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FG Hamburg, 07.04.1999 - V 108/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mieterabfindung nach Grundstückserwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 767
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 12.11.2021 - 4 K 1941/20
Berücksichtigen von gezahlten Mieterabfindungen als sofort abzugsfähige …
Für diese Auffassung spreche auch der Umkehrschluss des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 07.04.1999 V 108/96 (EFG 1999, 767): In dem dortigen Verfahren sei eine Zuordnung von Abfindungszahlungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (nur) deshalb verneint worden, da überhaupt keine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Anschluss an den Erwerb stattgefunden hätten, zu dem die Abstandszahlungen in Verbindung hätten stehen können.Auch lasse das Urteil des FG Hamburg vom 07.04.1999 V 108/96 (EFG 1999, 767) nicht den Schluss zu, dass Abfindungszahlungen als Herstellungskosten umzuqualifizieren seien, da es in dem Fall gar keine anschaffungsnahen Herstellungskosten gegeben habe.
- FG München, 12.11.2021 - 4 K 1941/20 Für diese Auffassung spreche auch der Umkehrschluss des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 07.04.1999 V 108/96 (EFG 1999, 767): In dem dortigen Verfahren sei eine Zuordnung von Abfindungszahlungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (nur) deshalb verneint worden, da überhaupt keine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Anschluss an den Erwerb stattgefunden hätten, zu dem die Abstandszahlungen in Verbindung hätten stehen können.
Auch lasse das Urteil des FG Hamburg vom 07.04.1999 V 108/96 (EFG 1999, 767) nicht den Schluss zu, dass Abfindungszahlungen als Herstellungskosten umzuqualifizieren seien, da es in dem Fall gar keine anschaffungsnahen Herstellungskosten gegeben habe.
- EuG, 27.03.2003 - T-398/02
Linea GIG / Kommission
7 bis 9, und vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 108/96, D. M./Rat und WSA, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10; Urteil des Gerichts vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache T-45/91, Mc Avoy/Parlament, Slg. 1993, II-83, Randnr. 22), ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung von Amts wegen zu prüfen, ob die Antragstellerin ein Interesse an der Nichtigerklärung der Entscheidung glaubhaft gemacht hat.