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   BFH, 17.02.1966 - V 220/63   

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https://dejure.org/1966,1188
BFH, 17.02.1966 - V 220/63 (https://dejure.org/1966,1188)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1966 - V 220/63 (https://dejure.org/1966,1188)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1966 - V 220/63 (https://dejure.org/1966,1188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des Verstoßes wider den klaren Inhalt der Akten - Einhaltung der Rügefrist - Rüge des Aktenverstoßes innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 60
  • DB 1966, 688
  • BStBl III 1966, 233
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    a) Die in den Einwand des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten gekleidete Rüge des FA ist als Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu werten (BFH-Urteil vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233).
  • BFH, 25.02.1999 - III R 28/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Die in den Einwand des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten gekleidete Rüge der Kläger ist als Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu werten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288, und vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 23.03.1999 - III R 46/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Die in den Einwand des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten gekleidete Rüge des FA ist als Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu werten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288, und vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 13.07.1971 - VII R 101/68
    Es liegt infolgedessen ein Verstoß gegen diese Vorschrift und damit ein Verfahrensfehler vor, wenn das Gericht - wie im Streitfall - eine tatsächliche Feststellung trifft, die im Widerspruch zu dem Inhalt einer bei den Akten befindlichen Urkunde steht, ohne Gründe für diese Abweichung anzugeben (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 220/63 vom 17. Februar 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 60 - BFH 85, 60 -, BStBl III 1966, 233).
  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die von ihm im Klageverfahren in Bezug genommene Erklärung des Angestellten D. der Steuerberatungsgesellschaft einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten rügt, weil diese Erklärung im Widerspruch zu den Feststellungen des FG stehe, könnte darin die Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO liegen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; Gräber, a.a.O., § 96 Anm. 2).
  • BFH, 20.02.1970 - III R 75/66

    Lizenzierte Erfindungen - Gemeiner Wert - Kapitalisierung des Reinertrags -

    Durch einen solchen Verstoß kann aber § 96 FGO dadurch verletzt sein, daß das Gericht seiner Beurteilung nicht das gesamte Ergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt hat (Entscheidung des BFH V 220/63 vom 17. Februar 1966, BFH 85, 60, BStBl III 1966, 233).
  • BFH, 13.10.1994 - IV R 24/94

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Die in den Einwand des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten gekleidete Rüge des FA ist als Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zu werten (BFH-Urteile vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288, und vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 22.10.1971 - II R 104/70

    Zulässigkeit der Revision - Revisibilität der gerügten Rechtsnorm - Revisibilität

    Denn für den Umfang der materiellen Revisionsprüfung (vgl. § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO) ist nicht der im Zeitpunkt der Revisionseinlegung, sondern der im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtszustand maßgebend (BGHZ 10, 367 [368]), sofern nicht einer Übergangsvorschrift etwas anderes zu entnehmen ist (vgl. zu § 184 FGO BFH-Urteile V 220/63 vom 17. Februar 1966, BFH 85, 60, BStBl III 1966, 233; II 132/65 vom 13. Januar 1970, BFH 98, 453 [455], BStBl II 1970, 440).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 187/81

    Voraussetzungen eines unentschuldbaren Büroversehens als Voraussetzung der

    Läge in dieser Rüge die Behauptung eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten, so hätte dies durch eine in gehöriger Form vorgebrachte Verfahrensrüge (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233) beanstandet werden müssen.
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 134/81

    Rechtliche Wirkungen von Zahlungen auf eine Steuerschuld, beziehungsweise

    Soweit der Kläger vorträgt, das FG habe bei seiner Überprüfung der Ermessensentscheidung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, indem es seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unberücksichtigt gelassen habe, liegt darin wiederum eine Rüge der Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1966 V 220/63, BFHE 85, 60, BStBl III 1966, 233; Gräber, a.a.O., § 96 Anm. 2).
  • BFH, 13.04.1973 - III R 69/72

    Kapitalwert einer Witwenrente - Aktiengesellschaft - Witwe eines

  • BFH, 23.10.1968 - I 228/65

    Einiordnung eines Verkaufs von Wirtschaftgütern einer Kapitalgesellschaft an eine

  • BFH, 01.10.1985 - IX S 1/85

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Werbungskosten für

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 204/79
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