Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 05.10.2005

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04   

Volltextveröffentlichungen

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    DVStB § 29
    Zum Vorliegen überspannter Prüfungsanforderungen

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Steuerberaterprüfung: Zum Vorliegen überspannter Prüfungsanforderungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 217



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Köln, 07.12.2011 - 2 K 1434/09  
    Des Weiteren sei eine (wenn auch umfangreiche) Musterlösung nicht in dem Sinne zu verstehen, dass von einem Bewerber eine entsprechend ausführliche Lösung erwartet werde (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 31. August 2005, V 2/04; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2010, 2 K 596/09 StB).

    Es werde darauf hingewiesen, dass eine Klausuraufgabe keinesfalls zwingend so gestellt sein müsse, dass das gesamte Notenspektrum auch im Ergebnis erreicht werde (FG Hamburg, Urteil vom 31. August 2005, V 2/04).

    Die zuständigen Prüfer müssen in diesen Fällen grundsätzlich eine neue fehlerfreie Bewertung nachholen (vgl. Urteil des FG München vom 25. September 1991, 4 K 567/91, EFG 1992, 162; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Urteil des FG Hamburg vom 31. August 2005, V 2/04, StE 2005, 806, abrufbar über Juris).

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08  

    Neubewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Juristischen

    In der Rechtsprechung wird nun einheitlich darauf abgestellt, dass eine besonders hohe Durchfallquote allein für die Annahme von Prüfungsmängeln nicht ausreicht (OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2008 - 1 A 234/03 - FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005 - V 2/04 - FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2007 - 12 K 2044/04 B - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, jew. juris).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass von den Prüfern erwartet werden kann, dass sie in der Lage sind, nicht nur die Leistungen der Prüflinge, sondern ihre eigenen Ausführungen kritisch zu hinterfragen (siehe hierzu auch FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 4675/08  

    Zum Anspruch auf Neubewertung von im Rahmen der Ersten juristischen Staatsprüfung

    21 In der Rechtsprechung wird nun einheitlich darauf abgestellt, dass eine besonders hohe Durchfallquote allein für die Annahme von Prüfungsmängeln nicht ausreicht (OVG Bremen, Urt. v. 12.02.2008 - 1 A 234/03 - FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005 - V 2/04 - FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2007 - 12 K 2044/04 B - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, jew. juris).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass von den Prüfern erwartet werden kann, dass sie in der Lage sind, nicht nur die Leistungen der Prüflinge, sondern ihre eigenen Ausführungen kritisch zu hinterfragen (siehe hierzu auch FG Hamburg, Urt. v. 31.08.2005, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 2044/04  

    Behaupteter Verstoß des Steuerberaterprüfungsverfahrens gegen Grundsatz der

    Allein hohe Prüfungsanforderungen, die sich im Einzelfall auch in besonders hohen Durchfallquoten niederschlagen können, vermögen regelmäßig einen derartigen Prüfungsmangel nicht zu begründen (ebenso im Ergebnis: BFH, Beschluss vom 20.12.2005 - VII B 254/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV], 2006, 832 [833]; FG Hamburg, Urteil vom 31. August 2005 - V 2/04, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2006, 217 [218 f]; Hessisches FG, Urteil vom 26. April 2005 - 13 K 427/04, nicht veröffentlicht (n. v.), Seite (S.) 8).

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 2/04   

Nur intern

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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 04.04.2007 - IV B 143/05  

    Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative; Haftungsfreistellung im

    Die dagegen gerichtete Klage der Kläger zu 1. bis 3. wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 5. Oktober 2005 V 2/2004 als unbegründet ab.
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