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   FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98   

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https://dejure.org/2000,10458
FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98 (https://dejure.org/2000,10458)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2000 - V 43/98 (https://dejure.org/2000,10458)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - V 43/98 (https://dejure.org/2000,10458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Fairness-Gebots bei der mündlichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verletzung des Fairness-Gebots bei der mündlichen Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Fairness-Gebots; Nichtbestehen der mündlichen Steuerberaterprüfung; Bewertung der Prüfungsleistungen; Informationsrecht des Prüflings ; Rechtsfehlerhafte Benotung; Angemessene Begründung ; Reduzierung des Beurteilungsspielraums der Prüfer ; Unsachliches ...

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97

    Dauer einer mündlichen Seminarprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    geprüft worden sei (vgl. BFH BStBl II 1998, 218 f).

    Zur erforderlichen Prüfungsdauer in der mündlichen Prüfung hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 11.11.1997 Az. VII R 66/97 (BStBl II 1998, 218 ff) geäußert.

  • BFH, 30.04.1996 - VII R 128/95

    Anforderungen und Voraussetzungen für die Begründung der Bewertung mündlicher

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung der Benotung in der mündlichen Prüfung ergänzte die Klägerin ihren Klagvortrag wie folgt: Die vom BFH in seinem Urteil vom 30.4.96 (VII R 128/95, BStBl II 1997, 149 ) aufgestellte Zweimonatsgrenze für die nachträgliche Erstellung einer substantiierten Begründung für die Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen sei am 19.5.98 - dem Tage der Sitzung des Prüfungsausschusses 4 - bereits abgelaufen gewesen.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesfinanzhof angeschlossen (Urteil vom 30.4.96 VII R 128/95, BStBl. II 1997, 149).

  • FG München, 30.09.1997 - 2 K 315/96

    Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Es kann allerdings andererseits nicht so sein, dass jeder Hinweis oder jede Aufforderung der Prüfer, flott zu antworten, als "nachhaltig" irritierendes Verhalten der Prüfer anzusehen ist, das eine Verletzung der Chancengleichheit zur Folge haben könne (vgl. FG des Landes Sachsen Anhalt Urteil vom 29.10.1997, I 107/96, EFG 98, 293).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Im Übrigen habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.9.95 (DVBl. 1996, 436 ) deutlich gemacht, dass der "Zweimonatsgrundsatz" dann nicht gelte, wenn sich die Prüfer, wie hier, Aufzeichnungen zur mündlichen Prüfung gemacht hätten.
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Die neuere Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20. Juli 1999, VII R 22/99) hat in diesem Falle einen Verstoß gegen die Chancengleichheit verneint.
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Jüngstes Urteil des Bundesfinanzhofs , das sich mit dieser Frage beschäftigt, ist das Urteil vom 5.10.1999 VII R 152/97 - mitgeteilt in Lexinform Aktuell Nr. 2/2000; dort heißt es: Die Prüfer dürfen auch in der Steuerberaterprüfung Klarheit und Systematik der Darstellung sowie Vollständigkeit und Prägnanz der Begründung richtiger Lösungen wesentliches Gewicht beimessen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89

    Gebot der Sachlichkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Der VGH Baden-Würtemberg 9. Senat hat in seinem Urteil vom 24.4.1990 (9 S 3227/89, DVBl. 1990, 944 ) z.B. einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit bejaht, indem der Prüfer auf eine zutreffende Antwort des Prüflings kommentiert hat: "Ja, das ist richtig, vielleicht haben sie es gewusst, vielleicht haben sie es aber auch nur geraten".
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Die maßgeblichen Rechtsgrundsätze eines bislang nicht kodifizierten Informationsrechts des Prüflings über die Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.9.1995 (6 c 18/93, BVerfGE 99, 185 -201) entwickelt.
  • BFH, 24.08.1976 - VII R 17/74

    Mangel im Verfahren der Steuerberaterprüfung - Bewertung einer schriftlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Soweit ein Ablehnungsgrund erst aus dem Verhalten eines Prüfers im Prüfungsverfahren entsteht, ist dem Prüfling ein Entschluss, bereits während der Prüfung darüber zu entscheiden, ob er den Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen will, nicht zuzumuten (vgl. BFH Urteil vom 16.7.1985, VII R 120/83, BStBl II 1976, 797 , BFHE 120, 106 ; vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof III. Senat, Urteil vom 7.1.1988, 3 U E 1600/87, DöV 1988, 745).
  • BFH, 16.07.1985 - VII R 120/83

