coal Terminal, Randnr. 17, und Urteil vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 47).
In einem solchen Fall besteht nämlich keine Betrugs- oder Mißbrauchsgefahr, die eine spätere Nacherhebung rechtfertigen könnte (Urteil Ghent Coal Terminal, Randnrn.
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Jede andere Auslegung des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie würde auch dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zuwiderlaufen, da dann der Wirtschaftsteilnehmer mit den Mehrwertsteuerkosten im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten belastet würde, ohne daß er sie gemäß Artikel 17 abziehen könnte, und willkürlich zwischen Investitionsausgaben vor der tatsächlichen Aufnahme des Betriebes eines Unternehmens und während des Betriebes unterschieden würde (Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 23; Urteile INZO, Randnr. 16, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 45).In Fällen von Betrug oder Mißbrauch, in denen der Betroffene die Absicht, eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, nur vorgespiegelt, in Wirklichkeit jedoch versucht hat, Gegenstände, deren Erwerb zum Abzug berechtigen kann, seinem Privatvermögen zuzuführen, kann die Steuerbehörde rückwirkend die Erstattung der abgezogenen Beträge verlangen, da diese Abzüge aufgrund falscher Erklärungen gewährt wurden (Urteile Rompelman, Randnr. 24, INZO, Randnrn.
- EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Da er als Steuerpflichtiger handelt, hat er nach den Artikeln 17 ff. der Sechsten Richtlinie das Recht auf sofortigen Abzug der für Investitionsausgaben, die für die Zwecke seiner beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt wurden, geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer und braucht die Aufnahme des tatsächlichen Betriebes seines Unternehmens nichtabzuwarten (Urteil Ghent Coal Terminal, Randnr. 17, und Urteil vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 47). - EuGH, 03.12.1998 - C-381/97
Belgocodex
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Dazu hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Mitgliedstaat, der von der in Artikel 13 Teil C der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und seinen Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt hat, für eine Besteuerung bestimmter Grundstücksvermietungen zu optieren, dieses Optionsrecht durch ein späteres Gesetz aufheben und so die Befreiung wiedereinführen kann (Urteil vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-381/97, Belgocodex, Slg. 1998, I-8153, Randnr. 27). - EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen bestimmt nur den Umfang des Vorsteuererstabzugs, zu dem der Steuerpflichtige nach Artikel 17 der Sechsten Richtlinie befugt ist, und den Umfang etwaiger Berichtigungen während der darauffolgenden Zeiträume, die unter den Voraussetzungen des Artikels 20 dieser Richtlinie vorzunehmen sind (Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 15).
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Nach Art. 10 Abs. 2 dieser Richtlinie ist dies der Fall, sobald die Lieferung oder die Dienstleistung bewirkt ist (…EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321 Rdnr. 36; vom 8. Juni 2000 C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-4279 Rdnr. 38, …und vom 29. April 2004 C-152/02, Terra Baubedarf, Slg. 2004, I-5583 Rdnr. 31; BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BFHE 199, 37, BStBl II 2006, 725, unter II.2.a;… vom 6. Juni 2002 V R 27/00, BFH/NV 2002, 1621, unter II.2.b;… vom 28. November 2002 V R 51/01, BFH/NV 2003, 515, unter II.1.; vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, unter II.2.a; zum Zeitpunkt bei Anzahlungen: BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434, Leitsatz 2).Daher bestimmt die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen den Umfang des Vorsteuerabzugs, zu dem der Steuerpflichtige nach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG befugt ist (EuGH-Urteile Breitsohl in Slg. 2000, I-4321 Rdnr. 35, und Schloßstraße in Slg. 2000, I-4279 Rdnr. 37).
- BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen
Der EuGH beantwortete die vorgelegten Fragen mit Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer- Recht --UVR-- 2000, 308; Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 336).Die im Streitfall entscheidungserhebliche Frage, "ob ein Steuerpflichtiger, der die Mehrwertsteuer für Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, insoweit ein Recht auf Vorsteuerabzug auch dann erworben hat, wenn durch eine zwischen dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen und der Aufnahme der Umsatztätigkeiten der Vermietung eingetretene Gesetzesänderung das Recht auf Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze abgeschafft worden ist" (vgl. EuGH-Urteil Rs. C-396/98 Rdnr. 35), beantwortete der EuGH mit der Vorabentscheidung vom 8. Juni 2000 wie folgt: Nach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG "bleibt das Recht eines Steuerpflichtigen, die Mehrwertsteuer, die er für die Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, als Vorsteuer abzuziehen, erhalten, wenn dieser Steuerpflichtige aufgrund einer nach dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen, aber vor Aufnahme dieser Umsatztätigkeiten eintretenden Gesetzesänderung nicht mehr zum Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze berechtigt ist; dies gilt auch dann, wenn die Mehrwertsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde" (vgl. den Leitsatz der Entscheidung).
