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   RG, 02.11.1904 - Rep. V. 169/04   

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https://dejure.org/1904,186
RG, 02.11.1904 - Rep. V. 169/04 (https://dejure.org/1904,186)
RG, Entscheidung vom 02.11.1904 - Rep. V. 169/04 (https://dejure.org/1904,186)
RG, Entscheidung vom 02. November 1904 - Rep. V. 169/04 (https://dejure.org/1904,186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein im Urteil erster Instanz übergangener Anspruch (§ 321 Z.P.O.) in der Berufungsinstanz durch Erweiterung des Klagantrags in den durch die §§ 268. 529. 537 a. a. O. gegebenen Grenzen von neuem geltend gemacht werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergangener Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 128
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07

    Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den

    Soweit das Landgericht den Feststellungsantrag übergangen hat (die Entscheidungsgründe befassen sich mit der Zulässigkeit des Feststellungsantrags, nehmen allerdings zur Begründetheit keine Stellung, weshalb nicht davon auszugehen ist, dass sich die in Ziff. IV der Urteilsformel enthaltene Klageabweisung auch auf den Feststellungsantrag bezieht), ist die Entscheidung einer Rechtskontrolle des Senats entzogen: Da nach Ablauf der in § 321 Abs. 2 ZPO angeordneten Frist die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs erloschen war, hätte der übergangene Teilstreitgegenstand im Wege der Klageerweiterung in die Berufungsinstanz eingeführt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1991 - I ZR 45/89, NJW 1991, 1684 - Anspruchsmehrheit I; RGZ 59, 128, 130; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 321 Rdnr. 43; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, § 321 Rdnr. 14; Musielak/Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 321 Rdnr. 10; Zöller/Gummer/Heßler, 26. Aufl., § 528 Rdnr. 13).
  • FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04

    Aktive Rechnungsabgrenzung - Bilanzierungspflicht auch bei geringfügigen Beträgen

    Dem Senat lagen die Finanzamtsakten (1 Einkommensteuerakte, 1 Sonderband für Betriebsprüfungsberichte, 1 Bilanzheft 1997-2002) sowie die FG-Akte 9 V 169/04 zur Entscheidungsfindung vor.
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Die gegenteilige Auffassung führt dazu, einen Streit, den das Gericht als entschieden angesehen hat und den auch die Parteien vernünftigerweise als erledigt betrachten müssen, unnötig neu aufzurollen; wo nämlich die Vorschrift des § 321 ZPO eingreift, erlischt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs mit Ablauf der Wochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO (RGZ 59, 128, 131; BAG aaO).
  • BAG, 24.01.1991 - 2 AZR 402/89

    Rechtslage bei sich widersprechenden Urteilen zur Weiterbeschäftigung - Übergehen

    c) Wird ein Anspruch übergangen und, wie im vorliegenden Fall, kein Antrag auf Urteilsergänzung gestellt, so erlischt nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit des übergegangenen Anspruchs so, als ob er überhaupt nicht anhängig gewesen wäre ( BAGE 8, 20, 23 = AP, a.a.O., zu I 3 der Gründe; BGH Urteil vom 8. November 1965 - VIII ZR 300/63 - LM § 322 ZPO Nr. 54, zu B II 2 a.E. der Gründe; RGZ 59, 128, 131; Schumann in Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 261 Rz 95; Leipold in Stein/Jonas, a.a.O., § 321 Rz 14, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 10.02.1970 - 11 RA 49/69

    Zur Berechnung des Übergangsgeldes für Versicherte

    es insoweit an éner anfechtbaren Entscheidung des SG fehlte; für die Rüge des Übergehens dieses Klagepunktes stand der Klägerin nur der Antrag auf Urteilsergänzung nach 5 140 SGG zur Verfügung° Die Klägerin konnte den nach Ablauf der Antragsfrist des 5 140 SGG beim SG nicht mehr rechtshängigen AnSpruch jedoch beim LSG in dem Verfahren der sich auf den Rentenstreit beziehenden, insoweit unbedenklich zulässigen Berufung durch eine Klageerweiterung geltend machen (Baumbach/Lauterbach, ZPO, 29" Aufl" @ zäi Anm.,1 A und B; Stein/ Jonaus, ZPO, 18 Auflo, @ 321 Anm° I, II 2; RGZ 59, 128)° Diese war nach den @@1"5 Abs" 1, 99 Abs° 1 und 2 SGG zulässig, weil sich die Beklagte rügelos auf sie eingelassen hatte; für die Zulässigkeit der Klageeruéiterung (Klageänd.erung) war es unerheblich, ob der eingeführte Streit für sich genommen nach den 55 143 ff SGG berufungsfähig war° Mit der Klageerweiterung war der Streit über das Übergangsgeld beim LSG rechtshängig geworden, die spätere Trennung der ..5.
  • BGH, 14.11.1984 - IVb ARZ 55/84

    Verweisung einer abgetrennten Verbundsache über nachehelichen Unterhalt -

    Es entspricht jedoch gesicherter Rechtsprechung, daß die Rechtshängigkeit eines übergangenen Anspruchs erlischt, wenn ein Antrag nach § 321 ZPO nicht gestellt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1966, 178 m.w.N.; so auch bereits RGZ 59, 128, 131).
  • BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68

    Entschädigung wegen einer vorübergehenden faktischen Bausperre - Einführung der

    Aus dem Gesagten folgt zugleich, daß die von der Revision als Stütze für ihre abweichende Auffassung herangezogenen Entscheidungen RGZ 59, 128 und 165, 289 in Wahrheit nicht zum Vergleich herangezogen werden können.
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