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   RG, 17.11.1906 - V. 70/06   

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https://dejure.org/1906,78
RG, 17.11.1906 - V. 70/06 (https://dejure.org/1906,78)
RG, Entscheidung vom 17.11.1906 - V. 70/06 (https://dejure.org/1906,78)
RG, Entscheidung vom 17. November 1906 - V. 70/06 (https://dejure.org/1906,78)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Anwendung des § 143 A.L.R. I. 8 in einem Falle, wo das des Lichtschutzes bedürfende Zimmer sehr niedrig, und das Fenster ehr klein ist, so daß der obere Fensterrand unter der Augenhöhe eines aufrecht stehenden Menschen liegt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    75. Lichtschutzrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.06.1954 - V ZR 29/53

    Lichtschutzrecht für Fenster

    Die Revision beruft sich weiter auf RGZ 64, 299 [303], wo ausgesprochen sei, die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über das Lichtschutzrecht ließen sich in ihrem Wortlaut allein kaum praktisch verwerten, da sie Lücken aufwiesen, ohne deren Ausfüllung sie in vielen Fällen praktisch gar nicht verwertet werden könnten.

    Im übrigen kann den von der Revision angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 2, 196; 64, 299) nicht entnommen werden, die Auslegung des Berufungsgerichts widerspreche den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung für die Anwendung der hier in Betracht kommenden Vorschriften des Allgemeinen Landrechts herausgearbeitet hat.

    In RGZ 64, 299 [303] ist vielmehr ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Lücken der gesetzlichen Regelung durch jahrelange Rechtsprechung zu schließen.

    In RGZ 64, 299 und 67, 79 hat das Reichsgericht mit seinen weiteren Grundsätzen gerade auf die angeführte Entscheidung Bezug genommen.

    Die Fassung des Urteilsspruchs beruht dabei auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 32, 188 [196]; 64, 299 [304] und Urteil vom 7. November 1917 - V ZR 158/17 - Amtliches Nachschlagewerk Nr. 16 zu ALR I 8 § § 142 bis 146, 148).

  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Nach Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch den Beklagten beantragte sie die gerichtliche Aussetzung der geänderten Umsatzsteuerbescheide 1998 und 1999 (2 V 153/06 ), der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung 1998 und 1999 (2 V 152/06 ) und der Gewerbesteuermessbescheide 1998 und 1999 (3 V 70/06 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 K 2286/06

    Rückforderung von Investitionszulage vom Zessionar trotz dessen Rückzahlung an

    Der von dem Beklagten in der Einspruchsentscheidung zitierte Beschluss des Finanzgerichts - FG - Berlin vom 17.03.2006 2 B 7048/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1227) sei vom Bundesfinanzhof - BFH - mit Beschluss vom 13.07.2006 V 70/06 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 415) aufgehoben worden.

    Nach den vorstehenden Ausführungen sind die Zweifel, die der V. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 13.07.2006 (a.a.O.) geäußert hat, ob nämlich die Eintragung in die Insolvenztabelle Rechtswirkungen auch gegenüber einem am Insolvenzverfahren Nichtbeteiligten - hier dem Zessionar - haben könne, wegen der rechtlichen Gleichstellung der Feststellung des angemeldeten Erstattungsanspruchs zur Tabelle mit dem Erlass eines Änderungs- bzw. Null-Bescheides nicht gerechtfertigt.

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