Nach Rdnrn. 40 ff. des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 darf die Abgabenverwaltung zwar objektive Nachweise für die erklärte Absicht verlangen, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen.
b) Auch der Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug, das mit dem jeweiligen Leistungsbezug entstand, richtet sich nach den wiedergegebenen Grundsätzen des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 nach der objektiv belegten Verwendungsabsicht bei dem jeweiligen Leistungsbezug, soweit dessen tatsächliche Verwendung erst in einem späteren Besteuerungszeitraum begann.
Nach Rdnr. 41 des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 hat "das nationale Gericht zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Umstände des Ausgangsverfahrens, insbesondere des Umstands, dass die Gesellschafter der Klägerin am 11. Juni 1993 immer noch beabsichtigten, die Baugenehmigung unmittelbar nach ihrer Erteilung an einen Dritten zu veräußern, die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird".
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
84 Wie der Gerichtshof jedoch bereits entschieden hat, bleibt nur dann, wenn kein Fall von Betrug oder Missbrauch vorliegt, das einmal entstandene Recht auf Vorsteuerabzug vorbehaltlich etwaiger Berichtigungen gemäß Artikel 20 der Sechsten Richtlinie erhalten (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 2000 in den Rechtssachen C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321, Randnr. 41, und C-396/98, Schlossstrasse, Slg. 2000, I-4279, Randnr. 42).
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Im Hinblick auf die sog. Sofortentscheidung über Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges (…vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321 Rdnr. 36; vom 8. Juni 2000 C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-4279 Rdnr. 38, …und vom 29. April 2004 C-152/02, Terra Baubedarf, Slg. 2004, I-5583 Rdnr. 31; BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BFHE 199, 37, BStBl II 2006, 725, unter II.2.a;… vom 6. Juni 2002 V R 27/00, BFH/NV 2002, 1621, unter II.2.b;… vom 28. November 2002 V R 51/01, BFH/NV 2003, 515, unter II.1.; vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, unter II.2.a) kommt es auch nicht darauf an, dass eine spätere Übertragung der Erschließungsanlagen auf die Gemeinde oder eine Widmung der Erschließungsanlagen unterblieben ist. - BFH, 27.01.2011 - V R 21/09
Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit …
Zwar können auch die ersten Investitionsausgaben für Zwecke eines Unternehmens als wirtschaftliche Tätigkeiten zum Vorsteuerabzug berechtigen (EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452, und C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446; BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434, und vom 11. Dezember 2003 V R 48/02, BFHE 204, 349, BStBl II 2006, 384, m.w.N.). - BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09
EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus …
Nutzungsänderungen (EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 C-396/98 --Schloßstraße--, Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446, Rz 51 f.) sowie. - EuGH, 29.04.2004 - C-487/01
Gemeente Leusden
25 Des Weiteren verweist der Hoge Raad auf das Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98 (Schlossstraße, Slg. 2000, I-4279), in dem der Gerichtshof Artikel 17 der Sechsten Richtlinie dahin ausgelegt habe, dass "das Recht eines Steuerpflichtigen, die Mehrwertsteuer, die er für Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, als Vorsteuer abzuziehen, erhalten [bleibt], wenn dieser Steuerpflichtige aufgrund einer nach dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen, aber vor Aufnahme dieser Umsatztätigkeiten eingetretenen Gesetzesänderung nicht mehr zum Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze berechtigt ist".Sie müssen deshalb von den Gemeinschaftsorganen (Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533), aber auch von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden (Urteile Belgocodex, Randnr. 26, und Schlossstraße, Randnr. 44; in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 44).
