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   FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93   

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https://dejure.org/1995,8014
FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93 (https://dejure.org/1995,8014)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.1995 - V 90/93 (https://dejure.org/1995,8014)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - V 90/93 (https://dejure.org/1995,8014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz nach einer falsch vorgenommenen Erhöhung des Gewinns; Unterscheidung zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung; Grundsatz des Bilanzzusammenhangs und Berücksichtigung von Fehlern bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    Für die Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG kommt es nicht darauf an, ob eine ausdrückliche Steuerbilanz oder eine andere Vermögensübersicht eingereicht wurde (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 11.12.1995 - V 90/93, EFG 1996, 355).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15

    Änderung einer steuerlichen Überleitungsrechnung (Steuerbilanz) - Wahlrecht nach

    Wird eine eigenständige Steuerbilanz nicht aufgestellt, sondern werden auf der Basis der Handelsbilanz nach § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV Korrekturen hierzu vorgenommen, bilden diese die Bilanz, wenn die Korrekturen wie Bilanzpositionen fortentwickelt werden (vgl. Frotscher, § 4 EStG Rz. 450, vgl. FG Hamburg Beschluss vom 11.12.1995 V 90/93, EFG 1996, 355).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 K 30482/02

    Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf

    Das Finanzgericht Hamburg ist mit Urteil vom 11. Dezember 1995 (V 90/93, EFG 1996, 355 f.) davon ausgegangen, die Bilanzberichtigung müsse sich auf Bilanzpositionen beziehen, namentlich individuelle Gegenstände oder Wirtschaftsgüter, führt allerdings im weiteren aus, bloße Gewinnkorrekturen zur Gewinn- und Verlustrechnung mit dem daraus abgeleiteten Gewinnansatz seien nicht Gegenstand des Bilanzenzusammenhangs und daher keiner Bilanzberichtigung im Folgejahr zugänglich.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.01.2016 - 1 VB 85/15

    Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs. 1 VerfGHG im Hinblick auf das Wahlrecht

    VerfGH, Beschlüsse 13.10.1993 - 90/93 -, juris Rn. 5 ff. = LVerfGE 1, 152, und vom 12.1.1994 - 6/93 -, juris Rn. 7 ff. = LVerfGE 2, 3; VerfG Bbg., Beschluss vom 16.12.1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258 f.).
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