Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.02.1999 - Bf V 49/96   

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https://dejure.org/1999,10935
OVG Hamburg, 03.02.1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenbemessung; Fleischbeschau; Pauschaler Aufschlag; Landesrecht; EU-Recht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin zu 1 ist das Bundesverwaltungsgericht darin der vom OVG Hamburg in seinem Urteil vom 3. Februar 1999 - Bf V 49/96 - (NordÖR 1999, S. 420) vertretenen Auffassung, der Bundesgesetzgeber habe in § 24 Abs. 2 FlHG den Ländern die Festlegung der EG-Pauschalgebühren verbindlich vorgegeben, nicht gefolgt, sondern hat darin eine Bundesrechtsverletzung gesehen.
  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

    Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin sich für seine Ansicht auf das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1999 (- Bf V 49/96 -, HmbJVBl. 1999, 119) beruft, führt diese Argumentation nicht weiter.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1999 - 2 M 26/99

    Aufschiebende Wirkung gegen Gebührenbescheid; Vorbringen zu Zulassungsgründen;

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des OVG Hamburg (Urteil vom 03.02.1999, Bf V 49/96, NordÖR 1999, 420/421), wonach der Bundesgesetzgeber in § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG "eine eigene Regelung getroffen" und die "europarechtlich festgelegten Gebühren für maßgeblich erklärt" hat mit der Folge, daß die Regelung der Höhe der Gebühr nicht (mehr) durch Landesrecht erfolgen kann.
  • VG Minden, 15.05.2003 - 9 K 1671/02

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Es ist nicht ersichtlich, dass der vom Richtliniengeber gewählte Mengenmaßstab von 3, 00 EUR/t Fleisch auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten bezogen auf unzutreffenden Berechnungen beruht und damit in ungerechtfertigter Höhe pauschaliert wurde - vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 03. Februar 1999 - OVG Bf V 49/96, T.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 16.12.1997 - V 49/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8444
FG Hamburg, 16.12.1997 - V 49/96 (https://dejure.org/1997,8444)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.1997 - V 49/96 (https://dejure.org/1997,8444)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - V 49/96 (https://dejure.org/1997,8444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerschuldzinsen bei Forfaitierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.1996 - I R 94/95

    Die Forfaitierung von Leasingraten führt zu einem passiven RAP, der grundsätzlich

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.1997 - V 49/96
    Der Kläger verweist hierzu auf die Entscheidung BFH BStBl. 1997 II S. 122.

    Es wird deshalb zivil- wie steuerrechtlich als Darlehensverhältnis eingeordnet (sog. unechtes Factoring oder unechte Forfaitierung; vgl. auch BFH, BStBl. 1997 II S. 122).

    In Anbetracht des Umstandes, dass die streitigen Forderungskaufverträge aufgrund der in ihnen enthaltenen materiellen Regelungen als Darlehensverträge auszulegen sind, kann offen bleiben, ob - eine "echte" Forfaitierung unterstellt - ein passiver RAP auszuweisen ist, wie der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung BStBl. 1997 II S. 122 angenommen hat, oder ob nicht durch den Verkauf der zukünftigen Forderungen - vorbehaltlich eines Bilanzausweises der gegenüber dem Forderungskäufer gegenüber übernommenen (Neben-)Pflicht zur Erfüllung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter - Gewinnrealisierung eingetreten ist.

  • BFH, 09.06.1993 - I R 8/92

    Gewerbesteuer - Dauerschulden - Abbaurechte

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.1997 - V 49/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist zwar mit dem Abzug einer Schuld im Einheitswertbescheid wegen dessen Grundlagenfunktion für den Gewerbesteuermessbetragsbescheid auch bezüglich der Hinzurechnung einer Dauerschuld im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG verbindlich über das Bestehen der Schuld - nicht über ihren Dauerschuldcharakter - entschieden (vgl. BFH, BStBl. 1994 II S. 44).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 6/98

    Dauerschuldzinsen bei Forfaitierung künftiger Forderungen

    Im einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 580 abgedruckten Entscheidungsgründe verwiesen.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.02.1999 - V 49/96   

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https://dejure.org/1999,36119
OVG Hamburg, 03.02.1999 - V 49/96 (https://dejure.org/1999,36119)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1999 - V 49/96 (https://dejure.org/1999,36119)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - V 49/96 (https://dejure.org/1999,36119)
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Rechtsprechung
   RG, 18.03.1896 - Rep. V. 49/96   

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https://dejure.org/1896,189
RG, 18.03.1896 - Rep. V. 49/96 (https://dejure.org/1896,189)
RG, Entscheidung vom 18.03.1896 - Rep. V. 49/96 (https://dejure.org/1896,189)
RG, Entscheidung vom 18. März 1896 - Rep. V. 49/96 (https://dejure.org/1896,189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Darf der Antrag des auf Grund des § 7 Abs. 1 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 mit der Vindikation belangten Beklagten auf Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung der von ihm auf Grund des § 7 Abs. 2 a. a. O. erhobenen Klage oder Widerklage abgelehnt werden?

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 37, 251
  • RGZ 37, 373
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