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   RG, 21.03.1906 - Rep. V. 541/05   

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https://dejure.org/1906,223
RG, 21.03.1906 - Rep. V. 541/05 (https://dejure.org/1906,223)
RG, Entscheidung vom 21.03.1906 - Rep. V. 541/05 (https://dejure.org/1906,223)
RG, Entscheidung vom 21. März 1906 - Rep. V. 541/05 (https://dejure.org/1906,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verfahren bei der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils, wenn die Notwendigkeit der öffentlichen Zustellung sich erst nach Erlaß des Urteils herausstellt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche

    Bewilligt wird die öffentliche Zustellung durch das Prozessgericht (§ 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO) jeweils nur für ein konkret bezeichnetes Schriftstück, nicht etwa für den ganzen Rechtszug; die Voraussetzungen des § 185 Nr. 2 ZPO müssen deshalb sowohl im Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung der Klageschrift als auch der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vorliegen und sind jeweils gesondert zu prüfen (vgl. RG, Urteil vom 21. März 1906 - V 541/05, RGZ 63, 82, 83; OLG Jena, Urteil vom 26. September 2017 - 5 U 140/17, juris Rn. 26; Prütting/Gehrlein/Tombrink, ZPO, 10. Aufl., § 186 Rn. 2).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10

    Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis des Gerichts für Zustellung durch Aufgabe

    Nimmt das Gericht - wie vorliegend geschehen - die erforderliche Fristbestimmung nicht vor, wird der Lauf einer Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt (RGZ 63, 82, 84 f.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 339 Rn. 9; MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 339 Rn. 7; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 339 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 24 U 128/10

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung eines Schriftstücks

    Gestützt wird diese Auffassung auf zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 63, 82 ff.; 64, 44 ff.).

    Gleichwohl dürfte dem von dem Reichsgericht dargelegten Zweck einer restriktiven Handhabung, nämlich sicherzustellen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung zu dem Zeitpunkt (noch) vorliegen, zu dem der einzelne Zustellungsakt vorgenommen wird (vgl. RGZ 63, 82, 83; 64, 44, 47), nur Genüge getan werden, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach Zustellung der Klageschrift vor Erlass eines Versäumnisurteils erneut einer Prüfung unterzogen werden.

  • OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06

    Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. 3

    Den Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil hat das Amtsgericht ebenfalls zu Recht verworfen, § 341 Abs. 1 ZPO.a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
  • OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06

    Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des

    a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97

    Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen

    Das hatte zur Folge, daß trotz der Zustellung des Versäumnisurteils seinerzeit eine Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde (vgl. RGZ 63, 82, 85; Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 339 Rdn. 12; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 339 Rdn. 6) und das Einspruchsverfahren gegebenenfalls noch durchgeführt werden kann.
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