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   FG Berlin, 10.01.1989 - V 191/87   

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https://dejure.org/1989,8915
FG Berlin, 10.01.1989 - V 191/87 (https://dejure.org/1989,8915)
FG Berlin, Entscheidung vom 10.01.1989 - V 191/87 (https://dejure.org/1989,8915)
FG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - V 191/87 (https://dejure.org/1989,8915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Schenkungsteuer wegen einer Zuwendung an einzelne Parteimitglieder, Abgeordnete oder Kandidaten zum Zwecke der allgemeinen Parteiarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2568
  • BB 1989, 1963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.05.1988 - III R 31/84

    Herstellungskosten - Verpackungskosten - Vertriebskosten - Einzelnes Erzeugnis -

    Auszug aus FG Berlin, 10.01.1989 - V 191/87
    Zwar kommt es dabei auf die Feststellung des Willens des Zuwendenden an* Insoweit reicht aber aus, daß der Wille zur Freigebigkeit auf der Grundlage der dem Zuwendenden bekannten Umständen nach den Maßstäben des allgemeinen Verkehrsüblichen bestimmbar ist oder aufgrund der dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger bekannten Umständen nach den Maßstäben des allgemein Verkehrsüblichen bestimmt wird (vgl. zum Ganzen und zur Streitfrage Meinke/Michel, ErbStG, 8. Aufl. 19B7 Rdnr. 42 zu § 7 und zuletzt Urteil des BFH vom 10. September 198S II R 31/84, Bundessteuerblatt -BStBl-II 1987, 80).
  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und

    Auszug aus FG Berlin, 10.01.1989 - V 191/87
    Der Senat versagt sich im Streitfall ein grundsätzliches Eingehen auf die Problematik der soqenannten Parteienfinanzierung im weiteren Sinns, weil deren rechtliche Behandlung bisher hauptsächlich im Hinblick auf die Ausqabenseite (Betriebsausgaben, Werbungskosten, Spenden?, vgl. zuletzt Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 25. November 1987 I R 126/85 , BB 1988, 392) und auf die sogenannte indirekte Parteienfinanzierung (Steuerhinterziehung?) diskutiert worden ist- Im Streitfall geht es jedoch darum, wie geflossene Beträge auf der Einnahmeseite steuerlich zu behandeln sind.
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2008 - 14 V 14016/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Keine Rückgängigmachung

    Auch die erstinstanzliche Rechtsprechung hält es für möglich, das nicht erwartete schenkungsteuerliche Folgen unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vertrages führen (FG Berlin, Urteil vom 10. Januar 1989 V 191/87, EFG 1989, 415; FG München, Beschluss vom 02. Oktober 1998 4 V 1889/98, DStRE 1999, 234; Finanzgericht Rheinland- Pfalz, Urteil vom 23. März 2001 4 K 2805/99, DStRE 2001, 765).
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