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   BFH, 18.10.2000 - II R 50/98   

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BFH, 18.10.2000 - II R 50/98 (https://dejure.org/2000,1202)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2000 - II R 50/98 (https://dejure.org/2000,1202)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 (https://dejure.org/2000,1202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuererklärung - Beginn der Festsetzungsfrist - Anlaufhemmung

  • Judicialis

    AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ErbStG § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzungsverjährung - Sieben Jahre bis zur Verjährung der Schenkungsteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO 1977 § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, ErbStG § 31 Abs 1 S 1
    Abgabe; Anlaufhemmung; Aufforderung; Festsetzungsfrist; Schenkungsteuer; Steuererklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 48
  • NVwZ-RR 2001, 191
  • FamRZ 2001, 687 (Ls.)
  • BB 2000, 2562
  • DB 2000, 2510
  • BStBl II 2001, 14
  • UVR 2001, 330
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 147/97
    Auszug aus BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
    Es beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10. Juni 1998 9 K 147/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BFH, 05.05.1999 - II R 96/97

    Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung

    Auszug aus BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
    Eine zeitliche Grenze für die Aufforderung als das die Erklärungspflicht konkretisierende (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341, m.w.N.) und damit den Beginn der Festsetzungsfrist beeinflussende Ereignis ergibt sich lediglich aus § 169 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 AO 1977.
  • BFH, 09.06.1999 - II B 101/98

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
    Ergeht die Aufforderung erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist, so kann sie --weil der Steueranspruch bereits durch Verjährung erloschen ist (§ 47 AO 1977)-- keine anlaufhemmende Wirkung mehr entfalten (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1999 II B 101/98, BFHE 188, 440, BStBl II 1999, 529).
  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
    Diese Auslegung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 bedeutet keine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Steuerpflichtigen, die unmittelbar kraft Gesetzes zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und widerspricht damit nicht dem mit der Änderung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 durch das StMBG verfolgten Ziel des Gesetzgebers, beide Gruppen von Steuerpflichtigen gleich zu stellen (vgl. BTDrucks 12/5630, 99).
  • BFH, 11.06.2013 - II R 10/11

    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung -

    Für den am Erbfall Beteiligten entsteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, wenn das Finanzamt ihn zur Abgabe einer Erklärung auffordert (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14).
  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Da zu diesem Zeitpunkt aber die Neufassung des § 181 Abs. 3 AO 1977 in Kraft getreten und auf alle noch nicht abgelaufenen Feststellungsfristen anzuwenden war (Art. 97 § 10 Abs. 5 EGAO), wurde eine Neuberechnung der Anlaufhemmung nach der nunmehr maßgebenden Rechtslage erforderlich: Das FA hat die Klägerin im Jahr 1991 --also noch innerhalb der nicht durch eine Anlaufhemmung beeinflussten vierjährigen Feststellungsfrist (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 9. Juni 1999 II B 101/98, BFHE 188, 440, BStBl II 1999, 529, unter II. b aa, und vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14)-- zur Abgabe einer Vermögensaufstellung aufgefordert.
  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Sie stellt eine Neuregelung der AO 1977 dar, die unter Bezugnahme auf die Anzeigepflichten des Erbschaftsteuergesetzes geschaffen worden ist und die bei einer nach § 30 ErbStG bestehenden Anzeigepflicht die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 enthaltene Drei-Jahres-Grenze, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist (vgl. dazu Urteil des BFH vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14), außer Kraft setzt und bei einer lediglich für Gerichte und Notare bestehenden Anzeigepflicht nach § 34 ErbStG den Anlauf der sonst nach § 170 Abs. 1 AO 1977 beginnenden Festsetzungsfrist hemmt.

    b) Bezüglich der beiden Schenkungen der Gesellschaftsbeteiligungen ist der Bescheid im Jahr 1996 erst nach Ablauf der bei einer Anzeigepflicht des Klägers gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 in ihrem Beginn längstmöglich um drei Jahre (vgl. BFH in BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14) hinausgeschobenen und ansonsten gemäß § 170 Abs. 1 AO 1977 beginnenden Frist ergangen.

    Jedoch greift so oder so die Anlaufhemmung nach Abs. 5 Nr. 2 der Vorschrift ein, die für den Fall einer Anzeigepflicht des Bedachten in der Entscheidung in BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14 als "anderweitige" Anlaufhemmungen erwähnt worden ist und die Begrenzung der Anlaufhemmung auf höchstens drei Jahre außer Kraft setzt.

  • FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5726/01

    Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Aufforderung zur Abgabe

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - lediglich klargestellt, dass die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch dann eingreife, wenn zwar nach Ablauf des Dreijahrezeitraums, aber noch innerhalb der regulären vierjährigen Festsetzungsfrist die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung erfolge.

    Im vorliegenden Fall ist bereits diese Fassung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO anzuwenden, weil sie nach Art. 97 § 10 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) für alle bei Inkrafttreten des StMBG (1. Januar 1994) noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen gilt (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 14 (15)).

    Die Anlaufhemmung bleibt allerdings auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt (vgl. BFH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O.) sowie Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 574).

    Damit liegt aber die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung noch innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist, so dass die Verjährung im Fall des § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO - vorbehaltlich anderweitiger An- oder Ablaufhemmungstatbestände - spätestens nach sieben Jahren endet (vgl. BFH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - a.a.O., 16).

    Dazu fügt sich im Übrigen die Aussage im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O., 15), wonach die Anlaufhemmung "von längstens drei Jahren" die Rechtsfolge des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO darstelle.

  • FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5727/01

    Festsetzung einer Schenkungssteuer bei dem Verkauf von Aktien eines Unternehmens;

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - lediglich klargestellt, dass die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch dann eingreife, wenn zwar nach Ablauf des Dreijahrezeitraums, aber noch innerhalb der regulären vierjährigen Festsetzungsfrist die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung erfolge.

    Im vorliegenden Fall ist bereits diese Fassung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO anzuwenden, weil sie nach Art. 97 § 10 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) für alle bei Inkrafttreten des StMBG (1. Januar 1994) noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen gilt (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 2001, 14 (15)).

    Die Anlaufhemmung bleibt allerdings auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt (vgl. BFH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O.) sowie Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 574).

    Damit liegt aber die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung noch innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist, so dass die Verjährung im Fall des § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO - vorbehaltlich anderweitiger An- oder Ablaufhemmungstatbestände - spätestens nach sieben Jahren endet (vgl. BFH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - a.a.O., 16).

    Dazu fügt sich im Übrigen die Aussage im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O., 15), wonach die Anlaufhemmung "von längstens drei Jahren" die Rechtsfolge des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO darstelle.

  • BFH, 06.06.2007 - II R 54/05

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des FA von vollzogener

    Soweit daher das FA --wie im Streitfall-- erst im vierten Jahr nach der Steuerentstehung Kenntnis von der vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO erlangt und sodann noch im Jahr der Kenntniserlangung eine Steuererklärung beim Erwerber anfordert, ist die Fristhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des dritten Jahres verbraucht (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574) und hat die Anordnung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die vierjährige Festsetzungsfrist "nicht vor" Ablauf des Kalenderjahres beginnt, lediglich zur Folge, dass die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung --im Streitfall mit Ablauf des Jahres 1995-- beginnt.
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 68/10

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer die Pflichtveranlagung begründenden

    Denn in diesen Fällen kann die behördliche Aufforderung --wegen des Erlöschens des Steueranspruchs durch Verjährung (§ 47 AO)-- keine anlaufhemmende Wirkung mehr entfalten (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574; BFH-Beschluss vom 9. Juni 1999 II B 101/98, BFHE 188, 440, BStBl II 1999, 529).
  • BFH, 17.04.2013 - II R 59/11

    Anlaufhemmung der Feststellungsfrist für Bedarfsbewertung bei Anforderung einer

    Es genügt dabei, wenn das Finanzamt die Feststellungserklärung verlangt, bevor die Feststellungsfrist abgelaufen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 14 K 14201/14

    Schenkungsteuerbescheid vom 01.11.2012

    Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen, nachdem es gemäß § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO Kenntnis von der vollzogenen Schenkung erlangt hat, noch innerhalb der regulären Festsetzungsfrist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf (§ 31 Abs. 1 ErbStG), greift - ebenso wie bei einer nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG bestehenden, aber nicht erfüllten Anzeigepflicht des Erwerbers oder Schenkers (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, vom 06.12.2000 II R 44/98, BStBl II 2001, 574, und vom 06.06.2007 II R 54/05, a.a.O.) - die reguläre Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ein.

    Bezüglich der weiteren Grundstücksschenkungen ist der Bescheid im Jahr 2012 zwar erst nach Ablauf der bei einer Anzeigepflicht des Klägers gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in ihrem Beginn längstmöglich um drei Jahre (vgl. BFH in BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14) hinausgeschobenen und ansonsten gemäß § 170 Abs. 1 AO beginnenden Frist ergangen.

  • FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen

    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung  Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).
  • FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98

    Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs.

  • BFH, 17.02.2010 - II R 38/08

    Erlass eines rechtmäßigen Erbschaftsteuerbescheids nach Ablauf der

  • FG Düsseldorf, 26.01.2011 - 4 K 1956/10

    Erbschaftsteuerbescheid für Vermächtnisnehmer; Verpflichtung zur Abgabe einer

  • FG Niedersachsen, 12.07.2004 - 1 K 325/01

    Zurechnung von Vermögen im Steuerrecht; Rechtmäßigkeit eines

  • BFH, 06.06.2007 - II R 20/06

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener

  • BFH, 08.03.2010 - VIII B 15/09

    Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

  • FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 2580/07

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei unterbliebener Anzeige; Kenntnis der

  • FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen

  • BFH, 06.06.2007 - II R 21/06

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener

  • FG Düsseldorf, 03.11.2011 - 11 K 1849/10

    Möglichkeit zur Feststellung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 216/99

    Außergerichtlicher Rechtsbehelf; Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Eintritt

  • FG Düsseldorf, 03.06.2008 - 11 K 588/07

    Beginn der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung nach § 138 Abs. 6

  • FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen -

  • FG Münster, 24.06.2004 - 3 K 4930/03

    Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 2336/11

    Anlaufhemmende Wirkung der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach Ablauf

  • FG München, 16.05.2007 - 6 K 3336/06

    Zur Festsetzungsverjährung bei der Vermögensteuer

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Rechtsprechung
   FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8528
FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
FG München, Entscheidung vom 16.08.2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
FG München, Entscheidung vom 16. August 2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA

  • rechtsportal.de

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA; Maßgeblichkeit eines Erbvergleichs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA; Maßgeblichkeit eines Erbvergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Steuerfestsetzung - FG kann von Erbschein abweichen

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 146
  • UVR 2001, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.11.1995 - II R 89/93

    Erbschein für die Finanzbehörden grundsätzlich bindend, es sei denn, gewichtige

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Werden jedoch - wie in der Streitsache - gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins sprechen., so ist die Erbquote unabhängig vom Erbschein zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.1995 II R 89/93, BStBl II 1996, 242).
  • BayObLG, 30.12.1999 - 1Z BR 174/98

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Für die Auslegung sind insbesondere auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände heranzuziehen, sofern sie einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck im Testament gefunden haben (vgl. BayObLG vom 30.12.1999 1 ZBR 174/98, ZEV 2000, S. 197 sowie Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl., RdNrn.
  • BFH, 26.06.1957 - II 139/56 U

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Anerkennung eines Pferdeversicherungsvereins

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 24.07.1972 - II R 35/70

    Erbrecht - Festsetzung der Erbschaftsteuer - Bereicherung - Vergleich der

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Ob das im Vergleich Vereinbarte auch das Ergebnis eines zivilrechtlichen Urteils über das streitige Erbrecht hätte sein können, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 24. Juli 1972 II R 35/70, BStBl II 1972, 886).
  • BFH, 11.10.1957 - III 139/56 U

    Erbschaftssteuerliche Behandlung eines Erbvergleiches - Steuerliche

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 01.02.1961 - II 269/58 U

    Annahme eines erbschaftssteuerlich maßgebebenden Erbvergleichs bei Gewährung

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • FG München, 15.06.1989 - 10 K 10022/85
    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Der Vermögensanfall richtet sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, d. h., nach dem, was die Klin, tatsächlich aufgrund des Vergleichs erhalten hat, nicht nach der von den einzelnen Erbprätendenten vertretenen Rechtsposition (s. FG München. Urteil vom 15. Juni 1989 10 K 10022/85, EFG 1989; 64; s. auch Meincke, ErbStG , 11. Aufl., § 3 Anm. 27).
  • BFH, 24.11.2004 - II B 71/03

    Testamentsauslegung

    Die --mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmende-- Auffassung des FG, das Testament sei --trotz Vorliegens eines Erbscheins-- ohne Einschränkung "entsprechend dem wahren Willen der Erblasserin" auszulegen, wird auch deutlich durch die ausdrückliche Bezugnahme auf seine frühere Entscheidung vom 16. August 2000 4 K 1340/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 146).
  • FG München, 26.03.2003 - 4 K 3467/01

