Rechtsprechung
BFH, 23.12.1997 - V B 110/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache fordert § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO, daß der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung eine bestimmte -- abstrakte -- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausstellt sowie deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dartut (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348). - BFH, 17.02.1993 - II B 118/92
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Dazu muß erläutert werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812; vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123), welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat. - BFH, 08.03.1994 - VII B 21/94
Abänderbarkeit formell rechtskräftiger Entscheidungen durch eine Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Dazu muß erläutert werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812;… vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123), welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat.
- BFH, 08.03.1994 - VII B 44/94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Dazu muß erläutert werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812;… vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123), welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat. - BFH, 14.10.1992 - III B 16/92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Eine unzutreffende Rechtsanwendung im konkreten Fall rechtfertigt keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546). - BFH, 22.11.1995 - VIII B 13/95
Auszug aus BFH, 23.12.1997 - V B 110/97
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache fordert § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO, daß der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung eine bestimmte -- abstrakte -- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausstellt sowie deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dartut (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348).
- BFH, 24.06.1999 - V B 126/98
Vorsteuerabzug; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Außerdem muß er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (BFH-Beschluß vom 23. Dezember 1997 V B 110/97, BFH/NV 1998, 979).