    Steuerberaterprüfung - Mündlicher Vortrag - Anwesenheit aller Prüfungskandidaten

    Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
    Soweit ein Ablehnungsgrund erst aus dem Verhalten eines Prüfers im Prüfungsverfahren entsteht, ist dem Prüfling ein Entschluss, bereits während der Prüfung darüber zu entscheiden, ob er den Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen will, nicht zuzumuten (vgl. BFH Urteil vom 16.7.1985, VII R 120/83, BStBl II 1976, 797 , BFHE 120, 106 ; vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof III. Senat, Urteil vom 7.1.1988, 3 U E 1600/87, DöV 1988, 745).
  • BFH, 30.06.1995 - VII B 175/94

    Aussetzung des Klageverfahrens zur Durchführung eines vorgreiflichen

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.1997 - I 107/96
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 35/05

    Zu den Voraussetzungen der Wiederholung der mündlichen Prüfung des

    Verstöße gegen die Gebote der Fairness und der Sachlichkeit lassen sich nicht allein aus der subjektiven Empfindung des Prüflings herleiten (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 22. Mai 2000 in EFG 2000, 1100 ).
  • FG München, 07.12.2011 - 4 K 1146/09

    Steuerberaterprüfung: Bewertung der Aufsichtsarbeit - Überdenkungsverfahren

    Ihre diesbezügliche Beurteilung liegt im Wesentlichen nicht auf fachwissenschaftlichem Gebiet und kann daher von den Finanzgerichten nur dann beanstandet werden, wenn sie offensichtlich nicht vertretbar ist (Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. September 2009 12 K 12086/07, EFG 2010, 76; ebenso BFH-Beschluss vom 09. März 1999 VII S 14/98 in BFH/NV 1999, 1133, 1135; BFH-Urteil vom 03. Februar 2004 VII R 1/03 in BFHE 204, 546, BStBl II 2004, 842; FG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2000 V 43/98, EFG 2000, 1100).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 K 460/05

    Steuerberaterprüfung: Ablehnung eines Mitglieds des Prüfungsausschusses wegen

    Ihre diesbezügliche Beurteilung liegt im Wesentlichen nicht auf fachwissenschaftlichem Gebiet und kann daher von den Finanzgerichten nur dann beanstandet werden, wenn sie offensichtlich nicht vertretbar ist (ebenso: BFH, Beschluss vom 09.03.1999 - VII S 14/98, am angegebenen Orte [a.a.O.], Seite [S.] 1135; BFH, Urteil vom 03.02.2004 - VII R 1/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst [DStRE] 2004, 600 [601]; FG Hamburg, Urteil vom 22.05.2000 - V 43/98, S. 13, nicht veröffentlicht [n.v.]).
  • FG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 K 316/02

    Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

    Ihre diesbezügliche Beurteilung liegt im Wesentlichen nicht auf fachwissenschaftlichem Gebiet und kann von den Finanzgerichten nur dann beanstandet werden, wenn sie offensichtlich nicht vertretbar ist (BFH, Beschluss vom 09.03.1999 - VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133 [1135]; BFH, Urteil vom 09.10.1999 - VII R 152/97, BStBl. II 2000, 93 [97]; FG Hamburg, Urteil vom 22.05.2000 - V 43/98, S. 13, nicht veröffentlicht [n. v.]).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2000 - 1 K 85/99

    Überprüfung einer mit einer Gesamtnote von 4,17 nicht bestandenen

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Senat der Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg folgen könnte, wonach es insofern nicht auf die Sensibilität eines besonders empfindlichen Kandidaten ankommen solle, so daß auch ein "barscher" oder "höhnischer" Ton des Prüfers keinen Verstoß gegen das Gebot zur Fairness begründen könne, solange der Prüfling nur nicht angeschrien werde, denn auch wenn in "barschem" Ton vorgetragene Äußerungen der Prüfer besser unterbleiben sollten, weil sie beim Prüfling unnötigerweise Emotionen auslösen könnten, hätten sie nicht solches Gewicht, daß daraus ein Verfahrens fehl er abzuleiten wäre (FG Hamburg, Urt. v. 22.05.2000 - V 43/98 - EFG 2000, S. 1100).
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