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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1971 - V 624/69   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.1971 - V 624/69 (https://dejure.org/1971,9793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1971 - V 624/69 (https://dejure.org/1971,9793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1971 - V 624/69 (https://dejure.org/1971,9793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 21, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Ihrem Abgabencharakter entsprechend wird die Gebühr als Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung (BVerfG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 715) einseitig und zwangsweise auferlegt und kann demzufolge nur für eine hoheitliche Tätigkeit erhoben werden (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1971, ESVGH 21, 188, 190).

    Ohne diese Außenwirkung bleibt das Verwaltungshandeln ein behördeninterner Vorgang, der gebührenrechtlich ohne Bedeutung ist (Senatsurteil vom 2.3.1995, aaO unter Verweis auf das Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 4.3.1971, aaO).

    Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, handelte es sich bei der Teilnahme von Bediensteten des Beklagten an den hier fraglichen Besprechungen jeweils um Amtshandlungen im Rahmen der altenlastenrechtlichen Überwachung im Sinne der Nr. 1.2.18 GebVerz, für die der Gesetzgeber - anders als bei der im Ermessen stehenden Gebührenerhebung nach § 3 LGebG - eine Gebührenerhebungspflicht der Verwaltungsbehörde vorsieht, sofern - wie hier - die Voraussetzungen des Gebührentatbestands vorliegen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1971, aaO).

    Keiner Erörterung bedarf daher an dieser Stelle die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob diese Vorschrift im vorliegenden Zusammenhang schon deshalb keine Berücksichtigung finden könne, weil sie nur bei Antragsverfahren zum Tragen komme (zur Bedeutung des § 11 Abs. 1 S. 3 LGebG als einer auf dem Veranlasserprinzip beruhenden Ausnahmeregelung vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1971, aaO, 190).

  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

    Zwar dürfte das Erfordernis einer besonderen, dem Betroffenen individuell zurechenbaren Verwaltungstätigkeit es ausschließen, Tätigkeiten unter den Begriff der gebührenpflichtigen Amtshandlung fallen zu lassen, die allein im verwaltungsinternen Bereich ausgeführt werden (vgl. für das jeweilige Landesrecht BayVGH, Urt. v. 10. Dezember 1962 - 80 IV 60 -, BayVBl. 1963, 158, 159; VGH BW, Urt. v. 4. März 1971 - V 624/69 -, ESVGH 21, 188, 190 f.; VGH BW, Urt. v. 2. März 1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029 f.; Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Stand Juli 2002, Rn. 24, 30 zu § 1 LGebG BW).

    Eines Verwaltungsakts, etwa einer Genehmigung, bedarf es nicht; die kostenpflichtige Tätigkeit kann auch lediglich prüfender Art sein (VGH BW, Urt. v. 4. März 1971, a.a.O.; Urt. v. 2. März 1995, a.a.O.; vgl. zur Überwachung einer Apotheke nach § 64 Arzneimittelgesetz OVG NW, Urt. v. 16. Juni 1999 - 9 A 3817/98 -, KStZ 2000, 131 ff., und BVerwG, Beschl. v. 21. August 1998 - 8 B 115.98 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33), wie die nach der angegriffenen Tarifstelle 3.2.4 gebührenpflichtige Prüfung einer Anzeige nach § 7 AbfKlärV.

    Diese Prüfung entfaltet grundsätzlich Außenwirkung, denn ihr Ergebnis tritt dem Anzeigenden gegenüber in Erscheinung, sei es - bei Feststellung der Unzulässigkeit der beabsichtigten Klärschlammaufbringung - durch den Erlass von Auflagen oder einer Untersagungsverfügung, sei es dadurch, dass die Behörde keine Einwände gegen die Aufbringung erhebt und damit das positive Ergebnis ihrer Prüfung - auch ohne den Erlass einer deklaratorischen "Gestattung", Unbedenklichkeitserklärung o.a. - deutlich macht (vgl. VGH BW, Urt. v. 4. März 1971, a.a.O., S. 191).

  • OVG Thüringen, 28.12.2016 - 4 KO 210/14

    Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Auskunft über die Lage einer

    1961 - VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 - 171 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1971 - V 624/69 - ESVGH 21, 188/190).

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Berechtigung zur Gebührenerhebung - allein anknüpfend an die Eigenschaft des Handelnden als Träger öffentlicher Verwaltung - auch auf privatrechtliche oder fiskalische Handlungen erweitert wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 1962, - Nr. 80 IV 60 - BayVBl. 1963, 158 - 160 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1971 - V 624/69 - a. a. O.).

  • VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96

    Straßen- und Wegerecht; Notgrabung

    Hinzukommen muß vielmehr, daß der Betroffene die Amtshandlung in spezifischer Weise rechtlich zurechenbar verursacht hat, wie zum Beispiel durch seine Antragstellung (VGH Mannheim, Urteil vom 04.03.1971 V 624/69 , ESVGH 21, 188 [192]).
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