Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2049
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73 (https://dejure.org/1975,2049)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.07.1975 - V A 1306/73 (https://dejure.org/1975,2049)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juli 1975 - V A 1306/73 (https://dejure.org/1975,2049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflicht (Befreiung) - Islamische Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73
    Der christlich-abendländische Einfluß, soweit er Unterricht und Erziehung in der Gemeinschaftsschule bestimmt, darf nicht verhindern, daß die Schule für die Vielfalt der Anschauungen im Rahmen der Verfassung offen ist (vgl. BVerfGE 34 S. 165 ff. = NJW 1973 S. 133) .

    Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule, von dem Art. 7 Abs. 1 GG ausgeht, ist in seinem Bereich dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet (vgl. BVerfGE 34 S. 165 ff. = NJW 1973 S. 133) .

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    § 76 Abs. 1 Satz 2 SchG erlaubt damit keine Ausnahme, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urt. vom 25.07.1975 - V A 1306/73 -, NJW 1976, 341; für Bayern: Bayer. VGH, Beschluss vom 16.03.1992 - 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224).
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

    Erziehung und Bildung können vornehmlich in der Gemeinschaft durchgeführt werden (vgl. OVG Münster, NJW 1976, 341), was gewisse "Spielregeln" erforderlich macht, nach denen sich der einzelne Schüler in die Gemeinschaft mit anderen einzuordnen hat.
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre

    Erziehung und Bildung können vornehmlich in der Gemeinschaft durchgeführt werden (vgl. OVG Münster, NJW 1976, 341), was gewisse "Spielregeln" erforderlich macht, nach denen sich der einzelne Schüler in die Gemeinschaft mit anderen einzuordnen hat.
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von

    Erziehung und Bildung können vornehmlich in der Gemeinschaft durchgeführt werden (vgl. OVG Münster, NJW 1976, 341), was gewisse "Spielregeln" erforderlich macht, nach denen sich der einzelne Schüler in die Gemeinschaft mit anderen einzuordnen hat.
  • VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08

    Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule

    § 76 Abs. 1 S. 2 SchG erlaubt damit keine Ausnahme, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, lediglich wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2002 - 9 S 2441/01 -, a.a.O.; ebenso für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Urt. v. 25.07.1975, NJW 1976, 341; für Bayern: Bayer. VGH, Beschl. v. 16.03.1992, NVwZ 1992, 1224).
  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09

    Befreiung von der Schulpflicht

    Die Bestimmungen des Saarländischen Schulpflichtgesetzes lassen nämlich sogar dann keine Ausnahme zu, wenn die öffentlichen (und die privaten) Schulen, so wie sie ausgestaltet sind und bestehen, wegen ihrer Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen geschieht (vgl. für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Urteil vom 25.07.1975 - V A 1306/73 - NJW 1976, 341; für diejenige in Bayern: VGH München, Beschluss vom 16.03.1992 - 7 C.S 92.512 - NVwZ 1992, 1224; vgl. hierzu auch VGH Mannheim, a. a. O., S. 563 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.05.1988 - V/2 E 2566/87
    Vielmehr muß auch bei Ausländern ebenso wie bei Deutschen aufgrund eines einzelfallbezogenen Abwägungsvorgangs den individuellen Interessen der Eltern und der Kinder gegenüber dem Interesse des Staates an dem allgemeinen Besuch der öffentlichen Volksschule ein wesentlich stärkeres Gewicht beizumessen sein, wenn eine Gestattung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 HSchPflG in Betracht kommen soll (vgl. Urteil des OVG Münster vom 25.07.1975 V A 1306/73 , NJW 1976 S. 341).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht