Rechtsprechung
   BFH, 13.02.2004 - V B 110/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    UStG §§ 3, 1
    Zeitpunkt der Lieferung bei Sicherungsübereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 1 § 3
    Sicherungsübereignung: Zeitpunkt der Lieferung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lieferung eines zur Sicherheit übereigneten Gegenstands erst mit Veräußerung und noch nicht durch Verwertungsfreigabe

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 10 K 262/99
  • BFH, 13.02.2004 - V B 110/03



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 49/05  

    Zur Anfechtbarkeit der Inbesitznahme sicherungsübereigneter Gegenstände durch

    Erst mit dem Zeitpunkt der Veräußerung an den Erwerber ist der Gegenstand (auch wirtschaftlich) endgültig aus dem Vermögen des Sicherungsgebers ausgeschieden (vgl. zur KO: BFH, v. 20.07.1978 - V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; v. 09.12.1993 - V R 108/91, BFHE 173, 458, BStBl II 1994, 483; v. 21.07.1994 - V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, UR 1994, 427; v. 16.04.1997- XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585; v. 29.10.1998 - V B 38/98, BFH/NV 1999, 680; v. 13.02.2004 - V B 110/03).

    Dies gilt auch in der Insolvenz des Sicherungsgebers (vgl. BFH, v. 20.07.1978 - V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; v. 21.07.1994 - V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, UR 1994, 427; v. 29.10.1998 - V B 38/98, BFH/NV 1999, 680; v. 13.02.2004 - V B 110/03, BFH/NV 2004, 832) und unabhängig von der Frage, ob bereits der Schuldner oder erst der Verwalter das Sicherungsgut dem Sicherungsnehmer zur Verwertung ausgehändigt hat (vgl. BFH, v. 20.07.1978 - V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; v. 13.02.2004 - V B 110/03, BFH/NV 2004, 832; v. 20.04.2004 - V B 107/03, BFH/NV 2004, 1302).

    Allerdings hat der Bundesfinanzhof in einem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom 13. Februar 2004 (V B 110/03 - BFH/NV 2004, 832), dem ein Sachverhalt aus dem Jahre 1991 zugrunde lag und in welchen der Bundesfinanzhof insoweit ausdrücklich an der "Doppelumsatztheorie" festgehalten hat, ausgeführt, dass eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch deshalb nicht erforderlich erscheine, weil "heute die Interessenlage anders sei, als nach der Rechtsjahre in den Streitjahren".

    Sollten die Ausführungen des Bundesfinanzhofs in dem Beschluss vom 13. Februar 2004 (V B 110/03 - BFH/NV 2004, 832) tatsächlich so zu verstehen sein, dass er in derartigen Fällen nunmehr davon ausgehen will, dass der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer schuldet, vermag der Senat dem daher nicht zu folgen.

  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06  

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    a) Wie der Senat im Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03 (BFH/NV 2004, 832, m.w.N.) dargelegt hat, kommt es mit der Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an einen Dritten für Rechnung des Sicherungsgebers zu zwei Lieferungen: Der Sicherungsnehmer liefert an den Erwerber und der Sicherungsgeber liefert an den Sicherungsnehmer; erst mit dem Zeitpunkt der Veräußerung an den Erwerber ist der Gegenstand (auch wirtschaftlich) endgültig aus dem Vermögen des Sicherungsgebers ausgeschieden.
  • BFH, 18.08.2005 - V R 31/04  

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verwertung von beweglichen und

    Diese Argumentation ist bereits deshalb nicht schlüssig, weil im Fall des § 168 Abs. 3 InsO regelmäßig eine Lieferung des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer (und des Sicherungsnehmers an den Käufer) vorliegt (sog. Doppelumsatz, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03, BFH/NV 2004, 832), im Fall des § 166 InsO aber eine Lieferung des Sicherungsguts an den Käufer; in keinem Fall liegt aber eine sonstige Leistung der in Frage stehenden Art des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer vor.
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