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   FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99   

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https://dejure.org/2000,7172
FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99 (https://dejure.org/2000,7172)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.04.2000 - V 358/99 (https://dejure.org/2000,7172)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. April 2000 - V 358/99 (https://dejure.org/2000,7172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bereits erfolgter Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1935
  • EFG 2000, 1061
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Mit der damit verbundenen Beendigung der konkreten betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen steht definitiv fest, dass es nicht mehr zu den vormals ins Auge gefassten ("voraussichtlichen") Investitionen kommen wird und deshalb auch keine künftigen AfA vorgezogen werden können (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061, 1062).
  • FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00

    Gewinn aus der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG gehört nicht zum

    Dem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10. April 2000 V 358/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1061 könne entnommen werden, dass der Gewinn aus der Auflösung von Ansparrücklagen zum Veräußerungsgewinn gehöre.

    Sollte sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 4. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 etwas anderes ergeben (s. hierzu Weßling, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2002, 1165), könnte der erkennende Richter dem nicht zustimmen.

  • FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01

    Ansparabschreibung setzt eine vom Stpfl. zu beweisende Investitionsabsicht zum

    Nach Auffassung des Finanzamtes könne die Rücklage nicht mehr gebildet werden, wenn im Zeitpunkt der Bildung der Rücklage die Investitionsabsicht schon wegen Betriebsaufgabe entfallen sei (Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vom 10.04.2000, V 358/99, abgedruckt in EFG 2000, S. 1061).

    Das Erfordernis der Investitionsabsicht entspricht dem Zweck des Gesetzes, die Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Betriebe zu fördern und ihre Investitionsbereitschaft zu unterstützen (vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.04.2000, V 358/99, EFG 2000 Seite 1001).

  • FG Hessen, 13.12.2000 - 5 K 1843/99

    Ansparabschreibung; Rücklage; Existenzgründer; Betriebseröffnung;

    Die danach - wie der Beklagte zutreffend hervorhebt - allein angestrebte steuerliche Entlastung von Einkünften, die gerade nicht durch § 7 g EStG gefördert werden sollen, sind keine außersteuerlichen oder wirtschaftlichen Gründe, die die angestrebte Gestaltung rechtfertigen können (vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 -1062-; anderer Ansicht Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 -311-).
  • FG Düsseldorf, 18.11.2002 - 7 K 7626/00

    Ansparabschreibung; Investitionsabsicht; Finanzierungszusammenhang;

    Wird lediglich ein Wahlrecht ausgeübt, erfolgt keine Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (vgl. Johannes Weßling "Praxisprobleme der Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG", DStR 2002, 1165 (1168), Kruse/Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordung, § 42 AO Rz. 41; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, § 42 AO Rz. 98; a. A.: FG Münster Schleswig-Holstein vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061).
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01

    Ansparrücklage; Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang;

    Ist ein solcher zeitlicher Zusammenhang dagegen nicht mehr gewahrt, z.B. dadurch, dass der Steuerpflichtige sein Wahlrecht erst im Rahmen einer kurz vor Ablauf des Zweijahreszeitraumes eingereichten Steuererklärung geltend macht, ist das Finanzamt nach Ansicht des Senats berechtigt, zwischenzeitliche Erkenntnisse aus der Zeit nach dem Ende des vom Steuerpflichtigen für die Begünstigung nach § 7g Abs. 3 EStG ausgewählten Wirtschaftsjahres in das noch laufende Veranlagungsverfahren einzubeziehen (vgl. hierzu auch das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10.4.2000, V 358/99, EFG 2000, 1061).
  • FG Hamburg, 24.10.2000 - II 357/00

    Voraussetzungen für die Ansparabschreibung

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  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01

    Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

    Dies sei dann nicht gegeben, wenn das Wahlrecht, die Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, zu einem Zeitpunkt ausgeübt werde, an dem der zweijährige Investitionszeitraum bereits abgelaufen sei (vgl. dazu auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 zu dem Fall, dass bei Bilanzerstellung wegen der inzwischen erfolgten Betriebsaufgabe feststand, dass eine zukünftige Investition nicht mehr verwirklicht werden kann).
  • FG München, 12.11.2003 - 13 V 2161/03

    Betriebseröffnung i.S. des § 7g Abs. 7 Satz 1 EStG; Aussetzung der Vollziehung in

    Zum Teil wird auf den Zeitpunkt abgestellt, zu dem erstmals die wesentlichen Betriebsgrundlagen vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt sind (vgl. Schmidt/Drenseck, EStG , § 7 g Rz. 23; vgl. dazu auch die Anmerkung in Beilage 19, EFG 2000, zu den Urteilen des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10.4.2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 und 21.3.2000 V 1109/98, EFG 2000, 1059).
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