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   BFH, 24.02.1966 - V 135/63   

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https://dejure.org/1966,1195
BFH, 24.02.1966 - V 135/63 (https://dejure.org/1966,1195)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1966 - V 135/63 (https://dejure.org/1966,1195)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1966 - V 135/63 (https://dejure.org/1966,1195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Verfügungsmacht an den einzelnen Bestandteilen einer einheitlichen beweglichen Sache - Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt als Entgelt - Begriff des durchlaufenden Postens - Verschaffung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 145
  • BStBl III 1966, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 14/17

    Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des

    Erstreckt sich die Vereinnahmung und Verausgabung über mehrere Gewinnermittlungszeiträume, ist für die Verklammerung beider Geldbewegungen zu einem einheitlichen Vorgang erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten (dem Steuerpflichtigen) und dem Zahlungsberechtigten durchgehend eine unmittelbare, nach außen erkennbare Rechtsbeziehung besteht, nach der der Steuerpflichtige zur Weiterleitung des Fremdgelds schuldrechtlich verpflichtet ist und er bis zur Verausgabung an den Berechtigten den Willen zur Weiterleitung des Gelds nicht nach außen erkennbar aufgibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1966 - V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III 1966, 263; Senatsurteil in BFHE 249, 74, BStBl II 2015, 643, Rz 19; Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 1555; HHR/Kanzler, § 6 EStG Rz 611 am Ende; vgl. auch Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl., § 4 Rz 404; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 188).
  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05

    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

    Auch darf der Zahlungsempfänger ihn nicht auf Grund unmittelbarer Rechtsbeziehungen vom Unternehmer fordern können (vgl. BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).

    Diese müssen sich auf Inhalt und Umfang des Rechtsgeschäfts erstrecken (BFH vom 24.02.1966, V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III, 1966, 263; Handbuch der Bilanzierung Gnam, Federmann D Rn 19 Lfg. Nov. 1998; Bunjes/Geist UStG 6. Aufl. § 10 Rn. 9, 47; Urteil des BFH vom 11.05.1967, V 63/64, BStBl III 1967, 505).

    Die Klägerin kann das Annahmeentgelt vom Kunden fordern, die Stadt Hamburg kann ihrerseits allein der Klägerin dieses Entgelt in Rechnung stellen und dieses von der Klägerin fordern (ähnlich siehe Finanzgericht des Landes Brandenburg vom 08.03.1999, 1 K 2418/97 U, EFG 1999, 511 unter Bezugnahme auf BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

    Es sei erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem, der Anspruch auf die Zahlung habe (Zahlungsempfänger), unmittelbare Rechtsbeziehungen bestünden (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1966, V 135/63, BStBl. III 1966, S. 263).

    Das Handeln für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Leistungsempfänger (d.h. die vermittelten Kunden) die von ihnen gewährte Provision kennen oder es zumindest später erfahren, so dass damit sichergestellt ist, dass der Betrag des durchlaufenden Postens genau feststeht (vgl. FG Düsseldorf vom 19.02.1993 VIII(XI) 54/77 E, EFG 1983, 546 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 24.08.1961 V 98/59 U, BStBl. III 1961, 492 und auf BFH-Urteil vom 24.02.1966 V 135/63, BStBl. III 1966, 263; BFH-Urteil vom 04.12.1969 V R 104/66, BStBl. II 1970, 191; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, nrkr.

  • FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12

    Umsatzsteuer - Bestimmung des Leistungsorts bei mit Katalogleistung

    Durchlaufende Posten setzen voraus, dass unmittelbare Rechtsbeziehungen hinsichtlich dieser Beträge nur zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsberechtigten bestehen (BFH, Urteil vom 24. Februar 1966 - V 135/63 -, BFHE 85, 145).
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger unmittelbar bestehen (BFH Urteil vom 24. Februar 1966, V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III 1966, 263, Juris Rn. 7; vom 20. Februar 1986, V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, Juris Rn. 16).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger unmittelbar bestehen (BFH Urteil vom 24. Februar 1966, V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III 1966, 263, Juris Rn. 7; vom 20. Februar 1986, V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, Juris Rn. 16).
  • FG Brandenburg, 08.03.1999 - 1 K 2418/97

    Abschluss eines Vertrages über das oberirdische Einleiten von Abwässern;

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  • BFH, 20.10.1966 - V 169/63

    Nachversteuerung auf die Großhandelsvergünstigungen wegen zusätzlich

    Der Abnehmer muß wissen, an welcher Warenmenge er im Einzelfall die Verfügungsmacht erhält (vgl. Urteil des BFH V 135/63 vom 24. Februar 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 145 -- BFH 85, 145 --, BStBl III 1966, 263).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 199/83

    Steuerhinterziehung durch nicht Durchführung einer Voranmeldung zur Umsatzsteuer

    Um einen sog. durchlaufenden Posten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG bejahen zu können, ist es erforderlich, daß der Betrag des durchlaufenden Postens zahlenmäßig genau feststeht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1966 V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III 1966, 263) und die Vereinnahmung "im Namen und für Rechnung eines anderen erfolgt" (BFH-Urteil vom 2. März 1967 V 54/64, BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377; Sölch / Ringleb /List, Umsatzsteuergesetz, § 10 Rdnr. 69; Becker / Wulfgramm, Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdnr. 78, m. w. N.).
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