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   BFH, 20.07.1967 - V 240/64   

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https://dejure.org/1967,1022
BFH, 20.07.1967 - V 240/64 (https://dejure.org/1967,1022)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1967 - V 240/64 (https://dejure.org/1967,1022)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1967 - V 240/64 (https://dejure.org/1967,1022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Übereignung durch Übernahme von Einrichtungsgegenständen und Waren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 466
  • DB 1967, 2102
  • BStBl III 1967, 684
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1965 - V 173/63 U
    Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 240/64
    Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß die übereigneten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens waren und geeignet sind, die wesentlichen Grundlagen für den Betrieb des Erwerbers zu bilden (Urteil V 173/63 U vom 25. November 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 343 - BFH 85, 343 -, BStBl III 1966, 333).
  • BFH, 30.08.1962 - V 32/60 U

    Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerrückstände des Sicherungsgebers

    Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 240/64
    Der Abschluß des Sicherungsübereignungsvertrages bewirkt noch keine Übereignung im Sinne des § 116 AO, weil der Sicherungsnehmer von seinen Rechten nur im Rahmen des Sicherungszwecks Gebrauch machen darf (siehe BFH-Urteil V 32/60 U vom 30. August 1962, BFH 75, 518, BStBl III 1962, 455).
  • RFH, 14.10.1942 - VI 71/42
    Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 240/64
    Die Eheleute R hatten bereits mit der Auslieferung der Ware das wirtschaftliche Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erworben (siehe Urteil des Reichsfinanzhofs VI 71/42 vom 14. Oktober 1942, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 52 S. 192, RStBl 1942, 1062).
  • BFH, 25.08.1960 - V 190/58
    Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 240/64
    § 116 AO verwendet den Begriff "übereignet" in einer gegenüber dem bürgerlichen Recht erweiterten und auf den Erwerb eines Betriebes ausgerichteten Bedeutung (siehe im einzelnen das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 190/58 vom 25. August 1960, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 256 - HFR 1961, 256 - = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 11).
  • BFH, 25.07.1957 - V z 196/56 U

    Haftung nach der Abgabenordnung bei Übereignung unter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 240/64
    Soweit das Urteil V z 196/56 U vom 25. Juli 1957 (BFH 65, 197, BStBl III 1957, 309) eine abweichende Auffassung erkennen läßt, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 28.11.1973 - I R 129/71

    Generalvertretervertrag - Unternehmen - Werkstatt mit Telefonanschluß -

    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 AO verwende den Begriff der Übereignung in einer gegenüber dem bürgerlichen Recht erweiterien und auf den Erwerb eines Betriebes ausgerichteten Bedeutung (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684 mit weiterer Rechtsprechung).

    Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen bedeutet danach "den Übergang des gesamten lebenden Unternehmens", d. h. der durch das Unternehmen repräsentierten "organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen", die dem Unternehmen dienen oder mindestens seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, so daß der Übernehmer das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (BFH-Urteile vom 30. August 1962 V 32/60 U, BFHE 75, 518, BStBl III 1962, 455; V 173/63 U; V 240/64).

  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche

    Die veräußerten Gegenstände müßten beim früheren Geschäftsinhaber die wesentlichen Grundlagen des Betriebes gewesen sein und den Erwerber in die Lage versetzt haben, mit ihnen ohne nennenswerte eigene Investitionen einen gleichartigen Betrieb fortzuführen (BFH-Urteil vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 39, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 19.12.1968 - V 225/65

    Vollumfängliche Übertragung seiner Rechte als Voraussetzung einer

    Im Gegensatz zu den in früheren Urteilen behandelten Rechtsbeziehungen (vgl. z.B. BFH-Urteil V 240/64 vom 20. Juli 1967, BFH 89, 466, BStBl III 1967, 684) ist aber nach der Natur eines Pachtvertrags dem Pächter das eigentumsähnliche Herrschaftsverhältnis hinsichtlich des Pachtgegenstandes gerade insoweit versagt, als dessen Veräußerung in Frage steht.
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Es genügt daher, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmers bzw. des Betriebes nur im wirtschaftlichen Sinne übereignet werden, wenn also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens bzw. des Betriebes auf einen Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 09.07.1985 - VII R 126/80

    Übereignung eines Unternehmens - Voraussetzung für die Übereignung eines lebenden

    Zur Übereignung des Unternehmens im ganzen ist erforderlich, daß die Gegenstände auf den Erwerber übergehen, die die wesentlichen Grundlagen des übereigneten Unternehmens waren und die geeignet sind, die wesentlichen Grundlagen für den Betrieb des Erwerbers zu bilden (vgl. Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684), und es dem Erwerber infolgedessen ermöglichen, das Unternehmen fortzuführen (vgl. Urteil des BFH vom 20. April 1961 V 69/59, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 14).
  • BFH, 19.01.1988 - VII R 74/85

    Anforderungen an die Übereignung eines Unternehmens

    Wesentlich ist es, daß das Unternehmen aus einer Hand in die Hand eines anderen übergeht (vgl. Urteile des BFH vom 3. Oktober 1963 V 50/61, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 19, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 24).
  • BFH, 04.02.1974 - IV R 172/70

    Wesentliche Grundlagen - Hotelbetrieb - Erwerb im ganzen - Haftung

    Sie liegt nur vor, wenn die veräußerten Gegenstände beim Veräußerer die wesentlichen Grundlagen des Betriebes gewesen sind und der Erwerber in der Lage ist, mit den auf ihn übergegangenen Gegenständen ohne nennenswerte Investitionen einen gleichen Betrieb fortzuführen (vgl. BFH-Entscheidung vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 26.03.1985 - VII R 147/81

    Anforderungen an Besteuerung bei Übereignung eines Unternehmens im Ganzen

    Daran ändert nichts, daß der Maschinenpark im Sicherungseigentum der Lieferanten stand; denn das wirtschaftliche Eigentum bleibt auch in einem solchen Fall in der Hand des Besitzers (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1960 V 190/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 256; vom 11. Juli 1963 V 208/60, HFR 1963, 414, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • FG München, 24.01.2008 - 14 K 4361/06

    Haftung nach Betriebsübernahme: Sicherungsübereignung der gesamten

    Denn eine Übereignung im Sinne des § 75 AO wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erwerber beim Übergang des Unternehmens Gegenstände übernimmt, die ihm bereits vorher zur Sicherung übereignet worden sind (Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 140/81

    Steuerrechtliche Wirkungen der Übereignung eines Unternehmens im ganzen

    Die Einrichtungsgegenstände übereignete Frau C dem Kläger bzw. räumte diesem - soweit noch Eigentumsvorbehalt bestand - ihre Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübertragung, d. h. das wirtschaftliche Eigentum, ein (vgl. BFH-Urteile in HFR 1961, 256; vom 11. Juli 1963 V 208/60, HFR 1963, 413, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 142/81

    Übereignung eines lebenden Unternehmens im ganzen - Übereignung eines

  • BFH, 25.04.1968 - V 73/65

    Steuerbefreiung bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückseigentümers bei

  • BFH, 17.12.1985 - VII R 190/83

    Voraussetzungen für eine Betriebsübereignung bei Unterhaltung des Betriebes auf

  • BFH, 16.04.1975 - V R 2/71

    Verwertung eines Grundstücks - Sicherungsübereignung - Lieferung des

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