    Maßgeblichkeit des Erbscheins bei der Erbschaftsteuer; Erbschaftsteuer

    Urteil des erkennenden Senats vom 16. August 2000 4 K 1340/97, EFG 2001, 146 (mit weiteren Hinweisen) bei einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung diese Umstände in der Testamentsurkunde ihren Ausdruck gefunden haben müssen.
  • FG München, 26.03.2003 - 4 K 3476/01

    Vom Erbschein abweichende Auslegung von Testamenten bei der ErbSt

    Urteil des erkennenden Senats vom 16. August 2000 4 K 1340/97, EFG 2001, 146 (mit weiteren Hinweisen) bei einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung diese Umstände in der Testamentsurkunde ihren Ausdruck gefunden haben müssen.
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Rechtsprechung
   FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13441
FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
FG München, Entscheidung vom 11.10.2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
FG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme der dinglichen Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme der dinglichen Belastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Einordnung der Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme einer dinglichen Belastung in Form von Grundschuld als Gegenleistung im Sinne des Schenkungsteuerrechts

Papierfundstellen

  • UVR 2001, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.1989 - III R 184/86

    Die Bestellung einer Grundschuld erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Dies habe auch der BFH mit Urteil vom 31. Mai 1989 II R 184/86, BStBl II 1990, 355 bestätigt.

    Der Umstand, dass der Kläger wegen der vorhandenen Grundschulden seiner Mutter sein Grundstück nicht in vollem Umfang beleihen kann, stellt keine wertmindernde Tatsache dar, die der Übertragung des Eigentums am Grundstück gegenübergestellt werden kann, weil die Grundschulden nur ein dingliches Teilrecht betreffen (s. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 184/86, BStBl II 1990, 355, 356).

  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die Übernahme der Belastung des Grundstücks mit den Grundschulden stellt weder eine Gegenleistung i.S. des Schenkungsteuerrechts (s. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373) noch eine vom Steuerwert des Grundstücks abziehbare Auflage dar.
  • BFH, 07.06.1989 - II R 183/85

    Schenkungsteuerliche Bereicherung bei Schenkung unter Auflage

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Es handelt sich dabei nur um eine aufschiebend bedingte Last, die erst bei Eintritt der Bedingung (Verwertung des Sicherungsrechts) rückwirkend (s. BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 II R 183/85, BStBl II 1989, 814 ) zu berücksichtigen ist (als Gegenleistung s. Troll, Erbschaftsteuergesetz , § 7 Tz. 157).
  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    a) Ohne dass eine Valutierung der Grundschuld behauptet wird oder ersichtlich ist, stellt deren Übernahme von vornherein keine Gegenleistung im Sinne des Schenkungsteuerrechts dar (vgl. FG München vom 11. Oktober 2000 4 K 4704/97, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 330).
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Eine Gegenleistung oder sonstige schenkungsteuerlich zu berücksichtigende gegenwärtige Minderung des Erwerbs liegt auch nicht in der Übernahme der lediglich dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden, und zwar unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373, 375, vom 26.01.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, undvom 06.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781, Finanzgericht München vom 11.10.2000 4 K 4704/97, UVR 2001, 330; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 7 Tz. 157).
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Rechtsprechung
   FG München, 19.10.2000 - 4 K 4977/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14413
FG München, 19.10.2000 - 4 K 4977/97 (https://dejure.org/2000,14413)
FG München, Entscheidung vom 19.10.2000 - 4 K 4977/97 (https://dejure.org/2000,14413)
FG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 4 K 4977/97 (https://dejure.org/2000,14413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugehörigkeit eines Einzelwertpapierdepots zum Nachlass; Einordnung als Erwerb vom Erblassers; Planung der Übertragung auf ein neues Gemeinschaftskonto

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zurechnung eines Wertpapierdepots bei Ehegatten

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 406
  • UVR 2001, 330
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   FG Köln, 05.02.2001 - 5 K 5364/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,34988
FG Köln, 05.02.2001 - 5 K 5364/99 (https://dejure.org/2001,34988)
FG Köln, Entscheidung vom 05.02.2001 - 5 K 5364/99 (https://dejure.org/2001,34988)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 5 K 5364/99 (https://dejure.org/2001,34988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuer - Grunderwerbsteuer bei Umwandlung durch Ausgliederung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • UVR 2001, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.12.1996 - II B 116/96

    Grunderwerbsteuerpflicht bei formwechselnder Umwandlung von Kapital- in

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  • BFH, 27.10.1994 - I R 60/94

    Die Verlustberücksichtigung setzt in Fällen der Umwandlung u. a. eine rechtliche

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