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   FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98 Ki   

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https://dejure.org/1999,10120
FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98 Ki (https://dejure.org/1999,10120)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.1999 - V 111/98 Ki (https://dejure.org/1999,10120)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - V 111/98 Ki (https://dejure.org/1999,10120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG; § 63 Abs. 1 S. 2 EStG
    Verfassungsmäßigkeit der Grenze des Kinderfreibetrags; Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Grenze des Kinderfreibetrags; Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kindergeld/-freibetrag: Einkommensgrenze verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98
    Derartige Aufwendungen müssen aber von Verfassungs wegen nicht genauso behandelt werden wie die Mittel für die Sicherung des Existenzminimums (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1994 1 BvR 12/86, BVerfGE 89, 346).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98
    Art. 6 Grundgesetz gebietet darüber hinaus, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss (vgl. den Beschluss des II. Senats vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 C I 1, DB 1999, 186 [187]).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt.
  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Schon in seinem Urteil vom 04.02.1999 (V 111/98 Ki, EFG 1999, 713) hat das Finanzgericht Niedersachsen die Verfassungsgemäßheit der Begrenzung der kindergeldunschädlichen Begrenzung bei Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung von volljährigen Kindern bestimmt sind, auf einen Höchstbetrag von 12.360,00 DM diskutiert und im Ergebnis § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG für verfassungsgemäß gehalten.

    Sie hat sich nur auf einen von der damaligen Rechtsprechung gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 04.02.1999 a.a.O.; BFH, Urteil vom 11.12.2001 - VI R 16/00, HFR 2002, 508).

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 16/00

    Kindergeld - Revision - Kind - Ausbildung - Jahresgrenzbetrag - Einkommensgrenze

    den Kindergeldbescheid vom 23. Oktober 1997, die Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 1998 sowie das Urteil des Niedersächsischen FG vom 4. Februar 1999 V 111/98 Ki aufzuheben, soweit das Urteil dem Klageantrag nicht entspricht, um die Festsetzung des beantragten Kindergeldes für 1998 sicherzustellen.
  • FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung entgegen einer Entscheidung des

    Der Bescheid vom 24. März 2005 beruhte auf der von dem BFH in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566; BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 174/99, BFH/NV 2001, 1559; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VI R 16/00, HFR 2002, 508; vgl. auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. Februar 1999 V 111/98 Ki, EFG 1999, 713).

    Da das erstinstanzliche Verfahren, welches zu der Entscheidung des BVerfG geführt hat, beim Niedersächsischen Finanzgericht anhängig war (Az. V 111/98 Ki), konnte durch das Gericht geklärt werden, dass die beklagte Agentur für Arbeit O nicht an dem Rechtsstreit, der zu dem Beschluss des BVerfG geführt hat, beteiligt war.

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt.
  • FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
    Soweit sie geringfügig niedriger als die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien sind, führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4.2.1999 V 111/98 Ki , Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1999, 713 mit insoweit überzeugender Begründung).
  • FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 14 V 19/99

    Verlust des Anspruches auf Kindergeld bei Überschreitung der Einkommensgrenze für

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