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   FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99   

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https://dejure.org/2001,10363
FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99 (https://dejure.org/2001,10363)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.11.2001 - V 101/99 (https://dejure.org/2001,10363)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. November 2001 - V 101/99 (https://dejure.org/2001,10363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 50
    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer; Steuerfreiheit für durchlaufende Gelder und Auslagenersatz des Arbeitnehmers; Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Auslagenersatz vom grundsätzlich steuerpflichtigen Werbungskostenersatz; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Dem entspricht der in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) geregelte Aufwendungsersatzanspruch des Beauftragten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1995 VI R 30/95, BFHE 178, 350, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 906).

    Das wäre aber der Fall, wenn die Finanzverwaltung die zutreffende Höhe einer pauschalen Abgeltung erst selbst ermitteln müsste (BFH, BStBl II 1995, 906 zum "Rohr-, Blatt- und Saitengeld" bei Berufsmusikern).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.02.1999 - 6 K 2402/97
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Das Kinderhaus sei keine Pflegestelle nach § 33 SGB VIII , sondern eine (Heim-) Einrichtung i. S. des § 34 Sozialgesetzbuch VIII (vgl. aber auch: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Februar 1999 6 K 2402/97, JURIS, zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die grundsätzlich unentgeltliche familiäre Pflege aufgrund ihres Umfangs als gewerblich anzusehen ist. Rev. eingelegt, Az. des BHF: VI R 90/00; dazu auch: BMF-Schreiben vom 7. Februar 1990 IV B 1 - S-2121 - 5/90, BStBl I 1990, 109 und einschränkend: Oberfinanzdirektion Kiel, Vfg. vom 11. September 1998 S-2121 A - St 116, FR 1999, 165).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96

    Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Die hier vertretene Auffassung verwirklicht außerdem das übergeordnete Prinzip, am Bedarf orientierte Sozialleistungen möglichst ungeschmälert dem Begünstigten zukommen zu lassen und sie nicht zwischendurch steuerlich abzuschöpfen (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488 , BStBl II 1997, 652 ).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 5 K 291/98

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr.11 EStG nur für haushaltsrechtlich bewilligte und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Diese Fragen stellen sich im Streitfall nicht, weil § 3 Nr. 11 EStG auf die Zahlungen eines privaten Arbeitgebers auch dann nicht anwendbar ist, wenn dieser sich (im Wesentlichen) aus öffentlichen Mitteln finanziert (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2000 5 K 291/98, JURIS; so auch: Oberfinanzdirektion Kiel, Vfg.
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 11/98

    Pflegesätze für Kinderbetreuung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Dabei wird nicht verkannt, dass der BFH den Pflegesatz gerade nicht - auch nicht teilweise - als steuerfrei angesehen hat (BFH-Urteil vom 23. September 1998 XI R 11/98, BFHE 187, 39 , BStBl II 1999, 133 ).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Allerdings hat der BFH in der Vergangenheit nicht steuerbaren Auslagenersatz grundsätzlich nur bei Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge anerkannt; Ausnahmen davon sind nur in engen Grenzen zugelassen worden, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (BFH-Urteile vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134 und vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559 , BStBl II 1980, 289 ).
  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99
    Allerdings hat der BFH in der Vergangenheit nicht steuerbaren Auslagenersatz grundsätzlich nur bei Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge anerkannt; Ausnahmen davon sind nur in engen Grenzen zugelassen worden, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (BFH-Urteile vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134 und vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559 , BStBl II 1980, 289 ).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50337/03

    Steuerliche Behandlung einer Sachkostenpauschale; Voraussetzung für die

    Das Gericht hat der Klage durch Urteil vom 22. November 2001 (V 101/99) weitgehend stattgegeben.

    Mit Urteil vom 02. Oktober 2003 (IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Gerichts vom 22. November 2001 (V 101/99) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückverwiesen.

    Dies folgt schon daraus, dass die Aufteilung der Sachkostenpauschale durch den KJ nicht mit den im Pflegesatz enthaltenen Einzelbeträgen für die betroffenen Kostenpositionen übereinstimmt, wie die Aufstellung im Urteil des 5. Senats vom 22. November 2001, V 101/99, Seite 8, zeigt.

  • FG Saarland, 09.07.2009 - 1 K 1312/04

    Einkommensteuer; an Arbeitnehmer gezahlte Kostenpauschalen für den Unterhalt

    Bei den pauschalen Zahlungen zur Abgeltung der Sachkosten handele es sich zumindest um eine Form des steuerfreien Auslagenersatzes nach § 3 Nr. 50 EStG, sofern der Betrag den Sachkostenanteil des vom Jugendamt für die Betreuung an die Stiftung gezahlten Pflegesatzes nicht übersteige (FG Schleswig-Holstein vom 22. November 2001, EFG 2002, 184).

    Die Entscheidung basiert auf ähnlichen Erwägungen, wie sie bereits dem Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 22. November 2001 V 101/99, EFG 2002, 184 zugrunde gelegen haben.

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02

    Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 184 abgedruckt.
  • FG Köln, 22.09.2010 - 4 K 478/07

    Steuerfreie Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob im Falle der Weiterleitung von Pflegegeldern im Sinne der §§ 33, 39 SGB VIII durch einen privaten Träger weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG wäre, dass deren haushaltsrechtliche Kontrolle durch die öffentliche Kasse auf der letzten Stufe der Mittelverwendung gewährleistet ist (vgl. dazu Urteile des BFH vom 15.11.1983 VI R 20/80, BStBl II 1984, 113; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.4.2000 5 K 291/98, juris-Dokument; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22.11.2001 V 101/99, EFG 2002, 184).
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