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   BFH, 05.11.1996 - V B 1/96   

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https://dejure.org/1996,9590
BFH, 05.11.1996 - V B 1/96 (https://dejure.org/1996,9590)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1996 - V B 1/96 (https://dejure.org/1996,9590)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1996 - V B 1/96 (https://dejure.org/1996,9590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des ermäßigten Steuersatzes für Mitglieder eines Orchesters für Umsätze aus dieser Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1991 IV B 105/90, unter I. 2. a, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148), oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie das FG es getan hat (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so ist u. a. darzulegen, daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. Beschluß des Senats vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    Der Kläger hat in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde die einschlägige Rechtsprechung des BFH zitiert, wonach nur derjenige, der bei einer Theatervorführung oder einem Konzert dem Publikum gegenüber als leistender Unternehmer auftritt, eine Theatervorführung oder das Konzert selbst veranstaltet (BFH-Urteile vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, und vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
  • BFH, 18.01.1995 - V R 60/93

    Konzertveranstaltung eines Solisten unterliegt ermäßigtem Steuersatz

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    Der Kläger hat in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde die einschlägige Rechtsprechung des BFH zitiert, wonach nur derjenige, der bei einer Theatervorführung oder einem Konzert dem Publikum gegenüber als leistender Unternehmer auftritt, eine Theatervorführung oder das Konzert selbst veranstaltet (BFH-Urteile vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, und vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
  • BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1991 IV B 105/90, unter I. 2. a, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148), oder offensichtlich nur so beantwortet werden kann, wie das FG es getan hat (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344).
  • BFH, 30.11.1993 - V B 7/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nur wegen einer klärungsbedürftigen und im Revisionsverfahren klärbaren Rechtsfrage in Betracht (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Senats vom 30. November 1993 V B 7/93, BFH/NV 1994, 831).
  • BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91

    Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte

    Auszug aus BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kommt es auf die vorgelegte Norm für die Endentscheidung nur dann an, wenn das Prozeßgericht für den Fall der Gültigkeit der Norm im Ergebnis -- dem Tenor -- anders entscheiden würde als für den Fall ihrer Ungültigkeit (BFH-Beschluß vom 23. August 1991 VI B 44/91, unter 3. a, m. w. N., BFHE 165, 172, BStBl II 1991, 885).
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