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BFH, 05.11.1996 - V B 1/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltung des ermäßigten Steuersatzes für Mitglieder eines Orchesters für Umsätze aus dieser Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1991 IV B 105/90, unter I. 2. a, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148), oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie das FG es getan hat (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344). - BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so ist u. a. darzulegen, daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.). - BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94
Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur …
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Der Kläger hat in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde die einschlägige Rechtsprechung des BFH zitiert, wonach nur derjenige, der bei einer Theatervorführung oder einem Konzert dem Publikum gegenüber als leistender Unternehmer auftritt, eine Theatervorführung oder das Konzert selbst veranstaltet (BFH-Urteile vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, und vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
- BFH, 18.01.1995 - V R 60/93
Konzertveranstaltung eines Solisten unterliegt ermäßigtem Steuersatz
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Der Kläger hat in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde die einschlägige Rechtsprechung des BFH zitiert, wonach nur derjenige, der bei einer Theatervorführung oder einem Konzert dem Publikum gegenüber als leistender Unternehmer auftritt, eine Theatervorführung oder das Konzert selbst veranstaltet (BFH-Urteile vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, und vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519). - BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88
Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der …
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1991 IV B 105/90, unter I. 2. a, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148), oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie das FG es getan hat (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344). - BFH, 30.11.1993 - V B 7/93
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nur wegen einer klärungsbedürftigen und im Revisionsverfahren klärbaren Rechtsfrage in Betracht (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Senats vom 30. November 1993 V B 7/93, BFH/NV 1994, 831). - BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91
Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte …
Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kommt es auf die vorgelegte Norm für die Endentscheidung nur dann an, wenn das Prozeßgericht für den Fall der Gültigkeit der Norm im Ergebnis -- dem Tenor -- anders entscheiden würde als für den Fall ihrer Ungültigkeit (BFH-Beschluß vom 23. August 1991 VI B 44/91, unter 3. a, m. w. N., BFHE 165, 172, BStBl II 1991, 885).
- BFH, 09.10.2003 - V R 86/01
Steuerbegünstigte Theatervorführung
d) Die Klägerin ist ferner gegenüber den Besuchern als Veranstalter aufgetreten (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1996 V B 1/96, BFH/NV 1997, 716; BFH-Urteil in BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348); denn der Leistungsaustausch --Theatervorführung gegen Eintrittsgeld-- hat sich zwischen ihr, dem Veranstalter, und dem Publikum vollzogen (BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519). - BFH, 24.02.2000 - V R 23/99
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo
b) Der Kläger hat auch selbst kein Konzert veranstaltet, denn nur derjenige, der bei einem Konzert gegenüber dem Publikum als Veranstalter auftritt, veranstaltet ein Konzert (BFH-Urteil in BFHE 179, 477, BStBl II 1996, 386, m.w.N.; vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 1995 12 K 30/90, EFG 1996, 398, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 5. November 1996 V B 1/96, BFH/NV 1997, 716). - BFH, 24.02.2000 - V R 40/99
Auftritt von Musikern als Duo; Kammermusikensemble?
Mit der Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts insbesondere Abweichung vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1996 V B 1/96 (BFH/NV 1997, 716) sowie den BFH-Urteilen vom 14. Dezember 1995 V R 13/95 (BFHE 179, 477, BStBl II 1996, 386) und vom 18. Januar 1995 V R 60/93 (BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348).