Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1955 - V 161/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,821
BFH, 21.12.1955 - V 161/55 U (https://dejure.org/1955,821)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1955 - V 161/55 U (https://dejure.org/1955,821)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1955 - V 161/55 U (https://dejure.org/1955,821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflicht bei Meta-Verbindungen - Notwendigkeit des Handelns in eigenem Namen auf Rechnung der Meta

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 157
  • DB 1956, 128
  • BStBl III 1956, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 04.03.1927 - V A 77/27
    Auszug aus BFH, 21.12.1955 - V 161/55 U
    Dabei ist als Entgelt für jede Lieferung der Einkaufspreis und die Hälfte des erzielten Gewinnes anzusehen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 77/27 vom 4. März 1927, Slg. Bd. 20 S. 300).
  • FG Niedersachsen, 01.10.2020 - 11 K 185/19

    Steuerbarer Leistungsaustausch bei vertraglicher Kooperation zur Züchtung neuer

    (4) Mangels Leistungsaustauschs kann eine Steuerbarkeit der an die Kooperationspartner weitergereichten Erlöse auch nicht auf die BFH-Rechtsprechung zu einem sogenannten unechten Gewinn- oder Erlöspool, auch Metaverbindung in Form einer Interessengemeinschaft genannt, gestützt werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. Dezember 1955 V 161/55 BStBl III 56, 58; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 1 Rz 81 "Interessengemeinschaft").
  • BFH, 26.07.1973 - V R 42/70

    Kein Leistungsaustausch bei reiner Gewinnpoolung

    Ein solcher Leistungsaustausch zwischen den beiden an der Interessengemeinschaft beteiligten Partnern ergibt sich, anders als in dem besonderen Fall einer (ebenfalls nicht nach außen auftretenden) Metaverbindung, nicht schon zwangsläufig aus dem Fehlen der Unternehmereigenschaft der Interessengemeinschaft (vgl. Hartmann-Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz -- Mehrwertsteuer --, Kommentar, 6. Aufl., § 2 Anm. 43, und Urteil des RFH vom 22. Februar 1924 V A 383/23, RFHE 13, 290, und BFH-Entscheidung vom 21. Dezember 1955 V 161/55 U, BFHE 62, 157, BStBl III 1956, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht