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   BFH, 10.05.1999 - V B 1/99   

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https://dejure.org/1999,3400
BFH, 10.05.1999 - V B 1/99 (https://dejure.org/1999,3400)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1999 - V B 1/99 (https://dejure.org/1999,3400)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - V B 1/99 (https://dejure.org/1999,3400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Kfz-Handel - Vorsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirma - Scheingeschäfte - Nichtsteuerbare Freihafen-Lieferungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 2 und 3; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 10.05.1999 - V B 1/99
    Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, daß eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (Senatsurteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • BFH, 13.03.1998 - V B 85/97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.05.1999 - V B 1/99
    Gründe dafür, daß, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen diese Frage nach wie vor umstritten und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden ist (vgl. dazu z.B. Beschluß des BFH vom 13. März 1998 V B 85/97, BFH/NV 1998, 1234, m.w.N.), hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 10.05.1999 - V B 1/99
    Diese Frage ist aber nicht allgemein klärbar, sondern beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93 (BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620) ausgeführt hat.
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