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   RG, 13.07.1904 - Rep. V. 48/04   

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https://dejure.org/1904,230
RG, 13.07.1904 - Rep. V. 48/04 (https://dejure.org/1904,230)
RG, Entscheidung vom 13.07.1904 - Rep. V. 48/04 (https://dejure.org/1904,230)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1904 - Rep. V. 48/04 (https://dejure.org/1904,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine verspätet zugegangene Willenserklärung als rechtzeitig zugegangen angesehen werden, wenn der Empfänger das rechtzeitige Zugehen arglistig oder schuldhaft verhindert hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehen von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Ein solcher Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende damit nicht zu rechnen brauchte und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat (...)"; s. weit früher schon RG 13.7.1904 - Rev. V. 48/04 - RGZ 58, 406, 409: "Wer die Verspätung des Zugehens einer für ihn bestimmten Willenserklärung verschuldet hat, hat dadurch freilich nicht gegen Treu und Glauben verstoßen; wohl aber handelt er gegen Treu und Glauben, wenn er aus seinem Verschulden zum Nachteile des anderen einen Vorteil herleiten will"; 9.5.1919 - Rev. II. 400/18 - RGZ 95, 315 ff.; 5.1.1925 - I 699/23 - RGZ 110, 34 ff. So zu diesen Konstellationen - hier sogar für Fälle (lediglich) verspäteten (statt komplett vereitelten) - Zugangs etwa schon BGH 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM § 130 BGB Nr. 1 = BB 1952, 732 (Volltext auch in "Juris") [Leitsatz]: "Der Adressat einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, die innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben ist, muss diese nach Treu und Glauben auch im Fall eines verspäteten Zugangs als rechtzeitig gegen sich gelten lassen, wenn er die Ursache für die Verspätung gesetzt hat.

    Ein solcher Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende damit nicht zu rechnen brauchte und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat (...)"; s. weit früher schon RG 13.7.1904 - Rev. V. 48/04 - RGZ 58, 406, 409: "Wer die Verspätung des Zugehens einer für ihn bestimmten Willenserklärung verschuldet hat, hat dadurch freilich nicht gegen Treu und Glauben verstoßen; wohl aber handelt er gegen Treu und Glauben, wenn er aus seinem Verschulden zum Nachteile des anderen einen Vorteil herleiten will"; 9.5.1919 - Rev. II. 400/18 - RGZ 95, 315 ff.; 5.1.1925 - I 699/23 - RGZ 110, 34 ff. .

    Ein solcher Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende damit nicht zu rechnen brauchte und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat (...)"; s. weit früher schon RG 13.7.1904 - Rev. V. 48/04 - RGZ 58, 406, 409: "Wer die Verspätung des Zugehens einer für ihn bestimmten Willenserklärung verschuldet hat, hat dadurch freilich nicht gegen Treu und Glauben verstoßen; wohl aber handelt er gegen Treu und Glauben, wenn er aus seinem Verschulden zum Nachteile des anderen einen Vorteil herleiten will"; 9.5.1919 - Rev. II. 400/18 - RGZ 95, 315 ff.; 5.1.1925 - I 699/23 - RGZ 110, 34 ff.

  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    statt vieler schon RG 13.7.1904 - V 48/04 - RGZ 58, 406, 407: "Es genügt, wenn der Brief in Abwesenheit des Adressaten ... oder sonst in seinen Machtbereich (z.B. in den an seiner Wohnungstür angebrachten Briefkasten) gelangt (...)"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 35 = EzA § 130 BGB Nr. 27 = NZA 1996, 1227 = MDR 1996, 1267 = BB 1997, 2058 [II.2.

    Dies ist regelmäßig bei Einwurf in den Hausbriefkasten anzunehmen, da der Empfänger dann im Anschluss an die üblichen Zustellzeiten vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis nehmen kann"; zuvor schon BAG 15.11.1962 - 2 AZR 301/62 - BAGE 13, 313 = AP § 130 BGB Nr. 4 = NJW 1963, 554 = MDR 1963, 251 [II. - "Juris"-Rn. 13]: "Die im Postfach und am Schalter für postlagernde Sendungen für den Empfänger abgelegten Sendungen sind bereits in seinen Machtbereich gelangt, wie die in seinen Briefkasten eingeworfene Post, mithin im Sinne des § 130 BGB zugegangen".S. statt vieler schon RG 13.7.1904 - V 48/04 - RGZ 58, 406, 407: "Es genügt, wenn der Brief in Abwesenheit des Adressaten ... oder sonst in seinen Machtbereich (z.B. in den an seiner Wohnungstür angebrachten Briefkasten) gelangt (...)"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 35 = EzA § 130 BGB Nr. 27 = NZA 1996, 1227 = MDR 1996, 1267 = BB 1997, 2058 [II.2.

    29) S. statt vieler schon RG 13.7.1904 - V 48/04 - RGZ 58, 406, 407: "Es genügt, wenn der Brief in Abwesenheit des Adressaten ... oder sonst in seinen Machtbereich (z.B. in den an seiner Wohnungstür angebrachten Briefkasten) gelangt (...)"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 35 = EzA § 130 BGB Nr. 27 = NZA 1996, 1227 = MDR 1996, 1267 = BB 1997, 2058 [II.2.

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    [85] S. statt vieler schon RG 13.7.1904 - V 48/04 - RGZ 58, 406, 407: "Es genügt, wenn der Brief in Abwesenheit des Adressaten ... oder sonst in seinen Machtbereich (z.B. in den an seiner Wohnungstür angebrachten Briefkasten) gelangt (...)"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 35 = EzA § 130 BGB Nr. 27 = NZA 1996, 1227 = MDR 1996, 1267 = BB 1997, 2058 [II.2.
  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75

    Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche

    so zB wenn der Bürger durch eine unrichtige und unvollständige Auskunft veranlaßt, gegen seine wohlverstandenen Interessen handelte oder wenn er etwas unter sachwidrigem Einfluß der Behörde erkennbar übereilt erklärte (über Grundlagen und Gesichtspunkte entsprechender Einwendungen: BSG, SozR Nr. 2 zu 5 4407; BSG 25. Juni 4976 - 42/7 RAr 80/74 - Krejci, Nebenpflichten der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten (unter besonderer Berücksichtigung der Betreuungspflichten), Vierteljahresschrift für Sozialrecht - VSSR - 5 (4975), 242, 250 ff.; vgl. RGZ 58, 406, 408; ferner zu Parallelfällen im Prozeßrecht BSG SozR 8 zu EUR 402 SGG).
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