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   BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U   

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https://dejure.org/1960,1403
BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U (https://dejure.org/1960,1403)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1960 - V 17/57 U (https://dejure.org/1960,1403)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1960 - V 17/57 U (https://dejure.org/1960,1403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz, dass ein einheitlicher Wirtschaftsvorgang für die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht in Teilvorgänge zerlegt werden darf - Entgelte für Lieferungen oder Leistungen - Anerkennung durchlaufender Posten - Vorliegen eines Leistungsaustausches - Abgespaltete Teile ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 600
  • DB 1960, 569
  • BStBl III 1960, 222
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.03.1954 - V 7/54 U

    Steuerpflicht eines jeden Unternehmers bei Lieferungen und Leistungen an den

    Auszug aus BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U
    Der Sachverhalt ist rechtlich im gleichen Sinne zu beurteilen wie jener, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 7/54 U vom 11. März 1954 (BStBl 1954 III S. 154, Slg. Bd. 58 S. 640) zugrunde lag.
  • BFH, 30.10.1953 - V 117/53 S

    Vorliegen einer nichtumsatzsteuerbaren Materialbeistellung - Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U
    Bei dieser Sachlage können die vom Finanzgericht erwähnten, zur Frage der Materialbeistellung ergangenen Urteile des Reichsfinanzhofs V 164/41 vom 30. November 1944 (Slg. Bd. 54 S. 152) und des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) nicht als Richtschnur für die Entscheidung dienen.
  • RFH, 30.11.1944 - V 164/41
    Auszug aus BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U
    Bei dieser Sachlage können die vom Finanzgericht erwähnten, zur Frage der Materialbeistellung ergangenen Urteile des Reichsfinanzhofs V 164/41 vom 30. November 1944 (Slg. Bd. 54 S. 152) und des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) nicht als Richtschnur für die Entscheidung dienen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1584/04

    Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasingverträgen;

    Die Klägerin hat im Streitjahr bei der Rechnungsstellung an die Leasingnehmer die Kraftfahrzeugsteuer auch nicht als durchlaufenden Posten behandelt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1960 - V 17/57 U, BStBl. III 1960, 222).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 11/91

    Beurteilung einer Tätigkeit als Unternehmerisch - Rechtmäßigkeit der Schätzung

    Soweit der BGH über einen Sachverhalt entschied, den er mit dem des BFH-Urteils vom 25. Februar 1960 V 17/57 U (BFHE 70, 600, BStBl II 1960, 222) für vergleichbar hielt, beruht dies auf den ihn bindenden tatsächlichen Feststellungen im Strafverfahren.
  • BFH, 21.12.1961 - V 47/60
    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht dazu führen, dem Stpfl umsatzsteuerrechtlich Leistungen zuzurechnen, die zu erbringen er sich vertraglich nicht verpflichtet und die er tatsächlich auch nicht erbracht hat (vgl BFH-Urteil vom 1960-02-25 V 17/57 U).
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