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   BFH, 13.04.1967 - V 235/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,866
BFH, 13.04.1967 - V 235/64 (https://dejure.org/1967,866)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1967 - V 235/64 (https://dejure.org/1967,866)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1967 - V 235/64 (https://dejure.org/1967,866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Befreiung von der Umsatzsteuer, wenn die materiell-rechtliche Voraussetzung der vorgeschriebenen Buchführung bei einem ausländischen Unternehmer, dass im Inland keine Betriebstätte unterhält, nicht erfüllt ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 443
  • BStBl III 1967, 442
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der

    Auszug aus BFH, 13.04.1967 - V 235/64
    Die mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebieten es, auch wenn dadurch im Einzelfalle das Prinzip des Dispositionsschutzes beeinträchtigt werden sollte, eine falsche Rechtsanwendung vom ehestmöglichen Zeitpunkt ab, also in der Regel bei der nächsten Veranlagung, aufzugeben und nunmehr das richtige Recht anzuwenden (vgl. die Urteile des Senats V 92/61 S vom 16. Juli 1964, BFH 80, 446, BStBl III 1964, 634, und V 181/63 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 469, BStBl III 1967, 212).
  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

    Auszug aus BFH, 13.04.1967 - V 235/64
    Die mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebieten es, auch wenn dadurch im Einzelfalle das Prinzip des Dispositionsschutzes beeinträchtigt werden sollte, eine falsche Rechtsanwendung vom ehestmöglichen Zeitpunkt ab, also in der Regel bei der nächsten Veranlagung, aufzugeben und nunmehr das richtige Recht anzuwenden (vgl. die Urteile des Senats V 92/61 S vom 16. Juli 1964, BFH 80, 446, BStBl III 1964, 634, und V 181/63 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 469, BStBl III 1967, 212).
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