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   FG Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - V 93/83   

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FG Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - V 93/83 (https://dejure.org/1984,22626)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.10.1984 - V 93/83 (https://dejure.org/1984,22626)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - V 93/83 (https://dejure.org/1984,22626)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 2/16

    Rentenberater sind gewerblich tätig

    (1) Eine Ähnlichkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts scheidet bereits wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Ausbildungen aus (vgl. auch Sächsisches FG, Urteil in EFG 2016, 1715, mit zust. Anmerkung Wackerbeck; Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein in DStR 2016, 2045; Stuhrmann, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 18 Rz B 270, Rentenberater; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - V 93/83, Der Rechtsbeistand 1984, 223).
  • BFH, 07.05.2019 - VIII R 26/16

    Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters

    (1) Eine Ähnlichkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts scheidet bereits wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Ausbildungen aus (vgl. auch Sächsisches FG, Urteil in EFG 2016, 1715, mit zust. Anmerkung Wackerbeck; Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein in DStR 2016, 2045; Stuhrmann, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 18 Rz B 270, Rentenberater; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - V 93/83, Der Rechtsbeistand 1984, 223).
  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Etwas anderes könnte auch dann nicht gelten, wenn ein Rentenberater --wie der Kläger unter Berufung auf die Urteile des FG Nürnberg vom 10. April 1984 II 79/79 (Rechtsbeistand 1984, 222) und des FG Schleswig-Holstein vom 30. Oktober 1984 V 93/83 (Rechtsbeistand 1984, 223) sowie das Senatsurteil in BFHE 158, 372, BStBl II 1990, 153 meint--, eine dem Katalogberuf des Rechtsanwalts oder Steuerbevollmächtigten ähnlichen Beruf ausüben sollte.
  • OLG Saarbrücken, 09.08.2005 - 4 U 401/02

    Verjährung von Amtshaftungsansprüchen: Unterbrechung der Verjährung; Stillstand

    Auf die Klage des Klägers vor dem Sozialgericht A. hob dieses die Bescheide vom 21.06.1983 und vom 06.07.1983 auf und verurteilte das beklagte Land, dem Kläger ab dem 01.03.1977 das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 und ab dem 01.08.1978 der Besoldungsgruppe A 14 nach Dienstaltersstufen 4 und 11 nebst Ortszuschlag nach Stufe 2 zu gewähren (Urteil vom 16.11.1984, Az. 7 (9) V 93/83 = GA I Bl. 37 ff.).

    Außerdem hat er vorgetragen, dass die Sozialgerichte bereits in den Urteilen vom 12.10.1980 (S 7 V 6/78), 16.11.1984 (S 7 V 718/82) und 11.11.1984 (S (9) V 93/83) entschieden haben, dass die Ablehnung und Vorenthaltung der Leistung rechtswidrig gewesen sei, so dass die Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung und Vorenthaltung der Leistung rechtskräftig festgestanden habe (Schriftsatz vom 12.01.1999 = GA IV Bl. 873).

  • FG Düsseldorf, 31.08.2016 - 2 K 3950/14

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer freiberuflichen Rentenberaterin; Qualifikation

    bb) Der Beruf des Rentenberaters ist auch nicht dem des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten ähnlich, schon weil eine nennenswerte fachliche Überschneidung bzw. Nähe zu den Aufgaben der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten fehlt (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg a.a.O; Finanzministerium Schleswig-Holstein Erlass vom 17.02.2012, DStR 2012, 1448; a.A. Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.10.1984 V 93/83, Rbeistand 1984, 223).
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