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   BFH, 23.01.2002 - V B 102/01   

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https://dejure.org/2002,10419
BFH, 23.01.2002 - V B 102/01 (https://dejure.org/2002,10419)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2002 - V B 102/01 (https://dejure.org/2002,10419)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - V B 102/01 (https://dejure.org/2002,10419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hotelbetreiber - Steuerbefreiung - Umsatzsteuer - Pachtvertrag - Auflösungsentschädigung

  • Judicialis

    UStG 1991 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.03.1998 - XI B 73/97

    Voraussetzunen eines echten, nicht steuerbaren Schadensersatzes

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Das Finanzgericht (FG) bestätigte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. März 1998 XI B 73/97 (BFH/NV 1998, 1381) die Auffassung des FA, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Verpachtungsumsätze sowohl die Erfüllungsleistungen wie auch den Verzicht für die Aufgabe von Rechten aus dem Pachtvertrag erfasst.

    b) Das FG hat seine Entscheidung auf die im BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1381 dargelegten Grundsätze gestützt, wonach der Verzicht auf die Steuerbefreiung auch die Abfindung für den Verzicht auf Rechte aus einem Mietvertrag umfasst.

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beschränkt sich die Klägerin im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Inhalts verschiedener Verwaltungsanweisungen und den Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Dezember 1993 C-63/92, Lubbock FINE & Co. (Slg. I 1993, 6665, BStBl II 1995, 480), das im Übrigen, wie im Beschluss in BFH/NV 1998, 1381 ausdrücklich erläutert, einen Sachverhalt betrifft, in dem der Steuerpflichtige --anders als in dem vom BFH entschiedenen und im vorliegenden Fall-- nicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze verzichtet hat.

  • BFH, 01.10.2001 - II B 116/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Änderung - Finanzgerichtsordnung -

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, die ihre Bedeutung wegen unveränderter Rechtslage insoweit nicht verloren hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2001 II B 116/00; vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907; offen gelassen im BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 2414) muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und im angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausstellen.
  • BFH, 31.01.1995 - X R 265/93

    Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vergl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, und vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986; BFH-Urteil vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129).
  • BFH, 08.03.1994 - VII B 44/94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Der Beschwerdeführer muss außerdem erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Wirkung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalles orientierte Rechtsfrage hat (vergl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beschränkt sich die Klägerin im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Inhalts verschiedener Verwaltungsanweisungen und den Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Dezember 1993 C-63/92, Lubbock FINE & Co. (Slg. I 1993, 6665, BStBl II 1995, 480), das im Übrigen, wie im Beschluss in BFH/NV 1998, 1381 ausdrücklich erläutert, einen Sachverhalt betrifft, in dem der Steuerpflichtige --anders als in dem vom BFH entschiedenen und im vorliegenden Fall-- nicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze verzichtet hat.
  • BFH, 02.08.1996 - XI B 208/95

    Anforderungen an Beschwerdebegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist --ggf. auch unter Berücksichtigung der im Schrifttum zu dem Problemkreis vertretenen Auffassungen-- zu begründen, weshalb die Klägerin gleichwohl eine erneute Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für erforderlich hält (vergl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54; vom 12. September 1996 VIII B 16/96, BFH/NV 1997, 245).
  • BFH, 01.03.2001 - II R 3/00

    Wesentliche Verfahrenmängel; Entscheidung ohne Gründe und mangelnde Vertretung,

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vergl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, und vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986; BFH-Urteil vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129).
  • BFH, 10.02.1995 - IX R 67/94

    Zulassung einer Revision bei einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Eine lückenhafte Begründung oder fehlende Auseinandersetzung mit bestimmten rechtlichen Erwägungen der Klägerin ist kein Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1995 IX R 67/94, BFH/NV 1995, 901).
  • BFH, 27.03.2001 - VIII B 124/00

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, die ihre Bedeutung wegen unveränderter Rechtslage insoweit nicht verloren hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2001 II B 116/00; vom 27. März 2001 VIII B 124/00, BFH/NV 2001, 907; offen gelassen im BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 2414) muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und im angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausstellen.
  • BFH, 12.09.1996 - VIII B 16/96

    Voraussetzungen der Einordnung von Maklerkosten als abzugsfähige Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V B 102/01
    Liegt zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, ist --ggf. auch unter Berücksichtigung der im Schrifttum zu dem Problemkreis vertretenen Auffassungen-- zu begründen, weshalb die Klägerin gleichwohl eine erneute Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für erforderlich hält (vergl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54; vom 12. September 1996 VIII B 16/96, BFH/NV 1997, 245).
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • BFH, 23.01.2002 - V S 8/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Hotelbetrieb - Steuerbefreiung -

    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde (V B 102/01) begehrt die Antragstellerin die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757).

    Der Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 23. Januar 2002 V B 102/01 zurückgewiesen.

  • BFH, 18.12.2002 - XI S 1/02

    PKH im NZB-Verfahren; Zulassung der Revision wegen Sicherung einer einheitlichen

    Der Fehler muss im Grundsatz offenkundig sein (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2002 V B 102/01, juris StRE2002503176).
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