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   RG, 28.03.1906 - Rep. V. 356/05   

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https://dejure.org/1906,54
RG, 28.03.1906 - Rep. V. 356/05 (https://dejure.org/1906,54)
RG, Entscheidung vom 28.03.1906 - Rep. V. 356/05 (https://dejure.org/1906,54)
RG, Entscheidung vom 28. März 1906 - Rep. V. 356/05 (https://dejure.org/1906,54)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der bei einem Grundstückskauf Betrogene als Schadensersatz das Erfüllungsinteresse beanspruchen? Kann er dies auch dann, wenn er vor der Auflassung den wahren Sachverhalt erfahren hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz beim Betruge.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 110
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Soweit das Reichsgericht in älteren Urteilen angenommen hat, der deliktische Anspruch des getäuschten Käufers könne ausnahmsweise auf das positive Interesse gerichtet sein (RG, Urteile vom 12. November 1904 - V 227/04, RGZ 59, 155, 157; vom 28. März 1906 - V 356/05, RGZ 63, 110, 112; und vom 2. Oktober 1907 - V 8/07, RGZ 66, 335, 337), betrafen die zugrunde liegenden Fallgestaltungen nicht die Haftung eines Dritten aus unerlaubter Handlung (vgl. Schaub, aaO S. 952).
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58

    Rechtsmittel

    Das mag auch deshalb berechtigt sein, weil der Geschädigte bei dem Vertrage stehenbleibt und ihm daher auch die Nutzungen der Kaufsache zustehen (RGZ 63, 110, 112).
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Die unzutreffende Flächenangabe im Vertrag vermag nur dann Gewährleistungsansprüche der Kläger zu begründen, wenn diese Angabe als Zusicherung zu verstehen ist, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte "Neugrundstück" sei ungefähr 540 qm groß, §§ 459 Abs. 22, 468 BGB (st.Rspr., vgl. RGZ 53, 70, 73; RG JW 1905, 530; RGZ 63, 110, 11; RG WarnRspr 1911 Nr. 368 und 1912 Nr. 205; Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291).
  • RG, 01.11.1921 - VI 195/21

    BGB. § 313. Schadensersatz aus arglistiger Täuschung

    Im Wesentlichen mit diesen Gedankengängen ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu gelangt, unter Aufgabe einer älteren Betrachtungsweise (vgl. RGZ 59, 155; 62, 384; 63, 110) auch den deliktischen Schadensersatzanspruch des getauschten (oder widerrechtlich durch Drohung Bestimmten, BGB § 123 ) auf das negative Vertragsinteresse (Vertrauensinteresse) zu beschränken.
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83

    Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße -

    Denn selbst dann, wenn die Grenzen des klägerischen Grundstücks so wie im Lageplan ausgewiesen verlaufen, können die Kläger gemäß §§ 459 Abs. 2, 468 BGB Minderung verlangen, wenn die Flächenangabe im Vertrag als Zusicherung zu verstehen ist, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte "Neugrundstück" sei ungefähr 705 qm groß (st. Rspr., vgl. RGZ 53, 70, 73; RG JW 1905, 530; RGZ 63, 110, 111; RG WarnRspr 1911 Nr. 368 und 1912 Nr. 205; Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291).
  • BGH, 15.05.1961 - VII ZR 44/60

    Rechtsmittel

    Der von dem Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsschluß ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Kläger möglicherweise auch den Vertrag hätte anfechten können (RGZ 63, 110).
  • BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 185/63

    Arglistige Täuschung bei Abschluss des Mietvertrages - Verschweigen von auf dem

    Er muß sich vielmehr im Hinblick auf die Bestätigung am Vertrage festhalten lassen und ist auf einen Ersatz desjenigen Schadens beschränkt, der sich bei Aufrechterhaltung des Geschäfts noch auf die Täuschung zurückführen läßt, d.h. er kann lediglich die Herstellung des vertragsmäßigen Zustandes verlangen, wie er ohne die Täuschung bestehen würde (RGZ 63, 110, 112; RG JW 1911, 398; RG HRR 1940, 535).
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