61 Überdies hat der Gerichtshof entschieden, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, durch eine Gesetzesänderung, die zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Gegenstände oder Dienstleistungen im Hinblick auf die Ausübung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten geliefert bzw. erbracht wurden, und dem Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeiten eingetreten ist, einem Steuerpflichtigen rückwirkend das Recht zu nehmen, auf die Mehrwertsteuerbefreiung für die damit bewirkten Umsätze zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteil Schlossstraße, Randnr. 43).
63 In den Urteilen Breitsohl und Schlossstraße hat der Gerichtshof zwar darauf hingewiesen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug, nachdem es einmal entstanden ist, erhalten bleibt, er hat jedoch betont, dass dies nur gilt, wenn kein Fall von Betrug oder Missbrauch vorliegt, und auch nur vorbehaltlich etwaiger Berichtigungen gemäß Artikel 20 der Sechsten Richtlinie (vgl. Urteile Schlossstraße, Randnr. 43, und Breitsohl, Randnr. 41).
- BFH, 30.06.2011 - V R 37/10
EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen des Übergangs der Steuerschuld nach § 13b …
Insoweit ist im Streitfall entscheidungserheblich, ob bei einer Regelung, die einen Übergang der Steuerschuld nicht für Bauleistungen an alle Steuerpflichtigen anordnet, sondern nur für Leistungen an Steuerpflichtige, die selbst Bauleistungen erbringen, der Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. allgemein EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-4279 Rdnr. 44, …und vom 26. April 2005 C-376/02, "Goed Wonen", Slg. 2005, I-3445 Rdnr. 32) hinreichend gewahrt ist, wenn der Leistende nicht rechtssicher feststellen kann, ob die Voraussetzungen für die Steuerschuld seines Leistungsempfängers im Hinblick auf die hierfür in der Person des Leistungsempfängers zu erfüllenden Bedingungen vorliegen. - BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09
Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur …
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (vgl. etwa Urteile vom 8. Juni 2000 C-400/98 --Breitsohl--, Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452, UR 2000, 329, und C-396/98 --Schlossstrasse--, Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446, UR 2000, 336) ist § 15 Abs. 1 UStG richtlinienkonform so zu verstehen, dass ein Leistungsempfänger bereits bei Leistungsbezug das Recht auf Vorsteuerabzug als Unternehmer hat, wenn er die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine wirtschaftliche --und steuerpflichtige-- Tätigkeit (d.h. Umsätze gegen Entgelt) mit diesen Leistungsbezügen auszuüben und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; vom 25. April 2002 V R 58/00, BFHE 200, 434, BStBl II 2003, 435;… vom 28. November 2002 V R 51/01, BFH/NV 2003, 515).Es bedarf im Streitfall daher der Prüfung, ob die Erklärung, eine zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird (vgl. insbes. Rz 41 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446, UR 2000, 336, und Rz 40 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452, UR 2000, 329).
b) Aus den Feststellungen des FG ergibt sich nicht, ob der Kläger bereits zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs in gutem Glauben erklärt hat, eine zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, und ob diese Absicht durch objektive Anhaltspunkte belegt wird (vgl. insbes. Rz 41 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446, UR 2000, 336, und Rz 40 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452, UR 2000, 329; BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426).
- EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
Marks & Spencer
Insofern ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung ist und von den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Gemeinschaftsregelungen beachtet werden muss (siehe in diesem Sinn Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 316/86, Krücken, Slg. 1988, 2213, Randnr. 22, vom 1. April 1993 in den Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91, Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 33, vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-381/97, Belgocodex, Slg. 1998, I-8153, Randnr. 26, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98, Schlossstraße, Slg. 2000, I-4279, Randnr. 44).Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes dem entgegensteht, dass einem Steuerpflichtigen durch eine Änderung des nationalen Rechts rückwirkend ein auf der Grundlage der Sechsten Richtlinie erworbenes Recht auf Vorsteuerabzug genommen wird (Urteil Schlossstraße, Randnr. 47).
- BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10
Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren …
- BFH, 17.05.2001 - V R 38/00
Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen
- EuGH, 26.04.2005 - C-376/02
"Goed Wonen" - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 der …
- BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
- BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
- BFH, 02.03.2006 - V R 49/05
Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter …
- BFH, 01.07.2004 - V R 32/00
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
- EuGH, 18.11.2020 - C-371/19
Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung …
- BFH, 25.04.2002 - V R 58/00
Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand
- BFH, 23.09.2009 - II R 66/07
Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für …
- EuGH, 29.10.2009 - C-174/08
NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …
- FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
- EuGH, 29.11.2012 - C-257/11
Gran Via Moinesti - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 167, 168 und …
- EuGH, 22.03.2012 - C-153/11
Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf …
- BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen
- BFH, 09.11.2006 - V R 43/04
Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der …
- BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
- BFH, 25.11.2004 - V R 38/03
Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur …
- BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft; …
- BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 …
- FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person …
- EuGH, 21.02.2006 - C-419/02
BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- FG München, 29.11.2000 - 3 K 3464/99
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Vermietungsleistungen; …
- EuGH, 15.12.2005 - C-63/04
Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 - …
- BFH, 06.06.2002 - V R 27/00
Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge
- EuGH, 11.05.2006 - C-384/04
Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-181/04
Elmeka - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiungen - Befreiung der Vermietung von …
- FG Niedersachsen, 05.05.2022 - 11 K 196/21
Vorsteuerabzug für Aufzuchtaufwendungen i.R.d. Festsetzung der Umsätze eines …
- BFH, 28.11.2002 - V R 51/01
Vorsteuerabzug
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames …
- BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption
- FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding …
- BFH, 16.05.2002 - V R 56/00
Vorsteuerabzug bei Bauleistungen
- FG Berlin, 06.11.2001 - 7 K 7115/98
Vorsteuerabzug für den Leerstandsbereich eines erworbenen Bürogebäudes
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines …
- BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
Vorsteuerabzug; Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG München, 27.09.2000 - 3 K 4219/95
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Grundstücksumsatz
- BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-362/12
Test Claimants in the Franked Investment Income Group Litigation - Rückforderung …
- BFH, 18.12.2003 - V R 66/01
Vorsteuerabzug: HK für vermietete Kindertagesstätte
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04
Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten …
- BFH, 26.01.2006 - V R 74/03
Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1993
- BFH, 27.02.2003 - V B 166/02
Vorsteuerabzug und Verwendungsabsicht
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des …
- FG Bremen, 05.11.2003 - 2 K 526/02
Vorsteuererstattungsanspruch bei Verzicht auf die Steuerbefreiung für in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …
- FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 541/17
Beginn des Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG bei Leerstand bis zur …
- BFH, 18.10.2007 - V B 36/06
Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht
- FG Saarland, 28.03.2007 - 1 K 1313/03
Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung an eine Körperschaft des Öffentlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-376/02
"Goed Wonen"
- EuGH, 26.03.2015 - C-499/13
Macikowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18
Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie …
- FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Umsatzschlüssel als maßgebender Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aufgrund …
- BFH, 21.04.2008 - V B 231/07
Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie …
- FG München, 25.04.2001 - 3 K 1947/99
Recht auf Vorsteuerabzug wenn geplante Vermietungsumsätze nicht zur Ausführung …
- BFH, 14.09.2016 - V B 30/16
Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche …
- FG Hessen, 10.12.2010 - 6 K 4212/04
Umsatzsteuerpflicht von Führungsprovisionen bei der offenen Mitversicherung - …
- FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 295/18
Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Investitionsguts das sowohl für private …
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 1501/07
Berichtigung des Vorsteuerabzugs, Voraussetzungen
- BFH, 29.02.2008 - V B 202/07
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß gegen die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2007 - 16 K 550/05
Anwendbarkeit des § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Steuerfestsetzungen 2001; …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- FG München, 30.06.2010 - 3 K 1532/08
Vorsteueraufteilung bei steuerpflichtigen sowie beabsichtigten steuerfreien …
- FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 16 K 532/03
Vorsteuerberichtigungsanspruch beim Wechsel von der Pauschalbesteuerung nach § 24 …
- BFH, 16.07.2001 - V B 44/01
Beratungsunternehmen - Veräußerung eines Grundstücks - GmbH - Umbau eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03
Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 …
- BFH, 05.01.2005 - V B 181/04
Vorsteuerberichtigung; gesetzliche Einschränkung der Befugnis, auf …
- FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten; Ermittlung des …
- FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01
Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; …
- BFH, 29.11.2002 - V B 148/02
Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze
- FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14
Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03
Temco Europe
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2010 - 9 K 3710/09
Vorsteuerabzug - Zeitnahe Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-56/21
ARVI ir ko - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
Vorsteuerberichtigung bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen …
- FG Münster, 17.06.2021 - 5 K 1251/20
Umsatzsteuerpflichtigkeit geleisteter Abschlagszahlungen als Leistungsempfänger …
- BFH, 05.01.2005 - V S 28/04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der …
- FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- BFH, 19.09.2001 - V B 15/01
Erbbaurecht - Baugenehmigung - Rücktrittsrecht - Versagung der Baugenehmigung - …
- FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 3016/97
Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung; Wohnung; Leerstand; Vermietung; …
- FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19
Ablehnung desVorsteuerabzugs aus allgemeinen Betriebskosten
- FG Köln, 13.08.2007 - 5 K 1866/05
Vorsteuerabzug der Herstellungskosten eines teilvermieteten Gebäudes; Möglichkeit …
- FG Nürnberg, 27.06.2006 - II 346/05
Eigenschaft als Unternehmer
- BFH, 09.10.2002 - V R 24/99
Voraussetzungen für die Gewährung von Vorsteuerabzug
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-791/18
Stichting Schoonzicht - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - …
- ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04
Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-269/03
Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-487/01
Gemeente Leusden
- FG München, 29.07.2014 - 2 K 2601/11
Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Doppelhaushälfte trotz mehrjährigem …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 7451/04
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Errichtung von Bürogebäuden: Auslegung eines …
- FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03
Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen …
- FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines …
- FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 272/05
Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- FG Hamburg, 05.04.2006 - VIII 37/06
Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-32/03
Fini H
- FG München, 26.02.2010 - 14 K 4676/06
Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen und Reisekosten eines EDV-Beraters - …
- FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 7 K 5535/04
Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung: Baubeginn i.S. des § 27 Abs. 2 …
- FG Sachsen, 21.10.2009 - 8 K 1174/08
Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer durch ein Unternehmen für Lieferungen und …
- FG München, 15.04.2008 - 14 V 4225/07
Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt - Aussetzung der …
- FG München, 10.04.2008 - 14 K 2713/05
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten für Gebäude: Verwendungsabsicht bei …
- FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04
Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-7/02
Holin Groep
- FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98
Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu …
- FG München, 04.04.2009 - 14 V 29/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Sanierung eines Gebäudes - Verfahren der …
- FG München, 14.06.2007 - 14 K 4127/06
Anerkennung von Vorsteuer im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt; Grundsatz …
- FG Hessen, 13.10.2005 - 6 K 1648/03
Immobilienvermittlung; Vorsteuerabzug; beabsichtigter Verwendungsumsatz - …
- FG Thüringen, 28.05.2009 - 4 K 1085/07
Vorsteuerabzug: Quittung und Auftragsbestätigung als Rechnung i.S. des § 14 Abs. …
- FG Hessen, 13.04.2005 - 6 V 3012/04
Vorsteuerabzug; Ehegatte; Grundstücksgemeinschaft; Vorsteuerabzug; gemischt …
- FG Hamburg, 23.06.2004 - I 384/00
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung in den …
- FG Hessen, 19.09.2003 - 6 V 2403/02
Vorsteuerabzug bei Bürohäusern in der Bauphase - Vorsteuerabzug; Bürohaus; …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 256/97
Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von …
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 256/97
Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen einer Gesellschaft für Arbeitsförderung …
- FG Hessen, 24.05.2002 - 6 V 4480/01
Segelyacht; Vorsteuerabzug; Investitionsphase; Freizeitgegenstand - …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2002 - 6 K 2217/99
Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung; Voraussetzungen der Berechtigung zum …
- FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00
Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2001 - 3 (1) K 463/98
Vorsteuerabzug eines partiell erfolglosen Unternehmens
- FG Hessen, 19.09.2003 - 6 V 2403/03
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung einer Steuerfestsetzung; …
- FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf …
- FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2001 - 1 V 488/99
Unternehmereigenschaft einer GmbH ohne wirtschaftliche Tätigkeit; Vorsteuerabzug …
- FG Sachsen, 02.05.2001 - 1 V 488/99
Fehlen der Unternehmereigenschaft bei einer GmbH; Notwendigkeit des Tätigen von …
- FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 7459/98
Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung eines …
- FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten …